Verbraucherzentrale Hamburg e.V. Vielleicht ist ja jemand von Euch betroffen und war bei einer der drei Gesellschaften entsprechend versichert und hat den Vertrag zwischen 2001 und 2007 vorzeitig gekündigt...gibt noch Nachschlag beim Rückkaufswert.
AW: Rückzahlung für Lebensvers./Rentenvers. die vorz. gekündigt wurden Wenn ich das so richtig lese, gilt das ja nicht nur für diese 3 Gesellschaften, sondern für die gesamte Versicherungswirtschaft (auch wenn von dem Grundsatzurteil zunächst nur die 3 Gesellschaften direkt betroffen sind). Desweiteren kann es evtl. auch von Vorteil sein anstelle die LV zu kündigen und nur den Rückkaufswert einzustreichen, die LV zu verkaufen. Hier gibt es schon einige Anbieter auf dem Markt.
AW: Rückzahlung für Lebensvers./Rentenvers. die vorz. gekündigt wurden Jepp...wobei man bei den anderen Gesellschaften prüfen sollte, welchen Wortlaut die Klauseln haben...bzw. mit dem Musterbrief kann man es eigentlich auch einfach mal "versuchen". Danke für den Hinweis mit dem "Verkaufen", das ist sicher oft die bessere Alternative.