[rlg][/rlg] Das bisherige Wetter hat der Vegetation gut getan. Alles wächst – und leider auch das Unkraut. Um dem Unkraut in Pflasterritzen und sonstigen Fugen befestigter Wege – wie Bürgersteige oder Garageneinfahrten – zu Leibe zu rücken, greifen immer noch zahlreiche Hausbesitzer zur Giftspritze. Was die wenigsten wissen: Das ist verboten und kann richtig teuer werden. Geregelt ist der Einsatz dieser Mittel im Pflanzenschutzgesetz. Zuwiderhandlungen gegen das Bestimmungen dieses Gesetzes können teuer werden – Geldbußen bis zu 50.000 <acronym title="Euro">€</acronym> sind vorgesehen. Hintergrund dieser Bestimmungen ist die Tatsache, dass chemische Unkrautvernichter eine Gefahr für die Umwelt und Gesundheit darstellen. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist nur auf Flächen erlaubt, die land- oder forstwirtschaftlich sowie gärtnerisch genutzt werden. Weil die Mittel zur Unkrautbekämpfung häufig auf Flächen eingesetzt werden, von denen kein Oberflächenwasser versickern kann und dann über die Kanalisation entwässert werden, ist es hier verboten. Wird etwa auf einem Gehweg oder einer Garageneinfahrt mit Plattenbelag ein Herbizid aufgebracht, kann das Mittel in die Kanalisation gelangen und den Wasserwerken große Probleme bereiten. Nur in bestimmter Fällen sind für die Anwendung dieser Mittel Ausnahmen möglich; sie müssen extra beantragt werden. Als Alternative zur Chemiekeule werden folgende Maßnahmen auch von der Landwirtschaftskammer empfohlen: * Nach dem Regen lässt sich Unkraut leicht aus Ritzen und Fugen mit der Hand ausreißen * Bei größeren Flächen kann man die Fugen mit einem Ritzenkratzer, einer Drahtbürste (gibt es jetzt auch mit langem Stiel) oder einem Spaten nach dem Regen leicht unkrautfrei bekommen * Sehr effektiv ist ein Hochdruckreiniger. * Für kleine Flächen bietet der Gartenbedarf raffinierte Fugenkratzer * Auch die Abflammtechnik ist ein geeignetes Mittel