[rlg][/rlg] 2007 wurde vom Oberverwaltungsgericht ein für 161 Kommunen in NRW - darunter Rommerskirchen - folgenschweres Urteil gefällt. Danach sind diese Kommunen verpflichtet, bis Ende 2008 eine nach Schmutz- und Regenwasser getrennte Abwassergebühr einzuführen. Dass diese Umstellung mit einem Berg Arbeit verbunden ist, zeigten die Erfahrungen anderer Kommunen. Rommerskirchen entschied sich für ein sehr bürgerfreundliches Verfahren. Während anderenorts die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert wurden, selbst mit Maßband und Zollstock die auf ihren Grundstück befestigten Flächen (Dächer, Einfahrten etc.) auszumessen, wurde die Gemeinde Rommerskirchen Quadratmeter für Quadratmeter aus der Luft fotografiert. In einem technisch aufwändigen Verfahren wurden anschließend digitale Katasterunterlagen sowie sonstige Daten miteinander verknüpft. Anschließend wurde für jedes Grundstück ein Lageplan mit den bei der Auswertung erfassten befestigten Flächen erstellt. Letzte Woche wurden dann rd. 4.500 Erfassungsbögen – versehen mit umfangreichen Erläuterungen – an die Haushalte versandt. Vorausgegangen waren etliche Sonderschichten der aus verschiedenen Abteilungen des Rathauses zusammengesetzten Sonderarbeitsgruppe "Abwasser". Aus anderen Kommunen war bekannt, dass eine Vielzahl der Hauseigentümer eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen. Hier war das Rathaus entsprechend gewappnet. Im Ratssaal wurde ein spezielles Servicecenter mit insgesamt 10 Beraterplätzen eingerichtet. Die Erfahrungen der letzten Tage zeigen, dass die umfangreichen Vorbereitungen im Rathaus Früchte tragen. Die befürchteten Warteschlangen sind bislang ausgeblieben, nicht zuletzt, weil viele Fragesteller von der Möglichkeit einer Terminvereinbarung Gebrauch gemacht haben. Bis auf wenige verzwickte Einzelfälle konnten die Bescheide zügig bearbeitet werden. Trotz der komplizierten Materie hielten sich die Unstimmigkeiten in engen Grenzen. Ein Schwerpunkt der Nachfrage richtete sich nach den zahlreichen Gartenhäuschen im Gemeindegebiet. Hier gilt – wie für alle anderen Flächen auch: Solange die Dachflächen nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, werden dafür auch keine Gebühren fällig. Die Hotline der Gemeinde Rommerskirchen ist erreichbar unter den Telefonnummern 02183/80073 und 80074.