[rlg][/rlg] Wie die Gesellschaft, so unterliegt auch die Bestattungskultur in Deutschland einem stetigen Wandel. Bei immer mehr Verstorbenen gibt es keine Angehörigen mehr im Nahbereich, die sich um die Pflege kümmern können. Auf Vorschlag der Friedhofskommission geht die Gemeinde Rommerskirchen neue Wege: Weil die Grabpflege auf Dauer für die Angehörigen immer mehr zum Problem wird, möchte die Gemeinde sogenannte „pflegeleichte Gräber“ anbieten. Dazu wird eine Rasenfläche - ähnlich wie Aschestreuwiesen - als Grabfeld hergerichtet. Liegende Grabplatten sollen die Grabstellen kennzeichnen und die Erinnerung an die Verstorbenen wach halten. Die Gemeinde Rommerskirchen übernimmt anstelle der Angehörigen die Pflege des Grabfeldes. Damit wird ein Mittelweg geschaffen für Menschen, die anonyme Grabfelder ablehnen, aber selbst nicht in der Lage sind, die Grabpflege zu übernehmen. Die neue Form der Bestattung soll auf allen Friedhöfen der Gemeinde eingeführt werden. Die Friedhofskommission wird festlegen, auf welchem Friedhof ein erstes Feld für pflegeleichte Gräber eingerichtet wird. Um pflegeleichte Gräber anbieten zu können, mussten die Friedhofs- und die zugehörige Gebührensatzung geändert werden. Die Form der pflegeleichten Gräber wurde als Rasen(urnen)wahlgrab ausgestaltet, d.h. sowohl für Sarg- wie auch für Urnenbestattungen. Damit werden Zubeerdigungen und die Verlängerung der Nutzungsdauer ermöglicht. Die Gebühren wurden auf 550,00 € für Urnenrasenwahlgräber und 800,00 € für Rasenwahlgräber festgesetzt. Damit liegen die Gebühren auf gleicher Höhe wie die sonstigen Wahlgräber in der Gemeinde Rommerskirchen.