Dormagen (ots) - In unserer Pressemeldung vom 10.01.2018 -15:59 Uhr- berichteten wir über die vorläufige Festnahme dreier Männer im Alter von 19 Jahren. Das Trio steht im Verdacht, in ein Wohnhaus an der Hardenbergstraße in der Innenstadt eingebrochen zu sein. Während Polizisten die betroffene Doppelhaushälfte durchsuchten, ließ ein Fahndungserfolg nicht lange auf sich warten. Im Haus stellten die Beamten die drei Tatverdächtigen. Neben Aufbruchwerkzeug und Taschenlampen, stellten sie auch Schmuck sicher, der dem Einbruch eindeutig zugeordnet werden konnte. Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass einer der drei 19-Jährigen zudem an einem Einbruch in ein Wohnhaus in Rheinfeld "Am Krahnenort" beteiligt gewesen sein könnte (siehe Pressemeldung vom 05.01.2018 -14:28 Uhr-).Während der laufenden Ermittlungen, geriet auch ein 17-jähriger Dormagener in das Visier der Kriminalbeamten. Ihm legen sie mittlerweile zur Last, an einem Gaststätteneinbruch am 14.11.2017 in Zons (siehe Pressemeldung vom 16.11.2017 -13:59 Uhr-) beteiligt gewesen zu sein. Das war jedoch noch nicht das Ende der Fahnenstange. Während der weiteren Erhebungen kristallisierte sich heraus, dass die beiden Tatverdächtigen (17 und 19 Jahre alt) offensichtlich für weitere schwerwiegende Straftaten in Betracht kommen. Unter anderem steht der jüngere von beiden in Verdacht, für einen Raubüberfall auf ein Geschäft für Hobby-, Freizeit und Künstlerbedarf auf der Straße "Unter den Hecken" in Frage zu kommen. Dieser Laden war am 14.12.2017 überfallen worden. Ein maskierter Mann hatte die Angestellte mit einer Pistole bedroht und erpresste die Herausgabe von Bargeld. (Pressemeldung der Polizei im Rhein-Kreis Neuss vom 15.12.2017 -02:50 Uhr-) Ob auch der Raub auf dasselbe Geschäft vom 15.11.2017 (Pressemeldung vom 16.11.2017 -01:03 Uhr-) auf das Konto des 17-Jährigen geht, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Die beiden 17 und 19 Jahre alten Dormagener, die bereits polizeibekannt sind, wurden zwischenzeitlich einem Richter (auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf) vorgeführt, der Haftbefehle erließ und das Duo in Untersuchungshaft schickte. Die Ermittler gehen insbesondere der Frage nach, ob die zwei Männer noch für weitere ähnlich gelagerte Taten in Betracht kommen. Die Ermittlungen dauern deshalb an. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell Themen in dieser Meldung [url="http://www.presseportal.de/blaulicht/nr/65851}"Quellverweis...[/url]