Ruheverordnung - 2009

Dieses Thema im Forum "Umwelt" wurde erstellt von Tom69, 6 Juli 2009.

  1. [rlg][/rlg]
    Die warme Sommerzeit, insbesondere die Ferienzeit, ist Erholungszeit. Manch einer verbringt den Urlaub auf 'Balkonien'. Wenn man dann Siesta hält, wird es - verständlicherweise – sehr schnell als störend empfunden, wenn ein Nachbar in der Mittagszeit z.B. den Rasenmäher anwirft.

    Um möglichen Konflikten aus dem Weg zu gehen, weist die Gemeinde Rommerskirchen noch einmal auf die diesbezüglichen Regelungen in der "Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Rommerskirchen" hin.

    Demnach dürfen Tätigkeiten, die mit besonderer Lärmentwicklung verbunden sind und die die allgemeine Ruhe stören können, nur an Werktagen, montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 - 20.00 Uhr und samstags in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr verrichtet werden.

    Als solche Tätigkeiten gelten insbesondere der Gebrauch von Rasenmähern, das Ausklopfen von Teppichen, Matratzen, Läufern u.ä. Gegenständen, das Holzhacken, Hämmern, Sägen, Bohren, Schleifen, Fräsen, Schreddern.
     
  2. AW: Ruheverordnung - 2009

    Oh, seid wann gibt es denn die "Mittagsruhe" wieder???
    Vor gut 10 Jahren (oder isses länger her) gab es auf Nachfragen beim Amt da eine Aussage, dass man in der Mittagszeit zwar Rücksicht nehmen sollte, aber diesbezüglich keine festen "Ruhezeiten" wären....

    Mich hat's gefreut, hab die Gitarre lärmen lassen *hrrhrr*:diebisch:
     

Diese Seite empfehlen