Die warme Sommerzeit, insbesondere die Ferienzeit, ist Erholungszeit. Manch einer verbringt den Urlaub auf 'Balkonien'. Wenn man dann Siesta hält, wird es - verständlicherweise – sehr schnell als störend empfunden, wenn ein Nachbar in der Mittagszeit z.B. den Rasenmäher anwirft. Um möglichen Konflikten aus dem Weg zu gehen, weist die Gemeinde Rommerskirchen noch einmal auf die diesbezüglichen Regelungen in der "Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Rommerskirchen" hin. Demnach dürfen Tätigkeiten, die mit besonderer Lärmentwicklung verbunden sind und die die allgemeine Ruhe stören können, nur an Werktagen, montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 - 20.00 Uhr und samstags in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr verrichtet werden. Als solche Tätigkeiten gelten insbesondere der Gebrauch von Rasenmähern, das Ausklopfen von Teppichen, Matratzen, Läufern u.ä. Gegenständen, das Holzhacken, Hämmern, Sägen, Bohren, Schleifen, Fräsen, Schreddern. Artikel vom 07.07.2008, 15:00 Uhr
Na, da bin ich mal gespannt, wie das in Zukunft sein wird, hört sich gut an, aber Aussnahmen muss es ja auch geben. Bei uns in der Ehrenfelder Bronxx ist sowas völlig unbekannt.
Naja, die Realität wird Euch in einem NEUBAUGEBIET vermutlich recht schnell einholen. Ich glaub nciht daran, dass hier wirklich Ruhe einkehrt bis das hier der Letzte eingezogen ist und der seine Platten gelegt hat. Und dann gibt es da noch diesen Rasenmäher, der ist auch ständig unterwegs und überall. IMMER. Der baut schon wieder ... und immer weiter ... unheimlich.
in einem Neubaugebiet sieht das wirklich etwas anders aus. Da sollte aber auch jeder Verständnis für haben, denn jeder will und wollte irgendwann doch mal fertig werden.