Rücksichtnahme im Straßenverkehr

Dieses Thema im Forum "Umwelt" wurde erstellt von Tom69, 2 August 2008.

  1. Allgemein wird in letzter Zeit beklagt, dass die Rücksichtslosigkeit mancher Autofahrer Gefahrensituationen insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmer heraufbeschwört.

    So wurde jüngst beobachtet, dass ohnehin schon schmale Gehweg mit Fahrzeugen zugeparkt werden. Schüler im Grundschulalter oder Eltern mit Kinderwagen sind dann gezwungen, den für sie sicheren Bürgersteig zu verlassen und die Fahrbahn zu nutzen.

    Das Ordnungsamt der Gemeinde Rommerskirchen weist daher darauf hin, dass Bürgersteige grundsätzlich nicht zum Parken freigegeben sind. Wer hier parkt, riskiert eine gebührenpflichtige Verwarnung und bei einer gefährlichen Parksituation außerdem eine teure Abschleppaktion.

    Im Vorfeld dieser Aktion weist das Ordnungsamt durch "gelbe Karten" den Falschparker auf die Konsequenzen hin. Wer allerdings diesen höflichen Hinweise ignoriert, der erhält im Wiederholungsfall eine gebührenpflichtige Verwarnung.

    Weiterhin sollte bedacht werden, dass durch falsch parkende Fahrzeuge auch Rettungsdienst- und Feuerwehrfahrzeuge blockiert werden. Richtiges Parken kann daher auch Leben retten.

    Durch den bundeseinheitlichen Verwarnungsgeldkatalog werden die nachstehend aufgeführten "Parkplätze" für den Halter sehr teuer:

    Parken im Halteverbot 15 €, Parken im Halteverbot mit Behinderung 25 €, Parken im eingeschränkten Haltverbot 15 €, Parken auf dem Gehweg 15 €, Parken auf einen Sonderparkplatz für Schwerbehinderte 35 €.

    Mit ein wenig gegenseitiger Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit ist in den meisten Fällen unnötiger Ärger zu vermeiden.
    Artikel vom 31.07.2008, 13:00 Uhr
     
  2. Rücksichtnahme im Straßenverkehr (2009)

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    Allgemein wird in letzter Zeit beklagt, dass die Rücksichtslosigkeit mancher Autofahrer Gefahrensituationen insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmer heraufbeschwört.

    So wurde jüngst beobachtet, dass ohnehin schon schmale Gehweg mit Fahrzeugen zugeparkt werden. Schüler im Grundschulalter oder Eltern mit Kinderwagen sind dann gezwungen, den für sie sicheren Bürgersteig zu verlassen und die Fahrbahn zu nutzen.

    Das Ordnungsamt der Gemeinde Rommerskirchen weist daher darauf hin, dass Bürgersteige grundsätzlich nicht zum Parken freigegeben sind. Wer hier parkt, riskiert eine gebührenpflichtige Verwarnung und bei einer gefährlichen Parksituation außerdem eine teure Abschleppaktion.

    Im Vorfeld dieser Aktion weist das Ordnungsamt durch "gelbe Karten" den Falschparker auf die Konsequenzen hin. Wer allerdings diesen höflichen Hinweise ignoriert, der erhält im Wiederholungsfall eine gebührenpflichtige Verwarnung.

    Weiterhin sollte bedacht werden, dass durch falsch parkende Fahrzeuge auch Rettungsdienst- und Feuerwehrfahrzeuge blockiert werden. Richtiges Parken kann daher auch Leben retten.

    Durch den bundeseinheitlichen Verwarnungsgeldkatalog werden die nachstehend aufgeführten "Parkplätze" für den Halter sehr teuer:

    Parken im Halteverbot 15 €, Parken im Halteverbot mit Behinderung 25 €, Parken im eingeschränkten Haltverbot 15 €
    Parken auf dem Gehweg 15 €, Parken auf einen Sonderparkplatz für Schwerbehinderte 35 €.

    Mit ein wenig gegenseitiger Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit ist in den meisten Fällen unnötiger Ärger zu vermeiden.
     
  3. AW: Rücksichtnahme im Straßenverkehr (2009)

    Leider haben wir hier keine möglichkeiten wie in den USA ,(du parkst nen Hydranten zu , kein Problem ,schlagen wir halt die Scheibe ein und legen den Schlauch durchs Auto),:klatscher: Ironisch gemeint.

    Mal im ernst : Wer von euch weis den überhaupt wie man einen Hydranten erkennt ???? ( wer im Rettungsdienst/Feuerwehr ist bitte nicht Antworten -Danke)
    Wie sieht er aus?
    Liegt er oder steht er ?
    Hinweise ?

    Auf eure Antworten bin ich gespannt,

    Michel

    [​IMG]
     
  4. AW: Rücksichtnahme im Straßenverkehr

    Hi Michel,
    ich bin nicht im Rettungsdienst und auch nicht in der Wehr - darf ich dennoch teilnehmen ? :diebisch:

    VG ToM
     
  5. AW: Rücksichtnahme im Straßenverkehr

    @ Tom
    du darfst auch nicht teilnehmen ich darf ja auch nicht! Schade kämen sicher gut (lustige) Kommentare aber das Thema ist zu ernst!


    Da bin ich auch mal gespannt wer sein bestes geben kann.
    Wenn keiner es schaffen sollte ein Bild zu beschreiben oder einzustellen können wir ja helfen zur Not helfen.
    MFG
    gustlime
     
  6. AW: Rücksichtnahme im Straßenverkehr

    Schade. Ich darf auch nicht, aber dafür weiß ich worauf ich zu achten habe.
     
  7. AW: Rücksichtnahme im Straßenverkehr

    Aber ich darf....:)

    Soweit ich weiss: ein "kleiner" elyptischer Deckel im Boden mit der Aufschrift "Hydrant". So wie er zum Beispiel vor meinem Elternhaus ist.
    Bin mir jetzt nicht sicher, ob dieser sich auf dem Bürgersteig oder der Strasse befindet, werde aber beim nächsten Besuch mal bewusst hinschauen.
     
  8. AW: Rücksichtnahme im Straßenverkehr

    @ Coffy
    OK teil eins ist richtig aber woher weist du wo der Hydrant ist ich schau nicht immer auf den Boden bevor ich parke!
     
  9. AW: Rücksichtnahme im Straßenverkehr

    Schade ich darf auch nicht dran teilnehmen, Ideen hätte ich zu Hauf. Aber wie schon im Vorfeld bemerkt: Das Thema ist schlichtweg zu ernst und es ist wahrlich nicht komisch, wenn im Ernstfall ein Auto über dem Hydranten parkt.

    Aber das mit dem Freihalten von gewissen Stellen in der Straße betrifft ja nicht nur Hydranten sondern auch die Absperreinrichtungen für Gas und Wasser. Aber ich denke da achten dann auch noch weniger Leute drauf.
     
  10. AW: Rücksichtnahme im Straßenverkehr

    Hmmm...ich muss raten, so doof das auch ist...

    Ich seh ab und an kleine runde gelbe Plaketten mit einem Buchstaben an Mauern/Wänden etc. kleben. Ich glaube der Buchstabe ist ein "H" wie Hydrant, der sich auf der Höhe eines solchen befindet....
     
  11. AW: Rücksichtnahme im Straßenverkehr

    Nein das kleine runde gelbe zeigt nur das an dieser stelle der Gasanschluss ins Haus geht.
    Also weiter Augen auf!
     
  12. AW: Rücksichtnahme im Straßenverkehr

    Kleine Korrektur zu dem kleinen Gelben noch hinten dran - es sollte ein G drauf gestempelt sein und wenn es ein Loch links oder rechts hat, so deutet dies darauf hin, dass sich der Hausanschluss circa 1m in dieser Richtung befindet.

    Das kleine Gelbe dient generell nur als ungefähre Bemassung.
     
  13. AW: Rücksichtnahme im Straßenverkehr

    :klatscher: Schön das sich viele von euch damit beschäftigen.
    Um mal etwas weiter zu kommen, dürfen auch die anderen die meinen sie dürfen nichts schreiben, hier ihren "Senf" dazu geben.
    Wenn bis morgen keine "Wegbeschreibung" vorliegt , gibts ein Foto :clever:
     
  14. AW: Rücksichtnahme im Straßenverkehr

    Die Weißen Schilder mit Rotem Rand an Hauswänden oder Laternen etc. zeigen einem an, wo sich der Hydrant befindet. Eine Angabe zeigt die Entfernung nach vorne, die andere nach links oder rechts.
     
  15. AW: Rücksichtnahme im Straßenverkehr

    Ich seh ab und an kleine runde gelbe Plaketten mit einem Buchstaben an Mauern/Wänden etc. kleben. Ich glaube der Buchstabe ist ein "H" wie Hydrant, der sich auf der Höhe eines solchen befindet....[/quote]

    Ich glaube diese Plaketten zeigen nur an, wo an dem jeweiligen Haus z.B. die Gasleitung rein geht. Aber die Idee mit den Schildern ist schon nicht schlecht!:klatscher:
     
  16. #16 gustlime, 16 Juli 2009
    Zuletzt bearbeitet: 16 Juli 2009
    AW: Rücksichtnahme im Straßenverkehr

    SUPPER geht doch hier die auflösung auf Wikipedia.

    Hydrantenschild

    Hydrantenschilder weisen auf Unterflurhydranten, also unter dem Straßenniveau liegenden Wasserentnahmestellen aus dem Ortswassernetz hin.

    Systematik

    [​IMG]
    Bereich Beschreibung 1 Die ersten zwei Felder sind für die Bezeichnung der Straßeneinbauarmatur vorgesehen. Im Regelfall wird das erste Feld frei gelassen, im zweiten steht ein „H“ für Hydrant. Alte Versionen tragen im ersten Feld ein „U“ und im zweiten ein „H“ für UnterflurHydrant. 2 Das Feld (2) und die zwei Felder rechts davon sind für die Nenngröße der Leitung (Innendurchmesser in Millimetern) entsprechend der DIN vorgesehen. Diese kann von in Siedlungsstraßen üblichen „50“ oder „80“ bis zu mittleren Transportleitungen „100“, „150“, „200“, „250“ oder großen Transportleitungen „300“ oder „400“ gehen. 3 Abstand zwischen Schild und Unterflurhydrantenkasten vom Schild nach links gemessen in Metern und Dezimetern (rechts nach dem Komma). 4 Abstand zwischen Schild und Unterflurhydrantenkasten vom Schild nach rechts gemessen in Metern und Dezimetern (rechts nach dem Komma). 5 Abstand zwischen Schild und Unterflurhydrantenkasten vom Schild gerade gemessen in Metern und Dezimetern (rechts nach dem Komma). (-6-) Hydrantenordnungsnummer zur eindeutigen örtlichen Zuordnung in einen Versorgungsgebiet (Stadt oder Gemeinde - max. fünfstellig).
    Beispiel

    [​IMG]
    Beschreibung: Dieses Hinweisschild deutet auf einen Unterflurhydrantenkasten hin, der von einer DN 300 Leitung versorgt wird. Die Straßeneinbauarmatur befindet sich 1 Meter und 10 Zentimeter links und 8 Meter und 40 Zentimeter vor diesem Schild.
     
  17. AW: Rücksichtnahme im Straßenverkehr

    @ Gustlime :klatscher: na geht doch.
    Also achtet bei der nächsten Parkplatzsuche ein wenig darauf , deine Feuerwehr/Rettungsdienst wirds euch danken.
     
  18. #18 gustlime, 16 Juli 2009
    Zuletzt bearbeitet: 16 Juli 2009
    AW: Rücksichtnahme im Straßenverkehr

    @ Michel65
    gelöst hat das NAG ich habe nur die bildliche Darstellung und Erläuterung gebracht durfte ja nicht beim Ratespiel teilnehmen.
     
  19. AW: Rücksichtnahme im Straßenverkehr

    Bei uns in der Alten Dorfstraße ist auch so ein Deckel direkt neben dem Feld.Dieser ist aber meistens durch Matsch,Staub Und Felderde gar nicht zu erkennen.Steht auch nirgendwo dran,wo der sich befinden sollte....Man sollte sie einfach mit einer neonroten Eisenpöllerstange kenntlich machen.

    Mal was anderes.Irgendso ein idiotischer Raser hat auf dem Verbindungsstück zwischen Alte Dorfstraße (Sinsteden) und Vanikum meine Katze überfahren.Einige meinen es sei eine freigegebene Rennstrecke und Abkürzung.Dem ist nicht so.Die Strecke ist nur für landwirtschaften Verkehr!!!!!UND GEHÖRT AUCH ZUR 30 ZONE!!!!!
    Ich bin traurig wegen meiner Katze,aber es hätte auch ein Kind sein können.Es spielen auch Kinder in der Ecke und wenn diese A.......... daherbrettern,haben die Kleinen schlechte Karten.
    Diese Raserei hier kotzt mich langsam an und ich werde diesbezüglich auch die Behörden informieren,damit diese mal ein Auge drauf haben und dem Treiben ein Ende bereiten.Also wer den Weg als Abkürzung nutzen will,kann schon mal sein Portemonnaie bereit legen.:dampfi:
     

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