[rlg][/rlg] Die warme Sommerzeit, insbesondere die Ferienzeit, ist Erholungszeit. Manch einer verbringt den Urlaub auf 'Balkonien'. Wenn man dann Siesta hält, wird es - verständlicherweise – sehr schnell als störend empfunden, wenn ein Nachbar in der Mittagszeit <abbr title="zum Beispiel">z.B.</abbr> den Rasenmäher anwirft. Um möglichen Konflikten aus dem Weg zu gehen, weist die Gemeinde Rommerskirchen noch einmal auf die diesbezüglichen Regelungen in der "Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Rommerskirchen" hin. Demnach dürfen Tätigkeiten, die mit besonderer Lärmentwicklung verbunden sind und die die allgemeine Ruhe stören können, nur an Werktagen, montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 - 20.00 Uhr und samstags in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr verrichtet werden. Als solche Tätigkeiten gelten insbesondere der Gebrauch von Rasenmähern, das Ausklopfen von Teppichen, Matratzen, Läufern u.ä. Gegenständen, das Holzhacken, Hämmern, Sägen, Bohren, Schleifen, Fräsen, Schreddern.
AW: Ruheverordnung - 2010 Das man zu den genannten Zeite die angegebenen, oder ähnliche, Tätigkeite nicht durchführen darf dürfte wohl jedem klar sein. Aber wie verhält es sich zB mit spielenden Kindern? Dazu verliert die Gemeinde in einem solchen Pressetext in aller Regel kein Wort!
AW: Ruheverordnung - 2010 Hi B-Family, was sollte die Gemeinde denn dazu sagen ? MEINE Meinung: Es ist nachweislich nicht jedem klar, dass es in der Zeit etwas ruhiger sein sollte, wie will man dann das wesentlich sensiblere Thema der spielenden Kinder bewerten ? Der Eine empfindet es als störend, wenn irgendwo mit nem Ball gegen ne Mauer, Toreinfahrt gebolzt wird, der andere reagiert auf nörgelnde Kinder, wieder andere stört das Alles doch gar nicht. VG ToM P.S. wenn Du eine Stellungnahme der Gemeinde wünschst, thematisiere das doch bitte : HIER Die Wahrscheinlichkeit eine vernünftige Antwort zu erhalten ist hoch.
AW: Ruheverordnung - 2010 Ich frage mich die ganze Zeit, ob Du da jetzt ein "Kinder dürfen lärmen" oder eher ein "Lärmverbot für Kinder" erwartest... ich denke, Du willst eher Kinderlärm geschützt wissen, oder? Die Rechtsprechung führt dazu klar aus, dass das Spielbedürfnis von Kindern grundsätzlich Vorrang hat. Das Bedürfnis von Kinder ungestört zu toben, schreien, lachen oder weinen steht also über dem Ruhebedürfnis von Nachbarn. Von Mitbewohnern wird eine erhöhte Toleranzgrenze gegenüber Kinderlärm erwartet. Dieser wird damit ganz anders bewertet als zum Beispiel der Lärm durch das Abspielen von Tonwiedergabegeräten, weil "Kinderlärm eine notwendige Ausdrucksform und Begleiterscheinung des kindlichen Spielens darstellt, die nicht generell unterdrückt oder auch nur beschränkt werden kann" (Entscheidung des OLG Düsseldorf). Bezogen auf die Ruheverordnung der Gemeinde kann ich nur sagen: Wieso etwas reglementieren, was eigentlich selbstverständlich sein sollte? Die Ruheverordnung macht ja generell keine Aussage zu den erlaubten Sachen, sondern weist darauf hin, was eben NICHT getan werden sollte. Und Kinder dürfen spielen. Punkt. Klar bin ich am Wochenende auch nicht hellauf begeistert, wenn Kinder in der Nachbarschaft oder auf der Strasse morgens um Sieben Bobbycar-Rennen fahren oder auf Eimern um die Wette trommeln, aber mich deswegen aufregen und mir Ruhe verbitten? Hallo ... geht´s noch? In unserer Gesellschaft hat sich mittlerweile eine derart massive Kinderfeindlichkeit breit gemacht, dass es einen schon wundert, dass überhaupt noch Kinder auf die Welt kommen... Abschließend kann ich nur sagen, dass Nachbarschaft dann nur funktionieren kann, wenn JEDER ein wenig Rücksicht auf den anderen nimmt und wenn man kommuniziert. Sachlich kommuniziert... ;-) Der Nachbar ohne Kinder kann sich gelassener zeigen und der Nachbar mit Kindern kann im Gegenzug seine Kleinen ab einem gewissen Alter zu etwas Rücksicht erziehen. Machbar ist alles - im Zweifel bin ich aber immer für die Kiddies... just my two cents
AW: Ruheverordnung - 2010 Hallo zusammen, nur um es mal klar zustellen: ich brauche keine freigabe für lärmende Kinder, ich wollte nur mal wissen, was die Gemeinde noch so alles in ihrer alljährlich angepriesenen Lärmverordnung verankert hat, insbesondere eben auch auf Kinder bezogen. Auch wenn es nicht immer vermeidbar ist, so sind unsere Kids gehalten sich zumindest zu den genannten "Schonzeiten" entsprechend leise zu verhalten. Natürlich klappt das nicht immer, allerdings reden wir dann auch nicht von Bobby-Car- Rennfahrern oder den besagten Music-Stars. Hier geht es einfach um Kinderlachen und -"geschrei". HEißt, eigentlich um die normalen Töne, die ein Kind von sich geben sollte. Leider sehen das einige Personen in meiner Nachbarschaft etwas anders und berufen sich dann eben auf diese Verordnung. Etwas ernstliches nachgekommen ist aber bisher auch noch nicht!!! Da wir ja in einer angeblich kinderfreundlichen Gemeinde leben wollte ich duiesbezüglich mal nachahken, vielleicht weiß ja jemand mehr... LG B-Family
AW: Ruheverordnung - 2010 Ich nochmal - auch um vielleicht nochmal etwas klar(er) zu stellen: Ich kenne die "Ruheverordnung" der Gemeinde nicht im Wortlaut - an sie ranzukommen sollte aber kein Problem sein. Ich kann mir aber auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass da irgendwas zu Kindern geregelt ist. Falls doch, würde es Zeit für ein Bürgerbegehren ;-) Und zu den "lieben" Nachbarn kann man nur sagen: Schade - aber verbohrte, egoistische, kinderfeindliche Holzköpfe wird es wohl immer geben. Hauptsache Schützenfest darf laut sein *tz tz tz* Vielleicht ist der Tip von Tom genau das Richtige: Ran an den Bürgerfunk hier im Forum und gezielt bei der Gemeinde nachfragen, ob Kindergeräusche in der Ruheverordnung geregelt sind oder nicht und damit dann den/die Nachbarn konfrontieren, falls die sich mal wieder durch Kinder gestört fühlen. Das Beispiel mit Bobbycar und Trommel war im Übrigen bewußt von mir so gewählt, weil auch SOLCHE Geräuschkulissen für mich keinen Grund für eine Beschwerde darstellen (so sie denn von Kindern produziert werden *zwinker*).