Urlaubszeit ist Reisezeit - Ausweise und Pässe rechtzeitig beantragen

Dieses Thema im Forum "Pressemitteilungen" wurde erstellt von Tom69, 2 Juli 2015.

  1. Häufig bemerkt man erst, dass der Personalausweis oder Reisepass abgelaufen ist, wenn man diesen dringend benötigt. Daher sollte man bei bevorstehenden Ferien , rechtzeitig die Gültigkeit von Reisepass oder Personalausweis prüfen. Manche Länder gewähren die Einreise nur mit einem gültigen Reisepass.
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    Bürgermeister Dr. Martin Mertens erklärt, was für die Beantragung erforderlich ist.

    Reisepass

    Für die Beantragung eines Reisepasses (ePass) benötigt man ein biometrisches Lichtbild und den alten Reisepass oder einen gültigen Personalausweis. Bei der Erstausstellung ist zudem die Geburts- bzw. Heiratsurkunde erforderlich.

    Die Gebühr für einen zehn Jahre gültigen ePass beträgt 59,00 €. Für einen sechs Jahre gültigen ePass, der Personen ausgestellt wird, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gebühr 37,50 €. Wer viel verreist, für den lohnt sich ggfls. der 48-Seiten Pass, der zuzüglich 22 € kostet. Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit ca. 3-4 Wochen.


    Personalausweis

    Der neue Personalausweis ('nPA') kostet dagegen 28,80 €, ein sechs Jahre gültiger Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 22,80 €, das vorläufige Dokument 10,00 €. Auch hier benötigt man zur Beantragung ein biometrisches Lichtbild, den alten Personalausweis bzw. Geburts- oder Heiratsurkunde bei der Erstausstellung. Es sollte eine Bearbeitungszeit von ca. 3-4 Wochen bis zum Erhalt Ihres neuen Personalausweises eingeplant werden.

    Kinderreisepass

    Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses fällt eine Gebühr in Höhe von 13,00 € an. Diese Kinderreisepässe können jedoch nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden. Zur Beantragung eines Kinderreisepasses ist eine Vollmacht (ein entsprechendes Formular finden man auf der Internetseite der Gemeinde Rommerskirchen) beider Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich. (Bei alleinigem Sorgerecht bitte entspr. Nachweise mitbringen.) Wie bei allen Ausweisen benötigt man auch für die Ausstellung eines Kinderreisepasses ein biometrisches Lichtbild, den alten Ausweis und / oder die Geburtsurkunde des Kindes. Mindestens ein Erziehungsberechtigter und Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen bei der Beantragung persönlich mit anwesend sein. Kinderreisepässe können, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden, sofort ausgestellt werden.

    Wie erhalten man kurzfristig einen Reisepass?

    Sollte kurzfristig ein Pass benötigt werden, so können Ihnen folgende Möglichkeiten genutzt werden:

    In Eilfällen können die vorläufigen, maschinenlesbaren Reisepässe direkt vom Bürgerbüro ausgestellt werden. Diese Dokumente sind aber jeweils nur ein Jahr gültig und kosten 26 € und dürfen nur dann ausgestellt werden, wenn die Beantragung eines Expresspasses nicht mehr möglich wäre.(Entsprechende Nachweise sind mitzubringen).

    Der Expresspass steht laut der Bundesdruckerei innerhalb von drei Werktagen zur Verfügung. Dieser Service kostet allerdings 32 € zusätzlich! Das bedeutet, dass man für den 'Expresspass' 91 € zahlen muss. Personen, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen für den 'Expresspass' 69,50 €.

    Weitere Informationen rund um den Reisepass bzw. Personalausweis

    Ob für das jeweilige Reiseziel ein Reisepass (oder ein Visum) benötigt wird, oder ob vielleicht sogar nur ein Personalausweis ausreicht, kann man auf der Homepage des Auswärtigen Amtes nachlesen.

    Viele Informationen zum Reisepass und Personalausweis findet man auch auf der Internetseite der Bundesdruckerei.

    Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros unter den Telefonnr. 800-51 und 800-52 gerne zur Verfügung.
     

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