Kaum zu glauben, aber auch sieben Jahrzehnte nach Ende des 2. Weltkrieges werden noch Kampfmittel aller Art gefunden. Die Beseitigung dieser Kampfmittel gehört mit zu den Aufgaben des Bevölkerungsschutzes. Zu Kampfmitteln zählen Munition oder Munitionsteile (z.B. Patronen, Handgranaten, Artilleriegranaten und Bomben), die durch die Wehrmacht oder die ehemaligen Alliierten im Zuge der Kampfhandlungen hinterlassen wurden. Es kann sich dabei gleichermaßen um sogenannte "Blindgänger", wie um ungebrauchte Kampfmittel handeln. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die Kampfmittel auch heute noch genau so gefährlich sind, wie in den ersten Nachkriegsjahren. Heute geht sogar eine größere Gefahr von Ihnen aus, da im Laufe der Jahrzehnte die Explosivstoffe handhabungsunsicherer wurden und Sicherungseinrichtungen der Zünder verrottet sein könnten. Hände weg daher von Kampfmitteln. In allen Fällen von Kampfmittelfunden ist höchste Vorsicht geboten! Was ist bei Kampfmittelfunden zu tun? Kampfmittel auf gar keinen Fall anfassen. Sofort das Ordnungsamt der Gemeinde Rommerskirchen oder die Polizei verständigen. Den Zugang zur Fundstelle sperren. Wer Kampfmittel entdeckt oder im Besitz hat, ist verpflichtet, dies unverzüglich der nächsten örtlichen Ordnungsbehörde oder Polizeidienststelle anzuzeigen. Verstöße können mit einem Bußgeld in Höhe bis zu 1.000 € geahndet werden. Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Knelleken als Amtsleiter des Ordnungsamts unter folgender Nummer gern zur Verfügung: 02183-800-58.