Fans der Fußball-Bundesliga im TV müssen derzeit genau hinschauen, ob ihr Lieblingsverein via Sky oder neuerdings Eurosport übertragen wird. Achtgeben sollten sie auch auf die Kündigungsvorgaben für das jeweilige PayTV-Abo. Abo und Kündigung - eine endlose Geschichte des Verbraucherärgers. Wer sich für ein Jahr oder zwei Jahre an einen Handyprovider, an ein Fitnessstudio oder Partnerinstitut bindet, der hat sich in der Regel an Kündigungsfristen zu halten, um aus einem Vertrag aussteigen zu können. Mal muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Abos der Abschied erklärt werden, mal sind es bis zu 12 Wochen. Wer das verpasst, dem wird der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert - und das oft zu deutlich teureren Konditionen. Im Portemonnaie zu spüren bekommen das Kunden, die ihre Terminplanung nicht ausreichend im Blick halten. Für diese Gruppe gilt deshalb der dringende Rat: rechtzeitig kündigen. Im Zweifel sollte das Schreiben direkt nach Abschluss des Abos rausgeschickt werden - eine Option, die der Gesetzgeber ("jederzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt") ausdrücklich erlaubt. Doch anders lief es bei Eurosport. Der Sender greift mit seinem Eurosport Player dieses Jahr erstmals ins Abo-Geschäft mit der Bundesliga ein. Dass der Sender bei Bedarf auch Foul kann, merkten ausstiegswillige Kunden. Ihnen grätschte das Unternehmen humorlos dazwischen: "Sie haben ein Angebot mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten genutzt und haben noch nicht die letzten 30 Tage erreicht. Sie können Ihr Abo zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht kündigen." "Technisch limitiert" könnten Juristen in Anlehnung an die Kickersprache solch einen Versuch nennen, ein rechtlich abstruses Kündigungsverbot auszusprechen. Das hat Eurosport nach Protesten mittlerweile wohl selbst erkannt. Neuerdings gilt korrekt die "jederzeit mögliche Kündigung". Irritationen gibt es immer wieder mal auch beim großen Konkurrenten Sky. Für Neueinsteiger kann der stark reduzierte Abopreis nach einem Jahr auf über 900 Euro pro Jahr hochschießen. Auf der "Abo-kündigen"-Seite des PayTV-Senders heißt es: "Der Vertrag kann erstmals zum Ablauf des Monats, mit welchem die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit endet, gekündigt werden. Eine Kündigung muss in Textform erfolgen." Da bedarf es für manchen Vertragslaien schon eine Art juristischer Torlinien-Technik, um sicher zu sein, dass hier die erlaubte Grenze nicht überschritten wurde. Einige jedenfalls könnte die Formulierung von einer frühzeitigen Abo-Kündigung abhalten. Dass die problemlos drin ist, sollte dem Sender einen klareren Hinweis wert sein. Schließlich lautet der Sky-Slogan: "Hier checkst Du Sport." Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt. Quellverweis