Logo Rhein-Kreis Neuss (ots) - Geschwindigkeit ist bei einem Verkehrsunfall immer zumindest mitursächlich - gleichgültig, welche Ursache zu dem Unfall geführt hat. Dort, wo man bei einer Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h zum Stehen kommt, beginnt man bei 50 km/h erst zu bremsen. Bei einer Kollision mit einem Auto sterben bei 65 km/h acht von zehn Fußgängern. Bei 50 km/h überleben acht von zehn Fußgängern. 15 km/h Unterschied können darüber entscheiden, ob ein Mensch überlebt oder stirbt. Die Polizei schreitet daher bei Verkehrsverstößen konsequent ein - für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Um dieses Ziel zu erreichen, planen die Ordnungshüter für die kommende Woche folgende Geschwindigkeitskontrollen: Dienstag, 05.12.2017, Kaarst, Landstraße 30 Mittwoch, 06.12.2017, Jüchen-Damm, Landstraße 32 Donnerstag, 07.12.2017, Grevenbroich-Noithausen, Kreisstraße 10 Freitag, 08.12.2017, Neuss-Morgensternsheide, Auf der Heide Montag, 11.12.2017, Korschenbroich, Landstraße 381 Darüber hinaus muss im gesamten Kreisgebiet mit kurzfristigen Kontrollen gerechnet werden. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell Themen in dieser Meldung [url="http://www.presseportal.de/blaulicht/nr/65851}"Quellverweis...[/url]