Schließen Sie Ihr Fahrrad immer ab und lassen es kostenlos bei der Polizei kodieren. (Symbolfoto Fahrrad mit Handschellen: Polizei Rhein-Kreis Neuss) Neuss (ots) - Die Besatzung eines Streifenwagens war in der Nacht von Freitag auf Samstag (31.8./1.9.), gegen 03:00 Uhr, auf dem Weg zu einer Ruhestörung im Neusser Norden. Doch diesen Einsatz konnten die Polizisten zunächst nicht wahrnehmen. Als sie sich an der Further Straße/Berliner Platz befanden, fiel ihnen ein Verdächtiger auf, der sich an einem Damenfahrrad zu schaffen machte. Er riss den abgeschlossenen Drahtesel schließlich von einem Fahrradständer. Die Polizisten stellten den 23-jährigen Neusser noch vor Ort. Er verhielt sich aggressiv und war offenkundig betrunken. Der Mann wurde zur Polizeiwache gebracht und musste die nächsten Stunden bis zu seiner Ausnüchterung im Gewahrsam verbringen. Auf ihn wartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Fahrraddiebstahls. Das Damenrad konnte noch am Einsatzort einem Anwohner zugeordnet werden, der es unbeschädigt, jedoch mit beschädigtem Schloss, zurückerhielt. Die Ermittlungen dauern an. Die Polizei im Rhein-Kreis Neuss hat im Jahr 2017 insgesamt 2093 Fahrraddiebstähle registriert. Um diese Taten zu verhindern und um Diebstahlsfälle aufklären zu können, rät die Polizei zur kostenlosen Fahrradkodierung. Die Polizei kann gestohlene Gegenstände nur als solche erkennen, wenn der rechtmäßige Eigentümer den Diebstahl anzeigt und das Diebesgut zur Fahndung ausgeschrieben wird. Hierzu eignen sich Individualkennzeichnungen, zum Beispiel Fahrradrahmennummern. Wer sicher gehen möchte, dass sein Fahrrad eindeutig zugeordnet werden kann, lässt es kodieren. Die Kodierung, in Form eines individuellen Aufklebers am Rad, kann von Polizisten vor Ort überprüft und der Eigentümer so ermittelt werden. Zudem schreckt eine Kodierung Gelegenheitstäter ab, denn die Wahrscheinlichkeit anhand eines kodierten Fahrrades überführt zu werden ist hoch. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit ihr Fahrrad bei der Polizeiwache an der Jülicher Landstraße in Neuss während der Bürodienstzeiten kodieren zu lassen. Hierzu wird, neben dem Fahrrad, ein Eigentumsnachweis (z.B. Rechnung) und ein Personalausweis benötigt. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell Themen in dieser Meldung Quellverweis