26.06.2019 – 13:58 Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss Kaarst (ots) Glücklicherweise mit nur leichten Verletzungen endete ein Verkehrsunfall am frühen Dienstagabend (25.06.) in Kaarst. Gegen 19:00 Uhr war ein Radfahrer gegen ein geparktes Auto auf der Robert-Koch-Straße geprallt. Im Rahmen der Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten Alkoholgeruch beim 46-jährigen Verunglückten fest. Ein Vortest lässt einen Alkoholwert bei ihm von mehr als 2,5 Promille erwarten. Auch räumte der Verletzte ein, Drogen zu sich genommen zu haben. Der Mann aus Kaarst musste sich einer Blutprobe unterziehen. Auf ihn wartet ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr ist auch für Radfahrer kein Kavaliersdelikt. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Fahrerlaubnis einem Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr entzogen werden kann. Eine Geldstrafe sowie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) können folgen. Viele Verkehrsteilnehmer sind der Meinung, dass sie uneingeschränkt Alkohol trinken dürfen, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind, aber Achtung: Bereits ab einem Alkoholisierungsgrad von 0,3 Promille ist ein Strafverfahren fällig, wenn sogenannte Ausfallerscheinungen vorliegen, der Radfahrer zum Beispiel in Schlangenlinien fährt, stürzt oder einen Verkehrsunfall verursacht. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell Quellverweis