13.08.2020 – 14:51 Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss Neuss (ots) Am Neusser Bahnhof reagierte ein 25-jähriger Zugpassagier am Mittwochmittag (12.08.) offenbar deutlich unverhältnismäßig auf einen möglichen Verstoß gegen die Maskentragpflicht durch einen anderen Fahrgast. Mit der angeblichen Absicht, den Verstoß gegen die Coronaschutzverordnung geahndet sehen zu wollen, versuchte der selbsternannte "Ordnungshüter", den anderen Passagier am Verlassen des Bahnhofs zu hindern, letztlich sogar indem er eine Schreckschusswaffe zog. Angestellte der Bahn und auch die unmittelbar alarmierte Polizei schritten ein. Der 25-Jährige muss sich nun unter anderem wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie wegen des Verdachts der Bedrohung verantworten. Die PTB-Waffe wurde sichergestellt. Zudem wurde gegen beide Beteiligten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht eingeleitet, denn auch der 25-Jährige hatte den Mund-Nasen-Schutz nicht ordnungsgemäß angelegt. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell Quellverweis