Abfallinfos

Dieses Thema im Forum "Pressemitteilungen" wurde erstellt von Tom69, 20 März 2015.

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    Die klassische Situation, die in jedem Haushalt vorkommt - etwas wird nicht mehr gebraucht, der Abfalleimer geht auf und das gute Stück verschwindet.

    Der nächste Schritt - der Abfalleimer wird in der Mülltonne entsorgt. Und dann kommt die Müllabfuhr…

    In Wirklichkeit ist das Thema Abfall aber viel komplizierter.

    Hier eine kleine Zusammenstellung der wichtigsten Gesetze und Verordnungen:

    • Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG Bundesgesetz)
    • Abfallgesetz für das Land Nordrhein – Westfalen (Landesabfallgesetz LAbfG Landesgesetz)
    • Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein Kreis Neuss
    • Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Rommerskirchen
    • Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung VerpackV)


    Die Zuständigkeit der Gemeinde Rommerskirchen beginnt mit der Abholung der Mülltonnen.

    • Einsammeln und Befördern von Restmüll (graue Tonne)
    • Einsammeln und Befördern von Bioabfällen (braune Tonne, Bündelsammlung)
    • Einsammeln und Befördern von Altpapier (grüne Tonne)
    • Einsammeln und Befördern von sperrigen Abfällen („Sperrmüll“)
    • Einsammeln und Befördern von Elektronikschrott
    • Aufstellen und Entleeren von Straßenpapierkörben
    • Einsammeln und Befördern von "wilder Müll"


    Sämtliche für das Einsammeln und Entsorgen anfallenden Kosten sind Bestandteil der Abfallentsorgungsgebühr, die jeder Grundbesitzer von der Gemeinde in Rechnung gestellt wird.

    Nach dem Einsammeln werden die Abfälle dann zu den Entsorgungsanlagen des Rhein Kreises Neuss transportiert, das sind für:

    • den Biomüll die Kompostierungsanlage in Korschenbroich
    • für den Rest- und Sperrmüll die Sortieranlage in Neuss Grefrath
    • für Elektro- und Elektronikschrott Sammelstelle Neuss – Grefrath
    • für das Altpapier Firma FS Karton Neuss

    Anders sind die Zuständigkeiten für das Einsammeln, Transportieren und verwerten von Verkaufsverpackungen. Hierfür sind die dualen Systeme Deutschlands (das bekannteste ist das DSD – der grüne Punkt) zuständig. Dafür werden in der Gemeinde Rommerskirchen folgende Sammelvorrichtungen vorgehalten

    • die gelbe Wertstofftone
    • der gelbe Sack
    • Glascontainer


    Die Kosten hierfür werden von den Dualen Systemen getragen und sind nicht Bestandteil der Abfallentsorgungsgebühr.

    An den Entsorgungsanlagen des Kreises gibt es weiterhin die Möglichkeit der Selbstanlieferung von Abfällen gegen Entgelt.

    Schadstoffhaltige Abfälle können beim Schadstoffmobil, das ca. 20 x jährlich im Gemeindegebiet steht, abgegeben werden.
     
  2. Hallo,

    Passend zum Thema Gesetze und Duales System: Verpackungsgesetz nicht vergessen! Das gilt natürlich aus der Sicht der, die den Müll produzieren (Verpackungsverordnung).

    Viele Grüße
    Martina
     

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