Ägypten: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung) Stand 13.10.2017 (Unverändert gültig seit: 13.10.2017) Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise Redaktionelle Änderungen Aktuelle Hinweise Es besteht landesweit ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge und die Gefahr von Entführungen. Diese können sich auch gegen ausländische Ziele und Staatsbürger richten. Bei Reisen nach Ägypten, einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer, wird generell zu Vorsicht geraten. Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere vor religiösen Stätten, Universitäten und staatlichen Einrichtungen, sollten unbedingt gemieden werden. Der mit Wirkung vom 10. April 2017 landesweit verhängte Ausnahmezustand wurde am 4. Juli 2017 um weitere drei Monate bis zum 10. Oktober 2017 verlängert. Seit dem 13. Oktober 2017 gilt erneut der Ausnahmezustand, wiederum für einen Zeitraum von drei Monaten. Die Maßnahme geht mit erhöhten Eingriffsbefugnissen für Sicherheitskräfte und Militär einher. Am 14. Juli 2017 fielen an einem Hotelstrand in Hurghada zwei deutsche Urlauberinnen einem Angriff mit einem Messer zum Opfer. Ein terroristischer Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden. Zum Seitenanfang Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung Ägypten befindet sich seit der Januarrevolution von 2011 in einer Umbruchphase, die wiederholt zu Demonstrationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen geführt hat. Es kommt immer wieder zu Anschlägen auf Einrichtungen ägyptischer Sicherheitsbehörden, wie am 14. Juli 2017 auf einen Polizeiposten, rund 40 km südlich von Kairo, bei dem 5 Polizisten getötet wurden. Seit dem 11. Dezember 2016, als Teilnehmer an einem Gottesdienst in der koptischen Kirche Peter und Paul in Kairo einem Attentat zum Opfer fielen, kam es wiederholt zu Anschlägen auf koptische Christen und koptische Kirchen mit zahlreichen Toten und Verletzten. Am 31. Oktober 2015 stürzte ein Passagierflugzeug nach dem Start in Sharm el-Sheikh über dem Sinai ab. Als Absturzursache wurde ein Sprengsatz an Bord ermittelt. Im Norden der Sinai-Halbinsel kam es wiederholt zu schweren Anschlägen. Reisen über Land Von Überlandfahrten ohne ortskundige Begleitung wird dringend abgeraten. Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet wird gewarnt. Dies gilt auch für den Reiseort Taba. In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, und es kam zu terroristischen Anschlägen. In Taba kam es im Februar 2014 zu einem Anschlag auf einen Reisebus mit koreanischen Touristen. In allen anderen Regionen der Sinai-Halbinsel wird insbesondere von individuell organisierten und nicht durch staatliche Sicherheitskräfte begleiteten Überlandfahrten abgeraten, ebenso von unbegleiteten Busfahrten im Großraum Sharm el-Sheikh in Richtung Nuweiba. Von Fahrten abseits des Küstenstreifens wie zum Berg Sinai und dem Katharinenkloster wird gänzlich abgeraten. Bei Angriffen der Terrormiliz IS gegen Stellungen der ägyptischen Sicherheitskräfte im Raum Sheikh Zuwayd auf der nördlichen Sinai-Halbinsel am 1. Juli 2015 kam es zu einer Vielzahl von Todesopfern. Über den nördlichen Teil der Sinai-Halbinsel (Gouvernorat Nord-Sinai) wurde im August 2013 der Ausnahmezustand verhängt und seitdem immer wieder verlängert. Es gilt dort auch eine tägliche Ausgangssperre von 19.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Gleichzeitig ist der Grenzübergang Rafah zum Gaza-Streifen bis auf weiteres geschlossen. Vor Versuchen, über den Sinai nach Gaza einzureisen, wird gewarnt. Von Reisen in entlegene Gebiete der Sahara wird gewarnt. Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan zu Sperrgebieten erklärt und Reisen dorthin untersagt. Im September 2015 wurde im Bereich der westlichen Wüste, nahe Farafra, eine Touristengruppe versehentlich durch ägyptische Sicherheitskräfte beschossen; es gab mehrere Todesopfer. Ausflugsziele, die sich in den entlegenen westlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, können grundsätzlich mit einer Sondergenehmigung bereist werden. Derzeit wird jedoch dringend davon abgeraten, Ausflugsziele jenseits gesicherter Orte und Straßenverbindungen zu bereisen. Alle Arten von Wüstenexkursionen sollten stets durch professionelle Reiseveranstalter bzw. Touranbieter organisiert und durch diese ortskundig begleitet werden. Es kommt jedoch vor, dass bereits genehmigte Wüstenexkursionen durch Militär und Sicherheitsbehörden kurzfristig untersagt werden. Aufgrund militärischer Operationen im Bereich der westlichen Wüste, gilt insbesondere die Verbindung von 6th of October City in Richtung Bahariya für Touristen und Ausländer nach offiziellen Angaben noch immer als gesperrt. Es kann zu Zurückweisungen kommen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausdehnung der bestehenden Sperrgebiete ständigen Veränderungen unterliegt. Für den Bereich des Sinai (Zufahrt zum Suez-Tunnel) existieren derzeit Zufahrtsbeschränkungen für Geländefahrzeuge. Demonstrationen Seit dem politischen Umbruch im Januar 2011 und verstärkt noch seit der Absetzung von Präsident Mursi im Juli 2013 kam es über das gesamte Land verteilt immer wieder zu Demonstrationen, die teilweise auch einen gewalttätigen Verlauf mit Toten und Verletzten nahmen. Seit der Wahl von Präsident Sisi im Mai 2014 hat sich die Lage wieder etwas stabilisiert. Es ist aber auch weiterhin mit Demonstrationen und Angriffen auf ägyptische Sicherheitskräfte zu rechnen. Menschenansammlungen sollten unbedingt gemieden werden. Aufgrund der Sicherheitslage ist vor allem nachts mit Kontrollen durch die Sicherheitskräfte zu rechnen. Reisenden wird empfohlen, Hinweise der Hotels und Reiseveranstalter zu beachten und die aktuelle Medienberichterstattung zu verfolgen. Kriminalität Die Kriminalitätsrate ist in Ägypten vergleichsweise gering. Vor dem Hintergrund der prekären wirtschaftlichen und sozialen Situation weiter Teile der Bevölkerung ist wird zur üblichen Vorsicht geraten. Warnung vor Reisen in den Gazastreifen Vor Reisen in den Gazastreifen wird nach wie vor dringend gewarnt; dies gilt insbesondere auch für Personen mit Familienangehörigen im Gazastreifen. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird regelmäßig nach Anschlägen auf ägyptische Sicherheitskräfte geschlossen. Es ist nicht vorhersehbar, wann die Schließungen jeweils aufgehoben werden und ob der Grenzübergang wieder einen regulären Betrieb aufnehmen wird. Dies birgt stets die Gefahr, aus dem Gazastreifen nicht wieder ausreisen zu können. Auch bei einer Wiedereröffnung des Grenzübergangs werden die Regelungen für den Grenzübertritt in Rafah durch die ägyptischen Behörden sehr restriktiv gehandhabt. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können keine Unterstützung bei der Ein- oder Ausreise über den Grenzübergang Rafah leisten. Die Überlandfahrt nach Rafah ist besonders gefährlich. Aufgrund der für den Norden der Sinai-Halbinsel bestehenden Reisewarnung kann dort keine konsularische Hilfe geleistet werden. Minengefahr Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten. Schiffs-, Bahn- und Luftverkehr Das ägyptische Schienennetz ist teilweise veraltet. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen mit Toten. Der Zugverkehr ist stark eingeschränkt. Mit kurzfristigen Zugausfällen ist insbesondere auf Nebenstrecken zu rechnen. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards. Vor diesem Hintergrund sollten Überlandfahrten auf der Schiene - mit Ausnahme der Schnellzüge zwischen Alexandria und Kairo - so weit wie möglich vermieden und wo möglich auf Flugverbindungen zurückgegriffen werden. Taxibenutzung Aus den Urlaubsgebieten (u. a. Hurghada) gibt es vermehrt Meldungen über betrügerische bzw. erpresserische Verhaltensweisen bei Taxifahrern. Es sollten daher nur Taxis mit eingeschaltetem Taxameter benutzt werden. Fahrgäste sollten sich vorher, bspw. in ihrem Hotel, über das Fahrtziel und den ungefähren Fahrtpreis, informieren. Die Bezahlung sollte nach dem Aussteigen durch das Fenster erfolgen. Flughafen Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend. In der Vergangenheit kam es vermehrt zu Beschwerden von Reisenden, deren Gepäckstücke am Internationalen Flughafen Kairo geplündert wurden bzw. ganz abhanden kamen. Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.kairo.diplo.de. Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für Reisende, die nicht mit Pauschalangeboten reisen und über ihre Reiseveranstalter über aktuelle Entwicklungen informiert werden können. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Verhaltensregeln und allgemeine Sicherheitshinweise Gastfreundschaft hat in Ägypten einen hohen Stellenwert. Zugleich ist es aber selbstverständlich und wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes (siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen). Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist eine nicht körperbetonte, Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen. In jüngerer Zeit mehren sich Berichte, nach denen Individualreisende - gerade auch an Sehenswürdigkeiten - vor dem Hintergrund der sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage verstärkt belästigt und bedrängt werden; bei allein reisenden Frauen besteht die Gefahr sexueller Belästigungen. Die Polizei ist nicht immer willens und/oder in der Lage, hiergegen effektiv einzuschreiten. Vor dem Hintergrund jüngster Unfälle sollten sich Reisende bei der Benutzung von (technischen) Einrichtungen bzw. Geräten (Heißluftballons, Tauchausrüstungen, Quads etc.) vor Benutzung davon überzeugen, dass diese sich in einem guten Zustand befinden und regelmässig gewartet werden. Hinweise für Doppelstaater Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u. a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich. Versorgung mit Treibstoff / Strom Bei Individualreisen mit dem PKW – von denen aufgrund der o.g. Hinweise derzeit ohnehin weitgehend abgeraten wird – ist zu beachten, dass die Versorgung mit Treibstoff nicht in allen Gebieten Ägyptens uneingeschränkt sichergestellt ist. Insbesondere bei Dieselkraftstoff gibt es Engpässe, die zu sehr langen, mitunter mehrtägigen Wartezeiten an den Tankstellen führen. Engpässe gibt es auch im Bereich der Stromversorgung. Bereits jetzt kommt es landesweit gelegentlich zu kurzfristigen (minuten- oder stundenweisen) Stromabschaltungen, die sich mit steigenden Temperaturen verlängern könnten. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden. Trotz der Möglichkeit, damit einzureisen, wird der Personalausweis nicht von allen Stellen in Ägypten als ausreichendes Ausweisdokument angesehen; z.B. wird bei Abhebungen von Überweisungen über Western Union die Vorlage eines Reisepasses verlangt. Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Ausweisdokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22,- € von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden. Seit dem 01.05.2014 beträgt die Gebühr 25,- US-$ (bzw. entsprechender Gegenwert in €). Die Visagebühr ist an offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der Passschalter zu entrichten. Es wird in Ägypten erwogen die Einreisebestimmungen für Touristen zu ändern. Das Auswärtige Amt steht hierzu im Kontakt mit den ägyptischen Behörden. Einreise aus Israel Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel. Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (25,- US-$) zu erwerben. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der ägyptischen Botschaft oder einem der Generalkonsulate. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden. Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann. Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet. Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde. Das Fotografieren und Filmen von Einrichtungen, Fahrzeugen und Personal des Militärs und der Polizei ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet; dasselbe gilt für Gefängnisse bzw. Gebäude der Gefängnisverwaltung. Bei Verstoß droht Beschlagnahme des Foto-/Filmapparates und Festnahme. Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.kairo.diplo.de zu finden. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Aktuelle medizinische Hinweise Im September 2017 kam es zum ersten Ausbruch von Dengue-Fieber am Roten Meer (Alquaseer) seit 10 Jahren. Impfschutz Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggfs. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch ggfs. Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Typhus und Tollwut empfohlen. Dengue-Fieber Dengue wird bisher nur an der Küste zum Roten Meer durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung und Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien. Malaria Seit Ende Mai 2014 sind südlich von Luxor (Edfu) erneut vereinzelt autochtone Malariaübertragungen (Pl. vivax) nachgewiesen worden. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Die Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe ist im Normalfall eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) in Ägypten nicht notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Chloroquin, Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in ländlichen Gebieten empfohlen: körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen Darüber hinaus kann unter Umständen bei Reisen in o.g. Gebiete eine medikamentöse Malariaprophylaxe erwogen werden (nach Beratung bei einem Tropenmediziner). HIV/AIDS Die Prävalenz von HIV im Land ist gering (<0,1 % der Bevölkerung). Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Hepatitis C Die Erkrankung hat weltweit die höchste Prävalenz in einer Bevölkerung. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Prozeduren wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden. Durchfallerkrankungen und Cholera Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden. Vogelgrippe Es ist zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen (weltweit zweithäufigste Anzahl menschlicher Infektionen). Das Risiko für Reisende ist aber sehr gering. Kontakt zu Geflügel trotzdem möglichst meiden. Bei Genuss von gekochten oder gebratenen Geflügelgerichten besteht kein Infektionsrisiko. Schistosomiasis (Bilharziose) Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht bei Süßwasserkontakt (insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse). Baden sollte daher dort grundsätzlich unterlassen werden. Weitere Infektionskrankheiten Leishmaniose und West-Nil-Fieber. Medizinische Versorgung In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen. Lassen Sie sich vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten und Ihren Impfschutz anpassen,, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z. B.:Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.dtg.org/ oderExterner Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.frm-web.de). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...