Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Aktuelle Hinweise Es besteht landesweit weiterhin ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge. Diese können sich auch gegen ausländische Ziele und Staatsbürger richten. Zuletzt fielen am 2. November 2018 einem terroristischen Angriff in der ägyptischen Provinz Minya sieben christliche Pilger zum Opfer. Bei Reisen nach Ägypten, einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer, wird generell zu Vorsicht geraten. Der erstmals nach einem Terroranschlag am 10. April 2017 verhängte landesweite Ausnahmezustand wurde zuletzt am 15. Oktober 2018 verlängert. Die Maßnahme geht mit erhöhten Eingriffsbefugnissen für Sicherheitskräfte und Militär einher. Vor allem nachts ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen. Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung Innenpolitische Lage Ägypten befindet sich seit der Januarrevolution von 2011 in einer Umbruchphase. Seit der Wahl von Staatspräsident Al-Sisi im Mai 2014 hat sich die Lage wieder stabilisiert und es kommt kaum noch zu Demonstrationen. Schwerwiegende Anschläge auf ägyptische Sicherheitskräfte und zivile Ziele können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Menschenansammlungen, insbesondere vor religiösen Stätten, Universitäten und staatlichen Einrichtungen sollten an Tagen wie dem Jahrestag des Sturzes des ehemaligen Präsidenten Mubarak am 25. Januar unbedingt gemieden werden. Seit dem 10. April 2017 gilt landesweit der Ausnahmezustand. Die Maßnahme geht mit erhöhten Eingriffsbefugnissen für Sicherheitskräfte und Militär einher. Vor allem nachts ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen. Reisenden wird empfohlen, Hinweise der Hotels und Reiseveranstalter zu beachten und die aktuelle Medienberichterstattung zu verfolgen. Terrorismus Seit dem 11. Dezember 2016, als Teilnehmer an einem Gottesdienst in der koptischen Kirche Peter und Paul in Kairo einem Attentat zum Opfer fielen, kam es wiederholt zu Anschlägen auf koptische Christen und koptische Kirchen mit zahlreichen Toten und Verletzten. So kam es am 29. Dezember 2017 vor einer koptischen Kirche in Helwan im südlichen Großraum von Kairo zu einem Anschlag mit neun Todesopfern. Am 2. November 2018 fielen einem terroristischen Angriff in der Provinz Minya sieben koptische Pilger zum Opfer. Reisende sollten die Nähe zu koptischen Einrichtungen vor allem um Feiertage herum meiden, wie z.B. das koptische Weihnachtsfest am 7. Januar. Es kam wiederholt zu Anschlägen auf Einrichtungen ägyptischer Sicherheitsbehörden. Am 21. Oktober 2017 starben nach offiziellen Angaben 16 Polizisten bei einem Schusswechsel mit Terroristen etwa 135 km südwestlich von Giza-Stadt, abseits der Straße nach Bahariya. Medien berichteten teilweise von einer deutlich höheren Anzahl von Opfern. Am 14. Juli 2017 fielen an einem Hotelstrand in Hurghada zwei deutsche Urlauberinnen einem Angriff mit einem Messer zum Opfer. Ein terroristischer Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden. Sinai-Halbinsel Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet wird gewarnt. Dies gilt auch für den Reiseort Taba. In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, und es kam zu terroristischen Anschlägen. In Taba kam es im Februar 2014 zu einem Anschlag auf einen Reisebus mit koreanischen Touristen. In allen anderen Regionen der Sinai-Halbinsel wird insbesondere von individuell organisierten und nicht durch staatliche Sicherheitskräfte begleiteten Überlandfahrten abgeraten, ebenso von unbegleiteten Busfahrten im Großraum Sharm el-Sheikh in Richtung Nuweiba. Von Fahrten abseits des Küstenstreifens wie zum Berg Sinai und dem Katharinenkloster wird gänzlich abgeraten. Am 31. Oktober 2015 stürzte ein Passagierflugzeug nach dem Start in Sharm el-Sheikh über dem Sinai ab. Als Absturzursache wurde ein Sprengsatz an Bord ermittelt. Im gesamten Norden der Sinai-Halbinsel kam es wiederholt zu schweren Anschlägen. Bei Angriffen der Terrormiliz IS gegen Stellungen der ägyptischen Sicherheitskräfte im Raum Sheikh Zuwayd am 1. Juli 2015 kam es zu einer Vielzahl von Todesopfern, am 24. November 2017 wurden durch einen besonders schweren terroristischen Anschlag nach dem Freitagsgebet in einer Moschee in Bir al-Abed mehr als 300 Menschen getötet und zahlreiche weitere verletzt. Über den nördlichen Teil der Sinai-Halbinsel (Gouvernorat Nord-Sinai) wurde schon im August 2013 der Ausnahmezustand verhängt und seitdem immer wieder verlängert. Es gilt dort auch eine nächtliche Ausgangssperre von 19.00 Uhr bis 6.00 Uhr mit Ausnahme der Stadt Al-Arisch und der International Road, dort gilt die Ausgangssperre von 1.00 bis 5.00 Uhr. Übrige Landesteile Vor Reisen in entlegene Gebiete der Sahara wird gewarnt. Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan zu Sperrgebieten erklärt und Reisen dorthin untersagt. Von Überlandfahrten ohne ortskundige Begleitung wird dringend abgeraten. Im September 2015 wurde im Bereich der westlichen Wüste, nahe Farafra, eine Touristengruppe versehentlich durch ägyptische Sicherheitskräfte beschossen; es gab mehrere Todesopfer. Ausflugsziele, die sich in den entlegenen westlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, können grundsätzlich mit einer Sondergenehmigung bereist werden. Derzeit wird jedoch dringend davon abgeraten, Ausflugsziele jenseits gesicherter Orte und Straßenverbindungen zu bereisen. Alle Arten von Wüstenexkursionen sollten stets durch professionelle Reiseveranstalter bzw. Touranbieter organisiert und durch diese ortskundig begleitet werden. Es kommt jedoch vor, dass bereits genehmigte Wüstenexkursionen durch Militär und Sicherheitsbehörden kurzfristig untersagt werden. Aufgrund militärischer Operationen im Bereich der westlichen Wüste, gilt insbesondere die Verbindung von 6th of October City in Richtung Bahariya für Touristen und Ausländer nach offiziellen Angaben noch immer als gesperrt. Es kann zu Zurückweisungen kommen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausdehnung der bestehenden Sperrgebiete ständigen Veränderungen unterliegt. Für den Bereich des Sinai (Zufahrt zum Suez-Tunnel) existieren derzeit Zufahrtsbeschränkungen für Geländefahrzeuge. Kriminalität Die Kriminalitätsrate ist in Ägypten vergleichsweise gering. Vor dem Hintergrund der prekären wirtschaftlichen und sozialen Situation weiter Teile der Bevölkerung ist wird zur üblichen Vorsicht geraten. Warnung vor Reisen in den Gazastreifen Vor Reisen in den Gazastreifen wird nach wie vor dringend gewarnt; dies gilt insbesondere auch für Personen mit Familienangehörigen im Gazastreifen. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird aufgrund der aktuellen Sicherheitslage nur in unregelmäßigen Abständen für einen eingeschränkten Personenkreis geöffnet. Bei Schließungen ist nicht vorhersehbar, wann diese jeweils wieder aufgehoben werden und ob der Grenzübergang wieder einen regulären Betrieb aufnehmen wird. Dies birgt stets die Gefahr, aus dem Gazastreifen nicht wieder ausreisen zu können. Auch bei einer Wiedereröffnung des Grenzübergangs werden die Regelungen für den Grenzübertritt in Rafah durch die ägyptischen Behörden sehr restriktiv gehandhabt. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können keine Unterstützung bei der Ein- oder Ausreise über den Grenzübergang Rafah leisten. Die Überlandfahrt nach Rafah ist besonders gefährlich. Aufgrund der für den Norden der Sinai-Halbinsel bestehenden Reisewarnung kann dort keine konsularische Hilfe geleistet werden. Minengefahr Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten. Naturkatastrophen Ägypten liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Allgemeine Reiseinformationen Infrastruktur/Straßenverkehr Es gibt ein Inlandsflugnetz, eingeschränkten Eisenbahnverkehr und ein auf Hauptstrecken recht gut ausgebautes Straßennetz. Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend. In der Vergangenheit kam es vermehrt zu Beschwerden von Reisenden, deren Gepäckstücke am Internationalen Flughafen Kairo geplündert wurden bzw. ganz abhandenkamen. Allgemeine Informationen sind auf der Webseite der Botschaft Kairo zu finden. Das ägyptische Schienennetz ist teilweise veraltet. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen mit Toten. Mit kurzfristigen Zugausfällen ist insbesondere auf Nebenstrecken zu rechnen. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards. Vor diesem Hintergrund sollten Überlandfahrten auf der Schiene - mit Ausnahme der Schnellzüge zwischen Alexandria und Kairo - so weit wie möglich vermieden und wo möglich auf Flugverbindungen zurückgegriffen werden. Es gibt vielerorts lokal anmietbare Sammelbusse und Sondertaxis. Die Fahrweise von Fahrzeuglenkern ist oft äußerst riskant, das Unfallrisiko sehr hoch. Vor dem Hintergrund wird im Straßenverkehr auch als Fußgänger zu besonderer Umsicht geraten. Aus den Urlaubsgebieten (u. a. Hurghada) gibt es vermehrt Meldungen über betrügerische bzw. erpresserische Verhaltensweisen bei Taxifahrern. Es sollten daher nur Taxis mit eingeschaltetem Taxameter benutzt werden. Fahrgäste sollten sich vorher, bspw. in ihrem Hotel, über das Fahrtziel und den ungefähren Fahrtpreis informieren. Die Bezahlung sollte nach dem Aussteigen durch das Fenster erfolgen. Vor dem Hintergrund jüngster Unfälle sollten sich Reisende bei der Benutzung von (technischen) Einrichtungen bzw. Geräten (Heißluftballons, Tauchausrüstungen, Quads, etc.) vor Benutzung davon überzeugen, dass diese sich in einem guten Zustand befinden und regelmäßig gewartet werden. Die meisten touristisch interessanten Straßenverbindungen sind geteert, für Wüstenpisten ist ein Geländefahrzeug mit Allradantrieb notwendig. Für die Einreise mit eigenem Fahrzeug ist ein Carnet de Passage und eine lokale Personenhaftpflichtversicherung erforderlich, zudem wird häufig eine Kaution verlangt, die nicht immer vollständig zurückerstattet wird. Da ägyptische Fahrzeuge oft nur minimale Versicherungen für Personenschäden haben, sollte unbedingt eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Autofahrern wird zu einer äußerst defensiven Fahrweise geraten. Üblicher verkehrsrechtliche Grundsätze und Vorschriften finden wenig Beachtung. Technischer Zustand und insbesondere die Beleuchtung von Fahrzeugen sind oft mangelhaft. Nachtfahrten sollten daher grundsätzlich vermieden werden. Es gilt die 0,0-Promillegrenze. Bei Individualreisen mit eigenem Fahrzeug – von denen aufgrund der o.g. Hinweise derzeit ohnehin weitgehend abgeraten wird – ist zu beachten, dass die Versorgung mit Treibstoff nicht in allen Gebieten Ägyptens uneingeschränkt sichergestellt ist. Insbesondere bei Dieselkraftstoff gibt es Engpässe, die zu sehr langen, mitunter mehrtägigen Wartezeiten an den Tankstellen führen. Engpässe gibt es auch im Bereich der Stromversorgung. Bereits jetzt kommt es landesweit gelegentlich zu kurzfristigen (minuten- oder stundenweisen) Stromabschaltungen, die sich mit steigenden Temperaturen verlängern könnten. Führerschein Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Besondere Verhaltenshinweise Gastfreundschaft hat in Ägypten einen hohen Stellenwert. Zugleich ist es aber selbstverständlich und wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes (siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen). Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist eine nicht körperbetonte, Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen. In jüngerer Zeit mehren sich Berichte, nach denen Individualreisende - gerade auch an Sehenswürdigkeiten - vor dem Hintergrund der sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage verstärkt belästigt und bedrängt werden; bei allein reisenden Frauen besteht die Gefahr sexueller Belästigungen. Die Polizei ist nicht immer willens und/oder in der Lage, hiergegen effektiv einzuschreiten. Ramadan Während des Fastenmonats Ramadan ist außerhalb von Touristenzentren mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Auf Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, selbst das Kauen von Kaugummi von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang sollte außerhalb von Touristenzentren in der Öffentlichkeit dann verzichtet werden. Dort sollten Frauen insbesondere während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist das ägyptische Pfund (EGP). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist in den von Touristen frequentierten Hotels und Lokalen üblicherweise möglich. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten ist meist mit Kreditkarte, mit Bankkarten nur bei Banken möglich. Versorgung im Notfall Reisende nach Ägypten sollten unbedingt auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu sind zwei biometrische Passfotos erforderlich. Trotz der Möglichkeit, damit einzureisen, wird der Personalausweis nicht von allen Stellen in Ägypten als ausreichendes Ausweisdokument angesehen; z.B. wird bei Abhebungen von Überweisungen über Western Union die Vorlage eines Reisepasses verlangt. Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Ausweisdokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22,- Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg bzw. seit Dezember 2017 auch als „E-Visa“ ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden. Die Gebühr beträgt für ein einfache Einreise 25,- US-Dollar (bzw. entsprechender Gegenwert in Euro), für mehrfache Einreisen 60- US-Dollar, und ist an offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der Passschalter zu entrichten. Abweichungen der Gebühren vor Ort sind möglich. Anträge auf das E-Visa können über die Plattform visa2egypt gestellt werden. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird das vorstehend beschriebene System (insbesondere die Möglichkeit der Erteilung von Visa „on arrival“ an den Flughäfen) hierdurch bis auf weiteres lediglich ergänzt, aber nicht ersetzt. Laut Berichten kommt es noch zu Problemen bei der Beantragung, da Rechtschreibfehler oder zu lange Namen zu einer automatischen Ablehnung führen können. Die Gebühr wird in solchen Fällen nicht erstattet. Ein Beschwerdemechanismus ist nicht vorhanden. Daher wird empfohlen, bis auf weiteres auf die Möglichkeit des Visums "on arrival" zurückzugreifen. Hinweise für Doppelstaater Reisende, auch minderjährige Kinder, die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, z.B. durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil, werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u. a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Hinweise für die Ein- und Ausreise von Minderjährigen Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren), die (auch) die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft in Kairo ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich. Einreise aus Israel Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel. Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (25,- US-Dollar) zu erwerben. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der ägyptischen Botschaft oder einem der Generalkonsulate. Besondere Zollvorschriften Fremdwährungen sind ab einem Gegenwert von 10.000 US-Dollar bei Einreise zu deklarieren. Die Wiederausfuhr von Beträgen über diesem Wert ist nur bei erfolgter Deklarierung bei Einreise erlaubt. Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin. In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen, Muscheln, versteinertes Holz), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden. Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Vorschriften Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet. Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde. Verhaftungen und anschließende Abschiebungen von Ausländern sind dagegen bereits vorgekommen. Nachdem bei einem Konzert am 22. September 2017 eine Regenbogenflagge geschwenkt wurde, kam es zu zahlreichen Verhaftungen von LGBTI (Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle). Mehrere Personen wurden aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihres Eintretens für die Rechte von LGBTI zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Menschenrechtsorganisationen berichten, dass ägyptische Behörden auch dating apps einsetzen, um LGBTI ausfindig zu machen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch ausländische Touristen Opfer dieses Vorgehens werden könnten. Das Fotografieren und Filmen von Einrichtungen, Fahrzeugen und Personal des Militärs und der Polizei ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet; dasselbe gilt für Gefängnisse bzw. Gebäude der Gefängnisverwaltung. Bei Verstoß droht Beschlagnahme des Foto-/Filmapparates und Festnahme. Bei kritischen Äußerungen über Ägypten und politischen Kommentaren mittels sozialer Medien ist besondere Vorsicht geboten. Solche können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens und seiner Institutionen (z.B. Staatspräsident und Sicherheitskräfte) oder als strafbares „Verbreiten falscher Gerüchte“ verfolgt werden. Medizinische Hinweise Aktuelle medizinische Hinweise Im September 2017 kam es zum ersten Ausbruch von Dengue-Fieber am Roten Meer (Alquaseer) seit mehreren Jahren. Inzwischen wurden auch Fälle aus Hurghada gemeldet. Impfschutz Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggfs. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch ggfs. Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Typhus und Tollwut empfohlen. Dengue-Fieber Dengue wird bisher nur an der Küste zum Roten Meer (Alquaseer und Hurghada) durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung und Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien. Malaria Seit Ende Mai 2014 sind südlich von Luxor (Edfu) erneut vereinzelt autochtone Malariaübertragungen (Pl. vivax) nachgewiesen worden. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Die Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe ist im Normalfall eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) in Ägypten nicht notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Chloroquin, Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in ländlichen Gebieten empfohlen: körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen Darüber hinaus kann unter Umständen bei Reisen in o.g. Gebiete eine medikamentöse Malariaprophylaxe erwogen werden (nach Beratung bei einem Tropenmediziner). HIV/AIDS Die Prävalenz von HIV im Land ist gering (<0,1 % der Bevölkerung). Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Hepatitis C Die Erkrankung hat weltweit die höchste Prävalenz in einer Bevölkerung. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Prozeduren wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden. Durchfallerkrankungen und Cholera Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden. Vogelgrippe Es ist zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen (weltweit zweithäufigste Anzahl menschlicher Infektionen). Das Risiko für Reisende ist aber sehr gering. Kontakt zu Geflügel trotzdem möglichst meiden. Bei Genuss von gekochten oder gebratenen Geflügelgerichten besteht kein Infektionsrisiko. Schistosomiasis (Bilharziose) Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht bei Süßwasserkontakt (insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse). Baden sollte daher dort grundsätzlich unterlassen werden. Weitere Infektionskrankheiten Leishmaniose und West-Nil-Fieber. Medizinische Versorgung In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen. Lassen Sie sich vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten und Ihren Impfschutz anpassen,, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z. B.:http://www.dtg.org/ oderhttp://www.frm-web.de). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Akkordeon Quellverweis ...