Äquatorialguinea: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 16.08.2017 (Unverändert gültig seit: 16.08.2017) Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Allgemeine Reiseinformationen Medizinische Hinweise Redaktionelle Änderungen Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität Die Kriminalitätsrate ist in letzter Zeit stark angestiegen, sowohl was die Häufigkeit als auch was das Ausmaß an Gewaltanwendung anbetrifft. Vor allem in den Städten Malabo und Bata ist besondere Vorsicht geboten. Von unbegleiteten Spaziergängen oder spontaner Benutzung von Taxis wird dringend abgeraten. Hier ist es immer wieder zu brutalen Raubüberfällen gekommen. Ausländische Besucher sollten daher nur in Begleitung ortskundiger Bekannter ein Taxi benutzen und darauf bestehen, dass der Taxifahrer keine weiteren Passagiere aufnimmt. Geschäftsleute sollten darauf drängen, dass ihre äquatorialguineischen Gesprächspartner ihnen für die Dauer ihres Aufenthaltes Wagen und Chauffeur stellen. Auch Einbrüche in Wohnungen bzw. Häuser haben zugenommen. Da Einbrecher meist bewaffnet sind (z.B. mit Macheten), ist im Ernstfall von Gegenwehr dringend abzuraten. Es wird dringend geraten, Kopien von Reisepass, Visum und Flugticket sicher mit sich zu führen, bzw. in Deutschland elektronisch abrufbar, vorzuhalten. Dies erleichtert und beschleunigt bei einem Verlust die konsularische Hilfe. Reisen über Land Schwere Verkehrsunfälle ereignen sich meist aufgrund alkoholisierten Fahrens. Die Verursacher sind häufig recht verkehrsuntaugliche Taxis. Von Autofahrten Samstag abends und Sonntag nachmittags sowie abends ist abzuraten. Wer mit einem (gemieteten) Fahrzeug - wobei Autos erfahrungsgemäß nur mit Fahrer angemietet werden können - in einen Unfall mit schwerem Personenschaden oder Todesfolge verwickelt ist, muss mit längerer Untersuchungshaft und einem Strafprozess rechnen. In einem solchen Fall sollte unbedingt umgehend mit der Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutschen Botschaft in Malabo Kontakt aufgenommen werden. Die Behörden kontrollieren Ausländer besonders genau auf ordnungsgemäße Papiere (Visum, gültiger Pass, etc.) und gehen streng gegen tatsächliche und vermutete Unregelmäßigkeiten vor. An den häufigen Check-Points muss mit willkürlichen Kontrollen und Versuchen, Geld zu fordern, gerechnet werden. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Äquatorialguinea, das einzige spanischsprachige Land Afrikas, ist touristisch kaum erschlossen. Grundsätzlich kann jede Region im Land bereist werden. Bestimmte Reiseziele, beispielsweise der Pico Basile sowie der Nationalpark Moka auf der Insel Bioko, erfordern eine Sondergenehmigung. Flüge der lokalen Fluggesellschaften können in der Regel nicht über das Internet, sondern nur vor Ort gebucht und bar bezahlt werden. Einzige Ausnahme ist derzeit CEIBA Intercontinental, welche über ausgesuchte Reisebüros und Internetportale gebucht werden kann. Die Preise in Äquatorialguinea sind vergleichsweise hoch. Kreditkarten (VISA, Mastercard) werden nicht überall akzeptiert. An Geldautomaten werden manchmal nur die Karten der eigenen Institute akzeptiert. Es wird empfohlen, ausreichend Bargeld in Euro mitzubringen, das vor Ort gewechselt werden kann. In Malabo gibt es zwar eine Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutsche Botschaft als Kleinstvertretung, die keine Rechts- und Konsularaufgaben wahrnimmt, aber Nothilfe leistet. Auf dem kontinentalen Festland ist eine unverzügliche Gewährung von Nothilfe aufgrund der Schwierigkeiten einer spontanen Anreise aus der Hauptstadt Malabo nicht gewährleistet. Nur Spanien unterhält auf dem Festland ein Generalkonsulat, das von der Deutschen Botschaft in Malabo im Notfall um solidarische Hilfeleistung ersucht werden kann. Für Passangelegenheiten u. a. ist die Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutsche Botschaft in Jaunde/Kamerun zuständig. Die Botschaft Spaniens in Malabo sowie das spanische Generalkonsulat in Bata erteilen Schengen-Visa für Deutschland. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. Bei Ein- und Ausreise ist ein internationaler Impfausweis mit gültigem Nachweis einer Gelbfieberimpfung erforderlich. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen grundsätzlich für die Einreise nach Äquatorialguinea ein Visum. Dieses muss vor Antritt der Reise bei der zuständigen äquatorialguineischen Botschaft in Berlin beantragt werden. Es wird empfohlen, das Visum lange im Voraus zu beantragen. Hinweise finden Sie bei der Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft Aequatorialguineas. Wer im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung (Residencia) für Äquatorialguinea ist, ist gemäß Dekret Nr. 5 des Ministeriums für Nationale Sicherheit vom 18.11.2013 von der Visumspflicht ausgenommen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Für die Einfuhr von Devisen besteht für Touristen eine Anmeldepflicht, aber keine Beschränkung, außer für CFA. Ausgeführt werden dürfen max. 50.000 CAF in Banknoten und Devisen bis zu der Höhe, die bei Einfuhr erklärt wurde. Zu den Gegenständen, deren Einfuhr generell verboten ist, gehören neben pornografischen Werken auch Bücher und Filme über Kriege und Terror, uniform-ähnliche Kleidung, Ferngläser und professionelle Kameras. Spezielle Zollvorschriften sollten vor Reisebeginn bei der zuständigen äquatorialguineischen Botschaft erfragt werden. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Beim Fotografieren sollte Zurückhaltung geübt werden. Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche (offizielle Gebäude, Flughäfen, Häfen, militärische Einrichtungen oder Polizeistationen, Wagenkolonnen usw.) besteht Fotografierverbot. Die Polizei geht streng gegen Verstöße vor. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist bei der Ein- und Ausreise vorzulegen (gelegentlich auch Kontrolle bei Einreise aus Deutschland). Eine Gelbfieberimpfung ist darüber hinaus für alle Personen älter als 1 Jahr auch medizinisch indiziert. Abweichend von den WHO-Bestimmungen wird ggf. noch der Nachweis einer Auffrischimpfung nach 10 Jahren verlangt. Abweichend von offiziellen Regelungen kann der Nachweis einer Choleraimpfung verlangt werden, besonders bei Einreise über Land oder aus einem Endemiegebiet. Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps Masern Röteln (MMR), ggf. Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis Aund Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen. Malaria Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Reisenden häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe mit Medikamenten wird dringend empfohlen. Hierfür sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin und Mefloquin) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: · körperbedeckende (helle), ggf. imprägnierte Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), · in den Abendstunden und nachts bei Aufenthalt im Freien Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, · unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen. Weitere, nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor. HIV/AIDS Die Prävalenz in der Bevölkerung liegt bei 6 %. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Reisende sollten folgende grundlegende Hinweise beachten: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selbst schälen. Halten Sie unbedingt fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden. Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden klinischen Verlauf (s. Merkblatt des AA unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin). Eine Cholera-Impfung steht zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z.B. Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten) gegeben. Darüber hinaus kann sie in Abhängigkeit von der jeweils aktuellen infektionsepidemiologischen Lage bei Reisen im Land sinnvoll sein. Das hängt vom persönlichen Reiseprofil des Reisendens ab. Eine individuelle Beratung durch einen Tropenmediziner dazu wird empfohlen. Weitere Infektionskrankheiten Tuberkulose Tuberkulose und insbesondere auch medikamentenresistente Formen sind in Äquatorialguinea verbreitet. Es ist sinnvoll, sich insbesondere von sichtbar kranken hustenden Personen fernzuhalten. Polio 2014 wurden drei Fälle von Poliowildvirusinfektion Typ 1 diagnostiziert, die aus Kamerun eingeschleppt wurden. Es ist sinnvoll, auf einen Polioimpfschutz vor Einreise zu achten. Schistosomiasis (Bilharziose) Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist im öffentlichen Sektor vielfach apparativ und hygienisch problematisch. Oft fehlen europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. In Bata und Malabo gibt es neben öffentlichen Krankenhäusern die Privat-Krankenhäuser „La Paz Medical Center“ mit ausländischem Personal auf weitgehend europäischem Standard so dass Nothilfe gewährleistet ist. Barzahlung ist erforderlich. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. In den beiden größeren Städten Malabo und Bata gibt es Apotheken, die im Regelfall die wichtigsten Medikamente führen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B. Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...