Äthiopien: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 14.09.2017 (Unverändert gültig seit: 14.09.2017) Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Aktuelle Hinweise Urlaubsreisen abseits der Hauptstrecken, in die Regionen Oromia und Amhara, sollten weiterhin vorsichtig abgewogen werden. Auf den Hauptstrecken (Axum, Mekele, Bahir Dar, Gondar, Lalibela, Arba Minch, Konso, Jinka) sind Reisen derzeit problemlos möglich. Im Grenzgebiet der Oromo- und Somali-Regionen kommt es seit Anfang 2017 verstärkt zu gewaltsamen und teilweise tödlichen Zusammenstößen beider Volksgruppen. Betroffen sind vor allem die Gebiete Guji, Bale, Borena, Hararghe und West Guji. Reisenden wird empfohlen, diese Gebiete zu meiden. Zeitweise waren auch die Strecken zwischen Mieso, Harar, Dire Dawa und Jijiga durch Protestaktionen blockiert. Reisenden wird geraten, sich von den Orten der Auseinandersetzungen fern zu halten, Menschenansammlungen zu meiden und ggf. geschützte Bereiche aufzusuchen. Ist eine Demonstration angekündigt, sollte die Reiseroute bzw. der Aufenthaltsort entsprechend angepasst werden. Zum Seitenanfang Landesspezifische Sicherheitshinweise Anfang Januar 2017 explodierte jeweils eine Handgranate vor dem Grand Hotel in Bahir Dar sowie eine Woche später im Eingangsbereich des Etasal Hotel in Gondar. Es gab ein Todesopfer und mehrere Verletzte. Am 1. April 2017 wurden durch eine erneute Explosion im Florida Hotel in Gondar drei, am 12. August 2017 in Bahir Dar nahe des Lokals Karibu zwei Menschen verletzt. Es wird zu besonderer Wachsamkeit geraten. Innenpolitische Lage Der erstmaligen Verhängung des Ausnahmezustands im Oktober 2016 gingen Proteste voraus, die sich unter anderem am „Stadtentwicklungsplan Addis Abeba“ entzündet haben. Viele Oromos befürchten weitere Landnahmen bei unzureichender Kompensation. Im Sommer 2016 hatte sich die Lage wieder verschärft und auf die Region der Amharen ausgeweitet. Betroffen waren im Juli 2016 auch die bei Touristen beliebten Städte Bahir Dar und Gondar. Es kam immer wieder zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und Protestierenden, bei denen es zahlreiche Tote und Verletzte gab. Während des bis Anfang August 2017 geltenden Ausnahmezustands, wodurch den Provinzverwaltungen Kompetenzen für die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung entzogen und bei der äthiopischen Bundesregierung zentralisiert worden sind, hatte sich die Lage beruhigt. Größere Proteste fanden nicht mehr statt. In den Randgebieten des Landes kommt es immer wieder zu Zwischenfällen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt das äthiopische Militär bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land). Im Grenzgebiet zu Somalia ist aufgrund möglicher militärischer Aktionen gegen Kämpfer der islamistischen Terrororganisation al-Shabaab auch grenzüberschreitend mit größeren Truppenbewegungen zu rechnen. In der Gambella-Region kam es Mitte April 2016 zu einem stammespolitisch motivierten Überfall aus dem Südsudan auf Dörfer nahe der Stadt Gambella, bei dem eine große Anzahl Äthiopier getötet und zahlreiche Kinder entführt wurden. Ein Teil der Kinder wurde Mitte Mai wieder zurückgeführt. Knapp eine Woche nach dem Überfall wurden Mitarbeiter einer Hilfsorganisation von Flüchtlingen angegriffen und getötet, nachdem ein Fahrzeug dieser Organisation bei einem Verkehrsunfall den Tod zweier Flüchtlingsmädchen verursacht hatte. Mittlerweile hat sich durch die hohe Präsenz von Regierungstruppen und Sicherheitskräften die Lage beruhigt. Von nicht notwendigen Reisen in die Region wird dennoch abgeraten. Das Grenzgebiet zu Südsudan sollte gemieden werden. Bei Reisen in der Süd Omo Zone, insbesondere abseits der touristischen Routen, wird dringend empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Aufgrund eines bewaffneten Überfalls auf eine europäische Reisegruppe im November 2016 wird empfohlen, Reisen im Gebiet nördlich des Omo-Nationalparks nur mit professionellen Reiseveranstaltern in Begleitung von äthiopischen Sicherheitskräften zu unternehmen. Von Individualreisen in der Region wird abgeraten. Terrorismus Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt angesichts des auch militärischen Engagements Äthiopiens in Somalia v. a. im Hinblick auf die dortige Terrororganisation al-Shabaab, die regelmäßig Drohungen gegen in Somalia engagierte Länder ausstößt. Auch der Standort Addis Abeba, als Sitz der Afrikanischen Union (AU), erhöht die Attraktivität für mögliche Terroranschläge. Die äthiopische Regierung warnt vor Aktivitäten al-Shabaabs in Äthiopien. In den vergangenen Jahren gab es vereinzelte (versuchte) Bombenanschläge in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Äthiopien auch zukünftig Ziel von Anschlägen sein wird. Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dies gilt auch für größere Hotels. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel, geachtet werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten. Das eigene Verhalten sollte möglichst unauffällig sein. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden. Reisen über Land / Entführungen / Kriminalität / Straßenverkehr Da insbesondere in den Oromo-und Amhara-Regionen sowie in der Amhara-Region häufig mit Demonstrationen und Protestaktionen gerechnet werden muss, sollten sich Reisende tagesaktuell über die Sicherheitslage informieren. In Addis Abeba kommt es häufiger zu Taschendiebstählen und gelegentlich auch zu Raubüberfällen auf Passanten. Erhöhte Aufmerksamkeit, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, ist geboten. Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Grundsätzlich sollte am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Überlandfahrten verzichtet werden. Vor Reisen ins Landesinnere sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage im Einzelfall eingeholt werden. Insbesondere in den Grenzregionen und abseits regelmäßig befahrener Straßen ist von einem erhöhten Risiko durch Überfälle und weiter auch durch Landminen auszugehen. Zudem sind hier die Möglichkeiten, bei Verkehrsunfällen Hilfe zu erhalten, äußerst beschränkt. Grundsätzlich wird deshalb dazu geraten, ortskundige Führer einzuschalten und ggf. auch die Reise mit den örtlichen Behörden abzustimmen. Grenzgebiet zu Eritrea Bei Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar können Überfälle durch Banditen und örtliche Untergrundorganisationen sowie Entführungen nicht ausgeschlossen werden. Im Januar 2012 fand am Rande des Ertale-Vulkans in der Danakil-Wüste ein bewaffneter Überfall auf eine Reisegruppe statt, bei dem zwei deutsche Staatsangehörige getötet und weitere deutsche und sonstige EU-Bürger zu Schaden kamen (mehrwöchige Entführungen). Vor diesem Hintergrund rät das Auswärtige Amt von eigenständigen Reisen ohne Begleitung durch äthiopische Sicherheitskräfte in die Danakil-Wüste und die nördliche Afar-Region ab. Dort muss auch mit neu verlegten Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird davon abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollten die örtlichen Behörden informiert und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden. Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen. Grenzgebiet zu Somalia Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und Teilen der ONLF, der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie mögliche Infiltrationsversuche islamischer Fundamentalisten stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen. Von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Harar und Jijiga wird deshalb abgeraten. In der gesamten Somali Region (Ogaden) besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr. Reisen in das Grenzgebiet zu Somalia sollten aufgrund möglicher –auch grenzüberschreitender- Militäraktionen gegen Al-Shabaab-Kämpfer nur in enger Abstimmung mit den äthiopischen Behörden unternommen werden. Grenzgebiet zu Sudan Angesichts der Unwägbarkeiten der Lage in Sudan, insbesondere möglicher Flüchtlingsbewegungen in Richtung Äthiopien, wird wegen nicht auszuschließender erneuter Zwischenfälle und Übergriffe bei Reisen in die Region Benishangul-Gumez zu erhöhter Vorsicht geraten. Auch in der Gambella-Region wurden in letzter Zeit vermehrt sicherheitsrelevante Zwischenfälle berichtet. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten in diese Region wird deshalb zu stark erhöhter Vorsicht geraten. Grenzgebiet zu Kenia Aufgrund fortgesetzter Risiken von Entführungen an der somalisch-kenianischen Grenze, die ggf. auch ausstrahlen können, sowie Unsicherheitsfaktoren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Stammesauseinandersetzungen, wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kenia abgeraten. Bei unabdingbaren Reisen wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren. Minengefahr besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen ferner in der erweiterten Grenzregion zu Kenia (Borana-Region). Kommunikation Der Versand von elektronischen Nachrichten (SMS), Nachrichten über soziale Netzwerke und E-Mails kann vorübergehend eingeschränkt sein, das Internet zeitweise auch gänzlich abgestellt werden. Es wird dringend empfohlen, sich bei jeglicher mündlichen und schriftlichen Kommunikation mit kritischen und politischen Äußerungen zurückhalten. Reisende sollten zudem stets mehrere Kopien ihres Reisepasses mitführen. Jeder Vermieter von Wohnraum und Autovermieter müssen den Behörden Daten ihrer Mieter bzw. Kunden zur Verfügung stellen. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in der Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Geld-/-Kreditkarten Reisende sollten ausreichend Euro (€) oder US-Dollar (US-$) für die gesamte Reisedauer mit sich führen. Zu beachten ist, dass Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollar-Noten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden. Versuche, auf dem Schwarzmarkt zu tauschen, sind strafbar und werden ggf. mit Haftstrafen geahndet. Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich. Des Weiteren kann bei Banken per Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert. Passverlust Reisende, denen der Pass während ihres Aufenthalts in Äthiopien abhandengekommen ist, egal ob durch Diebstahl oder auf andere Weise, müssen diesen Verlust bei der für den Verlustort zuständigen äthiopischen Polizeidienststelle anzeigen. Sie erhalten dort darüber eine Bescheinigung. Damit muss anschließend bei der deutschen Botschaft ein Passersatzpapier (Reiseausweis oder vorläufiger Reisepass) beantragt und ausgestellt werden. Mit diesem Passersatzpapier und der Polizeibescheinigung muss anschließend bei der äthiopischen Ausländerbehörde in Addis Abeba (Department for Immigration and Nationality Affairs) ein Exit-Visum beantragt werden. Ohne dieses Visum ist es sonst nicht möglich, Äthiopien über den Flughafen Addis Abeba wieder zu verlassen. Das Verfahren zur Erteilung des Exit-Visums in solchen Fällen ist umständlich und erstreckt sich in der Regel über mehrere Arbeitstage. Die dafür erhobene Gebühr schwankte zuletzt zwischen 50 und 150 US-$ pro Person. Sie ist in bar in US-$ zu entrichten. Sofern möglich sollte auf Seiten des Antragstellers ein äthiopischer Sprachmittler hinzugezogen werden. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Das Reisedokument muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Visum Ein Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der Externer Link, öffnet in neuem Fensteräthiopischen Botschaft in Berlin oder dem Externer Link, öffnet in neuem Fensteräthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt beantragt werden. Visumanträge, die persönlich bei der Botschaft eingereicht werden, können innerhalb einer Stunde bearbeitet werden. Auf dem Postweg dauert es ca. eine Woche. Die Bearbeitungszeit von Geschäftsvisa für Journalisten beträgt mindestens einen Monat. Die genauen Einreisebestimmungen und aktuellen Visagebühren können bei der zuständigen Externer Link, öffnet in neuem Fensteräthiopischen Auslandsvertretung erfragt werden. In Zweifelsfällen weisen die mit der Passnachschau am Flughafen Addis Abeba beauftragten Behörden Ausländer, von denen sie vermuten, dass sie andere als touristische Zwecke in Äthiopien verfolgen, zurück. Die so Zurückgewiesenen müssen mit der sofortigen vorübergehenden Einziehung ihrer Pässe rechnen und werden gezwungen, die Heimreise mit dem nächsten Flug der Gesellschaft anzutreten, mit der sie nach Addis Abeba angereist sind. Die Wartezeit bis dahin müssen sie im internationalen Bereich des Flughafens verbringen. Erst unmittelbar vor Antritt ihres Rückfluges wird so Zurückgewiesenen der Pass zurückgegeben. Ein Visum bei Einreise ist nur für Touristen bei Ankunft am internationalen Flughafen Bole (Addis Abeba) erhältlich (Gebühr z. Zt. 50,- bis 80,- US-$ bzw. 45,- bis 72,- €). Grundsätzlich werden hier nur Visa für die einmalige Einreise mit einer Gültigkeit von einem Monat bis maximal drei Monaten ausgestellt. Die Infrastruktur am Flughafen ist allerdings nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Mit langen Wartezeiten muss daher gerechnet werden. Geschäftsvisa und Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien können nicht am Flughafen erteilt werden. Darüber hinaus ist neuerdings die Beantragung eines Externer Link, öffnet in neuem FensterE-Visums für einmalige touristische Einreisen ausschließlich am Addis Abeba Bole International Airport möglich. Die Gebühr auch hierfür beträgt 50,- US-$, Erfahrungen hierzu liegen noch nicht vor. Seit 2011 werden alle ostafrikanischen Flüge der Ethiopian Airlines am Inlandsflughafen abgefertigt. Dies betrifft u. a. Flüge aus und nach Khartum, Dschuba, Malakal, Dschibuti, Daressalam, Sansibar, Bujumbura, Entebbe, Nairobi und Kigali. Die ostafrikanischen Flüge anderer Fluggesellschaften werden am internationalen Terminal abgefertigt. Eine visumfreie Einreise für bis zu 24 Stunden ist nur mit einem Ethiopian-Airlines-Ticket möglich Da am Inlandsflughafen bislang kein Visumschalter eingerichtet wurde, kann es bei der Beantragung eines Visums am Flughafen zu Verzögerungen kommen. Es wird daher dringend geraten bei Einreise aus o. g. Ländern das Visum vor der Reise bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung zu beantragen. Visa für Personen, deren Geburtsort in Eritrea liegt, sowie unabhängig von der Herkunft des Antragstellers, Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien werden nicht am Flughafen erteilt, sondern müssen in jedem Fall vorab bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung beantragt werden (s. o.). Gleiches gilt für Visa für Personen, die auf dem Landweg einreisen. Visaerteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind nicht möglich. Visumverlängerungen müssen bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für die doppelte Visumsgebühr (nur in US-$, nicht in Landeswährung zahlbar) rechtzeitig vor Ablauf des Visums beantragt werden. Eine Gewähr für eine Verlängerung gibt es nicht. Bei Überschreiten der Aufenthaltsdauer ist mit einer hohen Geldstrafe zu rechnen, die in US-$ zu entrichten ist. Darüber hinaus kann im Einzelfall auch eine Haftstrafe angeordnet werden. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil. Einreise nach Äthiopien mit eigenem Kraftfahrzeug Bitte beachten Sie, dass ein Grenzübertritt mit einem Privatfahrzeug in der Zeit von Freitag, 18:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr und unter der Woche in den Nachtstunden zwischen 18:00 und 06:00 Uhr grundsätzlich nicht möglich ist. Sonstige Hinweise Bei der Ausreise ist eine Flughafengebühr von 20,- US-$ fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden. Am Internationalen Flughafen Addis Abeba Bole werden bei der Aus- und/oder Einreise an der Passkontrolle Fingerabdrücke, sowie die Aufnahme eines digitalen Passfotos der einreisenden Person genommen. Eine Weigerung zur Mitwirkung führt nach dem Kenntnisstand der deutschen Botschaft Addis Abeba zu einer Verweigerung der Aus- oder Einreise. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Die Ein- und Ausfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden. Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden. Die Einfuhr und der Besitz jeder Art pornographischen Materials sind verboten. Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch zum Teil. für neuere Holzarbeiten, Bibeln, Ikonen, Kreuze etc.). Um Probleme bei der Ausfuhr zu vermeiden, sollte in Zweifelsfällen stets die Genehmigung des Nationalmuseums eingeholt werden. Auch bei der Ausfuhr von Steinen, Pflanzen, Gewürzen oder Pflanzenteilen und Tierprodukten (Leder, Federn etc. kann es zu Problemen kommen. Ein- und Ausfuhr von Bargeld Die Höchstgrenze für Ein- und Ausfuhr von Bargeld in Landeswährung beträgt pro Person 200,- ETB (äthiopische Birr) für alle Reisenden ohne Ausnahme. Bei einer versuchten Ausfuhr von mehr als 3.000,- ETB droht ein Strafverfahren. Bei der Einreise sind von allen nicht ständig in Äthiopien ansässigen Personen („Non-Residents“) Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von US-$ 3.000,- pro Person überschreiten, grundsätzlich zu deklarieren. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von US-$ 3.000,- pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von US-$ 3.000,- pro Person übersteigen, können nur bei Vorlage von Einfuhrnachweisen oder Bankbelegen ausgeführt werden. Ab einer versuchten Ein- bzw. Ausfuhr ohne Deklaration bei einer Einfuhr-/Ausfuhrmenge im Gegenwert von US-$ 10.000,- droht ein Strafverfahren. Ausländische Staatsangehörige mit ständigem Aufenthalt in Äthiopien (residents) müssen Fremdwährungsbeträge ab einem Gegenwert von umgerechnet US-$ 5.000,- sowohl bei Einfuhr- als auch Ausfuhr deklariert werden; ansonsten droht ein Strafverfahren. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.zoll.de/ einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen. Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Drogenschmuggel wird mit Gefängnisstrafe bis zu 17 Jahren geahndet. Dies gilt auch für das Schmuggeln sogenannter „weicher“ Drogen wie zum Beispiel Marihuana. Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z. B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren. Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden. Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können mit Gefängnisstrafen von einem bis zehn, in schweren Fällen bis zu 15 Jahren bestraft werden. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von sechs Monaten bis zu 25 Jahren geahndet werden. Bei Fällen mit Todesfolge oder schweren Verletzungen droht eine lebenslange Haftstrafe. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich (ausgenommen Kinder unter 1 Jahr). Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggfs. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Gelbfieber, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch die Impfungen gegen Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Typhus und Tollwut empfohlen Tollwutimmunglobulin ist im Land nicht sicher verfügbar. Dengue-Fieber Dengue wird landesweit durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s.u.). Malaria Malaria (> 85% Malaria tropica) ist endemisch. Kein bzw. nur ein geringes Risiko besteht in Addis Abeba und Höhenlagen über 2.000 m. In allen anderen Landesteilen besteht ein ganzjähriges relevantes, teilweise hohes Übertragungsrisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), • tagsüber (Dengue!) falls zutreffend und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen • ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen HIV / AIDS Die Prävalenz von HIV beträgt in Addis Abeba wahrscheinlich deutlich unter 10 %, im Land deutlich weniger. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Jedes Jahr werden Fälle von akuter wässriger Diarrhö und Cholera gemeldet, teilweise auch im Rahmen größerer Ausbrüche. Beide Erkrankungen sind in Äthiopien endemisch. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden. Eine Impfung ist für Reisende im Normalfall nicht notwendig. Weitere Infektionskrankheiten: Meningokokken-Krankheit (unter anderem Hirnhautentzündung) wird hauptsächlich in den Monaten Dezember bis Mai (Trockenzeit) übertragen und tritt vorwiegend im Westen und Süden des Landes auf. Entsprechend der Reiseart und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) indiziert sein. Schistosomiasis (Bilharziose) Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen. Vom Baden in Süßwassergewässern sollte daher in ganz Äthiopien konsequent abgesehen werden (Flüsse und Seen, insbesondere auch Omo River). Gifttiere In allen tropischen und vielen subtropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Lande ist selbst in Addis Abeba mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Bei einer Evakuierung aus medizinischen Gründen (Rettungsflug) ist mit Verzögerungen aufgrund erheblicher bürokratischer Hemmnisse zu rechnen. Über Flying doctors (MAISHA) lässt sich eine lokale, ergänzend sinnvolle Evakuierungsversicherung nach Nairobi abschließen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B.: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.dtg.org/ oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.frm-web.de/). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich; trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...