Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität Reisenden wird insbesondere an Bahnhöfen, auf Flugplätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln empfohlen, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen gegen Kleinkriminalität (vor allem Taschendiebstähle) zu treffen und auf Sicherheitshinweise der lokalen Polizei zu achten. Naturkatastrophen Bei Aktivitäten in den Bergen Österreichs sollten sich Reisende über aktuelle Witterungshinweise informieren. Aktuelle Hinweise zur Lawinengefahr bieten die Lawinenwarndienste Österreichs. Absperrungen und Warnhinweise sind zu beachten. Weitere Informationen sind der Webseite des österreichischen Automobilclubs ÖAMTC zu entnehmen. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Allgemeine Reiseinformationen Grenzkontrollen Seit September 2015 führt Österreich wieder Grenzkontrollen an der österreichisch-ungarischen als auch der österreichisch-slowenischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen. Straßenverkehr Aktuelle Verkehrsinformationen, auch zu Grenzwartenzeiten bietet die österreichische Bundesgesellschaft ASFiNAG. Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt 0,1 Promille. Für in- und ausländische Lenker mehrspuriger Fahrzeuge gilt eine Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten. Solch eine Weste muss rot, orange oder gelb sein und der ÖNORM EN 471 entsprechen (auf dem Etikett der Jacke ersichtlich). Die Warnweste, die vom Fahrer immer mitgeführt werden muss, ist beim Verlassen des Fahrzeugs auf einer Autobahn, Autostraße oder Freilandstraße für das Aufstellen eines Warndreiecks, auf einer unübersichtlichen Straßenstelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht und bei Dämmerung oder Dunkelheit zu tragen. Für Mitfahrer besteht keine Warnwestenpflicht. Bei Verstößen gegen das Nicht-Tragen, aber auch schon gegen das Nicht-Mitführen werden Organstrafverfügungen ausgestellt. Führer eines Pkw, eines Kombifahrzeugs oder eines Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen dürfen bei winterlichen Fahrverhältnissen ihr Fahrzeug in der Zeit vom 1. November bis 15. April nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert oder unter bestimmten Voraussetzungen Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind. Näheres ist den Internetseiten des österreichischen Automobilclubs ÖAMTC zu entnehmen. Maut/Vignette Auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen gilt eine Vignettenpflicht für PKW, Motorräder und leichte Wohnmobile. Maut für einzelne besondere Streckenabschnitte (insbesondere Alpenüberquerungen) gibt es zusätzlich. Dort entfällt dann die Vignettenpflicht. Die Vignette kann seit November 2017 neben der bisherigen Form als Klebevignette, dem sog. Pickerl, auch als digitale Vignette im ASFiNAG-Webshop oder über die ASFiNAG-App zum identischen Preis erworben werden. Bei der digitalen Vignette wird das Kennzeichen im System erfasst. Es ist zu beachten, dass die digitale Vignette erst ab dem 18. Tag nach dem Kaufdatum gültig ist und erst dann zur Nutzung der Autobahnen und Schnellstraßen berechtigt. Klebevignetten dürfen nur auf die Windschutzscheibe, z.B. am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel, geklebt werden. Die Anbringung auf einer nicht versenkbaren, linken vorderen Seitenscheibe ist nach der Mautordnung nicht gestattet. Ebenso ist ein Anbringen hinter dem Tönungsstreifen unzulässig. Nicht erlaubt sind spezielle Folien, Saugnäpfe oder Klebebänder, die einen direkten Kontakt der Vignette mit der Windschutzscheibe verhindern. Bei Motorrädern ist die Vignette sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades anzubringen. Nicht geklebte Vignetten sowie nicht gelochte Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages-Vignetten) sind ungültig. Der untere Vignettenabschnitt muss aufbewahrt werden. Die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis. Es werden neuerdings verstärkt automatische Kontrollen durchgeführt. Die Kontrolle erfolgt durch Polizei, Zollwache und Mautaufsichtsorgane. Deutsche Fahrer werden dabei durch eine Abfrage beim Kraftfahrzeugregister Flensburg identifiziert. Bei fehlender, nicht ordnungsgemäß angebrachter oder manipulierter Vignette werden hohe Strafen erhoben. Fehlerhaft angebrachte Vignetten werden bei den automatischen Kontrollen nicht erfasst. Führerschein Alle deutschen Führerscheinmodelle, ebenso wie die der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftraums, haben in Österreich volle Gültigkeit. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Webseite des österreichischen Ämter und Behördenwegweisers. Geld/Kreditkarten Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Versorgung im Notfall Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Österreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Besondere Zollvorschriften Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Ein- und Ausfuhr von Heimtieren Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Finnland, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen) gilt folgende Regelung: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich. Informationen finden Sie auch auf der Homepage des österreichischen Bundesministeriums für Gesundheit. Seit 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Mikrochip verpflichtend. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Vorschriften Seit dem 1. Oktober 2017 ist es in Österreich an allen öffentlichen Orten nicht mehr erlaubt, das Gesicht durch Kleidung oder andere Gegenstände zu verhüllen bzw. zu verbergen. Ein Verstoß zieht eine Strafe von 150,- Euro nach sich, die in bar oder mit Kreditkarte beglichen werden kann. Weitere Auskünfte erteilt das österreichische Bundesministerium für Inneres. Medizinische Hinweise Aktuelle medizinische Hinweise West-Nil-Fieber 2018 ist es in Europa zu einer Zunahme von West-Nil-Fieber gekommen. Aus den östlichen Teilen Österreichs wurden 2018 (wie in den Jahren zuvor) einzelne menschliche Fälle gemeldet. Es handelt sich bei West-Nil-Fieber um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Virus-Erkrankung. Sie kann in seltenen Fällen zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) führen. Näheres siehe Merkblatt zu West-Nil-Fieber. Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung, gibt es nicht. Eine Expositionsprophylaxe (s.u.) ist die einzige Schutzmöglichkeit. Impfschutz Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden (siehe www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Masern, Mumps, Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken. In großen Teilen des Landes kommt es durch Zecken zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). In Österreich ist der Impfschutz gegen FSME öffentlich empfohlen. Aufgrund der mücken- und zeckengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in den Risikogebieten und während der Übertragungszeiten empfohlen, • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), • tagsüber und in den Abendstunden Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen aufzutragen. Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder einem Reisemediziner zu diesen Impfungen beraten. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Akkordeon Quellverweis ...