Überschwemmungsgebiet des Gillbachs wird festgesetzt – Unterlagen liegen vom 17.09. bis 19.10.2015 öffentlich aus Das Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Gillbachs von km 0,0 bis km 25,0 beginnt in diesen Tagen. Das Überschwemmungsgebiet betrifft Flächen im Bereich der Gemeinde Rommerskirchen und der Städte Bergheim, Grevenbroich und Neuss. Das Überschwemmungsgebiet des Gillbachs wurde mit der ordnungsbehördlichen Verfügung vom 24. Februar 2015 vorläufig gesichert und soll nun nach der Offenlage endgültig festgesetzt werden. Mit der Festsetzung sind keine baulichen Veränderungen an den Gewässern verbunden. Es handelt sich um eine Darstellung des natürlichen Zustandes, der bei einem sogenannten hundertjährlichen Hochwasserereignis entstehen würde. Die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete dient der Verbesserung der Hochwasservorsorge und der Information der betroffenen Anlieger. Die Bundesländer sind gesetzlich verpflichtet, für Gebiete mit bedeutsamem Hochwasserrisiko, Überschwemmungsgebiete festzusetzen. Es sind die Flächen an Gewässern zu ermitteln und auszuweisen, auf denen statistisch mindestens einmal in 100 Jahren mit einem Hochwasser zu rechnen ist. Vom 17.09. bis 19.10.2015 können die Unterlagen für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes bei der Bezirksregierung Düsseldorf während der Dienstzeiten eingesehen werden. Auch in der Gemeinde Rommerskirchen und in den Städten Bergheim, Grevenbroich und Neuss werden die Unterlagen ausgelegt. Darüber hinaus ist das ermittelte Überschwemmungsgebiet auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf abrufbar. Weitere Einzelheiten zum Verfahren können Sie der öffentlichen Bekanntmachungen der Bezirksregierung Düsseldorf im Amtsblatt Nr. 37 vom 10. September 2015 entnehmen. Quellverweis 2015-09-19: http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/...s-wird-festgesetzt-unterlagen-liegen-aus.html