Abholung von Altpapier

Dieses Thema im Forum "Pressemitteilungen" wurde erstellt von Roki Portal Redaktion, 29 Januar 2016.

  1. Abholung von Altpapier

    Für die Entsorgung von Altpapier stellt die Gemeinde Rommerskirchen im Rahmen ihrer Entsorgungspflicht grüne Abfallgefäße in den Größen 120 l, 240 l und 1.100 l zur Verfügung. Dieses Volumen reicht aber oftmals - insbesondere nach Feiertagen - nicht aus, um sämtliche Papierabfälle zu entsorgen.
    Aus diesem Grund hat die Gemeinde in der Satzung festgelegt, dass neben dem Abfallgefäß auch gebündelte Papierabfälle zur Abholung bereitgestellt werden dürfen.
    In der Vergangenheit wurden oftmals auch befüllte Kartons zur Abfuhr bereit gestellt. Diese wurden bisher zumeist vom Entsorger mitgenommen, ohne dass er dazu verpflichtet gewesen wäre. Außerdem hat er sich durch die Mitnahme dieser Abfälle nicht mehr satzungskonform verhalten.
    In den letzten Monaten haben sich leider die Fälle gehäuft, wo in den Kartons auch artfremde Abfälle zur Abfuhr bereitgestellt worden sind. Weiterhin stellen die befüllten Kartons insbesondere bei Regenwetter ein erhebliches Problem das, weil die Böden der Kartons aufweichen und die Abfälle beim Transport zum Entsorgungsfahrzeug auf die Straße gefallen sind.
    Um diese Probleme zu minimieren, werden die Abfälle in Zukunft nur noch dann entsorgt, wenn sie satzungskonform entweder in den Abfallgefäßen oder gebündelt (mit einer Kordel zusammengebunden) bereitgestellt werden. Ein leerer Karton darf zusätzlich zur Abfuhr bereit gestellt werden. Solle das Volumen des Abfallgefäßes dauerhaft nicht ausreichen, kann ein weiteres Gefäß bei der Gemeinde – Steueramt – angefordert werden. Höhere Gebühren entstehen dadurch nicht.
     

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