Afghanistan: Reisewarnung Stand 26.10.2017 (Unverändert gültig seit: 26.10.2017) Aktuelle Hinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Bestimmungen Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise Redaktionelle Änderungen Aktuelle Hinweise Am 31. Mai 2017 kam es zu einem Anschlag in unmittelbarer Nähe der deutschen Botschaft in Kabul, der viele Todesopfer und Verletzte forderte. Die deutsche Botschaft wurde dabei schwer beschädigt und bleibt für den Besucherverkehr bis auf weiteres geschlossen. In konsularischen Notfällen in Afghanistan sollte das Auswärtige Amt direkt kontaktiert werden. Deutsche Staatsangehörige können sich bei Notfällen vor Ort an jede Botschaft eines EU-Mitgliedsstaates wenden. Rechts- und Konsularangelegenheiten (z.B. Pass- und Visumerteilung) können in Kabul derzeit nicht wahrgenommen werden. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterInternetseite der deutschen Botschaft Kabul. Bombenanschläge, bewaffnete Überfälle und Entführungen gehören seit Jahren in allen Teilen von Afghanistan zum Angriffsspektrum der regierungsfeindlichen Kräfte. Sie richten sich auch gegen die Verbündeten der afghanischen Regierung, darunter Deutschland, und deren Staatsangehörige. So fanden auch in den letzten Monaten mehrere schwere Anschläge mit zahlreichen Opfern statt, darunter ein Anschlag auf eine Nicht-Regierungsorganisation, dem eine deutsche Staatsangehörige zum Opfer fiel. Im November 2016 gab es einen schweren Anschlag auf das deutsche Generalkonsulat in Masar-e-Scharif. Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisewarnung Vor Reisen nach Afghanistan wird gewarnt. Wer dennoch reist, muss sich der Gefährdung durch terroristisch oder kriminell motivierte Gewaltakte einschließlich Entführungen bewusst sein. Auch bei von professionellen Reiseveranstaltern organisierte Einzel- oder Gruppenreisen besteht unverminderte Gefahr, Opfer einer Gewalttat oder einer Entführung zu werden. Für zwingend notwendige Reisen nach Afghanistan gilt: Der Aufenthalt in weiten Teilen des Landes bleibt gefährlich. Jeder längerfristige Aufenthalt ist mit zusätzlichen Risiken behaftet. Bereits bei der Planung des Aufenthaltes sollten die Sicherheitslage und die daraus resultierenden Bewegungseinschränkungen beachtet werden. Zudem sollte der Aufenthalt auf der Basis eines tragfähigen professionellen Sicherheitskonzepts durchgeführt werden. Es wird dringend dazu geraten, sich bei Reisen nach Afghanistan schon vor Abreise in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen. Sicherheitslage Wegen immer wieder und in vielen Landesteilen aufflammender Kämpfe zwischen afghanischen Sicherheitskräften und vor allem den Taliban, aber auch dem regionalen Ableger des sogenannten Islamischen Staats, ist die Sicherheitslage in großen Teilen des Landes unübersichtlich und nicht vorhersehbar. Reisende können daher jederzeit und ohne selbst beteiligt zu sein in lebensbedrohende Situationen geraten. Außerdem kann es landesweit zu Attentaten, Überfällen, Entführungen und anderen Gewaltverbrechen kommen. Entführungen Immer wieder kommt es in Afghanistan zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger. Auch deutsche Staatsangehörige waren bereits betroffen. In ganz Afghanistan, auch in den Städten sowie in der Hauptstadt Kabul, besteht für Deutsche ein hohes Risiko, Opfer einer Entführung oder eines Gewaltverbrechens zu werden. Allen Deutschen vor Ort wird zu größtmöglicher Vorsicht geraten. Es wird insbesondere davor gewarnt, an ungesicherten Orten zu übernachten. Überlandfahrten Von Überlandfahrten wird dringend abgeraten. Wo solche zwingend stattfinden müssen, sollten sie auch in vergleichsweise ruhigeren Landesteilen nur im Konvoi, nach Möglichkeit bewacht und mit professioneller Begleitung durchgeführt werden. Die Sicherheitslage auf der Strecke muss zeitnah zur Fahrt sorgfältig abgeklärt werden. Minengefahr Afghanistan ist seit vielen Jahren Schauplatz militärischer Auseinandersetzungen und gilt als eines der Länder mit hoher Gefährdung durch Landminen. Wanderungen und Überlandfahrten, insbesondere abseits befestigter Straßen, können daher lebensgefährlich sein und sollten dringend unterbleiben. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Vor Reisen nach Afghanistan wird gewarnt. Konsularische Unterstützung für Deutsche kann derzeit vor Ort durch deutsche Auslandsvertretungen nicht geleistet werden. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Vor Reisen nach Afghanistan wird gewarnt. Für Reisen nach Afghanistan wird ein Reisepass benötigt und es besteht Visumpflicht. Visa müssen vor der Einreise bei einer afghanischen Auslandsvertretung wie der Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft der Islamischen Republik Afghanistan beantragt werden. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor. Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Bestimmungen Die afghanischen Rechtsvorschriften gelten für alle sich in Afghanistan aufhaltenden Personen, unabhängig von ihrer Religion. Alkoholverkauf und Alkoholgenuss sind untersagt und stehen unter Strafe. Homosexualität und Transsexualität sind gesellschaftlich geächtet. Gleichgeschlechtliche Handlungen und Transsexualität sind durch Bestimmungen des afghanischen Rechts unter Strafe gestellt. Über die Durchführung von Strafverfahren wegen homosexueller Handlungen und Transsexualität liegen keine Erkenntnisse vor. Heterosexuelle Handlungen außerhalb der Ehe sind ebenfalls strafbar. Fotografieren von öffentlichen Einrichtungen, Militärgeländen, Flughäfen und Häfen, Sicherheits- und Regierungsfahrzeugen, Polizisten und Sicherheitskräften ist verboten und kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Das Fotografierverbot gilt auch für Botschaftsgebäude. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Vor Reisen nach Afghanistan wird gewarnt. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen, insbesondere auch außerhalb der Hauptstadt Kabul, nicht gewährleistet werden. Sollten dennoch Reisen nach Afghanistan unternommen werden, gelten folgende Empfehlungen: Impfschutz Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender für Kinder und Erwachsene des Robert-Koch-Instituts (siehe: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und ggfs. Polio (Kinderlähmung), Masern, Mumps und Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und gegen Polio (Kinderlähmung) empfohlen, falls die letzte Polio-Impfung mehr als 10 Jahre zurück liegt; bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung darüber hinaus auch Impfungen gegen Typhus, Hepatitis B, Meningokokken und Tollwut. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie- Gebiet gefordert (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.who.int/ith/en/). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften. Malaria Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen nach dem Aufenthalt in Endemiegebieten ausbrechen. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt. In den Monaten von April bis November besteht landesweit, außer in Höhenlagen über ca. 1800 Metern, ein Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen. Dabei handelt es sich vor allem im Norden des Landes überwiegend um die nur selten lebensbedrohliche, durch Plasmodium vivax verursachte, Malaria tertiana. Im Süden Afghanistans muss in circa 10-20% aller Fälle mit der Malaria tropica gerechnet werden. Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung. das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien, das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent und das Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder der Aufenthalt in vor Mücken geschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen) vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor seltenen Erkrankungen wie Phlebotomen-Fieber, (durch Stechmücken übertragen), Krim-Kongo-Hämorrhagischem Fieber und Rückfall-Fieber (beide durch Zecken übertragen). Die vorbeugende Einnahme von Medikamenten (Chemoprophylaxe) wird im Allgemeinen nicht empfohlen (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org ), kann aber gegebenenfalls in Einzelfällen und nach Rücksprache mit einem Tropenmediziner sinnvoll sein. Aufgrund der unsicheren Versorgungslage mit zuverlässigen Medikamenten wird das Mitführen eines verschreibungspflichtigen Malariamittels zur so genannten Notfalltherapie empfohlen. Die individuelle Auswahl der Medikamente und mögliche Nebenwirkungen beziehungsweise Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten, müssen entsprechend dem Reiseverlauf und persönlichen Umständen mit einem Tropen- oder Reisemediziner vor Ausreise besprochen werden. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in Afghanistan ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig. Polio (Kinderlähmung) Afghanistan gehört zu den wenigen Ländern weltweit, in denen noch Erkrankungen durch Polioviren gemeldet werden. Die Übertragung erfolgt durch fäkal verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel. Ein ausreichender Impfschutz wird dringend empfohlen. Der Polioimpfschutz ist nach einer Grundimmunisierung (zweimalige Injektion von Polio-Impfstoff, IPV) regulär zehn Jahre lang wirksam und sollte dann aufgefrischt werden. Bei Ausreise aus Afghanistan und Einreise in ein Drittland, z.B. nach Indien, kann es sein, dass der Impfschutz gegen Polio (Kinderlähmung) aufgrund örtlicher Vorschriften bei allen Reisenden kontrolliert wird. Durchfall- und Darmerkrankungen Häusliche und gewerbliche Abwässer werden im Allgemeinen unbehandelt über offene Kanäle in Oberflächengewässer entsorgt. Diese sind daher meist stark mit fäkalen Keimen und chemischen Schadstoffen kontaminiert, auch wenn sie in der landwirtschaftlichen Produktion verwendet werden. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keinesfalls Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpacktes Trinkwasser in Flaschen zu konsumieren. Für das Waschen von Obst und Gemüse oder zum Zähneputzen sollte ebenfalls nur Trinkwasser verwendet werden. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte muss verzichtet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut durchgebraten worden sein. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen besteht landesweit. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder Desinfektion der Hände nach dem Toilettengang und vor dem Essen sowie das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln, können die Gefahr einer Infektion verhindern. Tollwut Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in der Regel in Afghanistan nicht möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Afghanistan eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung“ kann ggf. in einem Sanitätsposten der internationalen Truppen erfolgen. Leishmaniose Insbesondere die Haut-Leishmaniose (eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten) ist in ländlichen Gegenden weit verbreitet. Maßnahmen für einen zuverlässigen Mückenschutz sollten deshalb dringend beachtet werden. Bei nicht heilenden Hautgeschwüren nach einem Aufenthalt in Afghanistan muss an die Möglichkeit einer Haut Leishmaniose gedacht werden. Tuberkulose Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen ist insbesondere die Gefahr einer resistenten Tuberkulose hoch. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung! HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis-B-Infektion. Landesweit wird eine hohe Durchseuchung der Bevölkerung mit Hepatitis B beobachtet. Grippe (Saisonale Influenza) Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren in Afghanistan in den Wintermonaten. Genauere Angaben zu den Erkrankungszahlen sind nicht bekannt. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de). Geographisch und klimatisch bedingte Erkrankungen In den Sommermonaten kann es zu einer hohen Belastung der Luft durch Staub kommen. Besonders in den westlichen Landesteilen treten dann häufig auch heiße Staubstürme („Shomal“) auf. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern. Auch die Augen sollten entsprechend geschützt werden. Die Höhenkrankheit ist eine durch taktische Fehler bei der notwendigen Höhenanpassung über 2.300m (z.B. durch zu raschen Aufstieg und Überanstrengung) ausgelöste, potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn. Erkranken können besonders auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, sowie Reisende, die bereits früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben. Vor Reisen in große Höhen (über 2.300m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt. Vor der Einnahme von Medikamenten zur Vorbeugung oder Behandlung der Höhenkrankheit ohne Anweisung durch einen Arzt oder erfahrenen Bergführer wird dringend gewarnt. Zivile Luftrettungsunternehmen für die Rettung aus Bergnot gibt es in Afghanistan nicht. Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend, eine Notfallversorgung mit funktionierender Rettungskette meist nicht existent. Auch in Kabul entspricht die medizinische Versorgung nicht immer europäischem Standard. Die deutsche Botschaft in Kabul verfügt zwar für dringende Notfälle über eine Adressenliste von Ärzten in der Stadt, die aber aufgrund der Sicherheitslage besonders nachts nicht immer erreicht werden können. Bei schweren Erkrankungen oder Verletzungen kann in Einzelfällen, soweit lokal vorhanden, ggf. eine erste Versorgung in einer Sanitätseinheit oder einem Feldlazarett der NATO-Truppen erfolgen. Da diese Einheiten jedoch in erster Linie für die Truppenangehörigen gedacht sind, sollte bei schweren Erkrankungen generell eine medizinische Evakuierung, z.B. nach Indien oder nach Dubai, erwogen werden. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist zwingend notwendig. Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind häufig nicht gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auf dem Land auch gefälschte Produkte statt ordnungsgemäß zugelassener Medikamente verkauft werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Afghanistan mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegen häufig eingesetzte Antibiotika auf. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird dringend empfohlen (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des hohen gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Afghanistan bewusst sein. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...