Albanien: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 03.08.2017 (Unverändert gültig seit: 03.08.2017) Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise (Entfall) Redaktionelle Änderungen Landesspezifische Sicherheitshinweise Naturkatastrophen In den Sommermonaten kommt es in Albanien aufgrund der klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden ganzjährig gelegentlich auch zu Überschwemmungen. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Albanien verfügt über einen internationalen Flughafen (Rinas) nahe Tirana. Der Fährschiffhafen (Pkw-/Lkw-Fähren) Durres ist von Bari, Ancona bzw. Triest zu erreichen. Ferner verkehren Fähren von Brindisi nach Vlora sowie in den Sommermonaten zwischen Saranda und Korfu. Daneben gibt es Grenzübergänge zu den Nachbarländern, von denen die wichtigsten Muriqan und Han i Hotit (nach Montenegro), Qafe Morine (nach Kosovo), Qafe Thane (in die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien), Kapshtice und Kakavije (nach Griechenland) sind. Reisen über Land/ Straßenverkehr Der Zustand vieler Straßen in Albanien ist unbefriedigend. Daher ist auch für relativ kurze Strecken mit längerer Reisedauer zu rechnen; kleinere Straßen sind oft nur mit Geländewagen passierbar. An der Verbesserung des Straßennetzes wird intensiv gearbeitet. Reisende müssen daher mit vielen, oft unzureichend gesicherten bzw. schlecht oder gar nicht beschilderten Baustellen rechnen. Werkstätten der gängigsten Pkw-Marken sind im Raum Tirana/Durres vorhanden; problematisch sind notwendig werdende Reparaturen an der Fahrzeugelektronik. Die Beschilderung über Land ist nicht immer ausreichend. Wegen der Gefahren durch unbeleuchtete Fahrzeuge und Fuhrwerke sowie Schlaglöcher, unbefestigte Randstreifen und Baustellen sollten Reise so geplant werden, dass das Fahrtziel vor Anbruch der Dunkelheit erreicht werden kann. Bleifreies Benzin und Dieselkraftstoff sind überall erhältlich. Um eventuelle Schwierigkeiten bei Verkehrskontrollen zu vermeiden, wird empfohlen, den Führerschein im Scheckkartenformat mitzuführen. Die Polizei ist landesweit sehr präsent und kontrolliert die Einhaltung des Tempolimits. Kriminalität Fälle von Gewaltanwendung bei Klein- und Straßenkriminalität sind relativ selten. Gleichwohl wird zu Wachsamkeit und vorsichtigem Verhalten geraten. Geldversorgung und Bezahlung Üblich sind Barzahlungen in albanischen Lek, Euro werden nur äußerst selten angenommen. Kartenzahlung ist eher die Ausnahme. Die Bargeldbeschaffung ist an Geldautomaten verschiedener Bankinstitute in den größeren Städten in der Regel problemlos möglich. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja (für Aufenthalte von maximal 90 Tagen) Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Alle Dokumente sollten bei der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Visum Deutsche benötigen für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum. Personen, die beabsichtigen, sich länger als 90 Tage in Albanien aufzuhalten, müssen sich innerhalb der ersten 30 Tage beim Grenz- und Migrationsdirektorat anmelden und dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Wie auch andere Länder verbietet Albanien die Einfuhr von Drogen, Waffen und pornographischem Schriftgut. Die Einfuhr von größeren Bargeldbeträgen ist anzumelden. Private Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen können in Albanien für einen Zeitraum bis zu 6 Monaten (180 Tage) gefahren werden. Bei längerer Nutzung werden hohe Zollgebühren fällig. Ergänzende Hinweise zu besonderen Zollvorschriften können auf der Website der albanischen Zollbehörde, die auch in englischer Sprachfassung zur Verfügung steht, unter folgendem Link gefunden werden: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.dogana.gov.al/en/node/371 Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit Geldstrafen bzw. mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Prostitution ist in Albanien verboten und wird mit Geldstrafen bzw. mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. Neben dem Besitz und dem Handel von Drogen ist auch das Hinterlassen von Spritzen u. ä. an öffentlichen Orten strafbar. Dafür können Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr verhängt werden. Illegaler Handel mit Kunst und Kulturschätzen wird streng geahndet. Es können Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren verhängt werden. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus eine Impfung gegen Hepatitis A bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME. Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten. Die ärztliche Versorgung ist unzureichend und entspricht bei weitem nicht deutschem Standard. Operationen sollten nur im äußersten Notfall durchgeführt werden. Besondere Vorsorgemaßnahmen, wie z.B. Flugrettungsverträge, werden empfohlen. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes, auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten, immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen, trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie könne weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...