Albanien: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 1 April 2018.

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    Letzte Änderungen:
    Aktuelle Hinweise

    Aktuelle Hinweise


    Am 31. März 2018 kam es im Vorfeld einer Mauteinführung auf der Autobahn E851 ("Rruga e Kombit"), die Kosovo und Albanien verbindet, zu gewalttätigen Protesten mit Verletzten. Mautstationen wurden zerstört. Inzwischen fließt der Verkehr auf der Autobahn wieder ungehindert, aber die Spannungen in der grenznahen Stadt Kukes halten an. Es wird daher empfohlen, von vermeidbaren Aufenthalten in Kukes und Umland derzeit abzusehen.

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Kriminalität
    Fälle von Gewaltanwendung bei Klein- und Straßenkriminalität sind zwar selten, jedoch wird zu Wachsamkeit und vorsichtigem Verhalten geraten. In letzter Zeit kam es vermehrt zu Autoeinbrüchen und dem Diebstahl dort aufbewahrter Dokumente.

    Naturkatastrophen
    Albanien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.
    In den Sommermonaten kommt es in Albanien aufgrund der klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden, bei heftigen Regenfällen muss mit starken Überschwemmungen gerechnet werden.
    Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


    Allgemeine Reiseinformationen


    Infrastruktur
    Die Hauptverbindungsstraßen sind in der Regel zwar gut ausgebaut, der Zustand vieler Straßen abseits davon ist teilweise unbefriedigend. Daher ist auch für relativ kurze Strecken mit längerer Reisedauer zu rechnen; kleinere Straßen sind oft nur mit Geländewagen passierbar. An der Verbesserung des Straßennetzes wird intensiv gearbeitet. Reisende müssen daher mit vielen, oft unzureichend gesicherten bzw. schlecht oder gar nicht beschilderten Baustellen rechnen. Die Beschilderung über Land ist nicht immer ausreichend. Wegen der Gefahren durch unbeleuchtete Fahrzeuge und Fuhrwerke sowie Schlaglöcher, unbefestigte Randstreifen und Baustellen sollte die Reise so geplant werden, dass das Fahrtziel vor Anbruch der Dunkelheit erreicht werden kann.
    Es gilt eine Lichtpflicht auch tagsüber. Die Promillegrenze beträgt 0,1.
    Die Grüne Versicherungskarte ist erforderlich und wird kontrolliert.
    Die Polizei ist landesweit sehr präsent und kontrolliert die Einhaltung des Tempolimits.

    Führerschein
    Der deutsche Führerschein wird anerkannt. Um eventuelle Schwierigkeiten bei Verkehrskontrollen zu vermeiden, wird empfohlen, den Führerschein im Scheckkartenformat mitzuführen.

    Geldversorgung und Bezahlung
    Üblich sind Barzahlungen in albanischen Lek, Euro werden nur äußerst selten angenommen. Kartenzahlung ist eher die Ausnahme. Die Bargeldbeschaffung in Landeswährung ist an Geldautomaten verschiedener Bankinstitute in den größeren Städten in der Regel problemlos möglich.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja (für Aufenthalte von maximal 90 Tagen)

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen: Alle Dokumente sollten bei der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein.

    Visum
    Deutsche benötigen für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum. Personen, die beabsichtigen, sich länger als 90 Tage in Albanien aufzuhalten, müssen sich innerhalb der ersten 30 Tage beim Grenz- und Migrationsdirektorat anmelden und dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Wie auch andere Länder verbietet Albanien die Einfuhr von Drogen, Waffen und pornographischem Schriftgut. Die Einfuhr von größeren Bargeldbeträgen ist anzumelden. Private Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen können in Albanien für einen Zeitraum bis zu 6 Monaten (180 Tage) gefahren werden. Bei längerer Nutzung werden hohe Zollgebühren fällig.

    Ergänzende Hinweise zu besonderen Zollvorschriften können auf der Webseite der albanischen Zollbehörde, die auch in englischer Sprachfassung zur Verfügung steht gefunden werden.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit Geldstrafen bzw. mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.

    Prostitution ist in Albanien verboten und wird mit Geldstrafen bzw. mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

    Der Besitz, Handel und Transport von Drogen im Land und ins Ausland ist strafbar, es können Freiheitsstrafen von mehreren Jahren verhängt werden. Auch das Hinterlassen von Spritzen u. ä. an öffentlichen Orten steht unter Strafe, Strafmaß hierfür bis zu einem Jahr. Der Konsum und jeglicher Ankauf von Drogen, auch von Haschisch-Kleinstmengen, führen zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen.

    Von scheinbaren Schnäppchen, die Hehlerware sein könnten (u.a. Mobiltelefone und Luxusgüter wie Damen-Handtaschen und Uhren), wird ausdrücklich abgeraten.

    Illegaler Handel mit Kunst und Kulturschätzen wird streng geahndet. Es können Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren verhängt werden.

    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe www.who.int

    Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus eine Impfung gegen Hepatitis A bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME. Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.

    Medizinische Versorgung
    Die ärztliche Versorgung ist unzureichend und entspricht bei weitem nicht deutschem Standard. Operationen sollten nur im äußersten Notfall durchgeführt werden. Besondere Vorsorgemaßnahmen, wie z.B. Flugrettungsverträge, werden empfohlen.


    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes,
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten,
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen,
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie könne weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
    Länderinfos zu Ihrem Reiseland


    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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