Albanien: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 13 Februar 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Aktuelle Hinweise
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen

    Aktuelle Hinweise


    Am 16. Februar 2019 hat die Opposition im Zentrum von Tirana zu einer Großdemonstration aufgerufen. Reisende sollte die lokalen Medien verfolgen und große Menschenansammlungen meiden.

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Innenpolitische Lage
    Die Lage im gesamten Land ist insgesamt ruhig. Es kann jedoch zu Protesten und Demonstrationen in der Hauptstadt Tirana und in deren Folge zu Verkehrsbehinderungen kommen.

    Kriminalität
    Fälle von Gewaltanwendung bei Klein- und Straßenkriminalität sind zwar selten, jedoch wird zu Wachsamkeit und vorsichtigem Verhalten geraten. In letzter Zeit kam es vermehrt zu Auto- und Wohnmobileinbrüchen und dem Diebstahl dort aufbewahrter Dokumente.

    Naturkatastrophen
    Albanien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum.
    In den Sommermonaten kommt es in Albanien aufgrund der klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden, bei heftigen Regenfällen muss mit starken Überschwemmungen gerechnet werden.
    Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


    Allgemeine Reiseinformationen


    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Die Hauptverbindungsstraßen sind in der Regel zwar gut ausgebaut, der Zustand vieler Straßen abseits davon ist teilweise schlecht, kleinere Straßen sind oft nur mit Geländewagen passierbar. Daher ist auch für relativ kurze Strecken mit längerer Reisedauer zu rechnen. An der Verbesserung des Straßennetzes wird intensiv gearbeitet. Reisende müssen daher mit vielen, oft unzureichend gesicherten bzw. schlecht oder gar nicht beschilderten Baustellen rechnen.
    Die Beschilderung über Land ist nicht immer ausreichend. Wegen der Gefahren durch unbeleuchtete Fahrzeuge und Fuhrwerke sowie teils sehr tiefen Schlaglöchern, unbefestigte Randstreifen und Baustellen sollte die Reise so geplant werden, dass das Fahrtziel vor Anbruch der Dunkelheit erreicht werden kann.
    Es gilt auch tagsüber eine Lichtpflicht. Die Promillegrenze beträgt 0,1.
    Die Grüne Versicherungskarte ist erforderlich und wird kontrolliert.
    Die Polizei ist landesweit sehr präsent und kontrolliert unter anderem auch die Einhaltung des Tempolimits. Bei Verstößen kann der Führerschein entzogen werden, was dazu führt, dass das Fahrzeug in Albanien zurückgelassen werden muss, falls kein anderer Fahrer zur Verfügung steht.

    Führerschein
    Der deutsche Führerschein wird anerkannt. Um eventuelle Schwierigkeiten bei Verkehrskontrollen zu vermeiden, wird empfohlen, den Führerschein im Scheckkartenformat mitzuführen.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der albanische Lek (ALL). Üblich sind Barzahlungen in Lek, Euro werden nur äußerst selten angenommen. Kartenzahlung ist eher die Ausnahme. Die Bargeldbeschaffung in Landeswährung ist an Geldautomaten verschiedener Bankinstitute in den größeren Städten in der Regel problemlos möglich.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja (für Aufenthalte von maximal 90 Tagen)

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen: Alle Dokumente müssen bei der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein.

    Visum
    Deutsche benötigen für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum. Personen, die beabsichtigen, sich länger als 90 Tage in Albanien aufzuhalten, müssen sich innerhalb der ersten 30 Tage beim Grenz- und Migrationsdirektorat anmelden und dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, unter anderem unter Vorlage eines apostillierten deutschen Führungszeugnisses.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Wie auch andere Länder verbietet Albanien die Einfuhr von Drogen, Waffen und pornographischem Schriftgut. Die Einfuhr von größeren Bargeldbeträgen ist anzumelden. Private Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen können in Albanien für einen Zeitraum bis zu 6 Monaten (180 Tage) gefahren werden. Bei längerer Nutzung werden hohe Zollgebühren fällig.

    Ein- und Ausfuhr von Heimtieren
    Die Einreise mit einem Heimtier ist unter Vorlage eines gültigen deutschen Heimtierausweises möglich. Für die Rückreise mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.

    Ergänzende Hinweise zu besonderen Zollvorschriften können auf der Webseite der albanischen Zollbehörde, auch in englischer Sprache gefunden werden.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit Geldstrafen bzw. mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.

    Prostitution ist in Albanien verboten und wird mit Geldstrafen bzw. mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

    Der Besitz, Handel und Transport von Drogen im Land und ins Ausland ist strafbar, es können Freiheitsstrafen von mehreren Jahren verhängt werden. Auch das Hinterlassen von Spritzen u. ä. an öffentlichen Orten steht unter Strafe, Strafmaß hierfür bis zu einem Jahr. Der Konsum und jeglicher Ankauf von Drogen, auch von Haschisch-Kleinstmengen, führen zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen.

    Von scheinbaren Schnäppchen, die Hehlerware sein könnten (u.a. Mobiltelefone und Luxusgüter wie Damen-Handtaschen und Uhren), wird ausdrücklich abgeraten.

    Illegaler Handel mit Kunst und Kulturschätzen wird streng geahndet. Es können Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren verhängt werden.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

    Impfschutz
    Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe www.who.int.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Als Reiseimpfung wird Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
    Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.

    Medizinische Versorgung
    Die ärztliche Versorgung ist unzureichend und entspricht bei weitem nicht deutschem Standard. Operationen sollten nur im äußersten Notfall durchgeführt werden. Besondere Vorsorgemaßnahmen, wie z.B. Flugrettungsverträge, werden empfohlen.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes,
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten,
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen,
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie könne weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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