Algerien: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 11 Februar 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Medizinische Hinweise
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung


    Terrorismus
    Vor Reisen in die algerischen Grenzgebiete zu Tunesien, Libyen, Niger, Mali, Mauretanien und zur Westsahara wird gewarnt.
    Auch vor Reisen in die sonstigen algerischen Saharagebiete und außerhalb der Bezirke der größeren Städte im nördlichen Landesteil von Algerien, in ländliche Gebiete und Bergregionen wird gewarnt, es sei denn, die Reisen erfolgen mit polizeilichem Begleitschutz und der Aufenthalt erfolgt an geschützten Örtlichkeiten. Dies gilt insbesondere für Regionen mit andauernden terroristischen Aktivitäten, wie die Kabylei und ihre Gebirgsausläufer.
    In den letzten Jahren ist es in Algerien immer wieder zu Terroranschlägen und Entführungen gekommen, insbesondere in der algerischen Sahararegion, aber auch im Norden und Nordosten des Landes, vor allem in der Kabylei. Die Gefahr durch den Terrorismus, der sich in erster Linie gegen die staatlichen Sicherheitskräfte richtet, besteht fort.
    Aufgrund der angespannten Sicherheitslage in der gesamten Region und anhaltender Drohungen von terroristischen Gruppen wird bei Reisen nach Algerien zu erhöhter Vorsicht geraten.
    Menschenansammlungen, Demonstrationen, öffentliche Gebäude und Einrichtungen der Sicherheitskräfte sind bevorzugte Ziele von Terroranschlägen und sollten nach Möglichkeit gemieden werden.
    Es besteht weiterhin eine hohe Gefahr von Entführungen und Attentaten durch terroristische Gruppierungen, die sich auch gegen westliche Ausländer richten können.
    Die algerische Armee befindet sich in erhöhter Alarmbereitschaft und zeigte eine erhöhte Präsenz in den Grenzregionen. Aufgrund der aktuellen Situation in Libyen und Tunesien finden verstärkt Übungen und Patrouillen in Grenznähe statt.
    Es wird empfohlen, sich über die Medien, ortskundige Ansprechpartner und die algerischen Behörden über die aktuelle Sicherheitssituation an den vorgesehenen Reise- und Aufenthaltsorten zu informieren.
    Eventuellen Vorgaben und Empfehlungen der algerischen Behörden sollten unbedingt Folge geleistet werden.

    Innenpolitische Lage
    In den Amtsbezirken (Wilayas) von Tébessa, Bouira, Béjaia, Skikda und Jijel kommt es immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen lokalen Gruppen und Sicherheitskräften. Daher wird empfohlen, die Medienberichterstattung über die Situation in den genannten Regionen aufmerksam zu verfolgen und ggf. von nicht erforderlichen Reisen Abstand zu nehmen.
    Ausländische Mitarbeiter ausländischer Firmen sind gemäß den geltenden algerischen Sicherheitsbestimmungen verpflichtet, geschäftliche und touristische Reisen bzw. Aufenthalte außerhalb des Verwaltungsbezirks („Wilaya“) von Algier mittels polizeilichem Begleitschutz (Eskorte) vorzunehmen und diese mindestens 48 Stunden vorher beim Delegierten für Sicherheit (délégué de sécurité) bei der für den Firmensitz zuständigen Behörde („Wali des Wilaya“) anzuzeigen. In glaubhaft zu machenden dringenden Fällen sind Ausnahmen von der 48-Stunden-Regelung möglich.
    Deutschen Touristen wird empfohlen, sich vor Reisebeginn bei der algerischen Botschaft in Berlin oder dem algerischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main oder den lokalen algerischen Behörden über mögliche Restriktionen und Auflagen betreffend ihrer vorgesehenen Reiserouten und Aufenthaltsorte zu erkundigen..

    Kriminalität
    Reisende sollten insbesondere in größeren Städten aufgrund von Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen und vereinzelten Überfällen besondere Vorsicht walten lassen.

    Naturkatastrophen
    Der Norden Algeriens liegt an einer seismisch aktiven Zone, weshalb es gelegentlich zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum.
    In den Sommermonaten besteht in Algerien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen Waldbrandgefahr.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Sprache
    Die Amtssprachen Algeriens sind Arabisch und Tamazight (Berbersprache). Trotz vielfältiger westlicher Einflüsse und der weiten Verbreitung von Französisch als Verkehrssprache sollten Besucher in ihrem Verhalten bedenken, dass Algerien Teil der arabisch-islamischen Welt ist.

    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Die touristische Infrastruktur Algeriens ist außerhalb der Großstädte im Norden wenig entwickelt. Reisende sollten sich darauf einstellen und ihre Reisen daher gründlich vorbereiten, am besten mit dem örtlichen Geschäftspartner/Gastgeber oder mit Hilfe eines ortskundigen Reiseveranstalters.
    Ob Flugbuchungen mit Air Algérie vor Antritt der Weiter- bzw. Heimreise rückbestätigt werden müssen, sollte mit der Fluggesellschaft im Einzelfall geklärt werden. Wegen gelegentlich auftretender Verspätungen sollte darauf geachtet werden, keine zu knappen Übergangszeiten für Anschlussflüge vorzusehen.
    Reisen innerhalb des Landes sollten vorzugsweise auf dem Luftwege erfolgen. Insbesondere während der Dämmerung und in der Nachtzeit sollten Fahrten außerhalb der Stadtzentren vermieden werden, da mit falschen Straßensperren und Anschlägen von kriminellen oder terroristischen Gruppen gerechnet werden muss.
    Trotz generell guten Zustands von Straßen wird zu besonderer Vorsicht im Straßenverkehr geraten, da Fahrzeuge häufig in schlechtem technischem Zustand sind und Fahrweisen oft unkalkulierbar erscheinen. Es kommt häufig zu schweren Verkehrsunfällen mit Todesopfern.
    Bei Einreise mit dem Kfz ist eine Versicherung vor Ort abzuschließen. Fahrzeuge müssen innerhalb von drei Monaten nachweislich wieder ausgeführt werden, siehe auch Besondere Zollvorschriften.

    Führerschein
    Der Internationale Führerschein ist empfehlenswert und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan
    Während des Fastenmonats Ramadan ist außerhalb westlicher Hotels mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen des Respekts islamischer Traditionen zu rechnen. Es wird empfohlen, nicht in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. In Restaurants, die tagsüber Speisen anbieten, ist dies selbstverständlich möglich.

    Weiterreisen von/nach Marokko und Mali
    Die Landgrenze nach Marokko ist geschlossen. Aufgrund der Entwicklungen im Norden Malis ist seit einiger Zeit auch die dortige Grenze geschlossen.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der algerische Dinar (DZD). Kreditkarten werden außerhalb der wenigen internationalen Hotels kaum akzeptiert. Bankautomaten, an denen man mit Kredit- bzw. Bankkarte Geld abheben kann, gibt es nur an wenigen Stellen in den Großstädten, sie sind oft nicht funktionstüchtig. Empfehlenswert ist die Mitnahme von Bargeld in Euro oder US-Dollar. Umtauschmöglichkeiten bestehen bei Banken und größeren Hotels. Von der Firma Western Union kann man sich Geld aus dem Ausland nach Algerien in die Zweigstellen einiger Banken (Société Générale, Post) schicken lassen.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen sechs Monate über das Reiseende hinaus gültig sein.

    Visum
    Für Reisen nach Algerien muss rechtzeitig vor Reiseantritt bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Frankfurt a.M. ein kostenpflichtiges Visum beantragt werden. Es wird empfohlen, den Antrag mindestens vier Wochen vor Reiseantritt zu stellen. Antragsformulare sind bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Frankfurt a. M. erhältlich. Sie können auf der Webseite der algerischen Botschaft in Berlin bzw. des algerischen Generalkonsulats in Frankfurt am Main heruntergeladen werden.

    Antragsteller, die ein Visum für Algerien wünschen, müssen je nach Anlass der Reise persönlich vorsprechen und einen vollständigen Antrag einreichen oder den Visumsantrag inkl. Unterlagen von einer hierzu ermächtigten Agentur einreichen lassen. Anträge per Briefverkehr werden nicht angenommen und werden ohne Bearbeitung zurückgeschickt.

    Die Gebühr für die Ausstellung eines Visums ist in bar zu entrichten. Für die Bearbeitung von Visumsanträgen deutscher Staatsbürger werden die folgenden Gebühren erhoben: 60,- € für ein Visum mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen, 100 € für ein Visum mit einer Gültigkeit von über 90 Tagen. Die Visumsgebühren und die Bearbeitungsgebühr von Antragsstellern werden im Falle einer Ablehnung nicht erstattet.

    Touristen, die den Süden Algeriens bereisen möchten, müssen zwingend eine Einladung einer vom Algerischen Ministerium für Tourismus und Handwerk anerkannten Reiseagentur vorlegen. Auf dieser müssen die Reisedauer sowie die genaue, von der Reiseagentur bestimmte, Route angegeben sein.

    An Flughäfen oder Grenzübergängen werden keine Visa erteilt. Seeleuten kann die Grenzpolizei (PAF) am Hafen eine Genehmigung zum Landgang („permis d’escale“) erteilen. Sie verfügt hierbei über einen breiten Ermessensspielraum und hat diese Genehmigung gelegentlich (gerade in Algier) verweigert.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Bei der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder von Kindern, bei denen aufgrund ihres Namens oder Aussehens auf eine algerische Staatsangehörigkeit oder Abstammung geschlossen werden könnte, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht ausschließlich dem Vater zusteht. Sofern der Vater aus Algerien oder einem anderen muslimischen Staat stammt, muss er daher der Ausreise seiner Kinder aus Algerien, sofern er diese nicht persönlich begleitet, unbedingt schriftlich auf einem bestimmten Formblatt zustimmen. Gegebenenfalls müssten Urkunden auch in französischer Sprache mitgeführt werden, aus denen sich die Staatsangehörigkeit des Vaters ergibt, bzw. eine Erklärung des Vaters über dessen Zustimmung zur Ausreise („Autorisation Paternelle de Voyage“, zu erstellen bei algerischen Botschaften oder Generalkonsulaten).

    Deutsch-algerische Doppelstaater
    Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf, siehe Besondere strafrechtliche Vorschriften.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Die Bargeldeinfuhr ist in ihrer Höhe durch algerische Zollvorschriften streng reglementiert und muss dem Zoll ab einem bestimmten Betrag spätestens bei Einreise angezeigt werden.
    Bei der Ausreise ist ein Verwendungs- bzw. Umtauschnachweis zu erbringen. Die Ausfuhr algerischer Dinar ist grundsätzlich untersagt. Weitere Zollvorschriften bzw. aktuelle Angaben über Freimengen/Regelungen bietet die Direction Générale des Douanes.

    Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Gleiches gilt für die unerlaubte Einfuhr von u.a. Ferngläsern, Satellitentelefonen, Navigationsgeräten (bspw. GPS-Empfänger) sowie Funkgeräten und Laserpointern. Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angemeldet werden. Im Zweifel wird empfohlen, bei der algerischen Botschaft in Berlin oder dem algerischen Generalkonsulat in Frankfurt a.M. nachzufragen.

    Einfuhr eines Fahrzeugs
    Die vorübergehende Einfuhr eines in Deutschland zugelassenen privaten PKW (mit internationaler Versicherungskarte) ist grundsätzlich möglich. Die erforderliche administrative Prozedur kann jedoch zu erheblichen Wartezeiten bei der Einreise führen.
    Bei Einfuhr eines Fahrzeugs ist zu beachten, dass dieses nachweislich innerhalb von drei Monaten wieder ausgeführt werden muss. Einem Fahrzeughalter, der sein Fahrzeug ohne Genehmigung durch den Zoll verkauft oder versucht, das Land ohne das Fahrzeug zu verlassen, mit dem er eingereist ist, drohen hohe Geldstrafen, unter Umständen auch Haft.

    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass für professionelle Film- und Fernsehaufnahmen die vorherige Erteilung einer Drehgenehmigung erforderlich ist. Da die Einfuhrbestimmungen Veränderungen unterliegen, wird geraten, im Zweifel bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Angesichts anhaltender Auseinandersetzungen mit islamistischen Terroristen ist es strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen zu fotografieren.
    Drogeneinfuhr, -besitz und -handel werden mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet.
    Homosexualität bzw. homosexuelle Handlungen stehen unter Strafe.
    Gewerbsprostitution ist ebenfalls verboten; entsprechende Handlungen werden empfindlich bestraft.

    Deutsch-algerische Doppelstaater sollten wissen, dass sie von den algerischen Behörden als Algerier behandelt werden. Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf. Schon vor der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder Kinder, die aufgrund ihres Namens oder Aussehens für Algerier gehalten werden könnten, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht grundsätzlich dem Vater zusteht. Der Vater muss daher der Ausreise aus Algerien zustimmen. Entsprechende Unterlagen in französischer Sprache sollten mitgeführt werden.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

    Impfschutz
    Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben, siehe Länderliste der WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

    Malaria
    Das Malariarisiko für Reisende ist sehr gering, aktuell werden seit 2014 nur noch aus anderen Ländern importierte Fälle beobachtet. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
    Eine medikamentöse Malariaprophylaxe wird nicht empfohlen.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
    körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf freie Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
    Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.

    HIV/AIDS
    HIV/AIDS kommt auch in Algerien vor, ist dort aber ein eher unbedeutendes Gesundheitsproblem. Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthalts nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise:
    Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, wenn möglich Einmalhandtücher verwenden.

    Ende August 2018 gab es in Algerien mehrere bestätigte Cholerafälle.
    Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden klinischen Verlauf, siehe auch Merkblatt Cholera.
    Eine Cholera-Impfung steht zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z.B. Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten) gegeben. Eine individuelle Beratung durch einen Tropenmediziner dazu wird empfohlen.

    Weitere Infektionskrankheiten
    Bilharziose
    Die Krankheit ist in zwei isolierten Regionen endemisch (im Norden – Wadi Hamiz; im Süden – Tassili-Gebiet), dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!

    Brucellose
    Es kommt immer wieder zu Ausbrüchen von Brucellose in Algerien. Diese bakterielle Erkrankung wird durch Kontakt zu infizierten Tieren (Rinder, Ziegen, Schafen und Schweine) oder durch den Verzehr kontaminierter und nicht pasteurisierte Milch bzw. aus ihr hergestellte Produkte übertragen und muß antibiotisch behandelt werden. Es wird daher vor dem Verzehr nicht pasteurisierter Milchprodukte gewarnt.

    Sonstige Gesundheitsgefahren
    Gefahren durch Schlangen und Skorpione.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und insbesondere außerhalb der Hauptstadt technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. In Algier bieten einige Privatkliniken (z.B. Clinique Al-Azhar, Clinique Chahrazed) bessere ambulante und stationäre Versorgungsmöglichkeiten an. Größtes Krankenhaus der Maximalversorgung ist das CHU Moustafa, zu dem besser ausgestatteten Militärkrankenhaus haben nur Diplomaten als Ausländer Zugang. Grundsätzlich wird für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfohlen.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe z.B. www.dtg.org.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
    Länderinfos zu Ihrem Reiseland


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