Letzte Änderungen: Allgemeine Reiseinformationen (Steuern) Besondere Zollvorschriften Redaktionelle Änderungen Landesspezifische Sicherheitshinweise Für Andorra besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Allgemeine Reiseinformationen Zuständige Auslandsvertretung In Andorra gibt es keine berufskonsularische Vertretung. Zuständige Vertretung für Andorra ist das Generalkonsulat Barcelona. In Notfällen können sich Reisende vor Ort an die deutsche Honorarkonsulin in Andorra la Vella wenden. Währung Landeswährung ist der Euro. Andorra gibt eigene Euro-Münzen heraus. Steuern In Andorra wird von dort ansässigen Personen Einkommensteuer (zwischen 5 und 10 %) erhoben. Steuerlich nicht Ansässige zahlen auf bestimmte Einkommensarten (z. B. Dividenden, Zinsen) keine Einkommensteuer. Allerdings gibt es eine Quellensteuer, z.B. auf Zinseinkünfte in Höhe von 35 %. Auf die meisten Waren und Dienstleistungen wird eine Mehrwertsteuer von 4,5 % erhoben. Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Andorra und Deutschland gibt es nicht. Straßenverkehr Es gilt Rechtsvorfahrt, außer auf Hauptstraßen. In den Bergen hat der Verkehr bergauf Vorfahrt vor dem Verkehr bergab. Bei den meisten Verkehrskreiseln hat man Vorfahrt, solange man sich im Kreisverkehr befindet. Der Verkehr zum Kreisverkehr hat Vorfahrt, wenn davor ein weißes, dreieckiges Verkehrsschild mit rotem Rand und drei schwarzen Pfeilen in einem Kreis steht. Das Telefonieren im Auto per Handy ist verboten (außer mit Freisprechanlage). Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt außerhalb bebauter Gemeinden 90 km/h und innerhalb bebauter Gemeinden 40 km/h. Versorgung im Notfall Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja Vorläufiger Personalausweis: Ja Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Alle Reisedokumente sollten mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthaltszeitraum in Andorra hinaus gültig sein. Visum Andorra gehört nicht zur Europäischen Union. Staatsangehörige aus den EU-Mitgliedstaaten benötigen für die Einreise nach Andorra kein Visum. Staatsangehörige der Länder, welche für den Schengenraum ein Visum benötigen, benötigen für die Einreise nach Andorra und für die Ausreise aus Andorra in den Schengenraum ein Visum mit einer Gültigkeit für mehrere Ein- oder Ausreisen. Dieses Visum kann bei einem spanischen oder französischen Konsulat beantragt werden. Ein Aufenthalt über drei Monate erfordert eine Aufenthaltsgenehmigung. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Minderjährige ohne Begleitung benötigen zusätzlich zum gültigen Ausweisdokument eine amtlich beglaubigte Vollmacht mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten, möglichst übersetzt ins Katalanische, sowie Kopien der Pässe nicht mitreisender Erziehungsberechtigter. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Besondere Zollvorschriften Die Ein- und Ausfuhr von Währung ist unbeschränkt möglich, für die Einfuhr von Waren sind keine Beschränkungen bekannt. In Andorra gekaufte Waren sind grundsätzlich in Frankreich und Spanien zu verzollen. In ein Land der Europäischen Union können die folgenden Mengen der in Andorra gekauften Produkte ohne zusätzliche Kosten ausgeführt werden: 1000 g Kaffee oder 400 g Extrakte 200 g Tee oder 80 g Extrakte 1,5 l Likör mit mehr als 22 Prozent oder 3 l Likör oder Aperitif mit weniger als 22 Prozent oder Schaumwein bzw. 5 l Tafelwein (gilt nicht für Personen unter 17 Jahren) 300 Zigaretten oder 150 Zigarillos (mit einem Stückgewicht von weniger als 3 g) oder 75 Zigarren (mit einem Stückgewicht von mehr als 3 g) oder 400 g Pfeifentabak (gilt nicht für Personen unter 17 Jahren) Sonstige landwirtschaftliche Produkte bis zu einem Wert von 300 Euro (für Personen ab 15 Jahren) ohne Überschreitung folgender Grenzen: 2,5 kg Milchpulver, 3 kg Kondensmilch, 6 kg Frischmilch, 1 kg Butter, 4 kg Käse, 5 kg Zucker und Süßigkeiten, 5 kg Fleisch Industrielle Produkte 75 g Parfüm plus 375 ml Eau de Cologne Sonstige industrielle Produkte bis zu einem Wert von 900,- Euro (Personen ab 15 Jahren) bzw. 450,- Euro (Kinder unter 15 Jahre) Ein- und Ausfuhr von Heimtieren Es gelten dieselben Bestimmungen wie in der EU. Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, gilt folgende Regelung: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Vorschriften Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor. Medizinische Hinweise Dem Auswärtigen Amt liegen für Andorra keine besonderen medizinischen Hinweise vor. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr Weitere Hinweise für Ihre Reise Akkordeon Quellverweis ...