Angola: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 25.07.2017 (Unverändert gültig seit: 25.07.2017) Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Besondere strafrechtliche Vorschriften Aktuelle Hinweise Am 23.08.2017 finden in Angola Parlaments- und Präsidentschaftswahlen statt. Da Ausschreitungen nicht ausgeschlossen werden können, sollten im Vorfeld und in der ersten Zeit nach den Wahlen Menschenansammlungen gemieden und die Berichterstattung in den Medien verfolgt werden. Zum Seitenanfang Landesspezifische Sicherheitshinweise Reisen über Land Der Bürgerkrieg in Angola ist seit 2002 beendet. Als langfristige Folge bestehen in einigen Landesteilen außerhalb der großen Städte noch Gefahren durch Landminen. Über Risiken an spezifischen Reiserouten sollten daher Erkundigungen eingeholt werden. Die NRO Externer Link, öffnet in neuem FensterHALO Trust verfügt über Übersichten der erfassten Minen. Von einer vollständigen Befriedung der Provinz und Exklave Cabinda kann trotz massiver Präsenz angolanischen Militärs nicht sicher ausgegangen werden. Der Anschlag der Cabinda-Befreiungsfront FLEC im Jahre 2010 auf die togolesische Fußballnationalmannschaft und ihre Drohungen aus dem März 2016, Kampfhandlungen in Cabinda wieder aufzunehmen, mahnen zur Vorsicht. Von Reisen in die Provinz Cabinda wird abgeraten. Bei Reisen in die Diamantengebiete (besonders Provinzen Lunda Norte und Lunda Sul) wird zu Vorsicht geraten, diese sollten nicht auf eigene Faust unternommen werden. Kriminalität Bewaffnete Überfälle kommen insbesondere in Luanda, aber auch im Rest des Landes vor. Überfälle und Diebstähle in Luanda finden nicht nur nach Einbruch der Dunkelheit, sondern durchaus auch tagsüber in belebter Umgebung, wie z.B. in und um Einkaufscenter, Gastronomiebetriebe und Hotels in Vierteln wie Viana, Talatona und Ilha statt. Ausländer sind bevorzugtes Ziel von Diebstählen und Raubüberfällen. Dabei haben es die Täter nicht nur auf Bargeld, sondern auch auf Kreditkarten und Mobiltelefone abgesehen. Insbesondere beim Telefonieren auf der Straße wird zu besonderer Vorsicht geraten. In der Dunkelheit sollten Spaziergänge vermieden werden. Vor allem in Luanda werden Überfälle auf Kfz verübt, die im stehenden Verkehr keine Fluchtmöglichkeit haben. Diese Überfälle erfolgen, unabhängig von der Tageszeit, überwiegend durch bewaffnete Täter auf Motorrädern. Fahrzeugkontrollen durch die Polizei werden oft dazu genutzt, wegen tatsächlicher oder angeblicher Regelübertretungen (häufig: regelwidriges Linksabbiegen) Bestechungsgelder zu erpressen. Hier sollte auf korrekter Ausstellung eines Strafzettels (multa) bestanden werden. Naturkatastrophen In Angola beginnt die Regenzeit im Norden im September und im Süden erst gegen Ende November und dauert jeweils bis April an. Reisende nach Angola müssen in dieser Zeit mit intensiven Regenfällen und Überschwemmungen rechnen, insbesondere im südlichen bzw. südwestlichen Teil des Landes. Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Sprache Portugiesische Sprachkenntnisse sind von großem Vorteil, da nur wenige Angolaner eine andere, international gängige Sprache sprechen. Klima Hohe Temperaturen (bis zu 35°C) in den heißen Monaten Oktober bis Mai, verbunden mit hoher Luftfeuchtigkeit (bis zu 95 %), können im Küstenbereich Angolas ohne Benutzung von Klimageräten zu Schlaflosigkeit, körperlichem Unwohlsein und erhöhter nervlicher Belastung führen. Geldversorgung/Kreditkarten Nur in den großen Hotels und in einigen wenigen Restaurants werden internationale Kreditkarten akzeptiert. Sonstige Rechnungen werden bar in der angolanischen Währung, dem Kwanza, beglichen. Geldautomaten (Bargeldabhebung nur mit Visa-Card möglich) sind in Luanda am Flughafen, in größeren Hotels und Supermärkten, sowie – auch in den Provinzstädten – an Banken vorhanden, aber nicht immer befüllt. In Angola ansässige, volljährige Personen dürfen Devisen anmeldefrei, im Gegenwert bis zu 10.000,- US-$, ein- und ausführen (Minderjährige bis zu 3.000,- US-$). In Angola ansässige Ausländer müssen, um als ansässig zu gelten, über einen Aufenthaltstitel („cartão de residência“) verfügen. Für nicht in Angola ansässige Personen liegt die Höchstgrenze bei einem Gegenwert von 5.000,- US-$ für Volljährige und 1.500,- US-$ für Minderjährige. Darüber hinausgehende Beträge sind bei der Ein- und Ausreise gesondert auf dem hierzu notwendigen Formular zu deklarieren. Zur Ausfuhr von höheren, als den genannten Beträgen, wird die Genehmigung der Nationalbank benötigt. Die Ein- und Ausfuhr von Kwanza ist für alle Reisenden nur bis zu einem Wert von 50.000,- Kwanza erlaubt. Restaurants Das Angebot an Restaurants in Luanda erfüllt quantitativ und weitestgehend auch qualitativ alle Bedürfnisse, allerdings zu einem sehr hohen Preis (Luanda ist nach Untersuchungen verschiedener Consultingfirmen für Ausländer eine der teuersten Hauptstädte der Welt). Der Verzehr von Salaten und die Verwendung von Eiswürfeln in Getränken stellen ein Risiko für Magen- und Darmerkrankungen dar. Verkehrsinfrastruktur/Verkehrsmittel Die angolanische Luftverkehrsgesellschaft TAAG und alle in Angola fliegenden Inlandslinien unterliegen aufgrund von Sicherheitsrisiken Betriebsbeschränkungen in die Europäische Union (d.h. sie dürfen mit ihren Maschinen nicht nach Europa einfliegen). Es besteht mittlerweile - mit besonderen Auflagen - eine Sonderregelung für Flüge von Luanda nach Lissabon und Porto für eine Vielzahl der Flugzeuge der TAAG-Flotte. Das Straßennetz wird weiter ausgebaut. Die Mehrzahl der Provinzhauptstädte ist inzwischen auf asphaltierten Fernstraßen erreichbar. In der Regenzeit (vor allem Januar bis März) werden viele nicht Pisten insbesondere in den östlichen, nördlichen und südlichen Landesteilen unpassierbar. Überlandfahrten bringen wegen des schlechten Zustandes der Fahrzeuge und Straßen (Schlaglöcher) sowie der zuweilen unvorsichtigen oder durch Alkohol beeinträchtigten Fahrweise anderer Verkehrsteilnehmer ein beträchtliches Unfallrisiko mit sich. Da die medizinische und Kfz-technische Versorgung außerhalb Luandas minimal ist und außerhalb der Städte meist keine Mobilfunkverbindung besteht, sollten Fahrten möglichst im Konvoi (mindestens zwei Fahrzeuge) durchgeführt werden. Nach Einbruch der Dunkelheit sollten Überlandfahrten vermieden werden. Auch Inlandsflüge und Eisenbahnfahrten sind angesichts unregelmäßiger Wartung mit Risiken verbunden. Die Anzahl der Omnibusse ist relativ gering, da die Fahrzeuge durch den schlechten Straßenzustand einer hohen Abnutzung ausgesetzt und Reparaturen teuer sind. Obwohl die Anzahl zunimmt, verkehren sie unregelmäßig und sind oft stark überfüllt; die Fahrtrouten sind für Besucher nur schwer nachvollziehbar. Für Personen, die als Ausländer erkennbar sind, besteht zudem ein erhöhtes Risiko, Opfer eines Überfalls oder von Kleinkriminalität zu werden. Reguläre Taxis sind nur eingeschränkt verfügbar und in der Regel teuer. Reisende sollten darauf achten, dass sie bei Ankunft am Flughafen abgeholt und von Ortskundigen begleitet werden. „Informelle“ Taxis und Kleinbusse sind bei fehlenden Orts- und Sprachkenntnissen nicht geeignet. Meist genutztes Fortbewegungsmittel von Besuchern ohne eigenes Auto sind Mietwagen mit Fahrern, Kosten ca. 150 - 200 USD am Tag. Mit völliger Zuverlässigkeit kann nicht immer gerechnet werden. Der internationale Führerschein wird anerkannt. Kurzzeitbesuchern wird davon abgeraten, selbst zu fahren, da man sich auf den Verkehr erst einstellen muss und im Innenstadtbereich ohnehin zum Parken oder Warten ein Fahrer am Steuer logistisch vorteilhaft ist. Mietwagenbuchungen sollten so frühzeitig wie möglich erfolgen. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Für die Einreise wird eine Bescheinigung über die durchgeführte Gelbfieberimpfung benötigt. Diese Bescheinigung ist in der Regel ein gelber WHO-Ausweis. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Angola ein Visum, das vor der Einreise persönlich bei einer der angolanischen Auslandsvertretungen wie der Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft der Republik Angola beantragt werden muss. Dem Antrag sind Impfnachweise gegen Gelbfieber, Hepatitis A und B beizufügen. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Alleinreisende Personen unter 18 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen. Wenn nur ein Elternteil mitreist, wird die Einverständniserklärung des anderen Elternteils benötigt. Wichtiger Hinweis für Touristen und Durchreisende Die Botschaften und Konsulate sowohl Angolas als auch der Demokratischen Republik Kongo (DRC) in der Republik Kongo (Kongo-Brazzaville) stellen Visa nur an Staatsangehörige oder Personen mit Wohnsitz in der Republik Kongo aus. Reisende, die beabsichtigen, aus der Republik Kongo nach DRC oder Angola zu reisen, sollten die erforderlichen Visa für das jeweilige Land bereits vor Reiseantritt bei der zuständigen Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft der Republik Angola in Berlin oder einem Konsulat in Deutschland bzw. im Land ihres gewöhnlichen Aufenthaltes beantragen, da Visumsanträge von Durchreisenden vor Ort selten erfolgreich sind. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Bei Einreise am internationalen Flughafen Luanda werden strenge Zollkontrollen des Reisegepäcks durchgeführt. Insbesondere gelten Höchstgrenzen für zollfrei einführbare Güter zum persönlichen Gebrauch (z.B. Spirituosen: 1 l, Wein: 2 l, Parfum: 50 ml, Zigaretten: 400 Stück, gebrauchte elektronische Geräte: 2, neuwertige Waren bis zu einem Gegenwert von 118.260 Kwanza - derzeit ca. 1.000,- €). Aktuelle Angaben sind unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.alfandegas.gv.ao/viajantes eingestellt. Hinsichtlich der Ein- und Ausfuhr von Devisen und lokaler Währung siehe Abschnitt „Geldversorgung“. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Beim Fotografieren öffentlicher Gebäude in Angola ist Vorsicht geboten. Soweit Wachen oder Verantwortliche ansprechbar sind, sollten diese um Erlaubnis ersucht werden. Verbote gelten insbesondere für strategisch wichtige Verkehrsanlagen (z.B. Flughafen), für militärische und polizeiliche Anlagen/Fahrzeuge/Regierungsgebäude sowie deren Personal. Bei Zuwiderhandlung besteht das Risiko, dass Filme und Fotoausrüstung beschlagnahmt werden, auch eine Festnahme kann nicht ausgeschlossen werden. Nach dem in Angola geltenden portugiesischen Strafgesetzbuch in der Fassung von 1954 können gegen Personen, "die sich gewohnheitsmäßig der Verübung naturwidriger Laster hingeben", Sicherungsmaßnahmen bis hin zu Zwangsarbeit und Freiheitsentzug verhängt werden (Art. 71, Nr. 4). Fälle, in denen diese Vorschrift in jüngerer Vergangenheit angewendet wurde, sind nicht bekannt. Der derzeit im Gesetzgebungsprozess befindliche Entwurf eines neuen angolanischen Strafgesetzbuches sieht keine Strafbarkeit homosexueller Handlungen mehr vor. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Angola ist gemäß WHO Gelbfieber-Endemiegebiet (Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.who.int/ith/en/). Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden einschließlich Kinder ab dem 9. Lebensmonat vorgeschrieben. Das Impfzertifikat erhält bei Erstimpfung am 10. Tag nach der Impfung seine Gültigkeit. Eine einmalige Impfung wird im internationalen Reiseverkehr als lebenslanger Schutz anerkannt. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung), Masern-Mumps-Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza (saisonale Grippe). Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus empfohlen, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY). Dengue-Fieber Dengue wird landesweit, besonders in den größeren Städten, durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s.u). Malaria In Angola besteht ganzjährig und landesweit ein hohes Malariarisiko, auch in den Städten. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariachemoprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), tagsüber (Dengue, Gelbfieber), in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen HIV/AIDS Nach vorliegenden Daten von UNAIDS (2015) sind etwa 3% der Erwachsenen zwischen 15 und 49 Jahren HIV-positiv, in städtischen Bereichen und in den bekannten Hochrisikogruppen mehr. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen, selber schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Andere Infektionskrankheiten Bilharziose (Schistosomiasis) Die Gefahr der Übertragung von Bilharziose (Schistosomiasis) besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Schlafkrankheit Die Schlafkrankheit wird durch den Stich der tagaktiven Tse-Tse-Fliege übertragen und kommt ausschließlich in den nördlichen Provinzen des Landes vor (sehr selten). Medizinische Versorgung Außerhalb der Hauptstadt Luanda und einiger Provinzhauptstädte ist die allgemeine medizinische Versorgung nach wie vor sehr schlecht, in vielen ländlichen Gegenden Angolas ist sie kaum vorhanden. In Luanda gibt es jedoch einige gut ausgestattete Privatkliniken und auch qualifizierte Ärzte. Portugiesische Sprachkenntnisse sind notwendig, Ärzte sprechen selten Englisch. Sämtliche Krankheiten, die in Angola häufiger vorkommen, können dort auch behandelt werden, wenn auch zu hohen Preisen. Notwendige Medikamente sind in Luanda in der Regel vorhanden oder beschaffbar, dennoch wird Reisenden, die auf Medikamente angewiesen sind, geraten, diese mitzunehmen Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Lassen Sie sich vor einer Reise nach Angola durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (s. z.B. Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...