Anmeldung zu den weiterführenden Schulen 2016/2017

Dieses Thema im Forum "Pressemitteilungen" wurde erstellt von Roki Portal Redaktion, 28 Januar 2016.

  1. Anmeldung zu den weiterführenden Schulen 2016/2017

    Am 29.01.2016 erhalten die Rommerskirchener Grundschüler die Halbjahreszeugnisse 2016/2017.

    Diese Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler der Klasse 4 enthalten zusätzlich eine Schulformempfehlung, in der die Schulform (Hauptschule, Realschule oder Gymnasium daneben auch Gesamt- und Sekundarschule) benannt wird, für die die Schülerin bzw. der Schüler nach Auffassung der Grundschule geeignet ist.

    Ebenfalls erhalten die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4 mit dem Zeugnis des ersten Schulhalbjahres die Anmeldeunterlagen zu den weiterführenden Schulen sowie eine Übersicht der weiterführenden Schulen in Grevenbroich und Dormagen.

    Selbstverständlich können die Kinder auch an einer weiterführenden Schule außerhalb der Städte Grevenbroich und Dormagen angemeldet werden.

    Die Entscheidung, für welche weiterführende Schulform die Eltern ihr Kind anmelden, ist für die Entwicklung des Kindes sicher von großer Bedeutung. Bei der Schulwahl sollten die Eltern deshalb bedenken, dass diejenige Schule die richtige ist, in der das Kind jetzt erfolgreich mitarbeiten kann und die jetzt für die Begabung, die Lern- und Leistungsfähigkeit, die Neigungen und Interessen des Kindes am besten geeignet ist.

    Zur Anmeldung an den weiterführenden Schulen sind folgende Unterlagen mitzubringen:

    • Familienstammbuch oder Geburtsurkunde und ggfs. Nachweis über die Vormundschaft oder das Sorgerecht
    • Halbjahreszeugnis der Klasse 4
    • ausgefüllte Anmeldeunterlagen
    Über die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler entscheidet grundsätzlich der jeweilige Schulträger.

    Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung werden jedoch nur die notwendigen Schülerfahrkosten für den Schulweg zur nächstgelegenen öffentlichen Schule vom Schulträger übernommen. Nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulform, bei Hauptschulen auch der gewählten Schulart sowie bei Gymnasien die Schule mit dem gewählten zweisprachigen Bildungsgang, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und deren Besuch schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.

    Wird eine andere als die nächstgelegene öffentliche Schule besucht, sind Schülerfahrkosten vom Schulträger der besuchten Schule nur in Höhe des Betrages zu übernehmen, der beim Besuch der nächstgelegenen öffentlichen Schule anfallen würde.

    Seit dem 01.02.2002 kann auf Antrag für die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler unter Übernahme eines Eigenanteils das VRR-Schokoticket ausgestellt werden, welches für den Gesamtbereich des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) gilt.

    Fragen bezüglich der Busanbindungen beantworten die jeweiligen weiterführenden Schulen und die jeweiligen Verkehrsbetriebe.

    Für weitere Rückfragen steht das Amt für Schule, Kinder und Jugend der Gemeinde Rommerskirchen, Frau Lange unter Tel. 02183 / 800-13 gerne zur Verfügung.
     

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