Anschriftenänderung im Fahrzeugschein ist bald im Rommerskirchener Rathaus möglich

Dieses Thema im Forum "Pressemitteilungen" wurde erstellt von Roki Portal Redaktion, 19 März 2018.

  1. Anschriftenänderung im Fahrzeugschein ist
    bald im Rommerskirchener Rathaus möglich
    [​IMG]

    Rhein-Kreis Neuss/Rommerskirchen. Wer innerhalb des Rhein-
    Kreises Neuss nach Rommerkirchen oder innerhalb der Gemeinde
    umzieht, kann ab dem 9. April im Rathaus gleichzeitig die Ummeldung
    im Melderegister und seine Anschriftenänderung in der Kfz-
    Zulassungsbescheinigung vornehmen lassen. Damit entfällt in den
    meisten Fällen der zusätzliche Gang zum Straßenverkehrsamt. Der
    Rhein-Kreis Neuss und die Gemeinde Rommerskirchen haben eine
    entsprechende Vereinbarung getroffen, um diesen bürgerfreundlichen
    Service anzubieten. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und Bürgermeister
    Dr. Martin Mertens besiegelten jetzt die Zusammenarbeit im
    Beisein ihrer zuständigen Mitarbeiter.
    Nach erfolgreicher Umsetzung des Projekts bei der Gemeinde Jüchen
    hatte Mertens das Straßenverkehrsamt gebeten, die gleichzeitige Anschriftenänderung
    in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher
    Fahrzeugschein) im Bürgeramt der Gemeinde Rommerskirchen zu realisieren.
    Dieser Bitte kam das Straßenverkehrsamt gern nach und
    hat in Zusammenarbeit mit der Meldebehörde die Voraussetzungen
    dazu geschaffen.
    Die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamts in Rommerskirchen wurden
    vom Straßenverkehrsamt geschult. Mit Kreissiegel bescheinigen sie
    direkt in der Zulassungsbescheinigung Teil I die Anschriftenänderung
    und erheben die anfallenden Gebühren in Höhe von 10,80 Euro. Für
    diesen Service sind zusätzlich nur die Zulassungsbescheinigung Teil I
    und ein gültiger Personalausweis mitzubringen.
    Über ein vom Rhein-Kreis Neuss bereitgestelltes elektronisches Verfahren
    teilen die Gemeindemitarbeiter die erfolgte Anschriftenänderung
    dem Straßenverkehrsamt mit. Dort werden die erhobenen Daten
    für die Änderung im Zentralen Fahrzeugregister genutzt. Die Gebühreneinnahmen
    teilt sich der Kreis mit der Gemeinde.
    Gesetzlich noch nicht möglich ist derzeit die Ummeldung im Einwohnermeldeamt
    der Gemeinde, wenn der Fahrzeughalter von außerhalb
    des Kreises nach Rommerskirchen zieht. Hier muss die Ummeldung
    weiterhin im Straßenverkehrsamt erfolgen. Fragen zur Kfz-
    Ummeldung beantworten das Bürgerbüro der Gemeinde Rommerskirchen
    (Rufnummer 0 21 83/8 00 58), das Bürger-Servicecenter des
    Rhein-Kreises Neuss (0 21 81/60 10) und das Straßenverkehrsamt (0
    21 31/928 90 90).
     

Diese Seite empfehlen