Argentinien: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 29 November 2018.

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    Letzte Änderungen:
    Aktuelle Hinweise


    Aktuelle Hinweise


    Aufgrund des vom 30. November bis 1. Dezember 2018 in Buenos Aires stattfindenden G20-Gipfels ist ab Mitte November mit erheblichen Sicherheitsvorkehrungen, verbunden mit der Sperrung einiger Hauptverkehrsstraßen und Einschränkungen des öffentlichen Nahverkehrs zu rechnen. Vom 29. November bis 1. Dezember 2018 ist der innerstädtische Flughafen Aeroparque (AEP) geschlossen, am internationalen Flughafen Ezeiza (EZE) kann es zu Verspätungen kommen.
    Aktuelle Informationen sind in spanischer Sprache auf BuenosAires-CumbreLideresG20 erhältlich. Reisenden wird dringend geraten, im gesamten Zeitraum Kundgebungen jeder Art zu meiden und den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge zu leisten.

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Demonstrationen
    In Argentinien gibt es immer wieder Streiks und Demonstrationen. Dabei kann es zu Straßensperrungen und erheblichen Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr kommen. Auch der Flugverkehr kann betroffen sein. Vereinzelt kam es in der Vergangenheit auch zu Plünderungen und gewalttätigen Protesten.
    Reisende sollten daher Demonstrationen und Menschenansammlungen meiden und sich in den Medien (z.B. über die App Infobae) sowie bei ihren Gastgebern und Reiseveranstaltern über die aktuelle Lage informieren.

    Kriminalität
    Grundsätzlich ist landesweit Vorsicht und Wachsamkeit angebracht. Auch in den besseren Wohngegenden kommt es zu Überfällen. Wertgegenstände sollten nicht offen getragen, Bargeld nur in geringen Mengen mitgeführt werden. Bei Überfällen sollte kein Widerstand geleistet werden, da die Täter in der Regel bewaffnet sind und vor Gewaltanwendung nicht zurückschrecken.
    An belebten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln muss mit Trickdiebstählen gerechnet werden, wie etwa jemanden mit Senf o.ä. zu beschmutzen, hilfsbereit mit der Reinigung zu beginnen und dabei alle greifbaren Gegenstände zu entwenden. Wertgegenstände sollten nicht in Handtaschen oder Rucksäcken, sondern z.B. in Brustbeuteln eng am Körper transportiert werden.
    Ausweisdokumente etc. sollten von Bargeld getrennt und sicher (Hotelsafe) verwahrt werden. In Hotels der niedrigen Preisklasse kommen häufig Diebstähle vor, aber auch in besseren Hotels sollten Handtaschen und Gepäck in öffentlich zugänglichen Räumen (Lobby etc.) niemals unbeaufsichtigt gelassen werden.
    Besondere Aufmerksamkeit ist bei Bargeldabhebungen oder –tausch sowie an den touristischen Anziehungspunkten von Buenos Aires wie La Boca (insbesondere an Werktagen und in wenig bevölkerten Nebenstraßen abseits der Calle Caminito), San Telmo, der Bahnstation Retiro und im Stadtzentrum geboten. In letzter Zeit sind der Botschaft auch vermehrt Überfälle aus der Stadt Mendoza gemeldet worden. Überall ist nach Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht geboten.
    Nach Einbruch der Dunkelheit wird empfohlen, Taxis telefonisch zu bestellen (sog. Radio-Taxis oder Remis). Am internationalen Flughafen Ministro Pistarini (Ezeiza) sollte ausschließlich ein ‚Remise’-Dienst (wird im Ankunftsbereich an festen Ständen angeboten) genutzt werden.
    In Argentinien ist eine größere Menge gefälschter Banknoten, insbesondere 100-Peso-Noten, im Umlauf. Sie sind zwar zu erkennen, wenn die üblichen Sicherheitsmerkmale geprüft werden, die Gefahr ist jedoch groß, beim Geldumtausch auf offener Straße oder durch Trickbetrug ('Umtausch' gegen Falschgeld unter dem Vorwand, nicht wechseln zu können.
    In Einzelfällen kann es auch an Geldautomaten zur Ausgabe von Falschgeld kommen. In diesem Fall sprechen Sie am besten umgehend bei der dazugehörenden Bank vor.

    Naturkatastrophen
    Die vulkanische Andenkette ist eine seismisch aktive Zone, so dass es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalurlauber werden in der Regel über ihre Reiseveranstalter mit aktuellen Informationen versorgt.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


    Allgemeine Reiseinformationen


    Versorgung im Notfall
    Reisende nach Argentinien sollten unbedingt auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung

    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Es gibt ein Inlandsflugnetz und gute Überlandbusverbindungen, aber nur wenige Eisenbahnverbindungen. In Buenos Aires gibt es ein U-Bahnnetz, Schnellbahnen und Busse.
    Flugverspätungen sind an der Tagesordnung, was insbesondere in Bezug auf (transkontinentale) Anschlussflüge bei der Reiseplanung berücksichtigt werden sollte.
    Der Grenzübergang am Pass „Cristo Redentor“ (Direktverbindung Mendoza-Santiago) sowie weitere Pässe nach Chile sind während der Wintermonate von Mai bis September wegen starker Schneefälle häufig gesperrt. Aktuelle Informationen zum Straßenzustand sind auf der Webseite www.vialidad.gov.ar einsehbar.

    Führerschein
    Auch wenn der nationale deutsche Führerschein in der Praxis meistens ausreicht, empfiehlt sich die Mitnahme eines Internationalen Führerschein, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist.
    Bergsteigen und Trekking
    Bergbesteigungen und Trekking müssen in gewissen Gebieten durch das Ministerium für Tourismus genehmigt werden. In den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse sehr rasch ändern. Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden sollten beachtet werden. Es wird empfohlen, Wanderungen und Bergtouren in Begleitung eines anerkannten örtlichen Leiters durchzuführen, auch um das Risiko von Überfällen zu vermindern. Wildes Campen sollte unterlassen werden.
    Informationen zum Nationalpark Aconcagua, auch zu den Parkgebühren, sind über die Webseite aconcagua.mendoza erhältlich.
    Die Parkverwaltung des Nationalparks Nahuel Huapi führt ein Trekking-Register. Eintragungen sind auf der Webseite Nahuel Huapi oder im Büro in Bariloche möglich: Av. San Martin 24, Mo – Fr von 8:00 bis 17:00 Uhr, Sa und So von 10:00 bis 17:00 Uhr, Telefon +54 (0) 294 4423111, intern 113, E-Mail: informesnh@apn.gov.ar. Notrufnummer: 105.

    Besuch von Fußballspielen
    In argentinischen Stadien kommt es regelmäßig zu schweren Ausschreitungen rivalisierender Fangruppen, die auch vor Waffeneinsatz nicht zurückschrecken. Ein Fußballspiel sollte möglichst in Begleitung ortskundiger einheimischer Fußballfreunde besucht und Fanblocks und Stehplätze gemieden werden. Hotels informieren auch über Organisationen, die den Eintritt, die An- und Abfahrt organisieren.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der argentinische Peso (ARS). Mit Bank- und Kreditkarten kann an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden, bei den meisten Banken jedoch nur bis zu 3000,- Pesos je Transaktion. Die Gebühren sind erheblich. Eine günstigere Alternative sind Online-Transferdienste.
    Dollar lassen sich grundsätzlich im ganzen Land tauschen, manche Banken lehnen jedoch den Tausch für Nicht-Kunden ab. Wechselstuben oder Banken, die Euro in Pesos tauschen, sind außerhalb von Buenos Aires weniger häufig.
    Die Bezahlung mit Kreditkarte ist nicht immer möglich. Insbesondere außerhalb von Buenos Aires akzeptieren viele Restaurants und Unterkünfte keine Kreditkarten. Es ist daher ratsam, sich bei der Buchung vorher zu erkundigen und ausreichend Bargeld dabei zu haben
    Der Kauf von Fremdwährungen in Argentinien ist für Ausländer nur in der Höhe möglich, in der zuvor argentinische Pesos in Argentinien gekauft wurden. Dies bedeutet, dass z.B. für eine Weiterreise keine brasilianischen Reales oder US-Dollar in Argentinien gekauft werden können, wenn Pesos aus Deutschland mitgebracht wurden. Da der vorherige Kauf der Pesos beim Kauf der Fremdwährung nachgewiesen werden muss, sollten Quittungen von Wechselstuben, aber auch von Geldautomaten, hierfür aufbewahrt werden.

    Sonstige Hinweise
    Bei Diebstahl verlangen deutsche Versicherungen für die Erstattung den Nachweis einer polizeilichen Anzeige („Denuncia“). Bei der deutschen Botschaft in Buenos Aires gibt es schriftliche Übersetzungshilfen.
    Im Falle des Verlusts des Reisepasses ist die polizeiliche Verlustanzeige für die Wiederausreise unerlässlich. Informationen hierzu erteilt die deutsche Botschaft in Buenos Aires.
    Von der Weiterreise mit bereits als gestohlen gemeldeten, aber wieder aufgefundenen Reisepässen wird abgeraten, da die Sachfahndung z.T nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
    Die Stadt Buenos Aires hat ein Kommissariat für Touristen eingerichtet, in dem auch in diversen Fremdsprachen Hilfestellung geleistet werden kann, Avenida Corrientes Nr. 436 (Plaza San Nicolás) Tel. 0054 11 4323 8900, Durchwahl 116310/116633-5656/115050-9260, E-Mail serv.turista@gmail.com.
    Bei einer Festnahme oder Inhaftierung sollten Reisende unverzüglich auf ein Telefonat mit der deutschen Botschaft in Buenos Aires oder dem zuständigen Honorarkonsul bestehen.
    Kostenlose Rechtsschutzstellen für Touristen („Defensoría del Turista“) befinden sich in La Boca, San Telmo, Puerto Madero, Palermo, Recoleta, im Microcentro und am Kreuzfahrtterminal. Touristen können sich mit Problemen aller Art, z.B. Rechtsstreitigkeiten mit ihren touristischen Dienstleistern, aber auch in Notsituationen an diese Stelle wenden. Die Mitarbeiter sind mehrsprachig, Hotline 0800-6661518, E-Mail: turistacentral@defensoria.org.ar, www.defensoriaturista.org.ar.
    Rechtsschutzstellen für Touristen gibt es auch in anderen Provinzen: in Mar del Plata (defensoriadelturistamdp@gmail.com), Bariloche (contacto@defensoriabariloche.gob.ar), Villa Carlos Paz (gusmartri@gmail.com), Posadas (mesadeentrada@defensoriaposadas.gob.ar) und San Juan (defensor@sanjuan.gov.ar).


    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein. Eine Gültigkeitsdauer über die Dauer des geplanten Aufenthalts hinaus wird empfohlen.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige können bis zu 90 Tage als Touristen visafrei nach Argentinien einreisen.
    Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bis zu insgesamt 6 Monaten ist vor Ort (Ausländerbehörde) möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf.
    Sofern ein längerer Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit in Argentinien geplant ist, sollte vor Reiseantritt das argentinische Konsulat wegen der Visabestimmungen kontaktiert werden.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Kinder unter 14 Jahren müssen auf Reisen eine Bescheinigung über die Einwilligung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Wird der Minderjährige von nur einem Sorgeberechtigten begleitet, so ist die Einwilligung des anderen Sorgeberechtigten notwendig, die Mitnahme einer Original-Geburtsurkunde ist empfehlenswert. Ist nur ein Elterteil sorgeberechtigt (auch bei Verwitweten), so muss hierüber ein Nachweis mitgeführt werden. Reist der Minderjährige allein oder in Begleitung volljähriger Dritter, so müssen die Bescheinigungen Namen, Anschrift und Ausweis- oder Passnummer des Begleiters und/oder der Empfangsperson am Zielort enthalten. Kinder unter 6 Jahren werden bei Ein- und Ausreise in das Register der argentinischen Einwanderungsbehörden eingetragen.
    Weitere Informationen erteilt die Konsularabteilung der Botschaft bzw. Konsulate Argentiniens in Deutschland.
    Auch Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren benötigen für die Ein- und Ausreise grundsätzlich die Erlaubnis des/der (beider) Sorgeberechtigten. Für jede Reise wird eine neue Reisegenehmigung benötigt. Die Einwilligungen und Nachweise müssen von dem argentinischen Konsulat beglaubigt werden. Verbindliche Auskünfte erteilen nur die argentinischen Konsulate.
    Diese Pflicht soll zwar nur für argentinische Staatsangehörige und Ausländer mit längerfristigem (visumpflichtigem) Aufenthalt bestehen; es hat sich jedoch bewährt, wenn sich auch deutsche Touristen mit vorübergehendem Aufenthalt der Praxis fügen.

    Erfassung biometrischer Daten
    Von jedem Reisenden werden am Einreiseflughafen bzw. Seehafen die Fingerabdrücke digital eingescannt und ein digitales Porträtfoto erstellt.

    Ein- und Ausreise über die USA
    Bei Ein- und Ausreise über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten.
    Bei Passverlust in Argentinien kann es insbesondere in der Touristensaison November bis April schwierig werden, für einen von der deutschen Botschaft in Buenos Aires ausgestellten Ersatzpass rechtzeitig vor dem Rückflug ein Visum von der US-Botschaft zu erhalten.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Für die Einfuhr von Landes- und Fremdwährungen gibt es keine Beschränkungen, ab einem Gegenwert von 10.000,- US-$ für Erwachsene bzw. 5.000,- US-$ für Minderjährige unter 16 Jahren muss die Einfuhr deklariert werden.
    Bei der Ausreise darf maximal der Gegenwert von 10.000,- US-$ für Erwachsene bzw. 5.000,- US-$ für Minderjährige unter 16 Jahren mitgeführt werden. Die Mitnahme höherer Beträge ist nicht gestattet.
    Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der argentinischen Zollbehörden.

    Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Drogen
    Drogenhandel und Drogenkonsum sind in Argentinien strafbar und werden verfolgt. Auch der Besitz von Kleinstmengen ist nicht straffrei und kann zu hohen Gefängnisstrafen führen. Die Haftbedingungen in Argentinien sind nicht mit denen deutscher Gefängnisse vergleichbar.

    Artenschutz
    Es ist verboten, ohne Genehmigung bestimmte freilebende Tiere einzufangen, zu halten, zu kaufen oder zu transportieren. Die Verbote richten sich auch gegen die Veräußerung von Produkten oder Souvenirs, zu deren Herstellung freilebende Tiere verwendet wurden. Die Listen der betroffenen Arten sind von Provinz zu Provinz unterschiedlich. Informationen erhalten Sie beim argentinischen Staatssekretariat für Umwelt und nachhaltige Entwicklung unter www.ambiente.gov.ar.

    Unabhängig von den argentinischen Regelungen bestehen auch in Deutschland Einfuhrverbote oder Genehmigungsvorbehalte für Tiere, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen. Nähere Informationen zur Einfuhr finden sich auf der Webseite

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Zika-Virus-Infektion
    Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird Argentinien mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden.
    Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.
    In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
    Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-Virus des Gesundheitsdienstes.

    Impfschutz
    Bei Reisen in die ausgewiesenen Gelbfieber-Endemiegebiete Argentiniens (www.who.int), u. a. für die Iguaçu-Wasserfälle ist allen Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eine rechtzeitige Impfung zu empfehlen, d.h. 10 Tage vor Einreise.
    Aus Argentinien kommend kann die Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden. Weder bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (häufig die Nachbarstaaten) noch bei direkter Einreise aus Deutschland ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung derzeit behördlich vorgeschrieben.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt außerdem, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

    Dengue-Fieber
    Anfang 2016 werden vermehrt Denguefälle im gesamten Lande gemeldet. Das argentinische Gesundheitsministerium spricht von dem stärksten Dengueausbruch seit 2009.
    Dengue wird in weiten Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.
    In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
    Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen.

    Malaria
    Es gibt ein minimales Risiko im Norden der Provinz Salta sowie Einzelfälle im Depto. Iguaçu in Misiones. Die anderen Regionen inkl. der Iguaçu-Wasserfälle gelten als malariafrei.
    Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
    Je nach Reiseprofil kann die Mitnahme einer Standby-Medikation sinnvoll sein. Dies sollte unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
    · ganzkörperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    · Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    · ggf. in den o.g. Regionen unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
    Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.

    Durchfallerkrankungen
    Die meisten Durchfallerkrankungen lassen sich durch eine konsequente Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermeiden.

    Hantavirus
    Diese insgesamt seltene Erkrankung kann landesweit in der Regel in ländlichen Gebieten nach durchschnittlich 2-4 Wochen nach Aufnahme von mit Hantaviren kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Kanal zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen führen.
    In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen durch Befall der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen (hämorrhagisches Fieber mit renalem Syndrom, HFRS oder kardio-pulmonales Syndrom, HPS bzw. HCPS).
    Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nur in extrem seltenen Fällen statt. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht.

    Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)
    In Argentinien kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.

    HIV/AIDS
    Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

    Medizinische Versorgung
    Das medizinische Versorgungsangebot ist in großen Städten und insbesondere Buenos Aires in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen.

    Vor einer Reise nach Argentinien wird eine individuelle Beratung durch Tropen- bzw. Reisemediziner empfohlen; zu Beratungsstellen siehe auch www.dtg.org.

    Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der ihnen bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung. Die Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die den Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegen. Die Hinweise und insbesondere die Benennung der Ärzte sind dabei unverbindlich und ohne Gewähr. Der Patient hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem von ihm selbst erteilten Behandlungsauftrag aufzukommen.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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