Armenien: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 25.07.2017 (Unverändert gültig seit: 25.07.2017) Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Medizinische Hinweise Aktuelle Hinweise Anfang April 2016 kam es zu Kampfhandlungen in der Region Bergkarabach. Es wird nach wie vor von Reisen in die Konfliktregion Bergkarabach sowie die im Südwesten gelegenen, armenisch besetzten Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar dringend abgeraten. Zum Seitenanfang Landesspezifische Sicherheitshinweise Im Nordosten Armeniens verläuft die Landstraße M16 (über Noyemberyan in Richtung des armenisch-georgischen Grenzübergangs Bagratashen/ Sadakhlo) in der Nähe der Landesgrenze Armeniens zu Aserbaidschan. Da es an diesem Teil der Landesgrenze in der Vergangenheit immer wieder zu Schusswechseln gekommen ist, sollte die Lage genau beobachtet werden und – soweit möglich - Ausweichrouten zur armenisch-georgischen Grenze genutzt werden. Die westlich davon gelegene Straße über Vanadzor und Alaverdi ist allerdings wegen Ausbesserungsarbeiten auf unbestimmte Zeit nicht nutzbar. Bei einem Aufenthalt in Eriwan wird zudem empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden, insbesondere Protestaktionen vor Regierungsgebäuden. Reisen in die Konfliktregion Bergkarabach (einschließlich der besetzten Gebiete) Von Reisen in die Region Bergkarabach wird dringend abgeraten. Die Bundesregierung erkennt die sogenannte „Republik Bergkarabach“ völkerrechtlich nicht an. Reisenden, die sich nach Bergkarabach oder in die umliegenden von armenischen Streitkräften besetzten Gebiete der Republik Aserbaidschan begeben, kann weder durch die Botschaft Eriwan, noch durch die Botschaft Baku konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden. An der Waffenstillstandslinie kommt es immer wieder zu Schusswechseln, außerdem besteht Minengefahr. Die Einreise nach Bergkarabach ohne eine entsprechende aserbaidschanische Erlaubnis stellt nach aserbaidschanischem Recht einen Straftatbestand dar. Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen nach Bergkarabach oder in die umliegenden von Armenien besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Einreise nach Bergkarabach drohen außerdem Geld- und Haftstrafen, die unter Umständen von den aserbaidschanischen Sicherheitsbehörden auch im Wege von an dritte Staaten gerichteten Auslieferungsersuchen durchgesetzt werden können. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Allgemeine Reiseinformationen Kommunikation Die armenischen Mobilfunkanbieter Beeline und Vivacell haben laut den Angaben auf ihren Internetseiten Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.beeline.am/ und Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.vivacell.am/ Roamingabkommen mit den folgenden deutschen Anbietern abgeschlossen: E-plus, O2, O2-3G, T-Mobile und Vodafone (Beeline); E-plus, T-Mobile und Vodafone (Vivacell). Ob Sie die Roamingfunktionalität mit Ihrem Handy in Armenien nutzen können, erfahren Sie von Ihrem deutschen Mobilfunkanbieter; Roaming muss evtl. erst freigeschaltet werden. Für längere Aufenthalte kann für wenige Euro eine armenische Prepaid-SIM-Karte gekauft werden, die allerdings registriert werden muss. Darüber hinaus ist es möglich, von Postämtern oder Internetcafés aus Auslandsgespräche zu führen. Geld, Kreditkarten US$-Noten neueren Datums und Euro können getauscht werden. Beim Rücktausch von Landeswährung in Euro sollten die Euro-Noten sorgfältig geprüft werden, da Fälschungen im Umlauf sein sollen. Hinweise zur Erkennung von gefälschten Euro-Noten finden Sie hier: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bundesbank.de Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.ecb.int Die Annahme ausländischer Währungen ist Geschäften und Dienstleistern offiziell nicht gestattet, so dass die Bezahlung in der armenischen Landeswährung „Dram“ (AMD) zu erfolgen hat. Manche Geschäfte, die hochwertige Waren anbieten, haben eigene Wechselstuben und akzeptieren Kreditkarten (i. d. R. Master-/Visa-Card). In der Eriwaner Innenstadt gibt es zahlreiche Geldautomaten. Die Geldversorgung – auch über EC/Maestro-Karte - ist möglich. Außerhalb Eriwans ist die Bargeldversorgung über Geldautomaten nicht flächendeckend möglich, in den Provinzhauptstädten sind Geldautomaten vorhanden. Es wird daher empfohlen, Reisen außerhalb der Hauptstadt nur mit ausreichenden Bargeldreserven anzutreten. Standorte von Geldautomaten des Visa- und des MasterCard/Maestro-Netzwerks können folgenden Webseiten entnommen werden: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.mastercard.com www.visa.com Einige Restaurants, Geschäfte und Hotels für gehobene Ansprüche akzeptieren gängige Kreditkarten. Es kommt jedoch – besonders außerhalb der Hauptstadt – gelegentlich zu technischen Schwierigkeiten; in diesen Fällen ist nur Barzahlung möglich. Geldversorgung im Notfall Sie können sich auf folgenden Wegen Geld aus Deutschland überweisen lassen: Seit Ende August 2008 nehmen armenische Banken nicht mehr am "Western Union" Geldtransfersystem teil. Alternativen sind unter anderem: "MoneyGram" "Anelik", "Unistream" und "Private Money". per SWIFT-Überweisung an eine armenische Bank (Dauer ca. 2-3 Tage) Fast alle Banken in Armenien sind an das SWIFT-Netzwerk angeschlossen. Sie sollten sich vorher bei der empfangenden Bank informieren, ob Ihnen dorthin Geld überwiesen werden kann und welche Angaben (u. a. SWIFT-Adresse, auch BIC genannt) erforderlich sind. Straßenverkehr Verkehrsregeln werden in Armenien oft nicht beachtet, das Unfallrisiko ist erheblich höher als in Deutschland. Die armenische Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt nur über eine Deckungssumme von ca. 3.000,-- € für Sachschäden, so dass Unfallopfer in der Regel nicht damit rechnen können, angemessenen Schadenersatz zu erhalten. Reisende sollten daher darauf achten, selbst über ausreichenden Versicherungsschutz (Unfall-, Kaskoversicherung) zu verfügen. Außerdem empfiehlt es sich, äußerst vorsichtig und defensiv zu fahren. Obwohl der Zustand der Straßen vor allem in Eriwan langsam besser wird, gibt es im ganzen Land nach wie vor viele Gefahrenquellen. Hierzu gehören u. a. defekte Ampeln, fehlende Kanaldeckel, unzureichende Beschilderung, fehlende Leitplanken, sowie Erdrutsche, die besonders in den Wintermonaten nach Regenfällen auftreten können, da Straßengräben bzw. Kanalisation insbesondere auf Bergstraßen meist fehlen. Steinschlag-Warnschilder sollten ernst genommen werden. Die landesweite Notrufnummer lautet 911. Kriminalität Armenien zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. Naturkatastrophen Armenien liegt in einer seismisch aktiven Zone, es kann jederzeit zu Erdbeben kommen. Hinweise zum Verhalten bei Erdbeben finden Sie z. B. im Internetangebot des Geoforschungszentrums Potsdam unter: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.gfz-potsdam.de Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja, nur mit Lichtbild Anmerkungen: Ausweisdokumente müssen fünf Monate über die Reise hinaus gültig sein. Kindereinträge in den Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Visum EU-Staatsangehörige können visumfrei nach Armenien einreisen und sich in Armenien bis zu 180 Tage pro Kalenderjahr aufhalten. Die Visafreiheit gilt für sämtliche Reisezwecke. Die Einreise muss unbedingt mit einem gültigen Reisepass erfolgen, die Vorlage eines Personalausweises ist nicht ausreichend. Reisende, die sich länger als 180 Tage in Armenien aufhalten oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, müssen – unbedingt vor Ablauf der 180-Tage-Frist – bei der Behörde für Pass- und Meldewesen in Eriwan (OVIR, Davtashen, 4. Bezirk, Haus 17/10, Tel. +374-10 370253, Internet: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.passportvisa.am) eine Verlängerung beantragen. Der Prozess ist zeitaufwendig; armenische oder russische Sprachkenntnisse sind erforderlich. Erfolgt keine Verlängerung, so müssen die Betroffenen vor Ablauf der Frist das Land verlassen. Ausländer, die sich über 180 Tage in Armenien aufhalten ohne die erforderliche Genehmigung erhalten zu haben, müssen mit Schwierigkeiten bei der Ausreise, einer Geldstrafe (von 50.000,- bis 100.000,- AMD), sowie einer auf ein Jahr befristeten Einreisesperre rechnen. Hinweise zur Einreise von Minderjährigen Reisen Kinder in Begleitung nur eines Elternteils, so können die Grenzbehörden bei Ein- und Ausreise die Vorlage einer schriftlichen, notariell beglaubigten Einwilligungserklärung des anderen Elternteils verlangen, bei alleinreisenden Minderjährigen die schriftliche, notariell beglaubigte Einwilligungserklärung beider Elternteile. Bei der Ausreise Minderjähriger wird die Vorlage einer Fotokopie der Personalienseite des Passes verlangt. Es empfiehlt sich, diese vorab anzufertigen, um längere Wartezeiten beim Check-In zu vermeiden. Hinweise für die Ausreise Die Ausreise auf dem Landweg nach Georgien und Iran ist möglich. Das armenische Visum berechtigt jedoch nicht zu Transitaufenthalten in anderen GUS-Staaten. Reisende, die beabsichtigen, auch Nachbarländer Armeniens zu besuchen, sollten bereits vor Reiseantritt über die erforderlichen Visa für diese Länder verfügen (siehe Reisehinweise für diese Länder). Ein Grenzübertritt zwischen Armenien und Aserbaidschan sowie zwischen Armenien und der Türkei ist nicht möglich. Es ist ein Umweg über ein anderes Land, z. B. Georgien, erforderlich. Der Besuch sogenannter „grenznaher Regionen“ (militärisches Sperrgebiet) unterliegt Einschränkungen und ist genehmigungspflichtig. Sollte aus beruflichen/dienstlichen Gründen der Besuch von Grenzbezirken unumgänglich sein, wird um rechtzeitige vorherige Kontaktaufnahme mit der Botschaft gebeten. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen (z. B. Teppiche, Bilder) unterliegt Beschränkungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen über nationales Kulturgut Armeniens. Exportgenehmigungen sind einfach zu erhalten. Verstöße gegen die Ausfuhrbestimmungen können zu Gefängnisstrafen führen. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Die Grenze für Alkohol am Steuer liegt bei 0,4 ‰. Waffen- und Drogenbesitz sowie Prostitution stehen unter Strafe. Fotografieren sowie Anfertigung von Videoaufnahmen militärischer, polizeilicher und Infrastruktureinrichtungen (z. B. der Grenzübergänge und der Anlagen der Eriwaner U-Bahn) sollten unterbleiben. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Impfvorschriften bei Einreise aus Deutschland bestehen nicht. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfung werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen. Malaria Sehr geringes Risiko herdförmig von Juni bis Oktober im westlichen Tiefland (Ararat-Tal, Masis-Distrikt). Ausschließlich Malaria tertiana (Plasmodium vivax). Da Malaria durch den Stich blutsaugender Mücken (Anopheles) übertragen wird, sollten bei Aufenthalten in Endemiegebieten Mückenstiche vermieden werden (Anwendung von Repellentien, angepasster Kleidung, Moskitonetze). Malaria tertiana ist meist nicht tödlich, kann aber noch Monate nach der Infektion auftreten. Bei hohem Fieber nach einem Aufenthalt in Malariagebieten sollte auch an diese dort sehr seltene Erkrankung gedacht werden. Durchfallerkrankungen Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gewährleistet, entspricht jedoch nicht immer europäischem Standard. Die Notfallversorgung ist in der Regel gegeben. Bei Behandlungen wird Barzahlung verlangt. Einige Apotheken haben rund um die Uhr geöffnet. Bestimmte Medikamente aus den USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Russland, der Türkei und Osteuropa sind in Armenien erhältlich. Es sind jedoch auch gefälschte, minderwertige bzw. wirkungslose Medikamente im Umlauf. Es empfiehlt sich daher, ärztlich verordnete Medikamente im Rahmen des persönlichen Bedarfs mitzubringen. Im Normalfall dürfen bis zu zehn verschiedene Medikamente für den Eigenbedarf eingeführt werden, und zwar in einer Menge, die für den geplanten Aufenthalt in Armenien, höchstens aber für 6 Wochen, ausreicht. Eine ärztliche Bescheinigung in russischer oder armenischer Sprache mit Angabe der Gründe für die Verschreibung der Medikamente muss den Zollbehörden vorgezeigt werden. Bestehen Zweifel, dass ein Medikament nach Armenien eingeführt werden darf (z. B. bei Medikamenten, die in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen), so wird die Kontaktaufnahme mit der Botschaft der Republik Armenien in Berlin (Anschrift siehe oben unter Einreisebestimmungen) empfohlen. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...