Armenien: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 16 Januar 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Grenzgebiet zu Aserbaidschan
    Im Nordosten Armeniens verläuft die Nationalstraße M16 (über Noyemberyan in Richtung des armenisch-georgischen Grenzübergangs Bagratashen/ Sadakhlo) in der Nähe der Landesgrenze Armeniens zu Aserbaidschan. Da es an diesem Teil der Landesgrenze in der Vergangenheit immer wieder zu Schusswechseln gekommen ist, sollte die Lage genau beobachtet werden und – soweit möglich - Ausweichrouten zur armenisch-georgischen Grenze genutzt werden, wie z,B. die kurze Umgehungsroute von etwa fünf Kilometern zwischen den Dörfern Baghanis und Voskapar.
    Der Besuch sogenannter „grenznaher Regionen“ (militärisches Sperrgebiet) unterliegt Einschränkungen und ist genehmigungspflichtig. Sollte aus beruflichen/dienstlichen Gründen der Besuch von Grenzbezirken unumgänglich sein, wird um rechtzeitige vorherige Kontaktaufnahme mit der deutschen Botschaft in Eriwan gebeten.

    Reisen in die Konfliktregion Bergkarabach (einschließlich der besetzten Gebiete)
    Von Reisen in die Region Bergkarabach sowie die im Südwesten gelegenen, armenisch besetzten Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar wird dringend abgeraten.
    Anfang April 2016 kam es zu Kampfhandlungen in der Region Bergkarabach. Die Bundesregierung erkennt die sogenannte „Republik Bergkarabach“ völkerrechtlich nicht an. Reisenden, die sich nach Bergkarabach oder in die umliegenden von armenischen Streitkräften besetzten Gebiete der Republik Aserbaidschan begeben, kann weder durch die Botschaft Eriwan noch durch die Botschaft Baku konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden. An der Waffenstillstandslinie kommt es immer wieder zu Schusswechseln, außerdem besteht Minengefahr. Die Einreise nach Bergkarabach ohne eine entsprechende aserbaidschanische Erlaubnis stellt nach aserbaidschanischem Recht einen Straftatbestand dar. Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen nach Bergkarabach oder in die umliegenden von armenischen Streitkräften besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Einreise nach Bergkarabach drohen außerdem Geld- und Haftstrafen, die unter Umständen von den aserbaidschanischen Sicherheitsbehörden auch im Wege von an dritte Staaten gerichteten Auslieferungsersuchen durchgesetzt werden können.

    Kriminalität
    Armenien zeichnet sich als ein Land mit gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. Reisende sollten aufgrund von Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle die übliche Vorsicht walten lassen..

    Naturkatastrophen
    Armenien liegt in einer seismisch aktiven Zone, es kann jederzeit zu Erdbeben kommen. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um eine schnelle Kontaktaufnahme im Notfall zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Es gibt Zug- und Busverbindungen, wobei es häufig zu Verspätungen kommt.
    Der Zustand der Straßen in der Hauptstadt Eriwan ist in der Regel gut. Vor allem auf dem Land gibt es nach wie vor viele Gefahrenquellen. Hierzu gehören u. a. defekte Ampeln, fehlende Gullideckel, unzureichende Beschilderung, fehlende Leitplanken, sowie Erdrutsche, die besonders in den Wintermonaten und nach Regenfällen auftreten können, da Straßengräben bzw. Kanalisation insbesondere auf Bergstraßen meist fehlen. Steinschlag-Warnschilder sollten ernst genommen werden. Von Autofahrten bei Dunkelheit abseits der Hauptstraßen wird abgeraten. Die Promillegrenze beträgt 0,0. Die landesweite Notrufnummer lautet 911.
    Verkehrsregeln werden in Armenien oft nicht beachtet, das Unfallrisiko ist erheblich höher als in Deutschland. Viele armenische Autofahrer fahren sehr unkonzentriert.
    Die armenische Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt nur über eine Deckungssumme von ca. 3.000,- € für Sachschäden, so dass Unfallopfer in der Regel nicht damit rechnen können, angemessenen Schadenersatz zu erhalten. Reisende sollten daher darauf achten, selbst über ausreichenden Versicherungsschutz (Unfall-, Kaskoversicherung) zu verfügen. Außerdem empfiehlt es sich, äußerst vorsichtig und defensiv zu fahren.

    Führerschein
    Der nationale deutsche Führerschein ist ausreichend. Die Mitnahme des internationalen Führerscheins wird empfohlen, der jedoch nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig ist.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der Dram (AMD). US-Dollar-Noten neueren Datums und Euro können getauscht werden. Beim Rücktausch von Landeswährung in Euro sollten die Euro-Noten sorgfältig geprüft werden, da Fälschungen im Umlauf sein sollen. Hinweise zur Erkennung von gefälschten Euro-Noten finden sich bei der Deutschen Bundesbank und der Europäischen Zentralbank.
    Die Annahme ausländischer Währungen ist Geschäften und Dienstleistern offiziell nicht gestattet, so dass die Bezahlung in Dram zu erfolgen hat.
    Die meisten Restaurants, Geschäfte und Hotels für gehobene Ansprüche akzeptieren gängige Kreditkarten, zunehmend auch außerhalb der Hauptstadt Eriwan.
    In der Eriwaner Innenstadt gibt es zahlreiche Geldautomaten, an denen Bargeld mit Bank- und Kreditkarten abgehoben werden kann.
    Außerhalb Eriwans ist die Bargeldversorgung über Geldautomaten nicht flächendeckend möglich, in den Provinzhauptstädten sind Geldautomaten vorhanden. Es wird daher empfohlen, Reisen außerhalb der Hauptstadt nur mit ausreichenden Bargeldreserven anzutreten.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen: Ausweisdokumente müssen fünf Monate über die Reise hinaus gültig sein.

    Visum
    EU-Staatsangehörige können visumfrei nach Armenien einreisen und sich in Armenien bis zu 180 Tage pro Kalenderjahr aufhalten. Die Visafreiheit gilt für sämtliche Reisezwecke. Die Einreise muss unbedingt mit einem gültigen Reisepass erfolgen, die Vorlage eines Personalausweises ist nicht ausreichend.

    Reisende, die sich länger als 180 Tage in Armenien aufhalten oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, müssen – unbedingt vor Ablauf der 180-Tage-Frist – bei der Behörde für Pass- und Meldewesen in Eriwan (Zentrale Pass- und Visastelle, Davtashen, 4. Bezirk, Haus 17/10, Tel.: +374 10 370253, Antragsformular) eine Verlängerung beantragen. Der Prozess ist zeitaufwendig; armenische oder russische Sprachkenntnisse sind hilfreich. Erfolgt keine Verlängerung, so müssen die Betroffenen vor Ablauf der Frist das Land verlassen. Ausländer, die sich über 180 Tage in Armenien aufhalten ohne die erforderliche Genehmigung erhalten zu haben, müssen mit Schwierigkeiten bei der Ausreise, einer Geldstrafe (von 50.000,- bis 100.000,- AMD), sowie einer auf ein Jahr befristeten Einreisesperre rechnen.
    Informationen zu armenischen Visa in englischer Sprache sind beim Außenministerium der Republik Armenien zu finden.

    Hinweise zur Einreise von Minderjährigen
    Reisen Kinder in Begleitung nur eines Elternteils, so können die Grenzbehörden bei Ein- und Ausreise die Vorlage einer schriftlichen, notariell beglaubigten Einwilligungserklärung des anderen Elternteils verlangen, bei allein reisenden Minderjährigen die schriftliche, notariell beglaubigte Einwilligungserklärung beider Elternteile. Bei der Ausreise Minderjähriger wird die Vorlage einer Fotokopie der Personalienseite des Passes verlangt. Es empfiehlt sich, diese vorab anzufertigen, um längere Wartezeiten beim Check-In zu vermeiden.

    Hinweise zur Einreise mit eigenem Fahrzeug
    Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug sind Gebühren für dessen Einfuhr, Straßennutzung und Ökosteuer an der Grenze zu entrichten. Auch bei Bestehen internationalen Haftpflichtversicherungsschutzes kann der Abschluss einer zusätzlichen für Armenien gültigen Versicherung verlangt werden. Dabei ist zwecks korrekter Berechnung anzugeben, wie viele Tage das Fahrzeug in Armenien verbleiben soll. Bei Überschreitung der deklarierten Aufenthaltsdauer muss mit einer erheblichen Strafzahlung gerechnet werden, die in der Regel nicht bei Ausreise, sondern nur beim Zollamt in Armenien beglichen werden kann.

    Hinweise für die Ausreise in Nachbarländer
    Die Ausreise auf dem Landweg nach Georgien und Iran ist möglich. Das armenische Visum berechtigt jedoch nicht zu Transitaufenthalten in anderen GUS-Staaten. Reisende, die beabsichtigen, auch Nachbarländer Armeniens zu besuchen, sollten bereits vor Reiseantritt über die erforderlichen Visa für diese Länder verfügen (siehe Reisehinweise für diese Länder).
    Es gibt drei internationale Grenzübergänge von Armenien nach Georgien (Bavra, Gogavan/Guguti und Bagratashen/Sadakhlo). Ein Grenzübergang bei Akherpi ist für Ausländer nicht möglich.
    Ein Grenzübertritt zwischen Armenien und Aserbaidschan sowie zwischen Armenien und der Türkei ist nicht möglich. Es ist ein Umweg über Georgien oder Iran erforderlich.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen (z. B. Teppiche, Bilder) unterliegt Beschränkungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen über nationales Kulturgut Armeniens. Exportgenehmigungen sind einfach zu erhalten. Verstöße gegen die Ausfuhrbestimmungen können zu Gefängnisstrafen führen.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Waffen- und Drogenbesitz sowie Prostitution stehen unter Strafe. Fotografieren sowie Anfertigung von Videoaufnahmen militärischer, polizeilicher und Infrastruktureinrichtungen (z. B. der Grenzübergänge und der Anlagen der Eriwaner U-Bahn) sollten unterbleiben.

    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Impfvorschriften bei Einreise aus Deutschland bestehen nicht.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe www.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Als Reiseimpfung werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

    Durchfallerkrankungen
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Folgende Empfehlungen sollten beachtet werden:: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser, ggf. gefiltertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gewährleistet, entspricht jedoch, insbesondere außerhalb der großen Städte, nicht immer europäischem Standard. Die Notfallversorgung ist in der Regel gegeben. Bei Behandlungen wird Barzahlung verlangt.
    Einige Apotheken haben rund um die Uhr geöffnet. Bestimmte Medikamente aus den USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Russland, der Türkei und Osteuropa sind in Armenien erhältlich. Es sind jedoch auch gefälschte, minderwertige bzw. wirkungslose Medikamente im Umlauf. Es empfiehlt sich daher, ärztlich verordnete Medikamente im Rahmen des persönlichen Bedarfs mitzubringen. Im Normalfall dürfen bis zu zehn verschiedene Medikamente für den Eigenbedarf eingeführt werden, und zwar in einer Menge, die für den geplanten Aufenthalt in Armenien, höchstens aber für 6 Wochen, ausreicht. Die Zollbehörden können die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung in russischer oder armenischer Sprache, mit Angabe der Gründe für die Verschreibung der Medikamente, verlangen. Bestehen Zweifel, dass ein Medikament nach Armenien eingeführt werden darf (z. B. bei Medikamenten, die in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen), so wird die Kontaktaufnahme mit der Botschaft der Republik Armenien in Berlin empfohlen.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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