Australien: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 4 August 2017.

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    Australien: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 04.08.2017
    (Unverändert gültig seit: 04.08.2017)




    Letzte Änderungen:
    Besondere Zollvorschriften


    Landesspezifische Sicherheitshinweise



    Terrorismus
    Die australische Regierung hat Ende 2015 ein neues Terrorwarnsystem mit fünf Stufen eingeführt. Zugleich wurde für terroristische Anschläge die mittlere Stufe (Probable = Anschlag wahrscheinlich) festgesetzt. Die australische Regierung hat die Bevölkerung zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.

    Naturkatastrophen
    In den heißen Monaten des australischen Sommers treten regelmäßig Busch- und Waldbrände auf. In Verbindung mit starken Winden können sie bedrohliche Ausmaße annehmen. Besonders betroffen sind zumeist der Süden und Osten des Landes. Eine Gefahr für Reisende besteht jedoch nicht, solange sie den Sicherheitshinweisen von Polizei und Feuerwehr Folge leisten. Die Lage in den Nationalparks wird von den staatlichen Rangern überwacht. Sie sind über die jeweiligen Tourismusbüros erreichbar und können Hinweise zu möglichen Gefährdungssituationen geben.

    In Australien gibt es regelmäßig starke Gewitter und Platzregen. Bedingt durch über die Ufer tretende Flüsse sowie überlastete Regenwasser-Abflusskanäle kann es zu örtlichen Überschwemmungen kommen.

    In Australien kann es insbesondere in den nördlichen Küstengebieten von Queensland, des Northern Territory und Western Australia von November bis April zu tropischen Zyklonen kommen. Reisende in dieser Zeit werden gebeten, die Externer Link, öffnet in neuem FensterHinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.

    Warnhinweise und Informationen zu aktuellen Naturkatastrophen und anderen Großschadensereignissen in ganz Australien finden Sie auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebseite der australischen Regierung.
    Von der genannten Webseite kann auch die App "Disaster Watch" auf ein Smartphone geladen werden, um auch auf Reisen auf Warnhinweise und aktuelle Informationen zugreifen zu können.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

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    Allgemeine Reiseinformationen


    Kriminalität
    Auch in Australien kommt es zu Diebstählen und Autoaufbrüchen, insbesondere an für Touristen attraktiven Plätzen. Handtaschen, Rucksäcke oder dergleichen sollten nicht unbeaufsichtigt, Wertgegenstände nicht im Auto zurück gelassen werden. Rucksacktouristen sollten sich besonders in Sammelunterkünften der Diebstahlsgefahr bewusst sein.

    Vereinzelt kam es in der Vergangenheit außerdem zu Überfällen auf Touristen, die nachts außerhalb organisierter Campingplätze gezeltet bzw. geparkt haben.

    In Alice Springs ist insbesondere bei Dunkelheit Vorsicht geboten. Wiederholt wurden Übergriffe auch auf ausländische Touristen berichtet (einschließlich bewaffneter Raubüberfälle und Vergewaltigungen). Mit Wohnmobilen sollten nur bewachte Campingplätze angesteuert werden.

    Naturkatastrophen
    In den heißen Monaten des australischen Sommers treten regelmäßig Busch- und Waldbrände auf. In Verbindung mit starken Winden können sie bedrohliche Ausmaße annehmen. Besonders betroffen sind zumeist der Süden und Osten des Landes. Eine Gefahr für Reisende besteht jedoch nicht, solange sie den Sicherheitshinweisen von Polizei und Feuerwehr Folge leisten. Die Lage in den Nationalparks wird von den staatlichen Rangern überwacht. Sie sind über die jeweiligen Tourismusbüros erreichbar und können Hinweise zu möglichen Gefährdungssituationen geben.

    In Australien gibt es regelmäßig starke Gewitter und Platzregen. Bedingt durch über die Ufer tretende Flüsse sowie überlastete Regenwasser-Abflusskanäle kann es zu örtlichen Überschwemmungen kommen. Zyklone können in den australischen Sommermonaten bisweilen die nördlichen Landesteile heimsuchen.

    Warnhinweise und Informationen zu aktuellen Naturkatastrophen und anderen Großschadensereignissen in ganz Australien finden Sie auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebseite der australischen Regierung.
    Von der genannten Webseite kann auch das App "Disaster Watch" auf ein Smartphone geladen werden, um auch auf Reisen auf Warnhinweise und aktuelle Informationen zugreifen zu können.

    Trockenheit
    In Teilen Australiens gibt es aufgrund fehlenden Niederschlags Restriktionen bei der Nutzung von Trinkwasser. Zwar sind für Reisende in der Regel keine drastischen Auswirkungen zu erwarten, dennoch sollte überall in Australien verantwortungsbewusst mit Trinkwasser umgegangen werden.

    Autofahren/Verkehrssicherheit
    In Australien herrscht Linksverkehr. Wer Rechtsverkehr gewohnt ist, wird besonders auf wenig befahrenen Straßen und an Kreuzungen von seiner Intuition verleitet, auf der falschen Fahrbahn zu fahren. Daher ist im Straßenverkehr besondere Umsicht angezeigt.

    Verkehrsteilnehmer sollten sich sorgfältig über die australischen Verkehrsregeln informieren. Je nach Bundesstaat gilt ein Tempolimit von 50-60 km/h innerhalb und 100-110 km/h außerhalb von Ortschaften. Verstöße werden mit hohen Geldbußen geahndet.

    Das Unfallrisiko bei Überlandfahrten wird wegen des sehr geringen Verkehrsaufkommens häufig unterschätzt. Auf längeren Überlandfahrten sind meist Übermüdung, Unkonzentriertheit oder Ablenkung die Ursache für besonders schwere Verkehrsunfälle junger deutscher Touristen (insbesondere bei Nichtnutzung von Sicherheitsgurten). Fahrzeuginsassen erliegen meist am Unfallort ihren schweren Verletzungen, da bei Unfällen in abgelegenen Gebieten Rettungssanitäter die Unfallstelle teils erst nach Stunden erreichen können.

    Führerschein/Kfz-Versicherung
    Für vorübergehende Aufenthalte in Australien (z.B. Touristen, Studenten etc.) gilt der deutsche Führerschein zusammen mit dem internationalen Führerschein oder einer amtlich beglaubigten englischen Übersetzung. Führerscheinübersetzungen sind gegen Gebühr bei den Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutschen Vertretungen in Australien erhältlich.
    Bei dauerhaftem Aufenthalt in Australien muss grundsätzlich ein australischer Führerschein erworben werden. Weitere Informationen hierzu können dem Merkblatt „Führerschein“ auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebseite der deutschen Vertretungen in Australien entnommen werden.

    Nutzer von Kraftfahrzeugen in Australien sollten sich rechtzeitig über die Konditionen der verschiedenen Versicherungspolicen informieren. In Australien sieht die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung (green slip) nur die Kompensation von Personenschäden (Todesfälle und Verletzungen) bei Dritten vor. Sachschäden – z.B. auch am gegnerischen Fahrzeug - werden nicht abgedeckt. Personenschäden des Fahrers, der den Unfall verursacht hat, sind nicht automatisch eingeschlossen; die Leistungen der verschiedenen Anbieter variieren erheblich. Für Personenschäden des Fahrers, der den Unfall verschuldet hat, sowie für alle Sachschäden und den Fall des Diebstahls muss daher bei Bedarf eine zusätzliche Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Rechtsstreitigkeiten bei Verkehrsunfällen sind in der Regel sehr zeit- und kostenintensiv.

    Reisen ins Outback
    Touristen, die abgelegene Strecken im Outback befahren wollen, wird empfohlen, sich und ihre geplante Reiseroute bei den örtlichen Behörden zu registrieren. Die Registrierung kann meist bei der Polizei erfolgen, teilweise auch in Tankstellen oder Geschäften. Sie ermöglicht es den Behörden, in Notfällen schneller reagieren zu können.

    Aufgrund erneuter tragischer Todesfälle von jungen Touristen, die bei Wanderungen im Outback an Flüssigkeitsmangel und Hitzeschlag verstarben wird dringend geraten, körperliche Anstrengungen in der Mittagshitze zu vermeiden und bei Wanderungen Sonnenschutz und große Mengen Trinkwasser mitzunehmen. Es wird geraten, ein Satellitentelefon mitzunehmen bzw. beim Tourveranstalter nachzufragen, ob ein Satellitentelefon für Notfälle verfügbar ist. Außerhalb der Ballungsräume sind Probleme bei der Mobilfunknutzung zu erwarten, und medizinische Versorgung ist unter Umständen erst nach mehreren Stunden verfügbar.

    Baden
    Beim Baden achten Sie bitte auf Hinweisschilder am Strand sowie auf Hinweise in der lokalen Presse. Dies betrifft punktuell vorkommende Attacken von Krokodilen und Haifischen, vor allem aber die saisonal auftretende fußballgroße Seewespe aus der Klasse der Würfelquallen, die zu den gefährlichsten Meerestieren Australiens zählt. Sie tritt vor allem in den Monaten Oktober bis Juni an flachen Sandstränden der nordaustralischen Küste zwischen Broome in Western Australia (NW) und Gladstone in Queensland (NO) auf. Bei Kontakt mit den bis zu drei Meter langen Tentakeln kann es innerhalb weniger Minuten zu schweren kardiotoxischen Symptomen bis hin zu Atemstillstand und Herzversagen kommen.
    Ebenfalls an den nördlichen und östlichen Küsten Australiens kommt die mit der Seewespe verwandte, nur wenige Zentimeter große Irukandji vor. Nach Vernesselungen treten zunächst undramatische Hauterscheinungen auf. Dann folgen in einem Intervall von etwa 30 Minuten starke Schmerzen in Rücken, Bauch, Brust und Extremitäten, teilweise treten aber auch ernste Herz-Kreislaufsymptome auf.

    Erreichbarkeit
    Die insgesamt sehr dünne Besiedelung Australiens bringt es mit sich, dass das Mobilfunknetz nur wenig ausgebaut ist. Die in Australien vielfach vorherrschende Hügellandschaft schränkt die Reichweite des Mobilfunknetzes zusätzlich ein. Außerhalb größerer Städte bzw. abseits der wichtigen Verkehrsachsen ist daher davon auszugehen, dass es keinen oder nur sporadischen Mobilfunkempfang gibt. Dies gilt auch für Buschwanderungen in Nationalparks und auch in der unmittelbaren Nähe größerer Städte oder Ballungsräume.

    Reisende in Australien und deren Angehörige sollten sich bewusst sein, dass sie aus diesen Gründen u.U. längere Zeit nicht auf dem Handy erreichbar sein können. Um unnötige Besorgnis bei Angehörigen und daraus resultierende Suchaktionen von vornherein zu vermeiden, wird Reisenden geraten, ihren Kontaktpersonen in Deutschland die Reisepläne vorab - und ggf. auch regelmäßig während der Reise - mitzuteilen und auf die möglicherweise schwierige Erreichbarkeit hinzuweisen.

    Reisen über Land/ Verkehr und Führerschein
    In Australien herrscht Linksverkehr. Autofahrer sollten sich sorgfältig über die australischen Verkehrsregeln informieren. Je nach Bundesstaat gilt ein Tempolimit von 50-60 km/h innerhalb und 100-110 km/h außerhalb von Ortschaften. Verstöße werden mit hohen Geldbußen geahndet. Für vorübergehende Aufenthalte in Australien (z.B. Touristen, Studenten etc.) gilt der deutsche Führerschein zusammen mit dem internationalen Führerschein oder einer amtlich beglaubigten englischen Übersetzung. Führerscheinübersetzungen sind gegen Gebühr bei den Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutschen Vertretungen in Australien erhältlich.

    Rauchen
    Das Rauchen ist in öffentlichen Gebäuden, Transportmitteln, Einkaufszentren und Restaurants nicht gestattet.

    Währung
    Landeswährung ist der australische Dollar (AUD). Aktuelle Wechselkurse sind auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebseite der europäischen Zentralbank zu finden.

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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Seit dem 27.10.2014 nimmt Australien in Staaten, die von der Ebola-Epidemie betroffen sind, bis auf weiteres keine Visaanträge mehr entgegen, erteilt keine Visa mehr und annulliert bereits erteilte Visa (sofern die Visainhaber die Reise noch nicht angetreten haben). Ferner müssen Inhaber eines australischen Daueraufenthaltstitels aus Ebola-Gebieten bei der Einreise nach Australien mit einem Quarantäneaufenthalt von 21 Tagen Dauer rechnen.

    Potentiell betroffen von der Verschärfung der australischen Einreisebestimmungen sind alle Reisenden - auch Deutsche - wenn sie aus einem Land mit Ebola-Epidemie nach Australien einreisen wollen.

    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein. Zu beachten ist, dass bei einem Zwischenaufenthalt in einem asiatischen Land oft eine Mindestgültigkeit des Passes von 6 Monaten vorgeschrieben ist.
    Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige benötigen - ebenso wie die Staatsangehörigen aller anderen Staaten - für die Einreise nach Australien ein Visum, das vor Reiseantritt eingeholt werden muss. Für Geschäftsreisende und Touristen aus Deutschland und den anderen EU-Mitgliedsländern gilt seit Ende Oktober 2008 ein neues Online-Verfahren ("eVisitor"), das das bisherige ETA-Verfahren ersetzt. Auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebseite des australischen Department of Immigration and Border Protection müssen in einem elektronischen Formular die Passdaten für alle mitreisenden Personen, auch für Kinder, und eine E-Mail-Adresse angegeben werden. Die Reisenden werden dann per E-Mail benachrichtigt, ob sie als eVisitors einreisen dürfen. In den meisten Fällen erfolgt die Nachricht innerhalb von Minuten. Das eVisitor-Visum wird bei den Grenzübergängen und anderen Stellen elektronisch gespeichert und tritt an die Stelle eines vor der Reise einzuholenden Visumaufklebers oder Stempels im Pass. Das Visum ist 12 Monate gültig und berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal drei Monaten in Australien. Es wird von australischer Seite kostenlos erteilt, bei Beantragung über ein Reisebüro wird von diesem jedoch evtl. eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

    Working Holiday-Visum
    Gut 25.000 junge Menschen aus Deutschland reisen jährlich mit einem „Working Holiday-Visum“ nach Australien, um Urlaub zu machen, Land und Menschen kennen zu lernen und nebenher etwas Geld zu verdienen. Ihnen stehen dieselben Rechte zu wie anderen Arbeitnehmern in Australien. Beispielsweise gilt für alle Branchen und Berufe ein Mindestlohn. Einen guten Überblick zu den Arbeitnehmerrechten findet sich auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebsite des Fair-Work-Ombudsman.
    Der Ombudsmann steht auch ausländischen Jobbern mit Working-Holiday-Visum für Informationen und bei Bedarf auch Beschwerdeverfahren zur Durchsetzung ihrer Rechte als Arbeitnehmer zur Verfügung.

    Körperscanner
    Fluggäste auf den Flughäfen in Adelaide, Brisbane, Cairns, Darwin, Gold Coast, Melbourne, Perth und Sydney müssen mit dem Einsatz von Köperscannern rechnen. Eine Weigerung, sich der Überprüfung mittels Körperscanner zu unterziehen, führt zu einer Verzögerung bei der Sicherheitsüberprüfung und Zugang zum Transitbereich erst nach einer Frist von 24 Stunden. Weitere Informationen stehen auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebseite des autralischen Department of Instrastructure and Regional Development zur Verfügung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.



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    Besondere Zollvorschriften


    Für bestimmte, nach Australien eingeführte Waren ist eine Einfuhr- und Verkaufssteuer zu entrichten.

    Reisenden ist erlaubt, folgende Waren zoll- und verkaufssteuerfrei im Reiseverkehr nach Australien einzuführen:

    • Geschenke, Souvenirs, elektronische Geräte, Parfum, Schmuck, Uhren, Lederwaren etc.
      - für Reisende über 18 Jahren bis zu je 900,- AUS-Dollar;
      - für Reisende unter 18 Jahren bis zu je 450,- AUS-Dollar;
    • Alkohol, Wein und Bier oder Spirituosen, unabhängig davon, wo sie erworben wurden:
      - für Reisende über 18 Jahren bis zu je 2,25 Liter Alkohol;
    • Zigaretten, Zigarren oder Tabak, unabhängig davon, wo sie erworben wurden:
      - für Reisende über 18 Jahren bis zu je 25 Zigaretten oder 25 Gramm Tabak.

    Stets aktuelle Informationen zu Freimengen finden sich auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebseite des australischen Department of Immigration and Border Protection.

    Eine gemeinsam reisende Familie kann ihre erlaubten Mengen an zollfreien Gütern zusammenlegen. Waren, die im Ausland oder vor der Abreise in Australien zoll- oder steuerfrei (duty free/ sales tax free) gekauft wurden, werden mit angerechnet, wenn der Zollfreibetrag errechnet wird.
    Ein entsprechendes Informationsblatt in deutscher Sprache ist auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebseite des australischen Department of Immigration and Border Protection erhältlich.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Australien hat ein strenges Quarantäneregime, dessen Durchsetzung (sorgfältige Kontrollen bei der Einreise) mit Nachdruck betrieben wird und deshalb strikt eingehalten werden sollte. Alle Nahrungsmittel, Pflanzen- und Tierprodukte müssen auf der Passagier-Einreisekarte (Incoming Passenger Card) angegeben werden. Diese werden dann von einem Quarantänebeamten am roten Abfertigungsschalter in der Flughalle untersucht und möglicherweise eingezogen. Werden Gegenstände, die den Quarantänebestimmungen unterliegen, nicht deklariert, können empfindliche Strafen verhängt werden. Die Ein- und Ausfuhr von vielen, insbesondere bedrohten Tier- und Pflanzenarten oder daraus angefertigten Gütern beziehungsweise Souvenirs ist streng reguliert. Illegale Ein- oder Ausfuhren ohne Genehmigung werden mit harten Strafen, zum Teil längeren Freiheitsstrafen, geahndet. Gleiches gilt zum Beispiel auch für historisch oder kulturell bedeutsame Bücher, Dokumente, Münzen und Aboriginal-Kunstgegenstände. Käufer sollten sich daher vor Erwerb und Ausfuhr entsprechend sorgfältig bei den zuständigen australischen beziehungsweise deutschen Zollbehörden informieren.
    Eine Zusammenstellung der australischen Einfuhrbeschränkungen finden Sie auf derExterner Link, öffnet in neuem FensterWebseite des australischen Department of Immigration and Border Protection.

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    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Eine gültige Gelbfieberimpfung wird nur bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe www.who.int . Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich der Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de).
    Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza sowie Pneumokokken.
    Bei besonderen Risiken wird auch die Impfung gegen Hepatitis A und B empfohlen, lassen Sie sich hierzu von einem erfahrenen Tropen-/Reisemediziner beraten.

    Dengue-Fieber
    kommt gelegentlich im Norden vor (Nord-Queensland, Torresstraße). Diese Viruserkrankung wird von der tagaktiven Aedesmücke übertragen und kann in Einzelfällen zu ernsthaften Gesundheitsschäden mit Todesfolge führen. Ein Übertragungsrisiko besteht hauptsächlich von Dezember - Juni. Es gibt keine ursächliche Behandlung, die Therapie beschränkt sich auf die Linderung der Beschwerden. Mückenschutz (tagsüber!) ist die einzige Vorsorgemaßnahme.

    Japanische Enzephalitis
    Auf den Inseln der Torres-Straße kann es zudem zu Infektionen mit Japanischer Enzephalitis kommen. Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selbst krank zu werden. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb sind ein sorgfältiger Mückenschutz und gegebenenfalls eine vorbeugende Schutzimpfung besonders wichtig. Beratung durch einen erfahrenen Tropen-/Reisemediziner wird empfohlen.

    Erkrankungen/Verletzungen durch ungewollten Kontakt zu Tieren kommen häufig vor: Schlangen, Spinnen, Quallen, andere Meerestiere, Krokodile. Warnhinweise sollten unbedingt überall befolgt und ernst genommen werden und bei Bedarf zügig medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden.

    Der Zustand des australischen Gesundheitswesens ist generell gut. Jedoch muss, unter Umständen auch in Notfällen, mit Wartezeiten für Behandlungen gerechnet werden. Medikamente, die aus Deutschland mitgebracht werden, müssen bei der Ankunft deklariert werden. Es muss grundsätzlich eine Verschreibung des behandelnden Arztes in englischer Sprache vorliegen, die Medikamente müssen im begleiteten Gepäck und in Originalverpackung eingeführt werden, ohne spezielle Genehmigung darf ein Dreimonatsbedarf nicht überschritten werden. Grundsätzlich genehmigungspflichtige Medikament siehe unter Externer Link, öffnet in neuem FensterCan-I-Bring-Medicine-Back.

    Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer guten Reiserückholversicherung ist dringend notwendig.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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