Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen Landesspezifische Sicherheitshinweise Terrorismus Die australische Regierung hat Ende 2015 ein neues Terrorwarnsystem mit fünf Stufen eingeführt. Zugleich wurde für terroristische Anschläge die mittlere Stufe (Probable = Anschlag wahrscheinlich) festgesetzt. Die australische Regierung hat die Bevölkerung zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen. Kriminalität Auch in Australien kommt es zu Diebstählen und Autoaufbrüchen, insbesondere an für Touristen attraktiven Plätzen. Handtaschen, Rucksäcke oder dergleichen sollten nicht unbeaufsichtigt, Wertgegenstände nicht im Auto zurück gelassen werden. Rucksacktouristen sollten sich besonders in Sammelunterkünften der Diebstahlsgefahr bewusst sein. Vereinzelt kam es in der Vergangenheit außerdem zu Überfällen auf Touristen, die nachts außerhalb organisierter Campingplätze gezeltet bzw. geparkt haben. In Alice Springs ist insbesondere bei Dunkelheit Vorsicht geboten. Wiederholt wurde von Übergriffen, auch auf ausländische Touristen, berichtet (einschließlich bewaffneter Raubüberfälle und Vergewaltigungen). Mit Wohnmobilen sollten nur bewachte Campingplätze angesteuert werden. Naturkatastrophen In den heißen Monaten des australischen Sommers treten regelmäßig Busch- und Waldbrände auf. In Verbindung mit starken Winden können sie bedrohliche Ausmaße annehmen. Besonders betroffen sind zumeist der Süden und Osten des Landes. Eine Gefahr für Reisende besteht jedoch nicht, solange sie den Sicherheitshinweisen von Polizei und Feuerwehr Folge leisten. Die Lage in den Nationalparks wird von den staatlichen Rangern überwacht. Sie sind über die jeweiligen Tourismusbüros erreichbar und können Hinweise zu möglichen Gefährdungssituationen geben. In Australien gibt es regelmäßig starke Gewitter und Platzregen. Bedingt durch über die Ufer tretende Flüsse sowie überlastete Regenwasser-Abflusskanäle kann es zu örtlichen Überschwemmungen kommen. Insbesondere in den nördlichen Küstengebieten von Queensland, des Northern Territory und Western Australia kann es von November bis April zu tropischen Zyklonen kommen. Reisende werden in dieser Zeit gebeten, die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten. Warnhinweise und Informationen zu aktuellen Naturkatastrophen und anderen Großschadensereignissen in ganz Australien finden Sie auf der Webseite der australischen Regierung. Von der genannten Webseite kann auch die App "Disaster Watch" auf ein Smartphone geladen werden, um auch auf Reisen auf Warnhinweise und aktuelle Informationen zugreifen zu können. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Allgemeine Reiseinformationen Trockenheit In Teilen Australiens gibt es aufgrund fehlenden Niederschlags Restriktionen bei der Nutzung von Trinkwasser. Zwar sind für Reisende in der Regel keine drastischen Auswirkungen zu erwarten, dennoch sollte überall in Australien verantwortungsbewusst mit Trinkwasser umgegangen werden. Versorgung im Notfall Reisende nach Australien sollten unbedingt auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt. Autofahren/Verkehrssicherheit In Australien herrscht Linksverkehr. Wer Rechtsverkehr gewohnt ist, wird besonders auf wenig befahrenen Straßen und an Kreuzungen von seiner Intuition verleitet, auf der falschen Fahrbahn zu fahren. Daher ist im Straßenverkehr besondere Umsicht angezeigt. Verkehrsteilnehmer sollten sich sorgfältig über die australischen Verkehrsregeln informieren. Je nach Bundesstaat gilt ein Tempolimit von 50-60 km/h innerhalb und 100-110 km/h außerhalb von Ortschaften. Verstöße werden mit hohen Geldbußen geahndet. Das Unfallrisiko bei Überlandfahrten wird wegen des sehr geringen Verkehrsaufkommens häufig unterschätzt. Auf längeren Überlandfahrten sind meist Übermüdung, Unkonzentriertheit oder Ablenkung die Ursache für besonders schwere Verkehrsunfälle junger deutscher Touristen (insbesondere bei Nichtnutzung von Sicherheitsgurten). Fahrzeuginsassen erliegen meist am Unfallort ihren schweren Verletzungen, da bei Unfällen in abgelegenen Gebieten Rettungssanitäter die Unfallstelle teils erst nach Stunden erreichen können. Führerschein/Kfz-Versicherung Für vorübergehende Aufenthalte in Australien (z.B. Touristen, Studenten etc.) gilt der deutsche Führerschein zusammen mit dem internationalen Führerschein oder einer amtlich beglaubigten englischen Übersetzung. Führerscheinübersetzungen sind gegen Gebühr bei den deutschen Vertretungen in Australien erhältlich. Bei dauerhaftem Aufenthalt in Australien muss grundsätzlich ein australischer Führerschein erworben werden. Nutzer von Kraftfahrzeugen in Australien sollten sich rechtzeitig über die Konditionen der verschiedenen Versicherungspolicen informieren. In Australien sieht die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung (green slip) nur die Kompensation von Personenschäden (Todesfälle und Verletzungen) bei Dritten vor. Sachschäden – z.B. auch am gegnerischen Fahrzeug - werden nicht abgedeckt. Personenschäden des Fahrers, der den Unfall verursacht hat, sind nicht automatisch eingeschlossen; die Leistungen der verschiedenen Anbieter variieren erheblich. Für Personenschäden des Fahrers, der den Unfall verschuldet hat, sowie für alle Sachschäden und den Fall des Diebstahls muss daher bei Bedarf eine zusätzliche Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Rechtsstreitigkeiten bei Verkehrsunfällen sind in der Regel sehr zeit- und kostenintensiv. Reisen ins Outback Touristen, die abgelegene Strecken im Outback befahren wollen, wird empfohlen, sich und ihre geplante Reiseroute bei den örtlichen Behörden zu registrieren. Die Registrierung kann meist bei der Polizei erfolgen, teilweise auch in Tankstellen oder Geschäften. Sie ermöglicht es den Behörden, in Notfällen schneller reagieren zu können. Aufgrund erneuter tragischer Todesfälle von Reisenden, die bei Wanderungen im Outback an Flüssigkeitsmangel und Hitzeschlag verstarben wird dringend geraten, körperliche Anstrengungen in der Mittagshitze zu vermeiden und bei Wanderungen Sonnenschutz und große Mengen Trinkwasser mitzunehmen. Es wird geraten, ein Satellitentelefon mitzunehmen bzw. beim Tourveranstalter nachzufragen, ob ein Satellitentelefon für Notfälle verfügbar ist. Außerhalb der Ballungsräume sind Probleme bei der Mobilfunknutzung zu erwarten, und medizinische Versorgung ist unter Umständen erst nach mehreren Stunden verfügbar. Baden Beim Baden sollte auf Hinweisschilder am Strand sowie auf Hinweise in der lokalen Presse geachtet werden. Dies betrifft punktuell vorkommende Attacken von Krokodilen und Haifischen, vor allem aber die saisonal auftretende fußballgroße Seewespe aus der Klasse der Würfelquallen, die zu den gefährlichsten Meerestieren Australiens zählt. Sie tritt vor allem in den Monaten Oktober bis Juni an flachen Sandstränden der nordaustralischen Küste zwischen Broome in Western Australia (NW) und Gladstone in Queensland (NO) auf. Bei Kontakt mit den bis zu drei Meter langen Tentakeln kann es innerhalb weniger Minuten zu schweren kardiotoxischen Symptomen bis hin zu Atemstillstand und Herzversagen kommen. Ebenfalls an den nördlichen und östlichen Küsten Australiens kommt die mit der Seewespe verwandte, nur wenige Zentimeter große Irukandji vor. Nach Vernesselungen treten zunächst undramatische Hauterscheinungen auf. Dann folgen in einem Intervall von etwa 30 Minuten starke Schmerzen in Rücken, Bauch, Brust und Extremitäten, teilweise treten aber auch ernste Herz-Kreislaufsymptome auf. Erreichbarkeit Die insgesamt sehr dünne Besiedelung Australiens bringt es mit sich, dass das Mobilfunknetz nur wenig ausgebaut ist. Die in Australien vielfach vorherrschende Hügellandschaft schränkt die Reichweite des Mobilfunknetzes zusätzlich ein. Außerhalb größerer Städte bzw. abseits der wichtigen Verkehrsachsen ist daher davon auszugehen, dass es keinen oder nur sporadischen Mobilfunkempfang gibt. Dies gilt auch für Buschwanderungen in Nationalparks und auch in der unmittelbaren Nähe größerer Städte oder Ballungsräume. Reisende in Australien und deren Angehörige sollten sich bewusst sein, dass sie aus diesen Gründen u.U. längere Zeit nicht auf dem Handy erreichbar sein können. Um unnötige Besorgnis bei Angehörigen und daraus resultierende Suchaktionen von vornherein zu vermeiden, wird Reisenden geraten, ihren Kontaktpersonen in Deutschland die Reisepläne vorab - und ggf. auch regelmäßig während der Reise - mitzuteilen und auf die möglicherweise schwierige Erreichbarkeit hinzuweisen. Rauchen Das Rauchen ist in öffentlichen Gebäuden, Transportmitteln, Einkaufszentren und Restaurants nicht gestattet. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der australische Dollar (AUD). Aktuelle Wechselkurse sind auf der Webseite der europäischen Zentralbank zu finden. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nahezu überall möglich. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein. Zu beachten ist, dass bei einem Zwischenaufenthalt in einem asiatischen Land oft eine Mindestgültigkeit des Passes von 6 Monaten vorgeschrieben ist. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen - ebenso wie die Staatsangehörigen aller anderen Staaten - für die Einreise nach Australien ein Visum, das vor Reiseantritt eingeholt werden muss. Für Geschäftsreisende und Touristen aus Deutschland und den anderen EU-Mitgliedsländern wird das eVisitor Visum (Subclass 651) angeboten. Das Visum ist 12 Monate gültig und berechtigt innerhalb dieses einen Jahres zu beliebig vielen Aufenthalten in Australien von jeweils maximal drei Monaten. Es kann kostenlos online beantragt werden. Antragsteller werden über die erfolgreiche Ausstellung des eVisitor Visums per E-Mail benachrichtigt. Das eVisitor Visum wird bei den Grenzübergängen und anderen Stellen elektronisch gespeichert. Das vor Einführung des eVisitor Visum bestehende Electronic Travel Authority ETA (Subclass 601) kann weiterhin beantragt werden, die Einreiseberechtigungen entsprechen denen des eVisitor Visums. Das ETA kann über Reisebüros oder Fluggesellschaften beantragt werden und kostet 20 AUD plus eventuelle Gebühren des Dienstleisters. Working Holiday-Visum Gut 25.000 junge Menschen aus Deutschland reisen jährlich mit einem „Working Holiday-Visum“ nach Australien, um Urlaub zu machen, Land und Menschen kennen zu lernen und nebenher etwas Geld zu verdienen. Ihnen stehen dieselben Rechte zu wie anderen Arbeitnehmern in Australien. Beispielsweise gilt für alle Branchen und Berufe ein Mindestlohn. Einen guten Überblick zu den Arbeitnehmerrechten findet sich auf der Webseite des Fair-Work-Ombudsman. Der Ombudsmann steht auch ausländischen Jobbern mit Working-Holiday-Visum für Informationen und bei Bedarf auch Beschwerdeverfahren zur Durchsetzung ihrer Rechte als Arbeitnehmer zur Verfügung. Körperscanner Fluggäste auf vielen Flughäfen in Australien müssen mit dem Einsatz von Köperscannern rechnen. Eine Weigerung, sich der Überprüfung mittels Körperscanner zu unterziehen, führt zu einer Verzögerung bei der Sicherheitsüberprüfung und Zugang zum Transitbereich erst nach einer Frist von 24 Stunden. Weitere Informationen stehen auf der Webseite des australischen Department of Home Affairs zur Verfügung. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Besondere Zollvorschriften Die Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung ist unbegrenzt möglich, muss ab einem Wert von mehr als 10.000 AUD aber deklariert werden. Für bestimmte, nach Australien eingeführte Waren ist eine Einfuhr- und Verkaufssteuer zu entrichten. Reisenden ist erlaubt, folgende Waren zoll- und verkaufssteuerfrei im Reiseverkehr nach Australien einzuführen: Geschenke, Souvenirs, elektronische Geräte, Parfum, Schmuck, Uhren, Lederwaren etc. - für Reisende über 18 Jahren bis zu je 900,- AUD; - für Reisende unter 18 Jahren bis zu je 450,- AUD; Alkohol, Wein und Bier oder Spirituosen, unabhängig davon, wo sie erworben wurden: - für Reisende über 18 Jahren bis zu je 2,25 Liter Alkohol; Zigaretten, Zigarren oder Tabak, unabhängig davon, wo sie erworben wurden: - für Reisende über 18 Jahren bis zu je 25 Zigaretten oder 25 Gramm Tabak. Stets aktuelle Informationen zu Freimengen finden sich auf der Webseite der Australian Border Force. Eine gemeinsam reisende Familie kann ihre erlaubten Mengen an zollfreien Gütern zusammenlegen. Waren, die im Ausland oder vor der Abreise in Australien zoll- oder steuerfrei (duty free/ sales tax free) gekauft wurden, werden mit angerechnet, wenn der Zollfreibetrag errechnet wird. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Vorschriften Australien hat ein strenges Quarantäneregime, dessen Durchsetzung (sorgfältige Kontrollen bei der Einreise) mit Nachdruck betrieben wird und deshalb strikt eingehalten werden sollte. Alle Nahrungsmittel, Pflanzen- und Tierprodukte müssen auf der Passagier-Einreisekarte (Incoming Passenger Card) angegeben werden. Diese werden dann von einem Quarantänebeamten am roten Abfertigungsschalter in der Flughalle untersucht und möglicherweise eingezogen. Werden Gegenstände, die den Quarantänebestimmungen unterliegen, nicht deklariert, können empfindliche Strafen verhängt werden. Die Ein- und Ausfuhr von vielen, insbesondere bedrohten Tier- und Pflanzenarten oder daraus angefertigten Gütern beziehungsweise Souvenirs ist streng reguliert. Illegale Ein- oder Ausfuhren ohne Genehmigung werden mit harten Strafen, zum Teil längeren Freiheitsstrafen, geahndet. Gleiches gilt zum Beispiel auch für historisch oder kulturell bedeutsame Bücher, Dokumente, Münzen und Aboriginal-Kunstgegenstände. Käufer sollten sich daher vor Erwerb und Ausfuhr entsprechend sorgfältig bei den zuständigen australischen beziehungsweise deutschen Zollbehörden informieren. Eine Zusammenstellung der australischen Einfuhrbeschränkungen finden Sie auf derWebseite des australischen Department of Immigration and Border Protection. Medizinische Hinweise Impfschutz Eine gültige Gelbfieberimpfung wird auch bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet nicht mehr verlangt. Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften. Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich der Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza sowie Pneumokokken. Bei besonderen Risiken wird auch die Impfung gegen Hepatitis A und B und Meningokokken (tetravalenter Impfstoff gegen die Serogruppen ACWY) empfohlen; lassen Sie sich hierzu von einem erfahrenen Tropen-/Reisemediziner beraten. Dengue-Fieber kommt gelegentlich im Norden Australiens vor (Nord-Queensland, Torresstraße). Diese Viruserkrankung wird von der tagaktiven Aedesmücke übertragen und kann in Einzelfällen zu ernsthaften Gesundheitsschäden mit Todesfolge führen. Ein Übertragungsrisiko besteht hauptsächlich von Dezember bis Juni. Es gibt keine ursächliche Behandlung, die Therapie beschränkt sich auf die Linderung der Beschwerden. Mückenschutz (tagsüber!) ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Japanische Enzephalitis Auf den Inseln der Torres-Straße kann es zudem zu Infektionen mit Japanischer Enzephalitis kommen. Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selbst krank zu werden. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb sind ein sorgfältiger Mückenschutz und gegebenenfalls eine vorbeugende Schutzimpfung besonders wichtig. Beratung durch einen erfahrenen Tropen-/Reisemediziner wird empfohlen. Meningokokken – Meningitis Seit September wurden in den australischen Bundesstaaten Northern Territory und Western Australia vermehrt Infektionen mit Meningokokken der Serogruppen W und Y gemeldet. Reisende mit engem Kontakt zur lokalen Bevölkerung sollten eine tetravalente Impfung erwägen. Sonstiges Erkrankungen/Verletzungen durch ungewollten Kontakt zu Tieren kommen häufig vor: Schlangen, Spinnen, Quallen, andere Meerestiere, Krokodile. Warnhinweise sollten unbedingt überall befolgt und ernst genommen werden und bei Bedarf zügig medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden. Der Zustand des australischen Gesundheitswesens ist generell gut. Jedoch muss unter Umständen auch in Notfällen mit Wartezeiten für Behandlungen gerechnet werden. Medikamente, die aus Deutschland mitgebracht werden, müssen bei der Ankunft deklariert werden. Es muss grundsätzlich eine Verschreibung des behandelnden Arztes in englischer Sprache vorliegen, die Medikamente müssen im begleiteten Gepäck und in Originalverpackung eingeführt werden, ohne spezielle Genehmigung darf ein Dreimonatsbedarf nicht überschritten werden. Grundsätzlich genehmigungspflichtige Medikament siehe unter Can-You-Bring-It-In. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer guten Reiserückholversicherung ist dringend notwendig. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein Länderinfos zu Ihrem Reiseland Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Weitere Hinweise für Ihre Reise Quellverweis ...