Bahrain: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 2 November 2017.

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    Bahrain: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 02.11.2017
    (Unverändert gültig seit: 02.11.2017)


    Letzte Änderungen:
    Aktuelle Hinweise

    Aktuelle Hinweise


    Am 5. Juni 2017 hat Bahrain die diplomatischen Beziehungen zu Katar mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Der Luft- und Seeverkehr zwischen den beiden Staaten ist seit 6. Juni 2017 bis auf weiteres eingestellt.

    Im Hinblick auf die Einführung der Visumspflicht für katarische Staatsbürger und Ausländer mit Wohnsitz in Katar ab 10. November 2017 gibt es für deutsche Staatsangehörige keine Änderungen. Nach Auskunft des bahrainischen Außenministeriums kann ein Visum weiterhin vor der Einreise online oder bei der Einreise („visa on arrival“) beantragt werden. Dennoch wird deutschen Staatsbürgen mit Wohnsitz in Katar empfohlen, vor Reisen nach Bahrain die aktuellen Informationen unter Externer Link, öffnet in neuem FensterBahrain eVisas abzurufen, siehe auch Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

    Reisende über Doha nach Bahrain werden dringend gebeten, sich vor Beginn der Reise mit den jeweiligen Fluggesellschaften in Verbindung zu setzen und ihre Flüge gegebenenfalls umzubuchen sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen.

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    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Die Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften in Stadtteilen bzw. Ortschaften mit überwiegend schiitischer Bevölkerung haben aufgrund des bestehenden allgemeinen Demonstrationsverbots an Häufigkeit abgenommen. In den Abendstunden und vor allem an Wochenenden kann es trotzdem gelegentlich zu verbotenen Demonstrationen und gewalttätigen Protestaktionen kommen. Eine besondere Gefahr droht dann durch Straßensperren aus Gesteinsbrocken und brennenden Reifen, die von Demonstranten kurzfristig errichtet werden. Es ist wiederholt vorgekommen, dass dadurch zum Anhalten gezwungene Fahrzeuge mit Steinen beworfen wurden. Eine erhebliche Verkehrsgefährdung geht ferner von absichtlich auf der Fahrbahn verschüttetem Öl aus.

    Reisenden wird empfohlen, die örtliche Medienberichterstattung zu verfolgen, sich umsichtig zu verhalten und Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.

    In den letzten Jahren haben wiederholt gezielte Angriffe auf staatliche Sicherheitskräfte mit Steinen, Schusswaffen, sog. Molotow-Cocktails und improvisierten Sprengsätzen (sog. IEDs) stattgefunden, teilweise mit tödlichen Folgen. Eine unmittelbare Gefährdung der allgemeinen Bevölkerung und von Ausländern oder Reisenden ist dadurch nicht gegeben. Besondere Vorsicht ist jedoch vor improvisierten Sprengsätzen (selbstgebauten Bomben) geboten, die zur Störung des Straßenverkehrs an Straßenkreuzungen und anderen öffentlichen Plätzen abgelegt werden. Die bahrainischen Sicherheitsbehörden empfehlen, verdächtige Gegenstände keinesfalls zu berühren oder aufzunehmen, sondern unverzüglich die nächste Polizeidienststelle (Rufnummer 999) zu informieren.

    Landesweit kann es immer wieder zur Einrichtung von Sicherheitscheckpoints, teilweise nur temporär in den Abendstunden, kommen.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Terrorismus
    Trotz umfassender örtlicher Sicherheitsvorkehrungen können Gefährdungen durch terroristische Aktivitäten sowie Risiken über die bestehende Landverbindung nicht ausgeschlossen werden (siehe auch Externer Link, öffnet in neuem FensterReise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien).

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.



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    Allgemeine Reiseinformationen


    Reisende sollten in der Öffentlichkeit grundsätzlich zurückhaltend auftreten und in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und gesellschaftlichen Traditionen Rücksicht nehmen.

    Während des Fastenmonats Ramadan ist mit größeren Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von allen Restaurants außerhalb der Hotels, auch allen Fastfood-Restaurants und Cafés, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, ist es während des Fastenmonats in Bahrain auch Nichtmuslimen bzw. Ausländern untersagt, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Insbesondere während des Ramadan sind erhöhte Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle und Verhaltensweisen der Bevölkerung und die Respektierung islamischer Traditionen und Gebräuche zu empfehlen.

    Während des Trauermonats Muhharam (insbesondere an Ashura) ist ebenfalls Zurückhaltung geboten, vor allem als Zuschauer während der Trauerprozessionen.

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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen: -

    Visum
    Grundsätzlich erhalten deutsche Staatsangehörige bei der Einreise bei Vorlage eines gültigen Reisepasses ein Einreisevisum. Das Visum wird für eine einmalige Einreise und einen Aufenthaltszeitraum von bis zu 14 Tagen erteilt.

    Die Gebühr beträgt 5,- Bahrainische Dinar (BHD) und kann auch in Euro (ca. 13,- bis 15,- €/ abhängig vom Wechselkurs) oder US-$ entrichtet werden.
    Seit September 2016 gibt es ein Visum gültig für 30 Tage/gültig 3 Monate, für eine Gebühr von 25,- Bahrainischen Dinar (BHD). Diese kann auch in Euro (ca. 54,- bis 56,- €/ abhängig vom Wechselkurs) oder in US-$ entrichtet werden.
    Zudem bietet Bahrain ein Visum für mehrere Einreisen an, mit einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, gültig für ein Jahr. Dieses Visum kann in elektronischer Form online und am Flughafen beantragt werden und kostet derzeit 80,-BHD (ca. 190,--€).

    Es wird empfohlen, das erforderliche Visum bereits vor Einreise elektronisch einzuholen, da dies die Abfertigung am Flughafen (s. u.) beschleunigen kann. Weitere Informationen zum bahrainischen eVisum sind unter Externer Link, öffnet in neuem FensterBahrain eVisas abrufbar.
    Bahrain plant in nächster Zeit alle Visaangelegenheiten nur noch in elektronischer Form zu bearbeiten. Es wird empfohlen, hierzu immer zeitnah die o.a. Webseite der bahrainischen Regierung zu konsultieren.

    In einzelnen Fällen wurde in letzter Zeit die Einreise ohne Angabe von Gründen durch die bahrainischen Behörden auch für Inhaber deutscher Reisepässe verweigert. Die Botschaft hat auf diese Entscheidungen keine Einflussmöglichkeiten. Betroffene Reisende müssen ggf. damit rechnen, den Flughafen bis zum nächstmöglichen Weiterflug nicht verlassen zu können, auch wenn dieser erst am Folgetag sein sollte.

    Es besteht die Möglichkeit, ein Visum durch die örtliche Passbehörde Externer Link, öffnet in neuem FensterGeneral Directorate of Nationality, Passports & Residence gebührenpflichtig verlängern zu lassen. Weitere Verlängerungen sind grundsätzlich gegen Gebühr möglich. Die Verlängerung bedarf der Zustimmung eines einheimischen Sponsors (Hotelbestätigungen werden u. a. akzeptiert).

    Ein längerfristiger Aufenthaltstitel ( i.d.R. sog. „sponsored visa“) wird vom GDNPR erteilt, sofern eine Bürgschaft einer Einzelperson bzw. des Arbeitgebers vorgelegt wird. Gelegentlich wird der Reisepass während der Dauer des Aufenthalts von Arbeitgebern einbehalten.

    Visa für Journalisten müssen vor Einreise bei der zuständigen bahrainischen Behörde Externer Link, öffnet in neuem FensterInformation Affairs Authority (IAA) beantragt werden. Informationen und Antragsformulare sind auf der Website der Externer Link, öffnet in neuem FensterBahrain News Agency verfügbar.
    Journalisten wird dringend davon abgeraten, mit einem nicht dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum (z.B. touristisches Visum) einzureisen und dennoch einer journalistischen Tätigkeit nachzugehen. Die örtlichen Zensurbestimmungen sind zu beachten. Vor Einreise von Journalisten empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft, die ggf. bei der Visumbeschaffung unterstützend tätig werden kann.

    Eine Registrierung vor Ort ist bei Kurzaufenthalten nicht erforderlich.

    Sofern sich visapflichtige Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in Bahrain aufhalten, wird im Regelfall zunächst die Ausreise verweigert. Die Einwanderungsbehörde verhängt in diesem Fall vor Erteilung einer Ausreisegenehmigung eine Geldbuße, deren Höhe im Ermessen des Richters steht sowie im Regelfall vom Zeitraum des unerlaubten Aufenthalts abhängt. Mit empfindlichen Geldstrafen ist zu rechnen.

    Sonstiges
    Nicht-deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sollten sich betreffend der Einreiseformalitäten unbedingt vor Einreise mit der Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft des Königreichs Bahrain in Berlin in Verbindung setzen.

    Arbeitsaufnahme
    In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.

    Es besteht neuerdings die Möglichkeit, vor der Ausreise eine Auskunft darüber einzuholen, ob eine Ausreisesperre besteht: Externer Link, öffnet in neuem FensterTravel Ban Services

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen sind nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erhältlich.



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    Besondere Zollvorschriften


    Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung bestehen keine Beschränkungen. Die Einfuhr jeder Art von pornographischem Material, Waffen und Drogen ist verboten.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren sind bei der Botschaft des Ziellandes erhältlich. Nur dort können rechtsverbindliche Auskünfte gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.



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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Drogenbesitz wird hart bestraft.

    Es ist verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren.

    Sowohl Prostitution als auch Homosexualität sind in Bahrain strafbar. Der Botschaft sind bisher aber keine Fälle von Verhaftungen oder Diskriminierung homosexueller oder transsexueller Reisenden bekannt geworden. Eine „aktive“ Verfolgung Homosexueller oder Transsexueller findet in Bahrain nicht statt.


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    Medizinische Hinweise


    Aktuelle Hinweise
    Neues Coronavirus (MERS-CoV)

    Seit dem Sommer 2012 kommt es in Ländern der arabischen Halbinsel vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Die meisten Erkrankungen wurden aus Saudi-Arabien bekannt. In Bahrain selbst sind bisher keine Fälle aufgetreten. Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist noch unklar. Kameltiere (Camelidae) scheinen aber an der Übertragung beteiligt zu sein. Reisende sollten unnötige Kontakte mit Tieren meiden. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann. Es gibt nach wie vor aber keinen Nachweis einer kontinuierlichen Mensch-zu-Mensch-Übertragung. Eine aktuelle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) findet sich für Deutschland unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de/.

    Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht auch weiterhin keinen Grund für Einschränkungen im Reiseverkehr oder Handel mit Ländern der arabischen Halbinseln und ihren Nachbarn.
    Aktuelle Merkblätter finden Sie unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.auswaertiges-amt.de/Reisemedizin

    Impfschutz
    Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung für Personen älter als ein Jahr erforderlich.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach Bahrain zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de.
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), und ggf. auch Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) Pneumokokken und Influenza.
    Als Reiseimpfung wird Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch die Impfung gegen Hepatitis B sowie gegen die Meningokokken-Krankheit (ACWY)

    HIV/Aids
    ist weltweit ein Problem. Die bekannten Risiken sollte man auch in Bahrain meiden.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung in Manama genügt im Allgemeinen europäischen Ansprüchen. Die meisten Ärzte sprechen Englisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Lassen sie sich vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und ggf. ihren Impfschutz anpassen (siehe auch z.B. Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org).

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt/ Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

    Haftungsausschluss

    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.


    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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