Bangladesch: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 5 Oktober 2017.

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    Bangladesch: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 05.10.2017
    (Unverändert gültig seit: 05.10.2017)


    Letzte Änderungen:
    Datumsaktualisierung



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    Aktuelle Hinweise


    Im März 2017 kam es zu direkten Angriffen mutmaßlicher Terroristen auf lokale Sicherheitskräfte, darunter auf eine Kaserne in unmittelbarer Nähe des Internationalen Flughafens Dhaka. Vermehrt werden Sprengstoffgürtel für Selbstmordattentate eingesetzt. Mehrere Verdächtige wurden erschossen. Der sogenannte „Islamische Staat“ hat zu weiteren Anschlägen in Bangladesch aufgerufen.

    Es besteht somit weiterhin ein erhöhtes Risiko für Anschläge, insbesondere auch gegen Ausländer bzw. an Orten, die von diesen bevorzugt aufgesucht werden.

    Aufgrund der anhaltenden Bedrohungslage wird Reisenden landesweit zu besonderer Wachsamkeit und der Beschränkung ihrer Bewegungen im öffentlichen Raum auf das notwendige Maß geraten.

    Größere Menschenansammlungen sowie von Ausländern frequentierte Treffpunkte und Veranstaltungen sollten gemieden werden. Vom Besuch von Restaurants und Hotels, die nicht über ausreichende Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Wachpersonal, Notausgänge) verfügen, wird weiterhin abgeraten.

    Es wird empfohlen, die Medienberichterstattung zu verfolgen und sich kontinuierlich über diese Sicherheitshinweise informiert zu halten.


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    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Anfang Juli 2016 kam es in einem bei Ausländern beliebten Restaurant in Dhaka zu einem Terroranschlag mit Geiselnahme, die am Folgetag durch örtliche Sicherheitskräfte beendet wurde. Nach Regierungsangaben verloren dabei 20 Geiseln ihr Leben. Bereits im September/Oktober 2015 wurden drei Attentate auf ausländische Staatsangehörige verübt. Zudem haben sich lokale Sympathisanten des sogenannten „Islamischen Staates“ zu mehreren tödlichen Anschlägen auf religionskritische Blogger, Wissenschaftler, Homosexuelle und Angehörige religiöser Minderheiten bekannt. Die Taten konnten bisher nicht eindeutig aufgeklärt werden.

    Insbesondere auf dem Land, wo westlich aussehende Personen besonders auffällig sind, sollten feste Bewegungsmuster gebrochen werden. Reisenden wird empfohlen, sich kontinuierlich über die Sicherheitslage zu informieren. Auf den weltweiten Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amts wird hingewiesen.

    Reisen über Land
    Reisen in die Chittagong Hill Tracts (CHT) sind mit hohen administrativen Hürden verbunden. Sie müssen durch Schreiben an den Deputy Commissioner und den Superintendent of Police des jeweiligen Distrikts, mit Angabe der genauen Reisepassdaten und des Reisezwecks/Reiseroute, vorher angezeigt werden. Eine ausreichende Zahl von Kopien beider Schreiben sowie der Original-Reisepass sollten wegen der Identitätskontrollen bei Einreise in das Gebiet der CHT mitgeführt werden. Zudem kann es insbesondere in den drei Distrikten Rangamati, Khagrachari und Bandarban nach wie vor zu bewaffneten Unruhen und zu kriminellen Übergriffen kommen.

    Von Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird abgeraten. Auch tagsüber ist der Verkehr wegen des schlechten Zustandes von Straßen und Fahrzeugen und wegen riskanten Fahrverhaltens von Bussen sowie Lkw gefährlich. Wegen des Mangels an Ärzten und Rettungsfahrzeugen kann bei Unfällen nicht mit schneller Hilfe gerechnet werden. Die Ausstattung der örtlichen Krankenhäuser ist ungenügend.

    Vor allem in der sturmgefährdeten Jahreszeit (Oktober/November sowie April/Mai) sollte die Benutzung der Schiffs- und Fährverbindungen insbesondere im südlichen und mittleren Landesteil wegen des hohen Unfallrisikos aufgrund Überbelegungen, technischer Mängel der Schiffe und wegen plötzlich auftretender Unwetter vermieden werden.

    Kriminalität
    Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird allgemein besondere Wachsamkeit vor Diebstählen und Überfällen empfohlen.

    Bettler und fliegende Händler an größeren Kreuzungen stellen ein Risiko dar. Insbesondere wenn diese in Gruppen auftreten, wird versucht, durch offene Autofenster bzw. nicht abgeschlossene Türen Gegenstände aus dem Auto zu stehlen.

    Das Auswärtige Amt rät auch in den von Ausländern bevorzugten Wohngebieten davon ab, sich nach Einbruch der Dunkelheit zu Fuß auf der Straße aufzuhalten oder eine Rikscha/CNG zu benutzen. Von der Nutzung von Rikschas wird auch tagsüber abgeraten. In Dhaka kommt es auch in den Wohnvierteln Gulshan, Baridhara und Banani zu (Einbruchs-) Kriminalität.

    Naturkatastrophen
    Bangladesch ist erdbebengefährdet. Von Mitte Juni bis Mitte Oktober muss klimabedingt mit Überschwemmungen gerechnet werden, im südlichen Landesdrittel von Oktober bis November und Mitte April bis Mitte Mai grundsätzlich auch mit Wirbelstürmen. Reisende in dieser Zeit werden gebeten, die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.



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    Allgemeine Reiseinformationen


    Offizielle und Umgangssprache ist Bengalisch (Bangla), doch ist in den größeren Städten auch Englisch verbreitet. Bisweilen haben aber auch Taxifahrer in den großen Städten des Landes keine Englischkenntnisse.

    Verhalten in der Öffentlichkeit
    Bangladesch hat eine tolerante islamische Tradition. Kleidung und Verhalten sollte jedoch den Landessitten angepasst sein.

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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen noch sechs Monate nach Ausreise gültig sein.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Bangladesch (Luft- und Landweg) ein Visum (Kategorien: Touristen, Geschäftsreisende, Langzeitaufenthalt, Arbeitsaufenthalt). Es wird in jedem Fall geraten, sich rechtzeitig mit der zuständigen bangladeschischen Botschaft zwecks Einzelheiten der Visumserteilung in Verbindung zu setzen.

    Für deutsche Staatsangehörige besteht zurzeit die Möglichkeit, ein Visum (“landing permit“) für einen Kurzaufenthalt bei Ankunft im internationalen Flughafen von Dhaka zu erhalten (15 Tage Aufenthaltsdauer, im Ausnahmefall mit der Option der Verlängerung auf 30 Tage). Bei Privatreisenden muss die Einladung eines bangladeschischen Staatsangehörigen oder eines in Bangladesch ansässigen Ausländers vorliegen, bei Geschäftsreisenden eine Einladung durch den Geschäftspartner. Die Gebühr für dieses Visum beträgt derzeit 51,- US-$. Einzelheiten hierzu sollten durch die jeweiligen in Bangladesh ansässigen Geschäftspartner bzw. über die bangladeschische Botschaft erfragt werden.

    Es wird besonders darauf hingewiesen, dass bei Einreise nach Bangladesch auf dem Luftweg für eine spätere Ausreise auf dem Landweg (und umgekehrt) eine sog. Route Changes Permission durch das Department of Passports and Immigration in Dhaka (im Stadtteil Agargaon, Toltola Sher-E-Bangla Nagor) erforderlich ist.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

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    Besondere Zollvorschriften


    Einfuhr von brennbaren Flüssigkeiten oder Chemikalien, Waffen und Munition jedweder Art (Messer, Handfeuerwaffen etc.) ist nur mit vorheriger Importgenehmigung des bangladeschischen Innenministeriums erlaubt.

    Die Einfuhr von Alkohol ist nicht gestattet (auch nicht für den privaten Bedarf). Als Ausnahme hiervon gilt für Nichtmuslime: zwei Flaschen alkoholischer Getränke (Whisky, Wein etc.). Zwei Stangen Zigaretten können zollfrei eingeführt werden.

    Einfuhr und Besitz von Drogen ist strengstens verboten. Reisende, die besondere Medikamente zum privaten Gebrauch einführen müssen, sollten zur Vermeidung von übermäßigen Zollüberprüfungen eine formlose, durch einen Arzt in Englisch ausgestellte Notwendigkeitsbescheinigung bei sich führen.

    Die Einfuhr und der Besitz von pornographischen Artikeln jeder Art (Bilder, Zeitschriften, digitale Medien usw.) sind strengstens untersagt.

    Die Einfuhr von Lebensmitteln (auch Schweinefleisch) im Rahmen des privaten Bedarfs ist zulässig.

    Die Einfuhr von Gold, Silber- und sonstigen Edelsteinen/Schmuck ist anzeige- und zollpflichtig (ca. 52,- € pro 100 Gramm Gold, ca. 1,10 € pro 100 Gramm Silber), maximal dürfen jeweils 10 kg eingeführt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden strafrechtlich, einschließlich vergleichsweise hoher Haftstrafen, geahndet.

    Derzeit können Fremdwährungen ohne Deklarierung bis zu einer Höhe von 5.000,- US-$ bzw. entsprechendem Gegenwert eingeführt werden.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Die Mindeststrafe für Drogenbesitz beträgt zwei Jahre Gefängnis, ab 25 Gramm Heroin/Kokain oder zwei Kilogramm Marihuana-Besitz kann die Todesstrafe verhängt werden. Besonders hinzuweisen ist auf das noch geltende Sonderermächtigungsgesetz von 1974, wonach für Schmuggel jeder Art auch die Todesstrafe verhängt werden kann.

    Homosexuelle Handlungen zwischen Männern sind strafbar.

    Vom Fotografieren militärischer Anlagen, Flughäfen, Gebäuden öffentlicher Institutionen, Ministerien und Behörden sowie von Angehörigen der Sicherheitskräfte und der Polizei wird zur Vermeidung von Inhaftierung und strafrechtlichen Folgen dringend abgeraten.

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    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet gefordert (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int ).
    Bei direkter Einreise aus Deutschland besteht keine Impfvorschrift.

    Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich der Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de).

    Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut sowie Japanische Encephalitis empfohlen.

    Dengue-Fieber
    Dengue-Fieber kommt häufig vor, besonders in der Monsunzeit. Es wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen.

    Zika-Virus-Infektion
    Es gibt Hinweise, dass in Südostasien das Zika-Virus seit etwa 40 Jahren zirkuliert. Aus den letzten 10 Jahren wurden Einzelfälle von Erkrankungen gemeldet, ohne dass bisher größere Ausbrüche bekannt geworden sind. Das Infektionsrisiko ist daher außerhalb von Ausbruchsituation als minimal einzuschätzen.
    Zika-Virus-Infektionen verlaufen klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber, allerdings können sie für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellen. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung.
    Auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Mückenstichen sollte geachtet werden, siehe auch: Externer Link, öffnet in neuem FensterExpositionsprophylaxe Insektenstiche
    Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion finden Sie auf folgendem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts: Externer Link, öffnet in neuem FensterZika-Virus.

    Malaria
    Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum – immerhin ca. 90% der Malariainfektionen in Bangladesch) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen.
    Ein ganzjährig geringes bis mittleres Malariarisiko besteht in den östlichen Landesteilen mit höherem Anteil von Pl. falciparum östlich des Brahmaputra, vor allem in den Grenzregionen zu Myanmar und Indien mit der Chittagong-Division im SO und dem sog. „Teegarten“ an der Grenze zu Meghalaya im NO.
    Dhaka und die westlichen Landesteile gelten als malariafrei.

    Neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe kann je nach Reiseprofil für die Risikogebiete ggf. eine Chemoprophylaxe erwogen werden. Die DTG (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org ) empfiehlt diese nicht mehr regelmäßig, eher die Notfall-Selbsttherapie durch die Mitnahme eines entsprechenden Medikamentes. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen-/Reisemediziner besprochen werden. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in Südostasien ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

    · körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    · tagsüber (Dengue) und in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    · ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

    HIV/Aids
    HIV/Aids ist weltweit und auch in Bangladesch ein Problem, auch wenn verlässliche Angaben über die Verbreitung der Krankheit für Bangladesch nicht vorliegen. Sexualkontakte, Tattoos, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen.

    Durchfallerkrankungen
    Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Immer wieder gibt es Epidemien mit schweren Durchfallerkrankungen, die in ernsten Fällen auch zum Tode führen können. Die strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Nahrungsmittelhygiene, Körperhygiene, Händewaschen) und die Beachtung folgender Grundregeln ist wichtig:

    Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

    Tollwut
    Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und damit Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Bangladesch nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Bangladesch eine besondere Bedeutung zu.

    Aviäre Influenza („Vogelgrippe“)
    Auch in Bangladesch tritt die Aviäre Influenza („Vogelgrippe“) immer wieder auf, hauptsächlich bei Geflügel. 2012 wurden 3 Infektionen bei Menschen beobachtet. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bmelv.de

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor den zum Teil hohen Temperaturen geschützt werden

    Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird dringend empfohlen (siehe z.B. Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de ). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Bangladesch bewusst sein.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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