Bauaufsicht: In Jüchen und Rommerskirchen keine zu überprüfenden Hochhäuser Bauen | 06.07.2017 Dezernent Karsten Mankowsky © Rhein-Kreis Neuss Nach dem Hochhausbrand in London reagieren auch die Behörden in Deutschland. So hat das Thema jetzt die Bauaufsicht des Rhein-Kreises Neuss beschäftigt. Wie diese mitteilt, sind besondere Brandschutz-Anforderungen nach den geltenden Bestimmungen bei Häusern vorgesehen, deren oberste Wohnetage über 22 Meter liegt. Ab dieser Schwelle spricht man von einem Hochhaus, weil 22 Meter die maximal erreichbare Höhe mit Feuerwehrdrehleitern ist. Wie eine vom zuständigen Kreisdezernent Karsten Mankowsky veranlasste Akten-Prüfung der Kreisbauaufsicht ergeben hat, gibt es in deren Zuständigkeitsbereich, in den Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen, keine Hochhäuser dieser Art. Auch Hinweise auf möglicherweise kritische Brandschutzsituationen liegen dem Kreis derzeit nicht vor. "Solchen Hinweisen würden wir dann nachgehen", so Mankowsky. Kontakt: Amt für Bauaufsicht Denkmal- und Wohnungswesen des Rhein-Kreises Neuss Telefon: 02181 / 601-6300 E-Mail: bauaufsicht@rhein-kreis-neuss.de Quellverweis 2017-07-07: Bauaufsicht: In Jüchen und Rommerskirchen keine zu überprüfenden Hochhäuser