Belarus: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 28 September 2017.

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    Belarus: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 28.09.2017
    (Unverändert gültig seit: 28.09.2017)


    Letzte Änderung:
    Aktuelle Hinweise (Entfall)
    Allgemeine Reiseinformationen
    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
    Redaktionelle Änderungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Für Belarus besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

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    Allgemeine Reiseinformationen


    Im Reiseverkehr ist es an der Grenze zur Russischen Föderation seit Herbst 2016 zu Zurückweisungen von Reisenden aus Drittstaaten gekommen, da die dortigen Grenzübergänge rechtlich nur für die Nutzung von russischen und belarussischen Staatsangehörigen zugelassen sind. Dies hat auch Auswirkungen auf Flug- und Bahnreisen über Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt.

    Seit 15. Mai 2017 gilt eine Regelung, die es Drittausländern mit gültigem russischem Visum wieder erlaubt, vom Flughafen Minsk über acht Flughäfen (alle vier Moskauer Flughäfen, St. Petersburg, Kaliningrad, Krasnodar und Sotschi) in die Russische Föderation ein- bzw. in die Gegenrichtung wieder auszureisen. Es wird empfohlen, bei Reisen von Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt keine anderen als diese acht genannten Flughäfen zu nutzen. Reisende aus Deutschland, die über die Russische Föderation reisen, benötigen ein russisches Visum, auch für den Transit. Auf eine mehrmalige Einreise im Visum ist zu achten.

    Auch die Nutzung des Fernzugverkehrs (Strecke Berlin-Moskau) soll nach Mitteilung des Russischen Verkehrsministeriums möglich sein, sofern die Reisenden im Besitz von gültigen Visa für die Russische Föderation und die Republik Belarus sind. Dies konnte durch die belarussischen Behörden bislang jedoch nicht bestätigt werden.

    Um Zurückweisungen an den russischen Grenzstellen zu vermeiden, wird weiterhin empfohlen, nicht auf dem Landweg über Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt zu reisen.

    Verhaltensgrundsätze
    Trotz der geographischen Nähe zur Europäischen Union begegnen Reisende in Belarus einem System eigener Wertvorstellungen sowie gesetzlicher und administrativer Bestimmungen. Reisende sollten sich daher besonders auf den Aufenthalt in Belarus vorbereiten. Informationen zu besonderen Fragestellungen befinden sich auf der Internetseite der Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutschen Botschaft in Minsk.

    Reisende nach Belarus sollten in ihrem eigenen Interesse strikt alle dort geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten. Rechtsvorschriften und Strafmaß entsprechen häufig nicht den Regelungen in den Staaten der Europäischen Union. Dies gilt insbesondere für Rauschgift- und Sexualdelikte, für die oft mehrjährige Haftstrafen verhängt werden, aber auch beim Führen eines Kfz durch Personen, die das Fahrzeug bei der Einreise nicht selbst deklariert haben.

    Reisen über Land
    Aufgrund unzureichender notärztlicher Versorgung und hoher Unfallgefahr empfiehlt sich eine besonders vorsichtige Fahrweise. Von nächtlichen Autofahrten über Land wird wegen teilweiser schlechter Straßenverhältnisse abgeraten. Bitte informieren Sie sich über die Besonderheiten der Berechtigung zum Führen eines Kfz im belarussischen Straßenverkehr.

    Personen, die sich nur kurz in Belarus aufhalten oder aber einen befristeten Aufenthaltstitel von bis zu einem Jahr haben, dürfen mit einem gültigen, nationalen Führerschein fahren, dem eine notariell beglaubigte Übersetzung in Russisch oder Belarussisch beigefügt ist. Der deutsche internationale Führerschein berechtigt nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Belarus

    Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Belarus haben, sind nach Ablauf von 90 Tagen ab Ausstellung eines belarussischen Passes bzw. eines unbefristeten Aufenthaltstitels verpflichtet, einen belarussischen Führerschein zu machen (nur in Russisch möglich) und ihr Kraftfahrzeug anzumelden.

    Der Aufenthalt in militärischen Sperrgebieten, oft in Grenznähe gelegen, ist nur mit einer Sondergenehmigung erlaubt. Reisende sollten sich in Zweifelsfällen z.B. bei ihrem Gastgeber erkundigen.

    Ein- und Ausreise mit Pkw
    Bei der Ein- und Ausreise mit dem Pkw über, aus und nach Polen bzw. Litauen kann es zu sehr langen Wartezeiten an der Grenze kommen. Schleuser bieten immer wieder an, gegen Bezahlung den Grenzübertritt zu beschleunigen. Informationen zur Situation an der Grenze sind unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://gpk.gov.by/ abrufbar. Bei Problemen an der Grenze kann man unter einer zentralen Hotline-Nummer bei den belarussischen Grenztruppen in Minsk anrufen (+375-17 328 5406, russischsprachig).

    Reisende, die über Brest reisen, können ihr Fahrzeug nun auch vorab unter http://gpk.gov.by/ für die Einfuhr registrieren.

    Für die Einfuhr von Kraftfahrzeugen wird eine entsprechende Versicherung benötigt, die für die Republik Belarus gilt. Eine Frontier Insurance Policy ist in der Regel auch an der Grenze erhältlich. Informationen hierzu finden sich unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.germany.mfa.gov.by. Vergehen werden mit einer Geldstrafe geahndet.

    In Belarus besteht auf vielen Überlandstraßen Mautpflicht. Die Ausschilderung der mautpflichtigen Strecken ist nicht immer eindeutig. Informationen können bereits vor Reiseantritt über die Webseite www.beltoll.by, die in mehreren Sprachen offizielle Informationen über die mautpflichtigen Strecken und die einschlägigen Grenzübergänge zur Verfügung stellt, abgerufen werden.

    Die Bezahlung der Maut erfolgt ausschließlich elektronisch durch ein Gerät, das vor der Straßenbenutzung im Fahrzeug installiert werden muss (sog. On-Board-Unit, OBU). Die OBU können jeweils bei der Einfuhr des Fahrzeugs in die Republik Belarus an Tankstellen kurz hinter den einschlägigen Grenzübergängen und nur für das eigene Kfz angemietet werden. Dazu ist ein Registrierungsprozess und der Abschluss eines Vertrags notwendig. Es kam in der Vergangenheit immer wieder vor, dass die OBU nicht einwandfrei funktionierte und dann trotz des vorhandenen Geräts hohe Strafzahlungen fällig wurden. Nähere Informationen, auch zur Zahlungsweise, unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.beltoll.by

    Es wird darauf hingewiesen, dass es zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann, falls festgestellt wird, dass die Maut nicht bezahlt wurde. Das betroffene Fahrzeug wird durch die belarussischen Grenzbehörden bis zur Bezahlung festgehalten. Es wird dringend davon abgeraten, die Reise in einer solchen Situation mit einem anderen Verkehrsmittel fortzusetzen und das Fahrzeug nicht fristgemäß auszuführen.

    Mit einem vorübergehend eingeführten Fahrzeug darf ausschließlich die Person fahren, die das Fahrzeug laut Zollerklärung nach Belarus eingeführt hat. Auch eine (einfache oder notarielle) Vollmacht berechtigt in Belarus nicht zum Führen eines Fahrzeuges, das durch eine andere Person eingeführt worden ist. Ein solches Zollvergehen wird in der Regel mit einer Konfiszierung des Fahrzeuges und einer Geldstrafe bestraft.

    Es wird dringend darauf hingewiesen, bei Reisen durch die Zollunion auf die Dauer der durch den Zoll erteilten Genehmigung zu achten; die für die Strecke insgesamt benötigte Fahrtzeit muss abgedeckt sein. Vergehen werden streng geahndet und können mit einer Konfiszierung des Fahrzeuges und/oder Strafzahlung enden

    Landesspezifische Besonderheiten
    Gesetzliche Vorschriften können sich durch Präsidialerlasse (Dekrete) schnell ändern.
    Es gibt in Belarus keine öffentlichen oder privaten Stellen, die ausländischen Touristen zur Behebung einer vorübergehenden Notlage, z.B. finanzieller Art, Hilfe gewähren.

    Medizinische Versorgung in Notfällen
    Die Verhältnisse in Krankenanstalten entsprechen oft nicht deutschen Standards, eine medizinische Grundversorgung ist jedoch gegeben.

    Geld
    Die Versorgung mit Geld ist durch Bankautomaten flächendeckend gewährleistet. Akzeptiert werden grundsätzlich Visa, Mastercard, Union-Pay und American Express. EC-Karten dagegen können in Belarus nur eingeschränkt genutzt werden.

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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise für deutsche Staatsangehörige, die keine weiteren Staatsangehörigkeiten besitzen, ist mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen bis drei Monate nach dem Reiseabschluss, in begründeten Ausnahmefällen bis zum Ablauf der Gültigkeit des belarussischen Visums, gültig sein.

    Visum
    Seit dem 12. Februar 2017gilt eine Regelung zur visafreien Einreise nach Belarus für Staatsangehörige von 80 Ländern, darunter Deutschland und alle Staaten der Europäischen Union. Demnach ist eine visafreie Einreise nach Belarus für die Dauer von bis zu fünf Kalendertagen möglich. Reisende müssen über den Grenzübergang “Nationaler Flughafen Minsk” einreisen und über (a) einen gültigen Reisepass bzw. Ersatzreiseausweis, (b) Zahlungsmittel (Auslands- oder Nationalwährung im Gegenwert von mindestens 2 Basiswerten für jeden Tag des Aufenthaltes in Belarus (zurzeit ca. 23 Euro) und (с) eine in Belarus gültige Police der Reisekrankenversicherung mit der Versicherungssumme von mind. 10000,- Euro verfügen.

    Die Regelung zur visumfreien Einreise gilt nicht:
    - für Personen, die aus der Russischen Föderation nach Minsk oder von Minsk in die Russische Föderation reisen;
    - für offizielle Reisen: Inhaber von diplomatischen, dienstlichen und anderen speziellen Pässen werden nicht berücksichtigt.

    Aktuelle Informationen zu den für eine Einreise notwendigen Dokumenten wie z.B. Pass und finanzielle Nachweise erhalten Sie bei der belarussischen Botschaft in Berlin, auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebseite des Außenministeriums der Republik Belarus oder der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebseite der belarussischen Grenzbehörden.

    Auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebseite der belarussischen Botschaft werden außerdem Informationen zum visumsfreien Besuch des Nationalparks „Belovezhskaya Pushcha“ sowie des Parks „Awgustow Canal“ zur Verfügung gestellt.

    Von diesen Ausnahmeregelungen abgesehen bleibt die rechtliche und administrative Ausgestaltung des Visum- und Aufenthaltsrechts für ausländische Staatsangehörige nach/in Belarus erhalten und folgt einem dreistufigen Aufbau:
    - Visum, zu beantragen bei den zuständigen belarussischen Auslandsvertretungen
    - Migrationskarte, bei der Einreise an der Grenze auszufüllen und bis zur Ausreise stets mitzuführen
    - Registrierung, bei der zuständigen belarussischen Innenbehörde innerhalb von fünf Werktagen nach Einreise, ausgenommen sind lediglich Sonn- und Feiertage. Bei Hotelunterbringung erfolgt eine Registrierung durch das Hotel.

    Zur Beantragung eines Visums und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Externer Link, öffnet in neuem FensterVertretungen der Republik Belarus in Deutschland.

    Für visumspflichtige Personen ist ein Visum rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen belarussischen Auslandsvertretung zu beantragen. Darüber hinaus besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Ausstellung eines Visums bei der Einreise am Flughafen. Dies gilt jedoch nicht für Reisende, die mit einem Flug aus der Russischen Föderation kommen. Dafür ist in der Regel mindestens zwei Tage vor Reiseantritt eine Registrierung durch die einladende Person oder Organisation bei der Konsularabteilung des belarussischen Außenministeriums erforderlich. Informationen über die genauen Ausstellungsmodalitäten und weitere Informationen zu den Visabestimmungen sind auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebseite des belarussischen Außenministeriums auch in englischer Sprache abrufbar.

    Die Visumspflicht gilt auch für Transitreisende. Die Visumspflicht besteht ebenso für Reisende, die über ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Nachfolgestaat der früheren UdSSR (z.B. für die Russische Föderation) verfügen. Die Visumspflicht bei Einreise in die Republik Belarus besteht trotz der Tatsache, dass bei Einreise aus der Russischen Föderation mangels Grenzkontrollen ein fehlendes Visum zunächst unbemerkt bleiben kann (insbesondere mit der Bahn von Moskau oder St. Petersburg).

    Bei einer Einreise mit dem Flugzeug über Moskau oder einen anderen Flughafen innerhalb der Russischen Föderation kann das Gepäck nicht bis nach Minsk, sondern nur bis zum russischen Zielflughafen durchgecheckt werden. Bei einer Reise über die Russische Föderation benötigen deutsche Staatsangehörige ein russisches Visum. Reisende sollten darauf achten, ihr Gepäck in Moskau zunächst in Empfang zu nehmen und später wieder einzuchecken.

    Krankenversicherungspflicht
    Bei Reisen nach Belarus besteht für Ausländer Krankenversicherungspflicht. Eine den belarussischen Vorgaben entsprechende Krankenversicherung ist seit dem 1. Juli 2014 grundsätzlich bereits bei Beantragung des Visums nachzuweisen. Informationen dazu können auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebseite der Belarussischen Botschaft in Berlin abgerufen werden. Bei Bedarf kann eine belarussische Pflichtkrankenversicherung grundsätzlich auch bei Einreise an den Grenzübergängen abgeschlossen werden. Es kam in der Vergangenheit allerdings vereinzelt vor, dass an kleineren Grenzübergängen keine Pflichtkrankenversicherung abgeschlossen werden konnte und eine Einreise nicht erfolgen konnte.
    Der Versicherungsbeitrag für eine belarussische Pflichtkrankenversicherung beläuft sich für einen Aufenthalt von ein bis zwei Tagen auf ca. 2,- Euro pro Aufenthaltstag und erhöht sich in der Folge nach einem Staffelungsschema.

    Doppelstaater
    Personen mit belarussischer Staatsangehörigkeit müssen zur Einreise nach und zum Aufenthalt in Belarus im Besitz eines gültigen belarussischen Passes sein. Das gilt auch für Personen, die neben der belarussischen noch (eine) andere Staatsangehörigkeit(en) besitzen (Doppelstaater). Hierzu können insbesondere gehören: Kinder aus gemischt-nationalen Ehen oder Lebensgemeinschaften, auch dann, wenn sie nicht in Belarus geboren wurden; Spätaussiedler, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Aufnahme im Bundesgebiet erworben haben und Personen, die unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit in den deutschen Staatsverband eingebürgert worden sind. Es wird diesem Personenkreis dringend geraten, sich rechtzeitig vor Reisebeginn bei der Botschaft der Republik Belarus in Berlin, dem Generalkonsulat in München oder der belarussischen Passbehörde am Geburts- oder Meldeort genau und verbindlich nach dem möglichen Besitz der belarussischen Staatsangehörigkeit zu erkundigen.

    Auch Personen, bei denen der Besitz der belarussischen Staatsangehörigkeit erst nach Einreise in das Staatsgebiet festgestellt wird, können erfahrungsgemäß erst nach Erhalt eines belarussischen Passes bzw. nach der Entlassung aus der belarussischen Staatsangehörigkeit das Land verlassen.

    Für die Ausreise aus Belarus und die Einreise nach Belarus gelten für Minderjährige, die auch die belarussische Staatsangehörigkeit haben, seit dem 30. März 2010 veränderte Vorschriften. Danach wird in der Regel keine Zustimmungserklärung des anderen Sorgeberechtigten gefordert, wenn Minderjährige gemeinsam mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisen. Es wird jedoch dringend angeraten, die notariell beglaubigte und mit Apostille versehene Einverständniserklärung beider Elternteile mit sich zu führen, um den Ausreisebehörden schnell und zweifelsfrei deutlich machen zu können, dass die Reise mit dem Einverständnis beider Elternteile erfolgt. Falls die Reise mit einem Elternteil erfolgt und die Namensführung unterschiedlich ist, wird empfohlen, eine mit Apostille versehene Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung ins Russische mitzuführen.

    Migrationskarte
    Im Fall des Verlustes der Migrationskarte wenden Sie sich bitte sofort an die nächstgelegene Verwaltung für Staatsangehörigkeits- und Migrationsangelegenheiten (OGIM). Für Transitreisende gilt, dass die Migrationskarten der Russischen Föderation und der Republik Belarus gegenseitig anerkannt werden.

    Registrierung
    Von allen Ausländern und Staatenlosen, die sich länger als fünf Werktage in Belarus aufhalten, wird eine Registrierung bei der Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Migrationsangelegenheiten (OGIM) verlangt. Als Werktage zählen in diesem Kontext auch Samstage – nur Sonntage und belarussische Feiertage sind ausgenommen. Auch Montage, an denen die zuständigen Behörden u.U. geschlossen sind, zählen als Werktage. In der Regel wird die Registrierung von dem Hotel, in dem der Reisende untergebracht ist, vorgenommen. Bei Privatunterkunft muss der Reisende die Registrierung innerhalb von fünf Werktagen selbst vornehmen. Hierzu werden in der Regel benötigt:
    - Pass
    - Migrationskarte
    - Krankenversicherung
    - Antrag der einladenden Organisation mit Stempel und Unterschrift (gilt nicht für Privatbesuche)
    - zwei bei der Ausländerbehörde auszufüllende Formulare (nur auf russisch erhältlich)
    - Bankbescheinigung über die Einzahlung der zu entrichtenden Gebühren
    Die Registrierung kann üblicherweise innerhalb eines Tages erledigt werden.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat Ihres Ziellandes.



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    Besondere Zollvorschriften


    Zollfrei dürfen Waren mit einem Zollwert von 1.500,- Euro (bei Einreise mit dem Flugzeug 10.000,- Euro) und einem Gesamtgewicht von 50 kg eingeführt werden, einschließlich drei Litern Alkoholgetränke und Bier pro Person, im Alter ab 18 Jahren, und 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak bzw. o. g. Tabakerzeugnisse mit einem Gesamtgewicht von 250 Gramm.

    Zollfrei erfolgt die zeitlich begrenzte Einfuhr u.a. folgender gebrauchter Waren für den eigenen Bedarf, die nicht veräußert werden dürfen und die wieder ausgeführt werden müssen:

    Schmuck (eine für die Aufenthaltsdauer angemessene Menge), jeweils eine Foto,- Video,- Kinokamera und Zubehör, ein DVD-Player mit Zubehör, zwei Mobiltelefone mit Zubehör, ein Notebook, Musikinstrumente, Kinderwagen, Kindersitz, Rollstuhl, Zubehör für Sport, Tourismus und Jagd, tragbare Dialysegeräte und ähnliche medizinisch notwendige Geräte mit Zubehör. Eine aktuelle Aufstellung ist unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.gtk.gov.by zu finden.

    Zollpflichtig dürfen eingeführt werden:
    Waren für den eigenen Gebrauch (ausgenommen: Alkoholgetränke, Tabak und Tabakerzeugnisse, Schmuck, Fahrzeuge und Ersatzteile dazu), deren Zollwert über 1.500,- Euro und/oder Gesamtgewicht über 50 kg liegt.
    Die Zollgebühr beträgt 30% des Zollwertes, jedoch mindestens 4,- Euro pro 1 kg Übergewicht und/oder 30% des Wertüberschusses.
    Bei Äthylspiritus bis zu fünf Litern beträgt die Zollgebühr 22,- Euro pro Liter, bei Alkoholgetränken und Bier von drei bis zu fünf Litern 10,- Euro pro Liter Überschuss.

    Für Reisende auf dem Landweg gilt seit April 2016: Reist man mehr als einmal innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nach Belarus, können nur noch 20 kg Gepäck im Wert von 300,- Euro zollfrei eingeführt werden. Bei größeren Mengen werden eine Zollgebühr, Mehrwertsteuer (20%) und eine Gebühr für die Zollabfertigung veranschlagt.

    Arzneimittel, die Drogen bzw. psychotrope Substanzen enthalten dürfen nur mit Verschreibung und Übersetzung ins Russische oder Belarussische für den Eigenbedarf und maximal eine Woche (Narkotika) bzw. in einer Menge von bis zu 90 Dosen (psychotrope Substanzen) eingeführt werden, Medizin im Allgemeinen nur in begrenztem Umfang. Nähere Informationen, auch zu nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, sind über die Website des belarussischen Gesundheitsministeriums zu finden (Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://minzdrav.gov.by/), ausführliche Informationen zu den für den Zoll benötigten Unterlagen finden Sie auf der Website des belarussischen Zolls, Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.customs.gov.by/ru. Vergehen im Bereich der Medikamenteneinfuhr, insbesondere der Einfuhr von Drogen bzw. psychotropischen Substanzen, werden streng geahndet und können zu einer Inhaftierung führen.

    Detaillierte Informationen, auch zu bestehenden Ausnahmeregelungen und zu Regelungen Personen betreffend, die zur ständigen Wohnsitznahme einreisen, sind unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.gtk.gov.by zu finden.

    Es wird darauf hingewiesen, dass die belarussischen Zollbehörden selbst bei kleinsten Verstößen gegen die geltenden Vorschriften sehr harte Strafen bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen beantragen. Eine Konfiszierung der betreffenden Gegenstände, unabhängig von ihrem Wert, erfolgt bei Verstößen in jedem Fall. Hierzu zählen auch die Bestimmungen über die erforderlichen Zolldokumente, die mit größtmöglicher Sorgfalt ausgefüllt werden sollten.

    Auch Fahrzeuge, Maschinen und hochwertige Konsumgüter können von Beschlagnahmungen betroffen sein. Eine besonders strikte Kontrolle der Einhaltung geltender Vorschriften ist bei der vorübergehenden Einfuhr und dem Transit von Waren (insbesondere Fahrzeugen aller Art) zu beobachten. Erfahrungsgemäß wird eine vom Zoll veranlasste Konfiszierung unmittelbar anschließend gerichtlich bestätigt.

    Speditionen sollten – selbst wenn es sich nur um einen Transit des belarussischen Staatsgebiets handelt – genau auf Richtigkeit und Vollständigkeit aller dem Zoll vorzulegenden Unterlagen achten. Außerdem sollte berücksichtigt werden, dass Fahrer ohne belarussische oder russische Staatsangehörigkeit Belarus im Transit nur über international zugelassene Grenzübergänge passieren dürfen, d.h. nicht über diejenigen von der bzw. zur Russischen Föderation.

    Weder die Zentrale des Auswärtigen Amtes in Berlin noch die deutsche Botschaft in Minsk können im Fall von Konfiszierungen auf administrative Zollverfahren oder auf gerichtliche Verfahren Einfluss nehmen. Es wird in solchen Fällen dringend geraten, sich sofort anwaltlich vertreten zu lassen. Auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Minsk ist eine Liste dort bekannter Rechtsanwälte eingestellt.

    Devisenein- und -ausfuhr (Bargeld, Reisechecks)
    Beträge in Höhe von über 10.000,- US-Dollar müssen deklariert werden. Geringere Beträge können auf Wunsch ebenfalls schriftlich deklariert werden.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft und den Behörden Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Die Promillegrenze beim Führen eines Fahrzeugs beträgt in Belarus 0,3 Promille. Das Erreichen dieses Grenzwertes ist bereits strafbar und kann den sofortigen Entzug des Führerscheines für drei Jahre sowie eine hohe Geldstrafe oder eine Einreisesperre nach sich ziehen. Im Wiederholungsfall drohen die Konfiskation des Fahrzeugs und eine strafrechtliche Verfolgung. Während der Durchführung des entsprechenden gerichtlichen Verfahrens kann eine Ausreisesperre verhängt werden.

    Nach dem belarussischen Strafgesetzbuch kann bei besonders schweren Verbrechen, wie u. a. bei Mord, terroristischen Akten, Hochverrat, die Todesstrafe verhängt werden. In den letzten Jahren wurde in mehreren Fällen die Todesstrafe sowohl verhängt als auch vollzogen.

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    Medizinische Hinweise


    Eine Auslandskranken- und eine Flugrettungsversicherung sollten abgeschlossen werden. Eine Reiseapotheke ist insbesondere für Reisen außerhalb von Minsk wichtig.

    Infolge des Reaktorunglücks von Tschernobyl wurden Gebiete besonders in den südöstlichen Landesteilen stark radioaktiv belastet. Ein Aufenthalt in dieser Region ist aber inzwischen nach Auskunft des Bundesamts für Strahlenschutz unbedenklich. Aus Vorsorgegründen sollten jedoch Pilze, Beeren, Süßwasserfische und Wild gemieden werden.

    Die medizinische Versorgung entspricht oft nicht westeuropäischem Standard. Die medizinische Versorgung außerhalb der großen Städte ist meist unzureichend, die rasche und zuverlässige Versorgung von Verletzten oder schwer Erkrankten (Transport, Erste-Hilfe) nicht immer gewährleistet. Nur wenige Ärzte und Krankenschwestern sprechen mitteleuropäische Fremdsprachen. Regelmäßig einzunehmende Medikamente sollten in ausreichender Menge aus Deutschland mitgebracht werden. Für Reisen in der Region wird der Abschluss einer privaten Auslandsreisekranken und Rückholversicherung empfohlen

    Empfohlen werden Standardimpfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis); ggf. Masern, Influenza, Pneumokokken; für Kinder s.a. Standardimpfprogramm gemäß den aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes.

    Bei Kurzaufenthalten kann es auch sinnvoll sein, sich gegen Hepatitis A impfen zu lassen.

    Bei Langzeitaufenthalten wird zu einer zusätzlichen Impfung gegen Hepatitis B, FSME und Tollwut geraten.

    Der Genuss von Leitungswasser ist nicht zu empfehlen.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt/ Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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