Belarus: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 4 Januar 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Allgemeine Reiseinformationen
    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Visumfreie Einreise)
    Besondere Zollvorschriften
    Redaktionelle Änderungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Kriminalität
    Die Kriminalitätsrate in Belarus ist niedrig. Reisende sollten dennoch an öffentlichen Orten die übliche Vorsicht vor Taschendiebstahl und in den Städten vor Diebstählen aus Fahrzeugen walten lassen, besonders nach Einbruch der Dunkelheit und im Zugverkehr, dort insbesondere im Schlafwagen.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Besondere Verhaltenshinweise
    Reisende nach Belarus sollten in ihrem eigenen Interesse strikt alle dort geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten, siehe Besondere strafrechtliche Vorschriften.

    Reisen von der und in die Russische Föderation
    Im Reiseverkehr ist es an der Grenze zur Russischen Föderation seit Herbst 2016 zu Zurückweisungen von Reisenden aus Drittstaaten gekommen, da die dortigen Grenzübergänge rechtlich nur für die Nutzung von russischen und belarussischen Staatsangehörigen zugelassen sind. Dies hat auch Auswirkungen auf Flug- und Bahnreisen über Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt.
    Die Nutzung des Fernzugverkehrs (Strecke Berlin-Moskau) ist nach Mitteilung des Russischen Verkehrsministeriums möglich, sofern die Reisenden im Besitz von gültigen Visa für die Russische Föderation und die Republik Belarus sind. Dennoch wurde auch hier in Einzelfällen deutschen Staatsangehörigen ein illegaler Grenzübertritt vorgeworfen.
    Um Zurückweisungen und mögliche Bußgelder an den russischen Grenzstellen zu vermeiden, wird jedoch weiterhin empfohlen, nicht auf dem Landweg über Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt zu reisen.
    Drittausländer können mit gültigem russischen und belarussischen Visum vom Flughafen Minsk über acht Flughäfen (alle vier Moskauer Flughäfen, St. Petersburg, Kaliningrad, Krasnodar und Sotschi) in die Russische Föderation ein- bzw. in die Gegenrichtung wieder ausreisen. Es wird empfohlen, bei Reisen von Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt keine anderen als diese acht genannten Flughäfen zu nutzen.
    Reisende, die über Belarus in die Russische Föderation reisen wollen, sollten sich unbedingt mit den Einreisebestimmungen für die Russische Föderation vertraut machen, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise für die Russische Föderation.
    Reisende aus Deutschland, die über die Russische Föderation nach Belarus reisen, benötigen auch für den Transit ein russisches Visum. Zudem wird ein belarussisches Visum benötigt, auch wenn bei Einreise nach Belarus aus der Russischen Föderation aufgrund der größtenteils fehlenden Grenzkontrollen ein nicht vorhandenes Visum zunächst unbemerkt bleiben kann, siehe auch unten zu Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige. Bei Einreise ohne Visum ist mit einem Bußgeld zu rechnen.
    Bei Flugreisen von oder nach Belarus über die Russische Föderation wird empfohlen, sich bei der jeweiligen Fluggesellschaft vorab zu erkundigen, ob das Reisegepäck unter Umständen nicht bis nach Minsk, sondern nur bis zum russischen Zielflughafen durchgecheckt werden kann.

    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Aufgrund unzureichender notärztlicher Versorgung und hoher Unfallgefahr empfiehlt sich eine besonders vorsichtige Fahrweise. Von nächtlichen Autofahrten über Land wird wegen teilweiser schlechter Straßenverhältnisse abgeraten. Die Promillegrenze liegt unter 0,3.
    Der Aufenthalt in militärischen Sperrgebieten, oft in Grenznähe gelegen, ist nur mit einer Sondergenehmigung erlaubt. Reisende sollten sich in Zweifelsfällen z. B. bei ihrem Gastgeber erkundigen. Die Genehmigung kann über das Unified Portal of e-Services (NAIS) beantragt werden.

    Bei der Ein- und Ausreise mit dem Pkw über, aus und nach Polen bzw. Litauen kann es zu sehr langen Wartezeiten an der Grenze kommen. Aktuelle Informationen zur Situation an der Grenze und „Priority Entry Passes“ für bestimmte Personengruppen sind bei dem State Border Committee of the Republic of Belarus erhältlich. Bei Problemen an der Grenze kann man unter einer zentralen Rufummer bei den belarussischen Grenztruppen in Minsk anrufen (+375-17 328 5406, russischsprachig).

    Für Fahrzeuge wird eine entsprechende Versicherung benötigt, die für die Republik Belarus gilt, entweder mittels grüner Versicherungskarte, die für Belarus (BY) gültig ist oder einer Frontier Insurance Policy, die in der Regel auch an der Grenze erhältlich ist. Vergehen werden mit einer Geldstrafe geahndet.
    Ein außerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Russische Föderation) zugelassenes Fahrzeug kann für die Dauer des Aufenthaltes, jedoch nicht länger als für ein Jahr, durch einen drittausländischen Staatsangehörigen (nicht Staatsangehöriger der Wirtschaftsunion) nach Belarus und in die Wirtschaftsunion ohne Entrichtung von Zollgebühren und Steuern zeitweise eingeführt werden.
    Bei Reisen durch die Eurasische Wirtschaftsunion ist auf die Dauer der durch den Zoll in jedem Einzelfall erteilten Genehmigung unbedingt zu achten. Vergehen werden streng geahndet und können mit einer Konfiszierung des Fahrzeuges und/ oder Strafzahlung enden.
    Für Fahrzeuge wird eine entsprechende Versicherung benötigt, die für die Republik Belarus gilt, entweder mittels grüner Versicherungskarte, die für Belarus (BY) gültig ist oder einer Frontier Insurance Policy, die in der Regel auch an der Grenze erhältlich ist. Vergehen werden mit einer Geldstrafe geahndet.
    Ein durch einen Drittausländer (nicht Staatsangehöriger der Wirtschaftsunion) privat eingeführtes Fahrzeug kann während des Aufenthaltes auch durch einen anderen Drittausländer privat gefahren werden. Eine Vollmacht bzw. Anmeldung bei der Zollbehörde wird nicht benötigt.

    In Belarus besteht auf vielen Überlandstraßen Mautpflicht. Die Ausschilderung der mautpflichtigen Strecken ist nicht immer eindeutig. Informationen sollten bereits vor Reiseantritt vom System der elektronischen Mauterhebung in der Republik Belarus abgerufen werden.
    Die Bezahlung der Maut erfolgt ausschließlich elektronisch durch ein Gerät, das vor der Straßenbenutzung im Fahrzeug installiert werden muss (sog. On-Board-Unit, OBU). Die OBU können jeweils bei der Einfuhr des Fahrzeugs in die Republik Belarus an Tankstellen kurz hinter den einschlägigen Grenzübergängen und nur für das eigene Kfz angemietet werden. Dazu sind ein Registrierungsprozess und der Abschluss eines Vertrags notwendig. Es kam in der Vergangenheit immer wieder vor, dass die OBU nicht einwandfrei funktionierte und dann trotz des vorhandenen Geräts hohe Strafzahlungen fällig wurden. Nähere Informationen, auch zur Zahlungsweise erteilt das System der elektronischen Mauterhebung in der Republik Belarus.
    Bei Nichtzahlung der Maut kann es zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen. Das betroffene Fahrzeug wird durch die belarussischen Grenzbehörden bis zur Bezahlung festgehalten.

    Führerschein
    Personen, die sich nur kurz in Belarus aufhalten oder aber einen befristeten Aufenthaltstitel von bis zu einem Jahr haben, dürfen mit einem gültigen, nationalen Führerschein fahren, dem eine notariell beglaubigte Übersetzung in Russisch oder Belarussisch beigefügt ist. Der deutsche internationale Führerschein berechtigt nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Belarus.
    Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Belarus haben, sind nach Ablauf von 90 Tagen ab Ausstellung eines belarussischen Passes bzw. eines unbefristeten Aufenthaltstitels verpflichtet, einen belarussischen Führerschein zu beantragen.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der Belarussische Rubel (BYN). Die Versorgung mit Geld ist durch Bankautomaten flächendeckend gewährleistet. Akzeptiert werden grundsätzlich Visa, Mastercard, Union-Pay und American Express. Bank-Karten dagegen können in Belarus nur eingeschränkt genutzt werden.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
    Die Arztkosten müssen auch bei Vorliegen einer Krankenversicherung unmittelbar vor Ort beglichen werden.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise für deutsche Staatsangehörige, die keine weiteren Staatsangehörigkeiten besitzen, ist mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen mindestens bis drei Monate nach dem geplanten Ausreisedatum, in begründeten Ausnahmefällen bis zum Ablauf der Gültigkeit des belarussischen Visums, gültig sein.
    Bei schon älteren Kinderreisepässen/Reisepässen für Kinder bzw. Fotos, die eine eindeutige Identifizierung nicht mehr zulassen, wird empfohlen, vor Reiseantritt einen neuen Pass zu beantragen.

    Visum
    Für Belarus besteht eine grundsätzliche Visumpflicht.
    Aktuelle Informationen, auch zu den für eine Einreise notwendigen Dokumenten wie z.B. Pass und finanzielle Nachweise, sind bei der belarussischen Botschaft in Berlin, beim Außenministerium der Republik Belarus oder bei den belarussischen Grenzbehörden erhältlich.

    Für visumpflichtige Personen ist ein Visum rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen belarussischen Auslandsvertretung zu beantragen. Darüber hinaus besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Ausstellung eines Visums bei der Einreise am Flughafen, sofern die Einreise nicht auf dem Luftweg aus der Russischen Föderation erfolgt (s.o.). In der Regel ist hier mindestens zwei Tage vor Reiseantritt eine Registrierung durch die einladende Person oder Organisation bei der Konsularabteilung des belarussischen Außenministeriums erforderlich. Genaue Informationen hierzu erteilt die Konsularabteilung des belarussischen Außenministeriums.

    Visumfreie Einreise über den Flughafen Minsk
    Für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen ist eine visumfreie Einreise nach Belarus über den Flughafen Minsk möglich. Diese Regelung gilt für Staatsangehörige von 74 Staaten, darunter Deutschland und alle Staaten der Europäischen Union.
    Die Ausreise muss spätestens am 30. Kalendertag ab mitgezähltem Datum der Einreise erfolgen. Reisende müssen über den Grenzübergang “Internationaler Flughafen Minsk” ein- und ausreisen und neben einem gültigen Reisedokument über Zahlungsmittel in Auslands- oder Nationalwährung in einer Höhe von mindestens zwei Basiswerten pro Aufenthaltstag (derzeit ca. 21 Euro pro Tag) und einen Nachweis einer in Belarus gültigen Reisekrankenversicherung mit der Versicherungssumme von mindestens 10.000,- Euro verfügen.
    Bei Aufenthalten von mehr als fünf Kalendertagen ist eine Registrierung notwendig (s.u.). Eine visumsfreie Einreise kann beliebig oft erfolgen, jedoch beträgt die maximale Aufenthaltsdauer in Belarus 90 Tage im Kalenderjahr.

    Die Regelung zur visumfreien Einreise gilt nicht:
    - für Transitreisende,
    - für Personen, die aus der Russischen Föderation nach Minsk oder von Minsk in die Russische Föderation reisen und
    - für offizielle Reisen: Inhaber von diplomatischen, dienstlichen und anderen speziellen Pässen.
    Eine visumfreie Einreise nach Belarus und anschließende Weiterreise in die Russische Föderation führt regelmäßig zu Einreisesperren für Belarus. Zur Einreise in die Russische Föderation, siehe unter Reisen von der und in die Russische Föderation.

    Sonstige Möglichkeiten der visumfreien Einreise
    Für Reisende, die den Nationalpark „Belovezhskaya Pushcha“ oder den Park „Augustow Canal“ und (Teile der) daran jeweils angrenzenden Gebiete inklusive der Städte Brest und Grodno für bis zu zehn Tage besuchen wollen, ist grundsätzlich kein Visum nötig. Stattdessen kann bei einer hierzu berechtigten belarussischen Reiseagentur eine entsprechende Erlaubnis beantragt werden. Eine Weiterreise in andere belarussische Gebiete ist mit dieser Bescheinigung nicht gestattet. Nähere Informationen, auch zu den berechtigten Reiseagenturen, sind bei der belarussischen Botschaft in Berlin oder unter GrodnoVisaFree.by bzw. Tour.Brest.by erhältlich.

    Besucher der Zweiten Europäischen Spiele 2019 in Minsk können darüber hinaus im Zeitraum vom 10. Juni 2019 bis einschließlich 10. Juli 2019 visumfrei, auch auf dem Landweg, nach Belarus einreisen. Bei Einreise sind ein gültiger Reisepass, ein offizielles Ticket für eine Veranstaltung im Rahmen der Europäischen Spiele, ein Nachweis über Zahlungsmittel in Auslands- oder Nationalwährung in einer Höhe von mindestens zwei Basiswerten pro Aufenthaltstag (derzeit ca. 21 Euro pro Tag) und ein Nachweis einer in Belarus gültigen Reisekrankenversicherung mit der Versicherungssumme von mindestens 10.000,- Euro vorzulegen. Auch für den Transit durch die Russische Föderation soll, abweichend von den regulären Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige in die Russische Föderation (Visumspflicht, siehe hierzu: Reise- und Sicherheitshinweise für die Russische Föderation), für den oben genannten Zeitraum und unter den oben genannten Voraussetzungen eine dortige Ein- und Ausreise für Besucher der Zweiten Europäischen Spiele visumfrei möglich sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der offiziellen Webseite der Europäischen Spiele 2019.

    Registrierung
    Von allen Ausländern und Staatenlosen, die sich länger als fünf Kalendertage in Belarus aufhalten, wird eine Registrierung bei der Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Migrationsangelegenheiten (OGIM) verlangt. Sonn- und belarussische Feiertage werden hierbei nicht mitgezählt. In der Regel wird die Registrierung von dem Hotel, in dem der Reisende untergebracht ist, vorgenommen. Bei Privatunterkunft muss der Reisende die Registrierung innerhalb von fünf Kalendertagen selbst vornehmen. Hierzu werden in der Regel benötigt:
    - Pass
    - Krankenversicherung
    - Antrag der einladenden Organisation mit Stempel und Unterschrift (gilt nicht für Privatbesuche)
    - zwei bei der Ausländerbehörde auszufüllende Formulare
    - Bankbescheinigung über die Einzahlung der zu entrichtenden Gebühren
    Die Registrierung kann üblicherweise innerhalb eines Tages erledigt werden. Montags ist keine Registrierung möglich, da die zuständigen Behörden dann grundsätzlich landesweit geschlossen sind.

    Krankenversicherungspflicht
    Bei Reisen nach Belarus besteht für Ausländer Krankenversicherungspflicht. Eine den belarussischen Vorgaben entsprechende Krankenversicherung ist grundsätzlich bereits bei Beantragung des Visums nachzuweisen. Informationen dazu können auf der Webseite der belarussischen Botschaft in Berlin abgerufen werden. Bei Bedarf kann eine belarussische Pflichtkrankenversicherung grundsätzlich auch bei Einreise an den Grenzübergängen abgeschlossen werden. Es wird empfohlen, eine russischsprachige Übersetzung bzw. eine englischsprachige Police mitzuführen.
    Der Versicherungsbeitrag für eine belarussische Pflichtkrankenversicherung beläuft sich für einen Aufenthalt von ein bis zwei Tagen auf ca. 2,- Euro pro Aufenthaltstag und erhöht sich in der Folge nach einem Staffelungsschema.

    Doppelstaater
    Personen mit belarussischer Staatsangehörigkeit müssen zur Einreise nach und zum Aufenthalt in Belarus im Besitz eines gültigen belarussischen Passes sein. Das gilt auch für Personen, die neben der belarussischen noch (eine) andere Staatsangehörigkeit(en) besitzen (Doppelstaater). Hierzu können insbesondere gehören: Kinder aus gemischt-nationalen Ehen oder Lebensgemeinschaften, auch dann, wenn sie nicht in Belarus geboren wurden; Spätaussiedler, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Aufnahme im Bundesgebiet erworben haben und Personen, die unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit in den deutschen Staatsverband eingebürgert worden sind. Es wird diesem Personenkreis dringend geraten, sich rechtzeitig vor Reisebeginn bei der Botschaft der Republik Belarus in Berlin, dem Generalkonsulat in München oder der belarussischen Passbehörde am Geburts- oder Meldeort genau und verbindlich nach dem möglichen Besitz der belarussischen Staatsangehörigkeit zu erkundigen.
    Auch Personen, bei denen der Besitz der belarussischen Staatsangehörigkeit erst nach Einreise in das Staatsgebiet festgestellt wird, können erfahrungsgemäß erst nach Erhalt eines belarussischen Passes bzw. nach der Entlassung aus der belarussischen Staatsangehörigkeit das Land verlassen.

    Ein- und Ausreise mit Minderjährigen
    Bei Ein- und Ausreise nach bzw. aus Belarus mit Minderjährigen wird in der Regel keine Zustimmungserklärung des anderen Sorgeberechtigten gefordert, wenn Minderjährige gemeinsam mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisen. In übrigen Fällen wird empfohlen, eine notariell beglaubigte und mit Apostille versehene Einverständniserklärung samt beglaubigter Übersetzung ins Russische oder Belarussische des sorgeberechtigten Elternteils bzw. der sorgeberechtigten Elternteile mit sich zu führen, um den Ausreisebehörden schnell und zweifelsfrei deutlich machen zu können, dass die Reise mit dem Einverständnis beider Elternteile erfolgt. Falls die Reise mit einem Elternteil erfolgt und die Namensführung unterschiedlich ist oder das Kind ohne Eltern reist, wird empfohlen, (zusätzlich) eine mit Apostille versehene Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung ins Russische oder Belarussische mitzuführen.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat Ihres Ziellandes.


    Besondere Zollvorschriften


    Devisen in Wert von mehr als 10.000,- US-Dollar müssen deklariert werden. Geringere Beträge können auf Wunsch ebenfalls schriftlich deklariert werden.

    Zollfrei dürfen seit 1. Januar 2019 auf dem Landweg Waren mit einem Zollwert von höchstens 500,- Euro und einem Gesamtgewicht von 25 kg in die Eurasische Wirtschaftsunion (Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Russische Föderation) eingeführt werden. Zusätzlich gilt: Reist man mehr als einmal innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten auf dem Landweg nach Belarus, können lediglich 20 kg Gepäck im Wert von höchstens 300,- Euro zollfrei eingeführt werden. Bei Einreise mit dem Flugzeug dürfen Waren mit einem Zollwert von höchstens 10.000 Euro und mit einem Gesamtgewicht von 50 kg zollfrei in die Eurasische Wirtschaftsunion eingeführt werden.

    Zollfrei erfolgt unter Beachtung der oben genannten Zollwert- bzw. Gewichtsobergrenzen die Einfuhr von drei Litern Alkoholgetränke und Bier pro Person im Alter ab 18 Jahren sowie die Einfuhr von 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak bzw. von oben genannten Tabakerzeugnisse mit einem Gesamtgewicht von 250 Gramm.

    Es können u.a. folgende Gebrauchswaren für den eigenen Bedarf, die nicht veräußert werden dürfen und die wieder ausgeführt werden müssen, grundsätzlich zollfrei eingeführt werden; pro Person:
    Schmuck (eine für die Aufenthaltsdauer angemessene Menge), jeweils eine Foto- oder Videokamera und Zubehör, zwei Mobiltelefone mit Zubehör, ein Notebook, Musikinstrumente, Kinderwägen, Kindersitze, Rollstühle, Zubehör für Sport, Tourismus und Jagd, tragbare Dialysegeräte und ähnliche medizinisch notwendige Geräte mit Zubehör.

    Ein außerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion zugelassenes Fahrzeug kann für die Dauer des Aufenthaltes, jedoch nicht länger als für ein Jahr nach Belarus und in die Wirtschaftsunion ohne Entrichtung von Zollgebühren und Steuern zeitweise eingeführt werden. Es wird dringend darauf hingewiesen, bei Reisen durch die Eurasische Wirtschaftsunion auf die Dauer der durch den Zoll in jedem Einzelfall erteilten Genehmigung zu achten.

    Arzneimittel, die Drogen bzw. psychotrope Substanzen enthalten dürfen nur mit Verschreibung und Übersetzung ins Russische oder Belarussische für den Eigenbedarf und maximal eine Woche (Narkotika) bzw. in einer Menge von bis zu 90 Dosen (psychotrope Substanzen) eingeführt werden, Medizin im Allgemeinen nur in begrenztem Umfang. Nähere Informationen, auch zu nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, sind beim belarussischen Gesundheitsministerium zu finden, ausführliche Informationen zu Zollfreigrenzen und die für den Zoll benötigten Unterlagen erteilt der belarussische Zoll.

    Detaillierte Informationen, auch zu bestehenden zollrechtlichen Ausnahmeregelungen und zu Regelungen Personen betreffend, die zur ständigen Wohnsitznahme einreisen, sind ebenfalls beim belarussischen Zoll zu finden. Die Zollgebühr beträgt grundsätzlich 30% des Zollwertes, jedoch mindestens 4,- Euro pro 1 kg Übergewicht und/oder 30% des Wertüberschusses. Bei Äthylspiritus bis zu fünf Litern beträgt die Zollgebühr 22,- Euro pro Liter, bei Alkoholgetränken und Bier von drei bis zu fünf Litern 10,- Euro pro Liter Überschuss.

    Es wird darauf hingewiesen, dass die belarussischen Zollbehörden selbst bei kleinsten Verstößen gegen die geltenden Vorschriften sehr harte Strafen bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen beantragen, insbesondere im Falle der Einfuhr von Drogen bzw. psychotropischen Substanzen. Hierunter fällt auch beispielsweise das Mitführen von kleinsten Mengen an Cannabisprodukten. Eine Konfiszierung der betreffenden Gegenstände, unabhängig von ihrem Wert, erfolgt bei Verstößen in jedem Fall. Auch Fahrzeuge, Maschinen und hochwertige Konsumgüter können von Beschlagnahmungen betroffen sein. Erforderliche Zolldokumente sollten mit größtmöglicher Sorgfalt ausgefüllt werden.

    Weder das Auswärtige Amt noch die deutsche Botschaft in Minsk können im Fall von Konfiszierungen auf administrative Zollverfahren oder auf gerichtliche Verfahren Einfluss nehmen. Es wird in solchen Fällen dringend geraten, sich sofort anwaltlich vertreten zu lassen. Die deutsche Botschaft in Minsk hält eine Liste dort bekannter Rechtsanwälte bereit.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft und den Behörden Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Rechtsvorschriften und Strafmaß entsprechen häufig nicht den Regelungen in den Staaten der Europäischen Union. Dies gilt insbesondere für Rauschgift- und Sexualdelikte, für die oft mehrjährige Haftstrafen verhängt werden - auch für die Einfuhr geringer Mengen Drogen für den Eigenbedarf. Medikamente unterliegen ebenso besonderen Einfuhrbestimmungen; eine Missachtung kann auch hier eine Haftstrafe nach sich ziehen.

    Alkohol im Straßenverkehr ist strafbar und kann den sofortigen Entzug des Führerscheines für drei Jahre sowie eine hohe Geldstrafe oder eine Einreisesperre nach sich ziehen. Im Wiederholungsfall drohen die Konfiskation des Fahrzeugs und eine strafrechtliche Verfolgung. Während der Durchführung des entsprechenden gerichtlichen Verfahrens kann eine Ausreisesperre verhängt werden.

    Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Rauchen in der Öffentlichkeit ist mit Ausnahme designierter Zonen nicht gestattet. Die in Basiseinheiten berechnete Strafe kann derzeit bis zu 80,- Euro betragen.

    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Für die Einreise gibt es keine Impfvorschriften im internationalen Reiseverkehr.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de)
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR), Pneumokokken, Influenza und Gürtelrose (Herpes Zoster). Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME empfohlen.

    Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
    Landesweit besteht ein Risiko in den Monaten April bis Oktober. Bei absehbarem Risiko werden Zeckenschutz und Impfung empfohlen.
    Infolge des Reaktorunglücks von Tschernobyl wurden Gebiete besonders in den südöstlichen Landesteilen stark radioaktiv belastet. Ein Aufenthalt in dieser Region ist nach Auskunft des Bundesamts für Strahlenschutz inzwischen unbedenklich. Aus Vorsorgegründen sollte jedoch der Genuss von Pilzen, Beeren, Süßwasserfischen und Wild aus diesen Regionen vermieden werden.

    Leitungswasser sollte nicht getrunken werden.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung entspricht oft nicht westeuropäischem Standard. Die medizinische Versorgung außerhalb der großen Städte ist meist unzureichend, die rasche und zuverlässige Versorgung von Verletzten oder schwer Erkrankten (Transport, Erste-Hilfe) nicht immer gewährleistet. Nur wenige Ärzte und Krankenschwestern sprechen mitteleuropäische Fremdsprachen. Eine Reiseapotheke ist insbesondere für Reisen außerhalb von Minsk wichtig. Regelmäßig einzunehmende Medikamente sollten in ausreichender Menge aus Deutschland mitgebracht werden. Siehe dazu auch weitere Informationen im Kapitel „Besondere Zollvorschriften“.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt/ Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
    Länderinfos zu Ihrem Reiseland


    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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