Belize: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 07.08.2017 (Unverändert gültig seit: 07.08.2017) Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität Die Kriminalität ist in den letzten Jahren spürbar gestiegen. Dabei spielen Drogenhandel und –transit eine große Rolle. Auch Touristen können von Gewaltkriminalität, einschließlich bewaffneter Überfälle und Diebstähle, betroffen sein. Besonders in Belize City und nach Einbruch der Dunkelheit ist Vorsicht geboten. Auch in Touristenzentren ist es ratsam, Wertgegenstände im Hotelsafe zu verwahren und keinen Schmuck zu tragen . Im Notfall kann die belizische Touristenpolizei TPU ( +501 227 1440) um Hilfe gebeten werden. Naturkatastrophen In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Juni bis Ende November Hurrikan-Saison. Reisende nach Belize in dieser Zeit müssen mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen rechnen und werden gebeten, die Externer Link, öffnet in neuem FensterHinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Zuständige Auslandsvertretung In Belize gibt es keine berufskonsularische Vertretung. Die für Belize zuständige Vertretung ist die Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft Guatemala, in Notfällen kann aber die Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutsche Honorarkonsulin in Belize City kontaktiert werden. Infrastruktur Belize ist ein Entwicklungsland. Die Fremdenverkehrseinrichtungen sind zum Teil sehr einfach, doch gibt es auch Hotels der Luxusklasse. Sprachen Offizielle Landessprache ist Englisch, obwohl in einigen Gegenden der spanische Einfluss der Nachbarländer deutlich zu spüren ist. Außerdem wird ein Patois gesprochen, das auch für den Ausländer mit guten Englischkenntnissen schwer verständlich ist. Die einheimische Bevölkerung verfügt in der Regel nicht über deutsche Sprachkenntnisse. Geld/Kreditkarten Die meisten Kreditkarten werden in Belize anerkannt. Mit Karten der Gesellschaften Visa, Master Card, Plus und Cirrus kann Geld von Bankautomaten abgehoben werden. Bevorzugtes Zahlungsmittel ist der US-Dollar. Auch Banken nehmen in der Regel keine Euro an. Ausländische Währungen können bei den zugelassenen Wechselstellen (Domestic Commercial Banks, Postmaster General, Accountant General und Belize Global Travel Services) in belizische Währung getauscht werden. Geldtausch bei nicht zugelassenen Stellen ist eine strafbare Handlung unter dem Wechselgesetz und kann eine Verurteilung bis zu $ 10.000 und/oder eine Gefängnisstrafe bis zu 12 Monaten nach sich ziehen. Straßenverkehr In Belize herrscht Rechtsverkehr. Die Hauptverkehrsstraßen sind zweispurig und in einem relativ guten Zustand. Entlegene Gegenden sind nur über ungepflasterte Wege zu erreichen. Das Verhalten von Fußgängern, Fahrradfahrern und herumstreunenden Tieren im Straßenverkehr erfordert besonders umsichtiges und defensives Fahrverhalten. Das Fahren über Land nach Einbruch der Dunkelheit sollte möglichst vermieden werden. An den beiden Hauptstraßen, die Belize City mit Mexiko bzw. Guatemala verbinden, befinden sich Tankstellen in angemessener Entfernung voneinander. Sonst gibt es Tankstellen nur in den größeren Städten. Eine Pannenhilfe gibt es nicht und öffentliche Fernsprecher sind nur dünn gesät. Allerdings ist das Mobilfunknetz inzwischen gut ausgebaut. Es wird davon abgeraten, unterwegs anzuhalten, um anderen Reisenden, die vermeintlich mit einer Panne liegen geblieben sind, Hilfestellung zu leisten. Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate gültig sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Für Minderjährige (unter 18 Jahren), die nur mit einem Elternteil reisen, muss eine notariell bestätigte Genehmigungserklärung des anderen Elternteils mit Übersetzung in die englische Sprache mitgeführt werden. Sollte der mit dem Minderjährigen reisende Elternteil das alleinige elterliche Sorgerecht haben, muss das entsprechende Dokument mit Übersetzung in die englische Sprache mitgeführt werden. Visum Ein Visum zur Einreise nach Belize für einen Besuch bis zu einem Monat ist nicht erforderlich; bei einem darüber hinausgehenden Aufenthalt bis zu sieben Monaten wird jedoch eine Genehmigung benötigt, die vor Ort beim Immigration Office des betreffenden Distrikts für derzeit etwa 50,- USD pro Monat beantragt werden kann. Ein Rück- bzw. Weiterflugticket sowie der Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (75,- USD/Tag) müssen bei der Einreise vorgelegt werden. Ausreisegebühr Die Ausreisegebühr beträgt derzeit 19,- USD für die Ausreise über Land und 37,50 USD für die Ausreise mit einem Flugzeug. Eine Einreisegebühr wird aktuell nicht verlangt. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor. Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Es ist strengstens untersagt, in Belize Waffen und Munition ohne Schein zu besitzen. Zuwiderhandeln wird mit hohen Geldstrafen und, im Wiederholungsfall, mit Gefängnis geahndet. Handel und Besitz von Drogen werden hart bestraft (zunächst Untersuchungshaft bis zur Verhandlung, danach bei Schuldspruch Verurteilung zu einer Geldstrafe und/oder Gefängnisstrafe mit anschließender Abschiebung). Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Aktuelle medizinische Hinweise Zika-Virus In der Region wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist. Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.auswaertiges-amt.de Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie auf dem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt Zika-Virus-Infektion . Impfschutz Für Belize sind keine Impfungen vorgeschrieben. Nur bei Einreise aus Gelbfieberendemiegebieten nach Belize muss eine Gelbfieberimpfung nachgewiesen werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen. Entgegen offiziellen Bestimmungen kann es gelegentlich der Fall sein, dass auch ein Cholera-Impfzertifikat verlangt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Ankunft aus einem Land erfolgt, in dem Cholera vorkommt oder man außerhalb des internationalen Flughafens der Hauptstadt einreist. Malaria Malaria (fast ausschließlich Plasmodium vivax) kommt in ländlichen Gebieten Belizes (aus der Provinz Corozal) vor. Eine Malariaprophylaxe kann bei längerem Besuch ländlicher Gebiete überlegt werden; hier sollte ein erfahrener Tropenmediziner beratend hinzugezogen werden. Während des Aufenthalts in Belize und nach der Rückkehr aus Belize sollte beim Auftreten einer fieberhaften Erkrankung stets an eine Malariainfektion gedacht werden. Chikungunya Aktuell gibt es, ausgehend von der Karibikinsel St. Martin, wie in anderen Gebieten der Region inzwischen auch Fälle von Chikungunya in Belize. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.u.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die unten genannten persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten. Ein Merkblatt zu Chikungunya finden Sie unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin. Dengue-Fieber Dengue wird in vielen Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Dies ist jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s.u.) Leishmaniasis Die kutane und mukokutane Form kommt in vielen Teilen des Landes vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s. u.). Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden) - ganztägig (Dengue und Chikungunya) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen - unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen. HIV / AIDS Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung in Belize ist beschränkt. Ärzte und Krankenhäuser erwarten in der Regel sofortige Bezahlung. Es ist zu empfehlen, eine für Belize gültige Reiseversicherung in Deutschland abzuschließen, die eine Kranken- bzw. eine Rücktransportversicherung beinhaltet. Es kann sinnvoll sein, eine eigene, kleine Reiseapotheke mitzuführen. Lassen Sie sich vor einer Reise nach Belize durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/ einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...