Bolivien: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 16 Oktober 2017.

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    Bolivien: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 16.10.2017
    (Unverändert gültig seit: 16.10.2017)


    Letzte Änderungen:
    Aktuelle Hinweise (Entfall)
    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    In Bolivien kommt es immer wieder regional zu sozialen Unruhen, die schnell eskalieren können. Die Reisemöglichkeiten können dadurch in den betroffenen Gebieten jederzeit zeitlich und räumlich stark eingeschränkt sein.
    Reisende in Bolivien sollten daher die Medienberichte aufmerksam verfolgen, sich bei ihren Reisebüros rückversichern und ihre Reiseplanung entsprechend anpassen. Reisenden wird dringend empfohlen, Protestveranstaltungen und Menschenansammlungen im ganzen Land unbedingt zu meiden.

    Reisen über Land / Straßenverkehr
    Das Land ist verkehrsmäßig wenig erschlossen. Es gibt nur auf Hauptverkehrsrouten asphaltierte Landstraßen. Alle anderen Verbindungswege (Schotterpisten, Geröll- und Feldwege; wenige Brücken) sind während der Regenzeit (Dezember bis März) oft tagelang nicht passierbar. Reisenden wird geraten, sich vor Ort über die aktuelle Situation zu informieren.

    In Bolivien kam es wiederholt zu schweren Busunglücken, bei denen Todesopfer zu beklagen waren. Bei Überlandreisen mit dem Bus wird geraten, nur mit bekannten Busunternehmen zu fahren. Von Nachtfahrten per Bus wird dringend abgeraten.

    Aufgrund der besonderen Gefährdungssituation wird von Überlandfahrten mit Pkw bei Dunkelheit abgeraten. Die Straßen sind in der Regel nicht beleuchtet und vielfach in schlechtem Zustand. Viele Verkehrsteilnehmer, oft auch Busse, fahren ohne Licht oder mit nur unzureichender Beleuchtung.
    Bei der Anmietung von Pkw für Überlandfahrten ist es - auch im Hinblick auf das Vorgehen bei Verkehrsunfällen (siehe besondere strafrechtliche Vorschriften) – ratsam, einen Pkw mit Fahrer anzumieten.
    Dies gilt besonders für Fahrten abseits der Hauptverkehrsstrecken, da sich in abgelegenen Gebieten ohne befestigte Straßen und unzulängliche Beschilderung die Orientierung extrem schwierig gestalten kann. Auch handelsübliche Navigationssysteme und Landkarten bieten häufig keine ausreichende Sicherheit. Ohne ortskundigen Fahrer sind Gefahren (z.B. während der Regenzeit, auf dem Salar de Uyuni u.a.) nur schwer einzuschätzen.

    Es gibt eine gesetzliche Regelung, nach der Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen höhere Benzinpreise als Fahrzeuge mit bolivianischen Kennzeichen zahlen müssen. In der Praxis bedeutet dies, dass viele Tankstellen nicht wissen, wie sie diese Preise abrechnen sollen und sich daher zum Teil weigern, an ausländische Fahrzeuge Benzin zu verkaufen.

    Das Eisenbahnnetz, das nur einen geringen Teil des Landes abdeckt, ist für Reisen über längere Strecken nur bedingt geeignet.

    Kriminalität
    Die Kriminalität in Bolivien hat in den letzten Jahren zugenommen. So gab es vermehrt Vorfälle mit allein reisenden, ausländischen Touristen, die bei der Ankunft am Busbahnhof in La Paz oder am Flughafen in El Alto von falschen Taxifahrern in entlegene Stadtteile gefahren wurden und dort, unter Mithilfe von falschen Polizisten in Uniform mit dem Vorwand, eine Antidrogenkontrolle durchführen zu wollen, ausgeraubt und unter Androhung von Gewalt zur Herausgabe der Kreditkarten und der PIN-Nummer gezwungen wurden (sog. „Expressentführungen“). Es gab Fälle, in denen Personen hierfür sogar einige Tage festgehalten wurden. Ähnliche Fälle wurden auch aus anderen bolivianischen Großstädten berichtet.

    Es kommt immer wieder vor, dass falsche Polizisten, die mit anderen Personen zusammenarbeiten (die sich als südamerikanische Touristen ausgeben), Ausweise kontrollieren wollen oder Touristen angeblich zu Polizeistationen bringen wollen. In diesen Fällen sollte man keineswegs in unbekannte Autos einsteigen und sich möglichst vergewissern, dass es sich um echte Polizeiausweise handelt. Personenkontrollen auf offener Straße/Plätzen kommen im Allgemeinen nicht vor.

    Es wird dringend geraten, nur auf bekannte Funk-Taxi- und Busunternehmen zurückzugreifen und keine Taxis auf der Straße heran zu winken, insbesondere nicht nachts. In aller Regel fordern Restaurants, Hotels, Kneipen usw. auf Wunsch des Gastes ein Funk-Taxi (Radio-Taxi) an. Außerdem sollte man in der Öffentlichkeit keine großen Bargeldsummen bei sich führen, Ausweispapiere und Geld sollten gut verborgen bei sich getragen werden, echter Schmuck, teure Uhren etc. sollten gar nicht getragen werden.

    Es wird auch immer wieder davon berichtet, dass Besuchern von Bars und Diskotheken K.O.-Tropfen verabreicht werden, die eine Ohnmacht und einen Gedächtnisverlust hervorrufen. Diese Zeit wird genutzt, um die betreffende Person auszurauben. Auch Fälle von Vergewaltigungen während der Bewusstlosigkeit der Opfer wurden bekannt.

    Es sollten grundsätzlich nie von Fremden angebotene offene Getränke oder Speisen angenommen werden. Einem deutschen Touristen wurde bei einer Überlandfahrt per Bus mit Drogen getränktes Gebäck angeboten, woraufhin der Tourist zwei Tage lang bewusstlos war und ausgeraubt wurde.

    Drogenkriminalität ist in Bolivien verbreitet. Von Erwerb, Besitz, Konsum, Handel und der Ausfuhr von Drogen und Drogenprodukten aller Art wird dringend abgeraten. In diesem Zusammenhang wird - insbesondere wegen des nicht abschätzbaren Risikos für die Gesundheit - dringend davon abgeraten, an schamanischen Zeremonien (z.B. Ayahuasca-Zeremonie) teilzunehmen, bei denen halluzinogene Pflanzen verwendet werden.

    Naturkatastrophen
    Die Auswirkungen von Erdbeben, die zumeist ihr Epizentrum in Chile oder Peru haben, sind gelegentlich in unterschiedlicher Intensität auch in den verschiedenen Landesteilen Boliviens zu spüren. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.



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    Allgemeine Reiseinformationen


    Flugverkehr
    Der Flugverkehr in Bolivien wird gelegentlich durch kurzfristige Streichung von Flügen und erhebliche Verspätungen beeinträchtigt.

    Ausweispflicht
    In Bolivien besteht Ausweispflicht. Es kann vor allem in Bars und Diskotheken zu Ausweiskontrollen durch die Polizei kommen. Ausländer, die ohne Ausweispapiere angetroffen werden, können bis zur Klärung ihrer Identität festgehalten werden.

    Geld / Kreditkarten
    Neben der bolivianischen Währung Boliviano wird auch der US-Dollar (US-$) in weitem Umfang akzeptiert. Mit einer deutschen EC-Karte kann man bei vielen Bankautomaten Bargeld abheben, sofern die EC-Karte das "Maestro“-Symbol trägt. Die EC-Karte muss aber zuvor von der ausstellenden deutschen Bank für den Einsatz außerhalb Europas freigeschaltet werden. Daneben werden in den größeren Städten auch die allgemein üblichen Kreditkarten akzeptiert. Da der Wechselkurs für den Euro (€) wesentlich ungünstiger ist als der des US-$, empfiehlt es sich, Bargeld in US-$ mitzunehmen (vorzugsweise kleine Stückelungen).

    Telefon
    Die Telefonvorwahl aus Deutschland für Bolivien und La Paz lautet +591 2- Anschlussnummer (7-stellig).
    Es besteht die Möglichkeit, aus Bolivien mit einer kostenlosen Telefon-Nr. ein Gespräch nach Deutschland zu führen. Die Telefongebühren zahlt der Teilnehmer in Deutschland. Die bolivianische Telefonnummer lautet: 800 - 10 - 0049 + Vorwahl mit 0 + Anschlussnummer in Deutschland.

    Touristische Auskünfte finden Sie Externer Link, öffnet in neuem Fensterhier.

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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen bei Einreise noch sechs Monate gültig sein.

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen touristischen Aufenthalt kein Visum. Sie können sich insgesamt 90 Tage pro Kalenderjahr visumfrei in Bolivien aufhalten, wobei mehrfache Ein- und Ausreisen gestattet sind.
    Bei Ankunft an den internationalen Flughäfen in La Paz, Santa Cruz und Cochabamba wird in der Regel ein Einreisestempel mit dem Einreisedatum im Pass eingetragen, jedoch oft kein Gültigkeitsdatum.

    Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass deutsche Touristen zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für 30 Tage erhalten, die dann noch zweimal – für jeweils 30 Tage – bei der Migrationsbehörde kostenlos verlängert werden kann. Touristen, die sich länger als 30 Tage in Bolivien aufhalten und kein Gültigkeitsdatum bei Einreise in den Pass gestempelt bekommen haben, sollten sich daher zwecks Festschreibung der Gültigkeit, bzw. Verlängerung des Aufenthalts bei der Migrationsbehörde (migración) melden, um Schwierigkeiten bei der Ausreise zu vermeiden.
    Bei Einreise auf dem Landweg ist zu beachten, dass die Grenzkontrolle, bei der man einen Einreisestempel im Pass erhält, erforderlich ist, um legal ins Land einzureisen. Bei Einreise im Nachtbus werden die Grenzkontrollen bisweilen durchfahren. Dies führt beim Versuch der Wiederausreise zu Problemen, da die Person dann nicht registriert ist und Strafzahlungen für den illegalen Aufenthalt fällig werden. Im Falle der Einreise ohne Einreisestempel sollte daher umgehend die Migrationsbehörde aufgesucht werden, um den erforderlichen Stempel nachzutragen.

    Für alle anderen Reisezwecke (z.B. Praktikum, Arbeitsaufnahme, Studium etc.) muss vorher bei den bolivianischen Botschaften im Ausland ein entsprechendes Visum („visa de objeto determinado“) beantragt werden.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten alleinreisende Minderjährige oder bei der Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil Vollmachten der gesetzlichen Vertreter bei sich tragen. Diese Vollmacht muss ins Spanische übersetzt und von einer bolivianischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung legalisiert sein.

    Impfungen
    Grundsätzlich kann bei der Einreise von allen Reisenden, die älter als zwölf Monate sind die Vorlage eines Gelbfieber-Impfzertifikats verlangt werden. Rechtslage und Verwaltungspraxis stimmen allerdings nicht immer überein. Empfehlungen zur Impfung siehe Medizinische Hinweise.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

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    Besondere Zollvorschriften


    Es wird ausdrücklich davon abgeraten, Mate de Coca (Coca-Tee) mit nach Deutschland zu nehmen. Obwohl Erwerb, Besitz, Konsum und Ausfuhr nach bolivianischen Bestimmungen legal sind, sieht der deutsche Zoll bei der versuchten Einfuhr von Coca-Tee einen Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz.

    Für die Einfuhr von Medikamenten gelten teilweise von der Europäischen Union abweichende Regelungen. So können auch mitgeführte, dort rezeptfrei erhältliche Medikamente nicht für die Einfuhr zugelassen sein. Bei der Mitnahme von benötigten Medikamenten sollte daher stets ein ärztliches Rezept bzw. eine übersetzte ärztliche Verordnung mitgeführt werden.

    Die Ein- und Ausfuhr von Kraftfahrzeugen ist streng reglementiert. Bei Einfuhr eines privaten Fahrzeugs (z.B. Wohnmobil) wird festgelegt, wie lang dieses im Land verblieben darf. Fristverlängerungen sind – selbst wenn das Fahrzeug wegen eines Schadens zeitweise nicht mehr fahrtüchtig ist – nicht ohne weiteres möglich. Bei der Überschreitung der Frist muss mit der endgültigen Beschlagnahmung des Fahrzeugs gerechnet werden.

    Für die Ein- und Ausfuhr von Devisen (in bar) zwischen 50.000,- und 500.000,- US-$ oder dem entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung ist die vorherige Genehmigung der bolivianischen Zentralbank erforderlich. Weitere Informationen hierzu können auf folgender Webseite nachgelesen werden: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bcb.gob.bo

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebsite des deutschen Zolls oder telefonisch erfragen.

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Es wird eindringlich vor Erwerb, Besitz, Ein- und Ausfuhr von Drogen aller Art gewarnt. Auf bolivianischen Flughäfen gibt es strenge Kontrollen durch die hiesige Drogenpolizei FELCN. Dies gilt insbesondere für den internationalen Flughafen Viru Viru in Santa Cruz de la Sierra, über den der größte Teil der internationalen Flüge abgewickelt wird. Rauschgiftdelikte werden in Bolivien streng geahndet, es drohen langjährige Haftstrafen. Auch die Mitnahme von Päckchen etc. von Dritten mit unbekanntem Inhalt kann drastische Folgen haben und sollte unbedingt unterlassen werden.

    Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden muss der Fahrer – unabhängig von der Schuldfrage – zunächst mit Untersuchungshaft rechnen.

    Alkoholgenuss ist in der Öffentlichkeit verboten.

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    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Aufgrund eines aktuellen Gelbfieberausbruchs hat Bolivien seine Ein- und Ausreisebestimmungen im Hinblick auf Gelbfieberimpfnachweise verschärft.

    Ein Gelbfieberimpfnachweis wird von Reisenden ab dem vollendeten 12. Lebensmonat in folgenden Fällen verlangt:
    - Einreise aus einem Gelbfieber-Endemieland
    - Einreise in Gelbfieber-Endemiegebiete in Bolivien
    - Ausreise in ein Gelbfieber-Endemieland

    Eine Gelbfieberimpfbefreiung ist nur durch eine einschlägige schriftliche ärztliche Stellungnahme möglich.

    Die Impfung wird stets allen Reisenden dringend empfohlen, bevor sie in die ausgewiesenen Gelbfieber-Endemiegebiete Boliviens reisen.
    Hierzu gehören Gebiete unterhalb 2.300 m und damit das gesamte bolivianische Amazonaseinzugsgebiet. Eine rechtzeitige Impfung ist 10 Tage vor Einreise bei allen Reisenden ab dem vollendeten 12. Lebensmonat (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int) vorzunehmen.

    Zika-Virus-Infektion
    In der Region wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung.

    Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.

    Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch: Externer Link, öffnet in neuem FensterSchutzmaßnahmen Mückenstiche

    Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie auf dem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts: Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt Zika-Virus-Infektion.

    Impfschutz
    Es wird empfohlen, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

    Chikungunya
    Aktuell gibt es, im Rahmen der sich in der Region seit Januar 2014 ausbreitenden Chikungunya-Epidemie, inzwischen auch Fälle in Bolivien. Die Chikungunya- Virusinfektion zeigt ähnliche Symptome wie das Dengue-Fieber (s.u.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten. Ein Merkblatt zu Chikungunya finden Sie unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin

    Dengue
    Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Es wird empfohlen, bei Reisen in gefährdete Gebiete (Tiefland) besondere Vorsicht walten zu lassen (Mückenschutzmittel, langärmelige Kleidung etc.).

    Malaria
    Jährlich werden ca. 100.000 Malariafälle gemeldet. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die in Bolivien eher seltene aber gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

    Ein hohes Risiko besteht im Norden an der Grenze zu Brasilien, in den Departements Pando und Beni, insbesondere im Gebiet von Guayaramerin, Riberalta und Puerto Rico sowie in den tieferen Lagen von Tarija, Cochabamba und La Paz. Ein mittleres Risiko besteht in den übrigen ländlichen Gebieten unterhalb von 2500m. Ein geringes oder kein Risiko besteht in den Städten sowie im Oruro-Departement, den Provinzen Ingavi, Los Andes, Omasuyos und Pacajes (La Paz Departement) und im Potosi Departement. Die größeren Städte (Santa Cruz, Sucre, Cochabamba, Tarija) sind Malariafrei.

    Je nach Reiseprofil kann deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

    Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:

    • körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    • ganztägig (Dengue, Chikungunya, Zika) und in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
    • ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.

    HIV / AIDS
    Durch hetero- und homosexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

    Leptospirose
    Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden.

    Höhenkrankheit (Soroche)
    In Lagen über 2.500 Meter mögliche, gelegentlich auch lebensgefährliche Erkrankung durch zu schnellen Aufstieg in die Höhe, die meist allerdings erst nach 24 Stunden oder längerem Aufenthalt in der Höhe in Erscheinung tritt. Warnsymptome können Schlafstörungen, Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen und zunehmende Luftnot sein. Verschwinden die Symptome nicht durch eine Pause bzw. eine Übernachtung, sollte abgestiegen werden unter eine Höhe von 2.000 Metern. Aufgrund der ausgeprägten Höhenlage von La Paz (Flughafen 4.070 m, Innenstadt 3.600 m) kann es nach Ankunft in den ersten Tagen zu Symptomen der Höhenkrankheit kommen. Das gegen die Höhenkrankheit eingesetzte Medikament Diamox ist verschreibungspflichtig. Nicht zu unterschätzen ist die in der Höhe extreme Intensität der Sonneneinstrahlung - besonders der ultravioletten Strahlung, der mit entsprechenden Hautschutzmassnahmen Rechnung zu tragen ist.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung im Lande ist auf dem Land vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Zur Frage einer individuellen Reiseapotheke ist Beratung durch einen Tropenmediziner/Reisemediziner sinnvoll.

    Die Kosten für ärztliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalte sind z.T. erheblich höher als in Deutschland. Sie werden von deutsche Krankenversicherungen oft nicht oder nur teilweise abgedeckt. Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung sind deshalb dringend zu empfehlen. Es ist damit zu rechnen, dass der Patient für die anfallenden Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss.

    Lassen Sie sich vor einer Reise nach Bolivien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org.

    Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der ihnen bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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