Bosnien und Herzegowina: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 7 August 2017.

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    Bosnien und Herzegowina: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 07.08.2017
    (Unverändert gültig seit: 07.08.2017)


    Letzte Änderungen:
    Redaktionelle Änderungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Bei Reisen nach Bosnien und Herzegowina wird wegen fortbestehender Minengefahr empfohlen, die befestigten Straßen nicht zu verlassen.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


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    Allgemeine Reiseinformationen


    Grenzübertritt
    Am 7. April 2017 ist die EU-Verordnung 458/2017 zur Änderung des Schengener Grenzkodex in Kraft getreten, wonach beim Überschreiten der Außengrenzen nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten zu überprüfen ist, sondern jedes Reisedokument systematisch mit einschlägigen Datenbanken abzugleichen ist.
    Diese Kontrollpflicht trifft auch EU-Bürger und andere Personen, die EU-Freizügigkeit genießen. Sie gilt an allen Außengrenzen, d.h. Luft-, See- und Landgrenzen des Schengenraums und wird sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise durchgeführt. Verlängerte Wartezeiten an den kroatisch-bosnischen Grenzübergängen, insbesondere zu den Hauptreisezeiten, an Feiertagen und im Sommer, können nicht ausgeschlossen werden.
    Von der Benutzung von einmal als gestohlen/verloren gemeldeten Reisedokumenten wird dringend abgeraten, siehe Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

    Reisen mit dem Pkw
    Aufgrund ungenügender Straßenmarkierung und des oft schlechten Straßenzustands wird von Nachtfahrten abgeraten. Nicht alle von gängigen Navigationssystemen vorgeschlagenen Routen sind auch tatsächlich befahrbar.

    Fahrzeuge sollten, wegen Diebstahlgefahr, möglichst nur in verschlossenen Garagen oder auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Im geparkten Fahrzeug sollten - auch bei nur kurzfristigen Abwesenheiten - keine Reisedokumente, Wertsachen oder anderes Gepäck zurückgelassen werden, auch nicht im Kofferraum.

    Geld/Kreditkarten
    Die Landeswährung "Konvertible Mark" wird zum festen Kurs von 1,- Euro = 1,95583 KM getauscht. Mit Kreditkarte und PIN kann Bargeld am Automaten gezogen werden. Kreditkarten werden zunehmend in Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert, Barzahlung wird jedoch empfohlen. Für reibungslosen Zahlungsverkehr ist es ratsam, Banknoten kleinerer Stückelung mitzuführen. Die öffentlichen Institutionen (Gas-, Stromwerke, Post, etc.) akzeptieren nur Zahlungen in KM.

    Es gibt tägliche Flugverbindungen von Deutschland nach Sarajewo, teils mit Umsteigen, z.B. in München oder Wien. Regelmäßige Direktflüge gibt es auch von und nach Tuzla.


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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja

    Vorläufiger Personalausweis: Nach Erfahrung des Auswärtigen Amts: Nein

    Kinderreisepass: Ja, nur mit Lichtbild

    Anmerkungen:

    Reisedokumente müssen bei der Ausreise noch über eine Gültigkeit von mindestens 3 Monaten verfügen; bei der Einreise entsprechend länger.
    Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

    Von der Einreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldetem und wieder aufgefundenem Reisedokument wird dringend abgeraten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht auch nach mehreren Monaten oder Jahren keine Garantie, dass diese Information auch an den bosnisch-herzegowinischen Grenzkontrollstellen vorliegt. Dies führt zur Verweigerung der Einreise und Verpflichtung zur sofortigen Rückreise, eine Einflussnahme durch die deutsche Botschaft in Sarajewo ist nicht möglich.

    Das Auswärtige Amt rät, während des Aufenthalts in Bosnien und Herzegowina das Reisedokument ständig bei sich zu führen.
    Beim Versuch, mit nicht gültigen oder akzeptierten Dokumenten zu reisen, drohen hohe Bußgelder.

    Ausländer müssen seit Januar 2017 bei der Einreise über Mittel von mindestens 150,-KM (entspricht ca. 75,-EUR) pro Aufenthaltstag verfügen. Der Nachweis dieser finanziellen Mittel für die Dauer des Aufenthalts kann in bar (in der Landeswährung oder in EUR) oder unbar (Kreditkarten und andere vom bosnisch-herzegowinischen Bankensystem anerkannte Zahlungsmittel) geführt werden.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Alleinreisende Minderjährige benötigen für die Ein- und Ausreise eine schriftliche (Reise-) Genehmigung der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils. Auch bei Reisen mit nur einem Elternteil wird empfohlen, eine Reisegenehmigung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Die Erlaubnis sollte auch in die bosnische, kroatische oder serbische Sprache übersetzt und die Unterschrift der/des Sorgeberechtigten amtlich beglaubigt sein.

    Sonstiges
    Es besteht eine Registrierungspflicht für ausländische Staatsangehörige. Bei Hotelunterkunft erfolgt die polizeiliche Anmeldung üblicherweise durch das Hotel bzw. die Pension. Reisende, die keine Hotelunterkunft gebucht haben, wenden sich – sofern ein Aufenthalt von mehr als 3 Tagen vorgesehen ist – sofort (innerhalb von 12 Stunden) an die nächstgelegene Polizeidienststelle. Für diese eigenständige Registrierung wird eine Gebühr von ca. 10 KM (ca. 5 EUR) erhoben.
    Bei Versäumnis drohen Geldbußen, schlimmstenfalls Abschiebung. Dies gilt nicht für Aufenthalte im Rahmen der Implementierung des Daytoner Friedensabkommen (Diplomaten, EU, UNO, EUFOR, UNHCR etc.).

    Die Einreise von Haustieren ist problemlos. Es müssen der Internationale Impfausweis und eine amtstierärztliche Bescheinigung vorlegt werden.

    Bei Einreisen mit dem Pkw muss die grüne Versicherungskarte vorgelegt werden, die in ganz Bosnien und Herzegowina gültig ist.

    Bei Gelegenheitsfahrten mit Omnibussen benötigt das Unternehmen für die Einreise nach BiH ein Interbus-Fahrtenblatt. Für den grenzüberschreitenden Linienverkehr mit Kraftomnibussen wird eine Genehmigung benötigt. Diese Genehmigungen werden regelmäßig zwischen den zuständigen deutschen und bosnischen Stellen ausgetauscht. Die in Deutschland dafür zuständige Stelle ist das Bundesamt für Güterverkehr in Köln.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

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    Besondere Zollvorschriften


    Devisen können deklariert werden, dies ist aber nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Personen im Besitz einer Waffe werden an der Grenze zurückgewiesen; Ausnahmeregelungen für die Angehörigen von EUFOR sind vorhanden. Für die Einfuhr von Zigaretten und Alkohol gelten dieselben Bestimmungen wie in den Ländern der EU.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Die Promillegrenze liegt bei 0,3.

    Im Straßenverkehr ist besondere Vorsicht geboten. Wird im Falle eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden die Schuld des Fahrers festgestellt, droht - anders als in Deutschland - meist eine Haftstrafe.

    Für bestimmte Gebäude und Einrichtungen besteht ein Fotografierverbot, auf welches durch entsprechende Zeichen hingewiesen wird (u .a. US-Botschaft in Sarajewo). Bei Missachtung droht ein Bußgeld.

    Reisenden und durchreisenden Urlaubern wird eindringlich empfohlen, keine unbekannten Anhalter im eigenen PKW/Caravan/Wohnmobil etc. mitzunehmen. Dies könnte, zum Beispiel bei der Mitnahme von Migranten, beim Grenzübertritt den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.

    Nach in Bosnien und Herzegowina geltendem Recht wird mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bestraft, wer bei unerlaubtem Grenzübertritt behilflich ist oder den Transport bis zur Grenze durchführt.

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    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME (besonders bei Aufenthalt in den ländlichen Gebieten im Norden).

    HIV/ Aids
    ist weltweit, evtl. auch in diesem Land ein Problem und kann dann eine Gefahr für alle sein, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.

    Prophylaxe
    Durch hygienisches Essen und Trinken und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Infektionserkrankungen vermieden werden.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung im Land ist mit EU-Standards noch nicht zu vergleichen und ist oft in vielerlei Hinsicht (technische Ausstattung, hygienische Verhältnisse, fachliche Ausbildung) problematisch. Vor allem außerhalb der großen Städte gibt es wenige Deutsch / Englisch / Französisch sprechende Ärzte oder Therapeuten. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserücktransportversicherung mit Gültigkeit auch für dieses Land werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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