Bosnien und Herzegowina: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 26 Februar 2018.

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    Letzte Änderungen:
    Medizinische Hinweise
    Redaktionelle Änderungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Landminen
    Bei Reisen nach Bosnien und Herzegowina wird wegen fortbestehender Minengefahr empfohlen, die befestigten Straßen nicht zu verlassen.

    Kriminalität
    Die allgemeine Kriminalität ist relativ gering. Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen oder Mietwagen sind jedoch bevorzugtes Ziel von Autodiebstahl und Einbrüchen. Fahrzeuge sollten möglichst nur in verschlossenen Garagen oder auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Im geparkten Fahrzeug sollten - auch bei nur kurzfristigen Abwesenheiten - keine Reisedokumente, Wertsachen oder anderes Gepäck zurückgelassen werden, auch nicht im Kofferraum.

    Naturkatastrophen
    Bosnien und Herzegowina liegt in einer seismisch leicht aktiven Zone, weshalb es zu kleineren Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.
    In den Sommermonaten kommt es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen in den südlicheren Landesteilen zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


    Allgemeine Reiseinformationen


    Grenzübertritt
    Am 7. April 2017 ist die EU-Verordnung 458/2017 zur Änderung des Schengener Grenzkodex in Kraft getreten, wonach beim Überschreiten der Außengrenzen nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten zu überprüfen ist, sondern jedes Reisedokument systematisch mit einschlägigen Datenbanken abzugleichen ist.
    Diese Kontrollpflicht trifft auch EU-Bürger und andere Personen, die EU-Freizügigkeit genießen. Sie gilt an allen Außengrenzen, d.h. Luft-, See- und Landgrenzen des Schengenraums und wird sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise durchgeführt. Verlängerte Wartezeiten an den kroatisch-bosnischen Grenzübergängen, insbesondere zu den Hauptreisezeiten, an Feiertagen und im Sommer, können nicht ausgeschlossen werden.
    Von der Benutzung von einmal als gestohlen/verloren gemeldeten Reisedokumenten wird dringend abgeraten, siehe Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

    Straßenverkehr/Führerschein
    Aufgrund ungenügender Straßenmarkierung und des oft schlechten Straßenzustands wird von Nachtfahrten abgeraten. Nicht alle von gängigen Navigationssystemen vorgeschlagenen Routen sind auch tatsächlich befahrbar.
    Im Fall von Verkehrsunfällen mit Personenschaden können Ausländer ohne Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina bis zum Abschluss des Untersuchungsverfahrens in Untersuchungshaft genommen werden, die Kautionshinterlegung ist nicht immer möglich. Reisenden wird daher zu besonderer Vorsicht im Straßenverkehr und einer defensiven Fahrweise geraten.
    Bei Verkehrskontrollen sind immer zwei Polizisten anwesend, bei Verstößen ist eine sofortige Zahlung gegen Zahlungsbestätigung und Strafverfügung „prekeršajni nalog“ möglich. Bei Nichtzahlung wird der Führerschein vorübergehend eingezogen.

    Die Promillegrenze beträgt 0,3, bei Fahranfängern (bis zu drei Jahren) und Personen unter 21 Jahren 0,0.
    Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
    Die grüne Versicherungskarte ist mitzuführen und muss „BIH“ als Gültigkeitsbereich enthalten.
    Vom 15. November bis 15. April gilt Winterreifenpflicht.

    Geld/Kreditkarten
    Die Landeswährung "Konvertible Mark" wird zum festen Kurs von 1,- Euro = 1,95583 KM getauscht. Mit Kreditkarte kann Bargeld am Automaten gezogen werden. Kreditkarten werden zunehmend in Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert, Barzahlung wird jedoch empfohlen. Für reibungslosen Zahlungsverkehr ist es ratsam, Banknoten kleinerer Stückelung mitzuführen.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.


    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Ja

    Vorläufiger Personalausweis: Nach Erfahrung des Auswärtigen Amts: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen bei der Ausreise noch über eine Gültigkeit von mindestens 3 Monaten verfügen; bei der Einreise entsprechend länger.

    Von der Einreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldetem und wieder aufgefundenem Reisedokument wird dringend abgeraten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht auch nach mehreren Monaten oder Jahren keine Garantie, dass diese Information auch an den bosnisch-herzegowinischen Grenzkontrollstellen vorliegt. Dies führt zur Verweigerung der Einreise und Verpflichtung zur sofortigen Rückreise, eine Einflussnahme durch die deutsche Botschaft in Sarajewo ist nicht möglich.

    Das Auswärtige Amt rät, während des Aufenthalts in Bosnien und Herzegowina das Reisedokument ständig bei sich zu führen.
    Beim Versuch, mit nicht gültigen oder akzeptierten Dokumenten zu reisen, drohen hohe Bußgelder.

    Ausländer müssen seit Januar 2017 bei der Einreise über Mittel von mindestens 150,-KM (entspricht ca. 75,-EUR) pro Aufenthaltstag verfügen. Der Nachweis dieser finanziellen Mittel für die Dauer des Aufenthalts kann in bar (in der Landeswährung oder in EUR) oder unbar (Kreditkarten und andere vom bosnisch-herzegowinischen Bankensystem anerkannte Zahlungsmittel) geführt werden.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Alleinreisende Minderjährige benötigen für die Ein- und Ausreise eine schriftliche (Reise-) Genehmigung der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils. Auch bei Reisen mit nur einem Elternteil wird empfohlen, eine Reisegenehmigung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Die Erlaubnis sollte auch in die bosnische, kroatische oder serbische Sprache übersetzt und die Unterschrift der/des Sorgeberechtigten amtlich beglaubigt sein.

    Sonstiges
    Es besteht eine Registrierungspflicht für ausländische Staatsangehörige. Bei Hotelunterkunft erfolgt die polizeiliche Anmeldung üblicherweise durch das Hotel bzw. die Pension. Reisende, die keine Hotelunterkunft gebucht haben, wenden sich – sofern ein Aufenthalt von mehr als 3 Tagen vorgesehen ist – sofort (innerhalb von 12 Stunden) an die nächstgelegene Polizeidienststelle. Für diese eigenständige Registrierung wird eine Gebühr von ca. 10 KM (ca. 5 EUR) erhoben.
    Bei Versäumnis drohen Geldbußen, schlimmstenfalls Abschiebung. Dies gilt nicht für Aufenthalte im Rahmen der Implementierung des Daytoner Friedensabkommen (Diplomaten, EU, UNO, EUFOR, UNHCR etc.).

    Bei Einreisen mit dem Pkw muss die grüne Versicherungskarte vorgelegt werden, die in ganz Bosnien und Herzegowina gültig ist.

    Bei Gelegenheitsfahrten mit Omnibussen benötigt das Unternehmen für die Einreise nach BiH ein Interbus-Fahrtenblatt. Für den grenzüberschreitenden Linienverkehr mit Kraftomnibussen wird eine Genehmigung benötigt. Diese Genehmigungen werden regelmäßig zwischen den zuständigen deutschen und bosnischen Stellen ausgetauscht. Die in Deutschland dafür zuständige Stelle ist das Bundesamt für Güterverkehr in Köln.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Devisen können deklariert werden, dies ist aber nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Personen im Besitz einer Waffe werden an der Grenze zurückgewiesen; Ausnahmeregelungen für die Angehörigen von EUFOR sind vorhanden. Für die Einfuhr von Zigaretten und Alkohol gelten dieselben Bestimmungen wie in den Ländern der EU.

    Die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren ist in aller Regel problemlos möglich. Es müssen der Internationale Impfausweis und eine amtstierärztliche Bescheinigung vorlegt werden. Informationen zum Reisen mit Tieren sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Im Straßenverkehr ist besondere Vorsicht geboten. Wird im Falle eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden die Schuld des Fahrers festgestellt, droht - anders als in Deutschland - meist eine Haftstrafe, siehe auch Straßenverkehr.

    Für bestimmte Gebäude und Einrichtungen besteht ein Fotografierverbot, auf welches durch entsprechende Zeichen hingewiesen wird (u .a. US-Botschaft in Sarajewo). Bei Missachtung droht ein Bußgeld.

    Reisenden und durchreisenden Urlaubern wird eindringlich empfohlen, keine unbekannten Anhalter im eigenen PKW/Caravan/Wohnmobil etc. mitzunehmen. Dies könnte, zum Beispiel bei der Mitnahme von Migranten, beim Grenzübertritt den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.

    Nach in Bosnien und Herzegowina geltendem Recht wird mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bestraft, wer bei unerlaubtem Grenzübertritt behilflich ist oder den Transport bis zur Grenze durchführt.

    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe www.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggfs. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Masern, Mumps, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza.

    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.

    HIV/AIDS
    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Prophylaxe
    Durch hygienisches Essen und Trinken und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Infektionserkrankungen vermieden werden.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung im Land ist mit EU-Standards noch nicht zu vergleichen und ist oft in vielerlei Hinsicht (technische Ausstattung, hygienische Verhältnisse, fachliche Ausbildung) problematisch. Vor allem außerhalb der großen Städte gibt es wenige Deutsch / Englisch / Französisch sprechende Ärzte oder Therapeuten. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserücktransportversicherung mit Gültigkeit auch für dieses Land werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
    Länderinfos zu Ihrem Reiseland


    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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