Botsuana: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 6 Oktober 2017.

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    Botsuana: Reise- und Sicherheitshinweise


    Stand 06.10.2017
    (Unverändert gültig seit: 06.10.2017)


    Letzte Änderungen:
    Redaktionelle Änderungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Kriminalität
    Die Straßenkriminalität in Gaborone und anderen Städten beschränkt sich im Wesentlichen auf Taschendiebstahl und Kreditkartenraub. Einbrüche und Raubüberfälle auf Fußgänger und Autofahrer kommen gelegentlich vor. Es sollten keine Wertgegenstände oder Dokumente, insbesondere keine von außen sichtbaren Taschen im Auto gelassen werden. Auch fahrende Autos sollten verschlossen werden, um z.B. Taschendiebstahl an roten Ampeln zu verhindern.

    Jagdtourismus
    Seit Anfang 2014 ist die Jagd in staatlichen Reservaten und traditionellen Stammesgebieten streng verboten. Bei Jagdreisen sollte unbedingt sichergestellt werden, dass der jeweilige Veranstalter das Jagen ausschließlich in dafür vorgesehenen, eingezäunten Jagdfarmen anbietet.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


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    Allgemeine Reiseinformationen


    Geld / Kreditkarten
    Bankautomaten sind in fast allen größeren Städten vorhanden. Mit Kreditkarten und Bankkarten (Achtung – nur „Maestro“-System) plus PIN kann an vielen Bankautomaten Bargeld gezogen werden. Die Bargeldmenge ist allerdings häufig auf umgerechnet ca. 100,- bis 500,- € pro Karte/Tag beschränkt. Bei der Nutzung von Bankautomaten sollte ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden, ob der Automat manipuliert worden ist. Zum Monatsende (Zahltag) ist bei Banken und Geldautomaten mit langen Warteschlangen und an einzelnen Automaten mit Bargeldengpässen zu rechnen.
    Kreditkarten (insbesondere VISA und Mastercard) werden in den Städten weitgehend akzeptiert.

    Straßen- / Luftverkehr
    Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten unbedingt vermieden werden. Das Unfallrisiko ist dann extrem hoch (schlecht oder gar nicht beleuchtete Fahrzeuge, Hindernisse wie abgestellte oder liegengebliebene Fahrzeuge, vor allem aber freilaufende Tiere wie Rinder, Esel, Ziegen, Hunde etc. auf den Straßen).
    Flugreisen in den Norden Botsuanas, insbesondere zum Okavango-Delta und dem Chobe-Park, sind ebenso wie Lufttransfers zu den Lodges ohne Schwierigkeiten möglich. Öffentliche Verkehrsmittel (Kleinbusse und Überlandbusse) sollten möglichst nicht genutzt werden. Diese sind meist in einem schlechten technischen Zustand, Qualifizierung und Fahrtzeiten der Fahrer werden in der Regel nicht überwacht. In größeren Städten wie Gaborone, Francistown, Kasane und Maun gibt es zuverlässige Mietwagenfirmen.

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    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit gültigem Visum für Botsuana, s.u.

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und sollten noch mindestens vier freie Seiten haben. Bei Reisen in mehrere Länder der Region sollten möglichst noch mehr Seiten frei sein, da auch diese oft auf die Mindestseitenzahl achten.

    Hinweis für Reisen mit Minderjährigen
    Seit Oktober 2016 muss für Kinder unter 18 Jahren Original oder beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde mitgeführt werden, aus der die Eltern des Kindes hervorgehen. Bei Einreise mit nur einem Elternteil oder anderen Erwachsenen als den Eltern ist eine beglaubigte Vollmacht des anderen Elternteils bzw. des/der Sorgeberechtigten vorzulegen. Sind die aus der Geburtsurkunde hervorgehenden Eltern nicht sorgeberechtigt, muss außerdem der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss oder sonstiger amtlicher Nachweis des Sorgerechts im Original oder beglaubigter Kopie mitgeführt werden (alle Unterlagen ggfs. mit amtlicher Übersetzung ins Englische).
    Weitere Informationen dazu sowie die entsprechenden Vordrucke sind in der Externer Link, öffnet in neuem FensterPressemitteilung des botsuanischen Innenministeriums zu finden.

    Die Externer Link, öffnet in neuem Fenstersüdafrikanischen „Immigration Regulations 2014“ enthalten u.a. neue Regelungen für Reisen von und mit Minderjährigen, die auch Reisende aus und nach Botsuana betreffen (namentlich Transit über Flughafen Johannesburg).
    Nähere Informationen befinden sich in den Externer Link, öffnet in neuem FensterReise- und Sicherheitshinweisen zu Südafrika.

    Besuchersteuer
    Ab dem 1. Juni 2017 erhebt Botsuana eine Besuchersteuer in Höhe von 30,- US-Dollar pro Person von Reisenden mit Wohnsitz außerhalb der SADC-Region (Externer Link, öffnet in neuem Fenster„Southern African Development Community“). Die Steuer ist vor Einreise an den Grenzstationen zu entrichten und kann an Geldautomaten entweder in bar oder per Kreditkarte gezahlt werden. Sie gilt für einen 30-tägigen Aufenthalt mit mehrfachen Einreisen. Bei längerem Aufenthalt muss sie ggfs. erneut gezahlt werden. Nähere Informationen dazu findet man bei Externer Link, öffnet in neuem FensterBotswana Tourism.
    Weitere Fragen können nur die zuständigen botsuanischen Behörden, alternativ die Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft der Republik Botsuana in Berlin verbindlich beantworten.

    Visum
    Eine Einreiseerlaubnis für touristische Zwecke wird bei Einreise gebührenfrei an den Grenzstationen erteilt. Der Aufenthalt ist eingeschränkt auf maximal 90 Tage pro Kalenderjahr.

    Nach aktuellen Informationen der botsuanischen Einwanderungsbehörde setzt abweichend hiervon die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ein gültiges Visum voraus. Man kann sich nicht darauf verlassen, dass in diesem Fall ein Visum an der botsuanischen Grenze erteilt wird. Mit vorläufigem Reisepass sollte daher ein Visum bereits vor der Einreise beantragt werden.

    Für jegliche Art von Arbeitsaufnahme – einschließlich unbezahlter Tätigkeiten wie Freiwilligendienste, Entwicklungshilfe, Praktika u. ä. – ist unbedingt eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung bereits vor der Einreise einzuholen. Touristenvisa werden für diese Aufenthaltszwecke nicht umgeschrieben oder verlängert.
    Verbindliche Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen erteilt die Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft der Republik Botsuana in Berlin.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

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    Besondere Zollvorschriften


    Die Einfuhr von Waffen wird äußerst restriktiv gehandhabt, ist nur für Jagdzwecke erlaubt und bedarf einer gebührenpflichtigen und auf vier Wochen begrenzten Einfuhrerlaubnis. Näheres hierzu kann bei der Botschaft der Republik Botsuana (Kontakt s.o.) oder dem jeweiligen Reiseveranstalter in Erfahrung gebracht werden.

    Der botsuanische Zolldienst Externer Link, öffnet in neuem Fenster(„Botswana Unified Revenue Service“) bietet u. a. Informationen zu Einfuhrverboten, zollfreier Einfuhr und Zöllen an.
    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erteilen die Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft der Republik Botsuana in Berlin oder die Zollbehörden Botsuanas. Nur von diesen Stellen können rechtsverbindliche Auskünfte gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Externer Link, öffnet in neuem FensterWebseite des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.

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    Besondere strafrechtliche Vorschriften



    Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen, darunter z.B. das Parlamentsgebäude, zu fotografieren.

    Das botsuanische Strafrecht stellt homosexuelle Handlungen unter Strafe, auch wenn Anklageerhebungen selten sind. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden in Botsuana zudem gesellschaftlich nicht toleriert. Daher wird sehr zurückhaltendes Verhalten in der Öffentlichkeit dringend empfohlen.

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    Medizinische Hinweise


    Impfschutz
    Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int ) gefordert. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist ein Impfnachweis nicht erforderlich, auch nicht bei Einreise über Südafrika, Sambia oder Zimbabwe. Eine einmalige Impfung gegen Gelbfieber hat im internationalen Reiseverkehr eine lebenslange Gültigkeit.

    Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe auch Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de.

    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis), ggf. gegen Polio, Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken.

    Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Meningokokken-Krankheit (ACWY - Konjugatimpfstoff) und gegen Tollwut (s. u.) empfohlen.

    Malaria
    Ein hohes Risiko besteht im Norden (nördliches Okavango-Delta, Chobe Nationalpark mit Oberzentrum Kasana, Ghanzi, Ngamiland, Tutume Distrikt, Moremi-Wildreservat) in der Regenzeit von November bis Mai. In der Trockenzeit von Juni bis Oktober ist das Risiko dort geringer.
    Von November bis Mai besteht auch ein geringes Malariarisiko in den weiter östlich und südöstlich gelegenen Landesteilen in den Grenzgebieten zu Simbabwe (Regionen Bobirwa und Selebi-Phikwe) einschließlich Francistown und Palapye.
    Die südlichen Landesteile einschließlich Gaborone und Tshane sind malariafrei.

    Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll.
    Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
    · körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
    · in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
    · unter einem Moskitonetz zu schlafen.
    Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

    HIV/AIDS
    Nach vorliegenden Daten von UNAIDS (2015) sind etwa 22% der Erwachsenen zwischen 15 und 49 Jahren HIV-positiv, in städtischen Bereichen und in den bekannten Hochriskogruppen auch mehr. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden.

    Weitere Infektionskrankheiten
    Schistosomiasis (Bilharziose)

    In fast allen Süßwassergewässern Botswanas ist die Bilharziose endemisch (z. B. Limpopo und Molopo River, entlang des Okavango und des Chobeflusses). Das Baden, Tauchen und jeder andere Wassersport in Seen und Flüssen (auch im Sambesi) sollte unbedingt vermieden werden.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung in Botswana ist grundsätzlich besser als in vielen anderen Ländern des Kontinents. Trotzdem ist sie mit südafrikanischen oder europäischen Verhältnissen nicht zu vergleichen. Bedenken Sie immer die Größe des Landes und die spärliche Besiedlung. Daher sind die Wege von einem Unfallort in eine Klinik immer langwierig. Besonders in den Touristenzentren Kasane und Maun ist eine medizinische Versorgung im Krankheitsfall nur sehr eingeschränkt erhältlich. Bitte informieren Sie sich daher vorher über Behandlungsmöglichkeiten vor Ort, wenn Sie mit Vorerkrankungen auf Reise gehen. Ein ausreichender und auch in Botsuana gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Rückholversicherung sind dringend empfohlen. Das in Maun ansässige Rettungsunternehmen Okavango Air Rescue (Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.okavangorescue.com) bietet einen für den Urlaub im nördlichen Botswana zeitlich befristeten Service (kostenpflichtig) an.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, beispielsweise Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de/.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


    Haftungsausschluss



    Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

    Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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