Brasilien: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 20.07.2017 (Unverändert gültig seit: 19.07.2017) Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Landesspezifische Sicherheitshinweise Aktuelle Hinweise Wegen der aktuellen politischen Lage in Brasilien werden weiterhin - auch unangekündigt - Demonstrationen erwartet, bei denen teilweise gewalttätige Ausschreitungen nicht ausgeschlossen werden können. Dies gilt insbesondere für die Hauptstadt Brasilia, São Paulo, Rio de Janeiro sowie daneben für andere Großstädte des Landes. Es wird empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden und sich über die Reise- und Sicherheitshinweise und die Medien informiert zu halten. Vor dem Hintergrund verstärkt auftretender Gewaltakte in den Favelas Rio de Janeiros wird von Besuchen von Favelas dringend abgeraten. Zum Seitenanfang Landesspezifische Sicherheitshinweise Jedes Jahr reisen Tausende deutscher Urlauber und Geschäftsreisender nach Brasilien, die allermeisten davon ohne Zwischenfälle. Um mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten die folgenden Hinweise beachtet werden: Kriminalität Die Gefahr, Opfer eines Raubüberfalls oder eines anderen Gewaltverbrechens zu werden, ist in Brasilien erheblich höher als in Westeuropa. Besonders Großstädte wie Belém, Porto Alegre, Recife, Salvador, Fortaleza, São Luiz, Maceio, Rio de Janeiro und São Paulo weisen hohe Kriminalitätsraten auf. Grundsätzlich ist Vorsicht angebracht, auch in als sicher geltenden Landes- oder Stadtteilen. Besonders stark von Kriminalität und Gewalt betroffen sind Armensiedlungen (Favelas). Von Favela-Besuchen wird daher dringend abgeraten. Diese Gebiete werden teilweise von Kriminellen und Drogenbanden kontrolliert. Bewaffneten Auseinandersetzungen, auch mit der Polizei, fallen häufig auch Unbeteiligte zum Opfer. Eine Häufung krimineller Zwischenfälle ist vor allem in weniger belebten Straßen der Innenstädte, an Stränden sowie auf Zubringerautobahnen zu den Flughäfen zu verzeichnen. In größeren Flughäfen können Taxis auch schon im Flughafengebäude gebucht und bezahlt werden, was mit höherer Sicherheit verbunden ist. Bei der Reise sollten Ausweispapiere nicht im Gepäck aufbewahrt sondern am Körper getragen werden. Am Zielort ist es empfehlenswert, Originale der Ausweispapiere im Safe des Hotels zu lassen und nur Kopien und eine Broschüre/Visitenkarte des Hotels mit sich zu führen. Laptops sollten unauffällig, z.B. in einer verschließbaren Reisetasche, verstaut oder auch in den Safe gelegt werden. Es wird empfohlen, beim Straßenbummel auf auffällige Kleidung, Uhren und (Mode-) Schmuck zu verzichten und Geld und Wertsachen (Kameras, Uhren, Smartphones etc.) nur im erforderlichen Umfang mitzunehmen und verdeckt zu tragen. Bei Überfällen sollte kein Widerstand geleistet werden. Die oft unter Drogeneinfluss stehenden Täter sind in aller Regel bewaffnet und schrecken vor Gewaltanwendung auch aus nichtigem Anlass nicht zurück. Es ist ratsam, stets einen geringeren Geldbetrag zur widerstandslosen Herausgabe mitzuführen. Auf Straftaten im Umfeld der Prostitution (Diebstähle, Raub, Überfälle etc.) wird besonders hingewiesen. Berüchtigt ist die Verabreichung von Getränken mit Schlaf- bzw. willensverändernden Mitteln. Es wird dringend empfohlen, vor allem in Bars und anderen Lokalitäten Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen. Von der Mitnahme von Prostituierten oder flüchtigen Bekannten in das eigene Hotelzimmer wird ausdrücklich abgeraten. Zur Verringerung des Risikos, Opfer eines – nicht selten auch vorgetäuschten - Verkehrsunfalls oder Fahrzeugraubs zu werden, sollte von Überlandfahrten in der Nacht abgesehen werden. Insistieren Sie nicht auf Ihr Vorfahrtsrecht. Im Stadtverkehr sollten die Fenster des Fahrzeugs geschlossen, die Türen verriegelt und Wertgegenstände außer Sichtweite verstaut werden. An Ampeln und im stockenden Verkehr wird zur besonderen Vorsicht geraten. Bei drei- oder mehrspurigen Straßen empfiehlt es sich, die mittlere Spur zu nutzen. Zur Hauptverkehrszeit kommt es in überfüllten Bussen und Zügen häufiger zu Taschendiebstählen. Insbesondere nachts sind Taxis öffentlichen Verkehrsmitteln vorzuziehen. Reisenden wird empfohlen, stets ein Ausweisdokument (in Kopie) mit sich zu führen und den Anweisungen der Sicherheitsbehörden zu folgen. Demonstrationen In Brasilien finden - zumeist in den großen Städten - immer wieder unerwartet Demonstrationen statt, die in der Vergangenheit vereinzelt zu Ausschreitungen geführt haben. Es wird empfohlen, sich von Demonstrationen und Menschenansammlungen fernzuhalten und sich besonders umsichtig zu verhalten. Die Medienberichterstattung sollte aufmerksam verfolgt werden. Hinweise für Rio de Janeiro In ganz Rio de Janeiro, auch in den beliebten Stadtvierteln Copacabana, Ipanema, Leblon, Botafogo, Santa Teresa und im Ausgehviertel Lapa ereignen sich immer wieder Diebstähle und Überfälle, auch tagsüber. Die Täter, die teilweise in Gruppen agieren, haben es insbesondere auf Mobiltelefone, Schmuck, Scheckkarten und Bargeld abgesehen. Nach Einbruch der Dunkelheit ist vermehrte Wachsamkeit geboten. Das Zentrum (Centro) Rios ist nach Geschäftsschluss am Samstag und Sonntag sowie an Feiertagen unbelebt und nicht sicher. Die oft menschenleeren Straßen der Innenstadt sollten daher am Wochenende, feiertags und nachts gemieden werden. Von nächtlichen Strandspaziergängen wird dringend abgeraten. Vor dem Hintergrund immer wieder aufflammender Schusswechsel, bei denen oft auch Unbeteiligte zu Schaden kommen, wird von einem Besuch aller Favelas von Rio de Janeiro, auch derjenigen im Bereich der Südzone und des Zentrums, dringend abgeraten. Wanderungen in den Naturparks in und außerhalb der Stadt sollten nach Möglichkeit nur in Gruppen und auf markierten und belebten Wegen unternommen werden. Hinweise für São Paulo In São Paulo ist das historische Stadtzentrum um die Praça da Sé (vor der Kathedrale) unter der Woche nachts sowie nach Geschäftsschluss am Wochenende unbelebt und nicht sicher; gleiches gilt für die Gegend um die belebte Metro-Station „Estaçao da Luz“, die man zu den genannten Zeiten meiden sollte. Im Stadtzentrum gibt es viele Obdachlose, die zum Teil drogensüchtig sind und Passanten zuweilen belästigen. Auch bewaffnete Überfälle und Blitzentführungen in bevorzugten, besseren Wohngegenden haben zugenommen und führen nicht selten zu Schusswechseln mit privaten Sicherheitskräften oder Polizisten (häufig auch in Zivil), auch tagsüber, so dass erhöhte Aufmerksamkeit im gesamten Stadtgebiet angezeigt ist. Hinweise für Recife und den Nordosten Auf Grund der in den letzten Jahren häufiger auftretenden gezielten Überfälle auf Busse wird empfohlen, im Stadtgebiet von Recife die öffentlichen Verkehrsmittel zu meiden und grundsätzlich Taxis oder Uber zu benutzen. Bewaffnete Überfälle auf Überlandbusse sind auch keine Seltenheit im Nordosten und daher ist besondere Vorsicht geboten. Nachtfahrten in Überlandbussen sollten vermieden werden. Hilfe im Notfall Reisende, die trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch Opfer einer Straftat oder anderweitig in Not geraten sind, erhalten von den Externer Link, öffnet in neuem Fensterdeutschen Auslandsvertretungen in Brasilien Hilfe. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Sprache Eine Verständigung in deutscher Sprache ist in der Regel nicht möglich. Auch englische Sprachkenntnisse sind außerhalb der großen Hotels und Touristenschwerpunkte wenig verbreitet. Spanisch wird im Süden Brasiliens teilweise verstanden. Auch nur rudimentäre Portugiesisch-Kenntnisse werden dankbar angenommen und sind in jedem Falle hilfreich. Flugverkehr Aus Deutschland kommend, muss Fluggepäck am brasilianischen Eingangsflughafen (Rio de Janeiro, São Paulo, Salvador, Recife, Brasilia etc.) entgegengenommen und für eine evtl. Weiterreise zum Reiseziel erneut aufgegeben werden. Eine Durchbeförderung erfolgt nicht, auch wenn dies bei der Gepäckaufgabe in Deutschland häufig behauptet wird. Führerscheine, Alkohol im Straßenverkehr Für das Führen von Fahrzeugen in Brasilien bei touristischen Aufenthalten genügt grundsätzlich ein deutscher Führerschein sowie ein zusätzlicher Identitätsnachweis (Reisepass). Zur Vermeidung von Missverständnissen und Verständigungsproblemen wird jedoch empfohlen, neben dem nationalen deutschen Führerschein einen internationalen deutschen Führerschein oder eine beglaubigte portugiesische Übersetzung des deutschen nationalen Führerscheins, mit zu führen. Lediglich für die alten grauen Führerscheine ist das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung zwingend vorgeschrieben. Für die Führerscheine der Klassen C, D und E ist zu beachten, dass in Brasilien ein Mindestalter des Führerscheininhabers von 21 Jahren verlangt wird. Für Fahrzeugführer gilt absolutes Alkoholverbot. Verstöße werden rigoros verfolgt und mit hohen Strafen geahndet. Geld und Kreditkarten Die gängigen internationalen Kreditkarten werden landesweit akzeptiert. Bargeldabhebungen mit deutschen Kreditkarten oder mit EC-Maestro Karten sind zwar an entsprechend gekennzeichneten Automaten (u. a. Citibank, Banco24Horas, Banco do Brasil, Bradesco) grundsätzlich weiterhin möglich. Viele Reisende berichten jedoch von Schwierigkeiten. Daher wird empfohlen sich vor Abreise bei der Bank zu erkundigen, ob Bargeldabhebungen in Brasilien zugelassen sind, und sich nicht ausschließlich auf eine Versorgung mit brasilianischen Reais an Geldautomaten zu verlassen. Üblich sind Begrenzungen des täglich aus Bargeldautomaten ziehbaren Geldbetrages auf zwischen 500,- und 2.000,- Reais (je nach Bank und Region Brasiliens). Alternative Möglichkeiten der Geldversorgung wie z. B. American Express Reisechecks, Devisen usw. sollten in Betracht gezogen werden. Es wird empfohlen, sich auf der Internetseite von American Express zu informieren, bei welchen brasilianischen Banken, Reiseschecks eingelöst werden können: Externer Link, öffnet in neuem Fensteramericanexpress.com . V-Pay-Karten werden im außereuropäischen Ausland nicht akzeptiert. Bei fehlgeschlagenen Barabhebungen an Bankautomaten ist unbedingt der ausgegebene Bankbeleg aufzubewahren, da manchmal trotzdem eine Belastung des deutschen Kontos erfolgt. Bei Barabhebungen an Geldautomaten wird zur besonderen Vorsicht geraten. Insbesondere ist auf Vorrichtungen zu achten, mit denen die Karten kopiert oder das Eintippen der Geheimzahlen aufgezeichnet werden könnte. Zur Minimierung des Überfall- und Kartenbetrugsrisikos empfiehlt es sich, Bargeld tagsüber und werktags in einer Bankfiliale abzuheben - möglichst innerhalb der üblichen Vorräume, nicht auf der offenen Straße. Telefonieren/Mobiltelefone In Brasilien ist bei Ferngesprächen grundsätzlich ein Provider vorzuwählen: innerhalb Brasiliens Provider (z. B. 014 od. 015) + bras. Vorwahl + Tel.; bei Auslandsgesprächen z. B. nach DEU analog: Provider (z. B. 0014 od. 0015)+ 49 + dt. Vorwahl + Tel). In Brasilien sind die Mobilfunknetze regional organisiert. Um ein brasilianisches Mobiltelefon anzurufen, muss deshalb auch die jeweilige regionale Vorwahl mit gewählt werden. Schwimmen Starke Strömungen und gefährliche Fische sind die Hauptursachen für Badeunfälle. Reisende sollten daher entsprechende Warnungen (rote Flagge = Baden verboten) beachten oder Rat von Ortkundigen einholen. Orientierung Um einen möglichst sorglosen Aufenthalt in Brasilien zu verbringen, ist es angebracht, sich frühzeitig mit Land und Leuten vertraut zu machen. Auf den folgenden offiziellen brasilianischen Webseiten finden Sie wertvolle Informationen: Rio de Janeiro (Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://visit.rio/) São Paulo (Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.spturis.com/v7/index.php) Brasilien (Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.visitbrasil.com/) Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen bei Einreise mindestens sechs Monate gültig sein. Bitte beachten Sie die zusätzlichen Informationen zu den Einreisebestimmungen für Minderjährige. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Alle Reisenden müssen eine Ein- und Ausreisekarte ausfüllen, die normalerweise kurz vor Ankunft in Brasilien an Bord der Flugzeuge, Schiffe oder Busse ausgeteilt wird. Sie kann auch schon vorher von der Seite der Externer Link, öffnet in neuem Fensterbrasilianischen Bundespolizei heruntergeladen werden. Die ausgefüllte und abgestempelte Einreisekarte muss bei der Ausreise wieder vorgelegt werden. Visum Seit Inkrafttreten des Abkommens zwischen der EU und Brasilien am 01.10.2012 dürfen deutsche Staatsangehörige für touristische oder geschäftliche Zwecke nach Brasilien visafrei ein- oder durch Brasilien durchreisen und sich höchstens 90 Tage während eines Sechs-Monats-Zeitraums dort aufhalten. Hierunter fallen - touristische Aktivitäten, - Verwandtenbesuche, - Erforschung kommerzieller Möglichkeiten, Teilnahme an Sitzungen, Vertragsunterzeichnungen sowie finanzielle, managementbezogene und administrative Tätigkeiten, - Teilnahme an Konferenzen und Seminaren, vorausgesetzt, dass diese Tätigkeiten nicht aus brasilianischen Quelle entlohnt werden (außer der unmittelbaren Übernahme der Aufenthaltskosten oder der Zahlung eines Tagesgeldes), - Beteiligung an Sport- und Künstlerwettbewerben, vorausgesetzt, dass die Teilnehmer nicht aus brasilianischen Quellen entlohnt werden, auch wenn bei dem Wettbewerb Preise, einschließlich Preisgelder, zu gewinnen sind. Bei einem von vornherein beabsichtigten Aufenthalt von über 90 Tagen ist unbedingt vor Ausreise ein Visum bei der für den Wohnort zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Deutschland zu beantragen. Ebenso sollten sich diejenigen die beabsichtigen, entlohnte Tätigkeiten auszuüben, einer Beschäftigung nachzugehen, in der Forschung tätig zu sein, ein Praktikum oder Studien zu absolvieren, Sozialarbeit zu verrichten, technische Hilfe zu leisten oder missionarisch, religiös oder künstlerisch tätig zu sein, grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Erfahrung bringen, ob für die geplante Reise ein Visum benötigt wird bzw. dort ein Visum beantragen. Die nachträgliche Erteilung eines Visums in Brasilien ist nicht möglich. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Minderjährige, die nicht von beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, bedürfen einer entsprechenden Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern oder Erziehungsberechtigten. Die elterliche Einverständniserklärung muss zur Beglaubigung entweder vor einem brasilianischen Konsularbeamten an einer brasilianischen Auslandsvertretung oder bei einem brasilianischen Notariat (Cartório) abgegebenen werden. Zum Thema „Reisegenehmigung für Minderjährige“ werden auf der Homepage der Externer Link, öffnet in neuem FensterBrasilianischen Botschaft Berlin ausführliche Hinweise zur Verfügung gestellt. Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig vor Einreise des Kindes in Brasilien bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung zu informieren und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Auch wenn Pflicht zur Vorlage einer Reisegenehmigung nach Auskunft der brasilianischen Botschaft in Berlin auf nicht-brasilianische Minderjährige grundsätzlich nicht zutrifft, ist es dennoch empfehlenswert, dem ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil ins Ausland reisenden Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Externer Link, öffnet in neuem FensterEinverständniserklärung sowie eine Kopie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben. Doppelstaater Reisende, die neben der deutschen auch die brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen mit dem brasilianischen Reisepass nach Brasilien ein- und ausreisen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Einbürgerung und Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit der spätere Wiedererwerb der brasilianischen Staatsangehörigkeit (z. B. durch Beantragung eines brasilianischen Reisepasses oder Personalausweises) ohne vorherige schriftliche Genehmigung der zuständigen deutschen Behörde automatisch den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge hat. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Gegenstände für den persönlichen Bedarf des Einreisenden, die für die Fahrt oder den Aufenthalt vorgesehen sind, können zollfrei eingeführt werden. Ein striktes Einfuhrverbot besteht für Drogen, frische Nahrungsmittel und für exportierte brasilianische Alkoholika. Devisen dürfen unbegrenzt eingeführt werden. Allerdings müssen Beträge, die den Gegenwert von R$ 10.000,- übersteigen, unabhängig von Währung und Form (bar, Schecks,… ) bei der Einreise deklariert werden. Verschreibungspflichtige Medikamente ebenso wie bestimmte Nahrungsergänzungsmittel können unter Vorlage des Arztrezeptes, des Namens des Patienten und Medikaments/Ergänzungsmittels eindeutig erkennen lässt, eingeführt werden. Detaillierte Einfuhrbestimmungen sind unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterreceita.fazenda.gov.br (auf Portugiesisch) zu finden. Obwohl für Haustiere bei der Einfuhr nach Brasilien eine Quarantänefrist nicht besteht, dürfen Pflanzen und Tiere nur unter bestimmten restriktiven Voraussetzungen nach Brasilien gebracht werden. Die Einfuhr lebender Vögel nach Brasilien ist untersagt. Nähere Informationen dazu sowie eventuell notwendige Formulare sind auf der Website der Externer Link, öffnet in neuem Fensterbrasilianischen Botschaft in Berlin zu finden. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren sind bei der Botschaft Ihres Ziellandes erhältlich. Nur dort kann eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de eingesehen oder telefonisch erfragt werden. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Drogen Vor Drogenkonsum und Drogenhandel wird nachdrücklich abgeraten. Drogendelikte, auch die Beförderung von Drogen über die Landesgrenzen werden in Brasilien streng geahndet. Es drohen hohe Strafen, auch für Drogenkuriere, und auch dann, wenn Reisegepäck, Pakete, Geschenke, Warenproben o.ä. für Dritte transportiert werden soll. Seien Sie misstrauisch, insbesondere dann, wenn Ihnen die Reise finanziert werden soll. Haftstrafen müssen regelmäßig - oft unter schwer erträglichen Bedingungen - in Brasilien verbüßt werden. Sexualstraftaten Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird in Brasilien mit Freiheitsstrafe zwischen vier und zehn Jahren geahndet. Die Täter müssen regelmäßig mit Inhaftierung und Bloßstellung in der Presse rechnen. Darüber hinaus werden solche Taten, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt. Auch einvernehmliche sexuelle Handlungen mit unter 18-Jährigen sind nach brasilianischem Recht strafbar. In der Vergangenheit führte bereits das Fotografieren von Kindern und Jugendlichen in Badebekleidung am Strand zum Einschreiten der brasilianischen Behörden. Zu besonderer Zurückhaltung in diesem Bereich wird deshalb dringend geraten. Baden „oben ohne“/Wechseln der Kleidung in der Öffentlichkeit Baden „oben ohne" gilt in Brasilien als Erregung öffentlichen Ärgernisses; ebenso das Wechseln der Kleidung in der Öffentlichkeit, z. B. am Strand. Beides kann zur Festnahme bzw. einem Gerichtsverfahren führen. Zum Kleidungswechsel sollten daher stets Umkleidekabinen oder andere geeignete Räumlichkeiten aufgesucht werden. Tier- und Pflanzenschutz Brasilien verfügt über strenge Strafvorschriften zum Schutz von Flora und Fauna. Verstöße werden von den brasilianischen Behörden konsequent verfolgt und auch mit Haftstrafen geahndet. Besonders streng werden Versuche verfolgt, frei lebende und geschützte Pflanzen und Tiere aus Brasilien zu exportieren. Das gilt für nahezu alle Zierfischarten aus dem Amazonasbecken, für Pflanzensetzlinge und –samen sowie für Insekten und Spinnen (Vogelspinne!). Bereits der Transport geschützter Tiere oder Pflanzen von einem bras. Bundesstaat in einen anderen ist – sofern keine ausdrückliche staatliche Genehmigung vorliegt – strafbar. Angesichts des umfangreichen und damit zwangsläufig unübersichtlichen Katalogs von in Brasilien geschützten Tieren und Pflanzen wird Reisenden geraten, keine Tiere oder Pflanzen/Pflanzensamen zu kaufen, zu sammeln oder auszuführen. Unabhängig davon ist auch die Einfuhr von Pflanzen und Tieren nach Deutschland, die nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt sind, unzulässig bzw. nur mit einer entsprechenden Einfuhrgenehmigung erlaubt. Nähere Informationen zur Einfuhr finden sich auf der Internetseite Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bfn.de. Besuch von Indianerschutzgebieten Für Reisen in Indianerschutzgebiete werden vorher bei der FUNAI (Nationale Indianerstiftung) einzuholende Genehmigungen benötigt. Wer ohne eine solche Autorisierung in einem Schutzgebiet angetroffen wird, muss mit Beschlagnahmung seiner Ausrüstung und empfindlichen Strafen rechnen. Weiterführende Hinweise zu Lebens-, Arbeits- und Reisebedingungen in Brasilien sind auch auf der Website der Externer Link, öffnet in neuem Fensterbrasilianischen Botschaft in Berlin zu finden. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Aktuelle medizinische Hinweise Gelbfieber Seit Anfang 2017 werden lokale Gelbfieberausbrüche in Brasilien auch in Zonen beobachtet, die bisher nicht betroffen waren. Dazu gehören hauptsächlich Gebiete in Minas Gerais, Espírito Santo, Bahia, den Bundesstaaten São Paulo und Rio de Janeiro, Rio Grande de Norte und in Tocantins. Parallel dazu werden Gelbfieber-Ausbrüche bei Affen (Epizoonosen) in diesen Bundestaaten registriert. Bekämpfungsmaßnahmen sind angelaufen, es wird aber weiter von einer Zunahme der Fälle berichtet, schwerpunktmäßig in Minas Gerais. Bisher wurden alle Infektionen im sog. sylvatischen Zyklus akquiriert, d.h. bei Aufenthalt in Waldregionen, ohne dass sich bisher ein urbaner Zyklus (Stadtgelbfieber) etabliert hat. Die WHO hat die Impfempfehlungen für den Süden Bahias, Espírito Santo und für den Norden des Bundesstaat Rio de Janeiro in den an die Nachbarbundesstaaten Minas Gerais und Espírito Santo angrenzenden Gebiete erweitert. Für die reisemedizinische Beratung wird empfohlen, bei der Impfindikation den genauen Reiseverlauf der Patienten, die aktuellen epidemiologischen Daten und auch mögliche Weiterreisen zu beachten. Es ist zu beobachten, dass die Länder in der Region Süd- und Mittelamerika verstärkte Kontrollen durchführen. Eine Impfung ist medizinisch nicht erforderlich, wenn lediglich die Städte Rio de Janeiro, São Paulo, Salvador, Recife, Vitória und Fortaleza besucht werden. Zika-Virus-Infektion In der Region wird seit 2015 eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist. Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch: Externer Link, öffnet in neuem FensterSchutzmaßnahmen Mückenstiche Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie auf dem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts Externer Link, öffnet in neuem FensterMerkblatt Zika-Virus-Infektion Impfschutz Brasilien verlangt bei der Einreise aus Europa keinen Nachweis einer Gelbfieberimpfung. Weite Teile Brasiliens sind aber Gelbfieberendemiegebiet, sodass bei anschließender Weiterreise in bestimmte Drittländer (s. Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int) der Nachweis eines Impfschutzes verlangt wird. Die Impfung wird allen Reisenden dringend empfohlen, bevor sie in Brasilien in ein Gebiet reisen, in dem Gelbfieber vorkommt. Hierzu gehören: Acre, Amapá, Amazonas, Distrito Federal (einschließlich der Hauptstadt Brasilia), Goiás, Maranhão, Mato Grosso, Mato Grosso do Sul, Minas Gerais, Pará, Rondônia, Roraima, Espírito Santo und Tocantins. Für bestimmte Gebiete in folgenden Staaten: Paraná, Piauí, Rio Grande do Sul, Santa Catarina, in den Bundesstaaten São Paulo und Rio de Janeiro sowie in Bahia. Die Impfung wird für den Besuch der Iguaçu-Wasserfälle empfohlen. Eine Liste der aktuellen Gelbfieber-Endemiegebiete ist auch unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int zu finden. Bei einer Erstimpfung vor dem 2. Lebensjahr sollte nach 10 Jahren eine einmalige Auffrischimpfung erfolgen. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen. Denguefieber Dengue wird in weiten Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. 2016 ist ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen beobachtet worden. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen, inkl. möglicher Todesfolge, auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Chikungunya Das Chikungunya-Fieber wird inzwischen auch landesweit von Mücken der Gattung Aedes übertragen, insbesondere in den Bundesstaaten Alagoas, Amapa, Amazonas, Bahia, Mato Grosso do Sul, Minas Gerais, Roraima sowie derzeit besonders schwerwiegend in Rio de Janeiro. Chikungunya-Fieber kennzeichnet sich durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltende Gelenkschmerzen. Die klinischen Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragende Erkrankungen (Arbovirosen) unterschieden werden. Todesfälle sind sehr selten. Den u.g. Hinweis zur Expositionsprophylaxe gilt es zu beachten. Eine Chemoprophylaxe oder Impfung existiert für keine dieser Virusinfektionen. Ein Merkblatt zu Chikungunya finden Sie unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.diplo.de/reisemedizin. Malaria Die Übertragung erfolgt durch den Stich abend- und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die Malaria tropica nicht selten tödlich. Die Malaria-Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Ganzjährig besteht ein hohes Risiko in den Provinzen Acre, Rondônia und Roraima bzw. ein geringes Risiko in Amapà, Amazonas, Maranhao (W), Mato Grosso (N), Parà (außer Belèm City), Tocantins (W) und den Außenbezirken der Städte Pôrto Velho, Boa Vista, Macapà Manaus, Santarém, Maraba, Rio Branco und Cruzeiro do Sul. Als malariafrei gelten die Ostküste inkl. Fortaleza, Recife, Igauçu und die meisten Stadtzentren. Je nach Reiseprofil kann im Einzelfall die Mitnahme einer Notfallmedikation sinnvoll sein, deren Auswahl unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte. Aufgrund der o.g. Infektionsrisiken durch Mückenstiche wird allen Reisenden, insbesondere Schwangeren, empfohlen, sich konsequent vor Mückenstichen zu schützen. Dazu gehört: körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden, feste Socken), tagsüber (Viruserkrankungen) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, immer unter einem möglichst imprägnierten Moskitonetz zu schlafen. Rocky Mountain Spotted Fever Seit Dezember sind vereinzelte Fälle dieser saisonal durch Zecken übertragenen bakteriellen Infektionskrankheit im Bundesstaat Sao Paulo aufgetreten. In der Regel kommt es zu Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Hautausschlägen. In ungünstigen Fällen kann es beim Befall von Lunge, Nieren und dem Gastrointestinaltrakt zu lebensgefährlichen Komplikationen / Blutungen kommen. Bei Aktivitäten im Freien sollte unbedingt auf Schutz vor Zecken (adäquate Kleidung, Repellentien) geachtet werden. Durchfallerkrankungen Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Dies ist besonders wichtig in ländlichen Gebieten und im Norden und Nordosten des Landes. HIV/AIDS Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Medizinische Versorgung Das medizinische Versorgungsangebot ist zumindest in den großen Städten im privaten Sektor überwiegend auf westeuropäischem Standard. Der öffentliche Sektor ist hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z. T. hygienischer Ressourcen insbesondere in ländlichen Regionen nicht selten defizitär strukturiert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass regelhaft vor der Aufnahme und Behandlung in Privatkliniken unabhängig einer bestehenden Auslandskrankenversicherung eine Vorauszahlung in bar oder per Kreditkarte zu leisten ist, sonst wird u.U. gar nicht erst mit der Diagnostik oder Behandlung angefangen. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen, ebenso wie vor einer Reise nach Brasilien eine individuelle Beratung durch Tropen- bzw. Reisemediziner (zu Beratungsstellen siehe auch Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org). Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der ihnen bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung. Die Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die den Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegen. Die Hinweise und insbesondere die Benennung der Ärzte sind dabei unverbindlich und ohne Gewähr. Der Patient hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem von ihm selbst erteilten Behandlungsauftrag aufzukommen. Aktuelle Informationen für Reisende sind auch über folgenden Link des brasilianischen Gesundheitsministeriums im Internet abrufbar, in portugiesischer, spanischer oder englischer Sprache: Externer Link, öffnet in neuem Fensterportalsaude.saude.gov.br/viajante Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...