Brunei Darussalam: Reise- und Sicherheitshinweise Stand 01.09.2017 (Unverändert gültig seit: 01.09.2017) Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise Letzte Änderungen: Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Redaktionelle Änderungen Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität Die Kriminalitätsrate in Brunei Darussalam ist niedrig. Reisende sollten die übliche Vorsicht gegen Kleinkriminalität walten lassen. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Zum Seitenanfang Allgemeine Reiseinformationen Verhalten in der Öffentlichkeit Das Sultanat Brunei Darussalam ist eine islamisch-malaiische Monarchie, seine Gesetze entsprechen einer zunehmend konservativen islamischen Wertevorstellung. Es empfiehlt sich unbedingt, auch bei kurzfristigen Aufenthalten, den landesüblichen Ethik- und Moralkodex in Bezug auf Kleidung, Verhalten, striktes Alkoholverbot in der Öffentlichkeit und weitgehendes Rauchverbot, vor allem in der Nähe von öffentlichen Gebäuden, zu beachten. Dies bedeutet auch Zurückhaltung im gegenseitigen Umgang und eher „konservative“ Kleidung, insbesondere müssen Schultern, Knie und Dekolletés bedeckt sein. Auch Männer sollten keine kurzen Hosen tragen. Auf gelbe Kleidungsstücke sollte verzichtet werden, da die Farbe dem Sultan vorbehalten ist. Ramadan Während des Fastenmonats Ramadan ist auch für Nicht-Muslime das Essen, Trinken und Rauchen tagsüber untersagt, aber in privaten Räumen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit möglich. Zuwiderhandlung kann mit Geldstrafe bis zu 4.000,- B$ (ca. 2.300 €) oder/und mit Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Scharia Am 01.05.2014 wurde die erste Phase der Einführung eines neuen Scharia Strafrechts umgesetzt. Die Einführung von Phase 2 mit härteren Körperstrafen war für das Jahr 2017 angekündigt, es gibt jedoch bisher keine konkreten Hinweise für eine Umsetzung. Falls Phase 2 in Kraft tritt, ergeben sich daraus eine ganze Reihe von neuen Straftatbeständen, wobei die bruneiischen Behörden bislang keine Informationen zum genauen Umfang und der Ausgestaltung der neuen Strafrechtsordnung veröffentlicht haben. Wie in anderen islamisch geprägten Ländern auch wird dazu geraten, Kritik an der islamischen Religion oder am Sultan (und seinen Familienangehörigen) als Privatperson wie auch als obersten Religionsführer des Landes zu vermeiden. Der Gesetzestext kann auf der Website des bruneiischen Generalstaatsanwalts heruntergeladen werden: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.agc.gov.bn Zum Seitenanfang Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Nein, Anerkennung nur für Flughafentransit Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. Visum Deutsche Touristen können für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen visafrei einreisen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Zum Seitenanfang Besondere Zollvorschriften Devisen Einfuhr von Devisen ist unbeschränkt möglich, für hohe Summen besteht Deklarierungspflicht. Die entsprechenden Deklarierungsvorschriften auf den Einreisekarten sind zu beachten. Alkohol Einfuhrbeschränkung für Nicht-Muslime, über 17 Jahre, von Alkohol auf zwei Flaschen Wein oder zwei Flaschen höherprozentige Getränke sowie zwölf Dosen Bier pro Person. Muslime dürfen keinen Alkohol einführen. Zwischen einer erneuten Einfuhr der o.g. Getränke müssen mindestens 48 Stunden liegen. Die Ware ist bei der Einreise zu deklarieren. Die Zollbescheinigung sollte man wegen möglicher späterer Inspektionen vorhalten, um sich nicht dem Verdacht der illegalen Einfuhr auszusetzen. Souvenirs, Reiseandenken Vorsicht bei exotischen Souvenirs. Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht ausgeführt werden dürfen. Viele Reiseandenken unterliegen strengen Ein- und Ausfuhrregeln – bitte informieren Sie sich! Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Zum Seitenanfang Besondere strafrechtliche Vorschriften Homosexuelles Verhalten, auch im Privatleben, wird als schwere Straftat geahndet und kann mit Prügel- oder auch Todesstrafe bestraft werden. Ähnliches gilt für Ehebruch, wenn mindestens einer der Beteiligten Muslim oder Muslima ist; wobei auch der/die nicht-muslimische Partner/Partnerin angeklagt wird. Sexuelle Handlungen zwischen nicht verheirateten Personen und Prostitution stehen in Brunei unter Strafe. Die Einfuhr und der Besitz von pornographischem Material sind strikt verboten. Drogen Es wird auf die eindringlichen Warnungen der Behörden vor Konsum, Erwerb, Besitz, Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art hingewiesen. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben. Schon der Besitz relativ geringer Drogenmengen führt - ebenso wie der Besitz von Waffen - zu langjährigen Freiheitsstrafen mit harten Haftbedingungen bis hin zur Todesstrafe. Waffen Einfuhr und Besitz von Waffen ist verboten und wird mit hohen Freiheitsstrafen – und sogar mit Todesstrafe - geahndet. Illegaler Aufenthalt Illegaler Aufenthalt kann mit Prügelstrafen geahndet werden. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Impfschutz Eine gültige Gelbfieberimpfung wird von allen Reisenden, die älter sind als 1 Jahr, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt, auch, wenn sie in diesem Land nur im Transit waren. Näheres hierzu unter: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.who.int/ith/en/ country list. Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich der Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfung Hepatitis A, bei längeren Aufenthalten und besonderen Risiken (insbesondere bei Aufenthalten im Hinterland) auch die Impfungen gegen Hepatitis B, ggf. Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis empfohlen. Dengue-Fieber Die Übertragung von Dengue-Fieber ist ganzjährig möglich. Dengue-Fieber wird landesweit durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolgen auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen gegen Mückenstiche. Zika Zikavirusinfektionen wurden bisher nicht berichtet, allerdings aus dem unmittelbar benachbarten Malaysia auch in Grenznähe zu Brunei. Japanische Enzephalitis Seit Oktober 2013 wurden vereinzelte Fälle von Japanischer Enzephalitis berichtet. Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selbst krank zu werden. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb sind ein sorgfältiger Mückenschutz und gegebenenfalls eine vorbeugende Schutzimpfung besonders wichtig. Malaria Bei Reisen in das Hinterland mit tropischem Regenwald besteht ein geringes Risiko einer Malariaerkrankung. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Malaria kann noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Je nach Reiseprofil ist neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Schutz vor Mückenstichen) evtl. eine sog. „Standby - Notfallselbstbehandlung“ sinnvoll. Für die Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Artemether/Lumefantrin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), • tagsüber (Dengue) und in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen • ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen. Durchfallerkrankungen, Hygiene Durchfallerkrankungen treten auch in Brunei Darussalam gelegentlich auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Vereinzelte Cholerafälle treten vor allem in der Regenzeit auf und sind durch entsprechende Hygiene ebenfalls vermeidbar. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Tollwut Tollwuterkrankungen treten in Brunei in seltenen Fällen auf. Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung. Influenza Influenzainfektionen sind während der Regenzeiten häufiger, seit 2009 hat sich im ganzen Land auch die Neue Influenza A/H1N1 verbreitet. Medizinische Versorgung Die medizinische Infrastruktur im Lande bietet eine gut strukturierte stationäre Versorgung und Notfallversorgung durch Ärzte, die überwiegend aus anderen asiatischen Ländern zugezogen sind. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden empfohlen. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B.: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de) Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quellverweis ...